Die Grundversicherung ist die obligatorische Krankenversicherung nach KVG: Wer in der Schweiz wohnt, muss sich innert drei Monaten versichern. Alle Kassen zahlen dieselben Leistungen und müssen dich ohne Gesundheitsfragen aufnehmen. Unterschiedlich sind Prämie, Modell und Service. Neben der Prämie zahlst du pro Jahr die Franchise und höchstens CHF 700 Selbstbehalt.

Das Wichtigste in Kürze
- Wer in der Schweiz Wohnsitz nimmt oder hier geboren wird, muss sich innert drei Monaten versichern (Art. 3 KVG).
- Alle Kassen müssen dich ohne Gesundheitsfragen aufnehmen und dürfen nur die gesetzlichen Leistungen übernehmen (Art. 5 Bst. i KVAG, Art. 34 Abs. 1 KVG).
- Neben der Prämie zahlst du die Franchise und 10 % Selbstbehalt, höchstens CHF 700 im Jahr für Erwachsene (Art. 64 KVG, Art. 103 KVV).
- Die Prämien jeder Kasse müssen die erwarteten Kosten im Kanton decken und werden vom BAG genehmigt (Art. 16 KVAG).
- Gegen eine Verfügung der Kasse kannst du innert 30 Tagen kostenlos Einsprache erheben (Art. 52 ATSG).
- Was die Grundversicherung ist: fünf Grundregeln
- Was zahlt die Grundversicherung?
- Wie liest du eine Arztrechnung, und wie bekommst du dein Geld zurück?
- Was kannst du tun, wenn die Kasse nicht zahlt?
- Wie entsteht die Prämie, und wer verdient daran?
- Umzug und Stellenverlust: was sich an der Grundversicherung ändert
- Welche Reformen stehen an?
- Häufige Missverständnisse
- Womit anfangen?
- Alle Artikel: Grundversicherung verstehen
- Häufige Fragen
- Quellen
Was die Grundversicherung ist: fünf Grundregeln
Die Grundversicherung, im Gesetz «obligatorische Krankenpflegeversicherung», ist in der Schweiz für alle Pflicht. Sie deckt Behandlungen bei Krankheit, Mutterschaft und, soweit keine Unfallversicherung zahlt, bei Unfall (Art. 1a KVG). Durchgeführt wird sie von vielen privaten Kassen; eine staatliche Einheitskasse gibt es nicht. Fünf Regeln prägen das System:
| Regel | Was sie für dich bedeutet | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Versicherungspflicht | innert 3 Monaten nach Zuzug oder Geburt versichern | Art. 3 KVG |
| Gleiche Leistungen | jede Kasse zahlt genau die gesetzlichen Leistungen | Art. 34 Abs. 1 KVG |
| Aufnahmepflicht | keine Kasse darf dich ablehnen oder Gesundheitsfragen stellen | Art. 5 Bst. i KVAG |
| Einheitsprämie pro Kasse | gleiche Prämie bei gleicher Region, Altersgruppe, Franchise und Modell, unabhängig von Einkommen und Gesundheit | Art. 61 KVG |
| Kostenbeteiligung | Franchise plus 10 % Selbstbehalt, höchstens CHF 700 im Jahr für Erwachsene | Art. 64 KVG, Art. 103 KVV |
Das Einkommen spielt für die Prämie keine Rolle; den sozialen Ausgleich schafft die Prämienverbilligung der Kantone (Art. 65 KVG). Die Grundversicherung ist strikt getrennt von den freiwilligen Zusatzversicherungen, die dem Versicherungsvertragsgesetz unterstehen. Die Mittel der Grundversicherung dürfen nur für sie verwendet werden (Art. 5 Bst. f KVAG).
Diese Themenwelt erklärt, wie die Grundversicherung im Alltag funktioniert: was sie zahlt, wie Rechnungen zustande kommen, welche Rechte du hast, woher die Prämie kommt und welche Reformen anstehen. Wie du die Kasse wechselst, steht in der Themenwelt Krankenkasse wechseln, wie du Prämien sparst, unter Kosten sparen.
Was zahlt die Grundversicherung?
Die Grundversicherung zahlt Untersuchungen und Behandlungen, die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen (Art. 25 Abs. 1 KVG). Jede Leistung muss wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein (Art. 32 Abs. 1 KVG). Was im Einzelnen dazugehört, legen der Bundesrat und das Departement des Innern in Verordnungen und Listen fest, etwa der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und der Spezialitätenliste für Medikamente. Alle Leistungen von A bis Z erklärt die Themenwelt Leistungen.
Medikamente und Generika
Ärztlich verordnete Medikamente zahlt die Grundversicherung, wenn sie auf der Spezialitätenliste stehen, höchstens zu deren Preisen (Art. 25 Abs. 2 Bst. b KVG). Normal trägst du nach der Franchise 10 % Selbstbehalt. Kostet dein Präparat mindestens 10 % mehr als der Durchschnitt des günstigsten Drittels mit gleichem Wirkstoff, sind es 40 % (Art. 38a Abs. 1 KLV), ausser das teurere Präparat ist medizinisch nötig (Art. 38a Abs. 7 KLV). Wie du den erhöhten Selbstbehalt vermeidest und was bei Medikamenten ausserhalb der Liste gilt, erklärt Medikamente und Generika: 40 % Selbstbehalt und Einzelfallvergütung.
Was du selbst zahlst
Neben der Prämie trägst du die Franchise von CHF 300 bis CHF 2'500 und 10 % Selbstbehalt auf die Kosten darüber, höchstens CHF 700 im Jahr für Erwachsene und CHF 350 für Kinder (Art. 103 Abs. 1 und 2 KVV). Massgebend ist das Behandlungsdatum, nicht das Rechnungsdatum (Art. 103 Abs. 3 KVV). Wie du Prämie und Kostenbeteiligung zu deinen Gesamtkosten zusammenrechnest, zeigt Was kostet die Krankenkasse wirklich?.
Wie liest du eine Arztrechnung, und wie bekommst du dein Geld zurück?
Seit 01.01.2026 rechnen Arztpraxen ambulante Leistungen nach dem Tarif TARDOC und nach rund 300 ambulanten Pauschalen ab; beide ersetzen den TARMED (BAG). Auf der Rechnung trägt TARDOC den Tarifcode 007, eine Pauschale den Code 005, und eine Behandlung wird nie über beide abgerechnet. Der Betrag ergibt sich aus Taxpunkten mal kantonalem Taxpunktwert. Die Rechnung muss Behandlungsdaten, die Leistungen im Detail des Tarifs und die nötigen Diagnosen enthalten und für dich verständlich sein (Art. 59 KVV). Geht sie direkt an die Kasse, musst du unaufgefordert eine Kopie erhalten (Art. 42 Abs. 3 KVG).
Für Leistungen der Grundversicherung darf niemand mehr als den Tarif verlangen (Tarifschutz, Art. 44 Abs. 1 KVG). Wie du eine Rechnung Schritt für Schritt nachrechnest, zeigt TARDOC-Rechnung prüfen. Findest du Leistungen, die nicht stattgefunden haben, oder einen zu hohen Betrag, meldest du das zuerst der Praxis und dann der Kasse; wie du vorgehst, beschreibt Rechnung zu hoch? So prüfst und beanstandest du sie.
Tiers garant und Tiers payant
Es gibt zwei Wege, wie eine Rechnung bezahlt wird. Im System Tiers garant schuldest du der Praxis die Rechnung und hast gegenüber der Kasse Anspruch auf Rückerstattung (Art. 42 Abs. 1 KVG). Im System Tiers payant schickt die Praxis die Rechnung direkt an die Kasse, und du erhältst eine Kopie. Für die Rückforderung braucht es kein Formular; die detaillierte Rechnung genügt (Art. 42 Abs. 6 KVG). Die Kasse zieht Franchise und Selbstbehalt ab und überweist dir den Rest. Einreichen kannst du bis fünf Jahre nach dem Ende des Monats, in dem die Leistung geschuldet war (Art. 24 Abs. 1 ATSG). Eine Beispielrechnung mit vier Belegen in einem Jahr steht im Artikel Rückforderungsbeleg: so bekommst du dein Geld zurück.
Was kannst du tun, wenn die Kasse nicht zahlt?
Eine Verfügung verlangen und Einsprache erheben. Ist die Kasse mit dir nicht einig, muss sie auf Verlangen eine schriftliche Verfügung erlassen (Art. 49 Abs. 1 ATSG). Dagegen kannst du innert 30 Tagen bei der Kasse Einsprache erheben; das Verfahren ist kostenlos (Art. 52 Abs. 1 und 3 ATSG). Gegen den Einspracheentscheid steht die Beschwerde an das kantonale Versicherungsgericht offen (Art. 56–60 ATSG).
Vorher oder parallel kann die Ombudsstelle Krankenversicherung helfen. Sie ist für Versicherte kostenlos und vermittelt bei der Kasse, kann aber nichts verfügen und unterbricht keine Fristen: Die Einsprache musst du selbst rechtzeitig einreichen. Wie du eine Ablehnung prüfst, welche Unterlagen du brauchst und wann sich der Weg ans Gericht lohnt, erklärt Leistung abgelehnt: deine Rechte, Einsprache und Ombudsstelle.
Wie entsteht die Prämie, und wer verdient daran?
Die Prämien jeder Kasse müssen die erwarteten Kosten der Versicherten im Kanton decken; das BAG prüft sie und verweigert Prämien, die das nicht tun oder unangemessen hoch darüber liegen (Art. 16 Abs. 3 und 4 KVAG). Die Prämien steigen also, weil die Kosten steigen. 2024 bezahlte die Grundversicherung Leistungen von CHF 42,2 Mrd., 2010 waren es CHF 24,3 Mrd. (BAG). Arztpraxen (22 %), Medikamente (22 %) und stationäre Spitalbehandlungen (19 %) machten 2024 zusammen fast zwei Drittel der Kosten aus. Die mittlere Prämie 2026 beträgt CHF 393.30 pro Monat, 4,4 % mehr als 2025 (BAG). Die Kostentreiber und wie die neue Prämie Schritt für Schritt entsteht, erklärt Warum steigen die Prämien jedes Jahr?.
Gewinne an Aktionäre sind in der Grundversicherung nicht erlaubt. Von CHF 100 Prämie gingen 2024 im Schnitt CHF 94.90 an Behandlungen, Medikamente und Pflege (BAG, Aufsichtsdaten). Die Verwaltungskosten betrugen 2024 CHF 1,7 Mrd. oder CHF 193 pro versicherte Person und Jahr. Überschüsse fliessen in die Reserven. Wie du die Zahlen deiner Kasse prüfst, zeigt Wer verdient an meiner Prämie?. Kennzahlen jeder Kasse, von Reserven bis Verwaltungskosten, findest du in den Steckbriefen:
Wird eine Kasse zahlungsunfähig, übernimmt die Gemeinsame Einrichtung KVG über ihren Insolvenzfonds die gesetzlichen Leistungen (Art. 18 Abs. 2 KVG, Art. 47–51 KVAG); Zusatzversicherungen deckt der Fonds nicht. Was das für deine Versicherung und deine Prämie bedeutet, beschreibt Was passiert, wenn meine Krankenkasse Konkurs geht?.
Umzug und Stellenverlust: was sich an der Grundversicherung ändert
Die Grundversicherung hängt am Wohnsitz, nicht an der Arbeit. Zwei Lebensereignisse wirken sich trotzdem direkt aus.
Umzug. Die Prämie richtet sich nach deinem Wohnort: Kassen stufen nach Kanton ab und dürfen innerhalb eines Kantons nach Prämienregion abstufen (Art. 61 Abs. 2 und 2bis KVG). Melde den Umzug deiner Kasse mit Datum und neuer Adresse. Die Kasse wechseln kannst du deswegen unter dem Jahr nur, wenn sie am neuen Ort nicht tätig ist (Art. 7 Abs. 3 KVG). Wie stark sich die Prämie ändern kann, zeigt ein Beispiel: Der Median für Erwachsene mit Franchise CHF 300 und Unfall betrug 2026 in Zürich CHF 580.00, in Zug CHF 384.90 pro Monat (BAG). Den Ablauf erklärt Krankenkasse beim Umzug melden.
Stellenverlust. Kasse, Franchise und Modell bleiben, die Prämie zahlst du weiter selbst. Die Nichtberufsunfallversicherung des Arbeitgebers endet am 31. Tag nach dem Ende des Lohnanspruchs (Art. 3 Abs. 2 UVG). Wer Arbeitslosenentschädigung bezieht, ist danach über die Suva gegen Unfälle versichert. Ohne Entschädigung meldest du der Kasse innert eines Monats, dass sie Unfälle wieder decken muss (Art. 11 Abs. 2 KVV). Was du nach der Kündigung erledigst, steht in Arbeitslos: was bei der Krankenkasse gilt.
Welche Reformen stehen an?
Die Grundversicherung wird laufend angepasst. Beschlossen ist die einheitliche Finanzierung; mehrere andere Vorlagen sind in Beratung. Der Stand am 25.09.2026:
| Vorlage | Stand am 25.09.2026 | Vertiefung |
|---|---|---|
| Einheitliche Finanzierung ambulant und stationär (EFAS) | angenommen am 24.11.2024; gilt ab 01.01.2028, Pflege ab 01.01.2032 | EFAS |
| Mindestfranchise CHF 400 | Vorlage des Bundesrats, Vernehmlassung bis 22.06.2026 abgeschlossen; nichts beschlossen | Mindestfranchise |
| Notfallgebühr bis CHF 50 (Pa. Iv. 17.480) | Nationalrat Ja am 18.03.2026, Ständerat Nichteintreten am 15.09.2026 | Notfallgebühr |
| Elektronisches Gesundheitsdossier (E-GD) | Nationalrat Ja am 14.09.2026, Ständerat noch offen | E-GD |
EFAS: Ab 01.01.2028 zahlen die Kantone 26,9 % der Nettokosten aller Leistungen der Grundversicherung, die Prämien 73,1 % (BAG). Heute trägt der Kanton mindestens 55 % der stationären Spitalkosten, ambulante Leistungen zahlen die Prämien allein (Art. 49a Abs. 2ter KVG). Leistungen, Franchise und Selbstbehalt bleiben gleich.
Mindestfranchise: Der Bundesrat schlägt vor, die ordentliche Franchise von CHF 300 auf CHF 400 zu erhöhen und sie danach automatisch anzupassen. Heute gilt weiter CHF 300 (Art. 103 Abs. 1 KVV).
Notfallgebühr: Die Vorlage würde den Kantonen erlauben, pro Besuch im Spitalnotfall ohne Überweisung einen Zuschlag von höchstens CHF 50 auf den Selbstbehalt zu erheben. Heute gilt keine Notfallgebühr; das Geschäft liegt wieder beim Nationalrat.
E-GD: Das elektronische Gesundheitsdossier soll das elektronische Patientendossier ablösen. Neu erhielte jede Person automatisch ein Dossier, mit Widerspruchsmöglichkeit. Heute gibt es ein Patientendossier nur mit deiner Einwilligung.
Zwei Grundsatzfragen kehren in der Politik regelmässig zurück. Die eine ist die Frage nach einer öffentlichen Kasse: Eine Einheitskasse lehnte das Stimmvolk auf Bundesebene 2007 und 2014 ab; den Stand der Diskussion in Genf und Waadt ordnet Einheitskasse und öffentliche Krankenkasse ein. Die andere ist die Kopfprämie, also die vom Einkommen unabhängige Prämie; was einkommensabhängige Prämien bedeuten würden, erklärt Initiative für einkommensabhängige Prämien.
Häufige Missverständnisse
- «Eine teurere Kasse zahlt mehr.» Nein. Alle Kassen zahlen genau die gesetzlichen Leistungen (Art. 34 Abs. 1 KVG). Mehr gibt es nur über eine Zusatzversicherung.
- «Mit einer Vorerkrankung nimmt mich keine Kasse.» In der Grundversicherung muss jede Kasse dich aufnehmen, ohne Gesundheitsfragen (Art. 5 Bst. i KVAG).
- «Die Prämie hängt vom Einkommen ab.» Nein. Bei bescheidenem Einkommen hilft die Prämienverbilligung des Kantons, die direkt an die Kasse geht.
- «Das Rechnungsdatum entscheidet, welches Jahr zählt.» Massgebend für Franchise und Selbstbehalt ist das Behandlungsdatum (Art. 103 Abs. 3 KVV).
- «Die Ombudsstelle hält die Frist auf.» Nein. Die Einsprache gegen eine Verfügung musst du innert 30 Tagen selbst einreichen.
Womit anfangen?
- Du hast eine Rechnung erhalten. Prüfe sie mit TARDOC-Rechnung prüfen und reiche Belege mit dem Rückforderungsbeleg ein.
- Die Kasse zahlt nicht. Verlange eine Verfügung und lies Leistung abgelehnt, bevor die 30 Tage ablaufen.
- Die Prämie ist gestiegen. Lies, warum die Prämien steigen, und vergleiche die Angebote deiner Gemeinde im Prämienrechner.
- Du ziehst um oder verlierst die Stelle. Die Abschnitte oben nennen die Meldefristen; die Artikel zu Umzug und Arbeitslosigkeit führen Schritt für Schritt durch.
- Du willst wissen, was sich ändert. Die Reformen stehen in der Tabelle oben, jede mit Stand und Datum.
Alle Artikel: Grundversicherung verstehen
- Arbeitslos: was bei der Krankenkasse giltGrundversicherung, Unfalldeckung, Krankentaggeld und Prämienverbilligung: was sich beim Stellenverlust ändert, was du meldest und welche Fristen gelten.12 Min.
- EFAS: was die einheitliche Finanzierung für Versicherte ändertDie einheitliche Finanzierung verteilt ab 2028 die Kosten der Grundversicherung neu zwischen Kantonen und Prämienzahlenden. Was feststeht, was noch offen ist und was du selbst tun kannst.11 Min.
- Einheitskasse und öffentliche Krankenkasse: Abstimmungen und Stand in Genf und WaadtWas eine Einheitskasse wäre, wie die Abstimmungen ausgingen, was die Westschweizer Kantone im Parlament verlangten und wie weit die Projekte in Genf und Waadt sind. Neutral, mit den amtlichen Ergebnissen.12 Min.
- Einkommensabhängige Prämien: Initiativen, Abstimmungen und was heute giltKopfprämie oder Prämie nach Einkommen: welche Vorlagen es gab, wie sie ausgingen, was der Gegenvorschlag seit 2026 regelt und wie sich die Prämienlast heute auf verschiedene Einkommen verteilt.11 Min.
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- Krankenkasse beim Umzug melden: neuer Kanton, neue PrämienregionWas du der Krankenkasse beim Umzug meldest, wie stark sich die Prämie zwischen Kantonen und Regionen verschiebt und welche Termine für einen Kassenwechsel gelten.11 Min.
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- Medikamente und Generika: 40 % Selbstbehalt und EinzelfallvergütungSpezialitätenliste, Generika, differenzierter Selbstbehalt und Vergütung im Einzelfall: was die Grundversicherung bei Medikamenten zahlt und wie du unnötige Kosten vermeidest.12 Min.
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- Rechnung zu hoch? So prüfst und beanstandest du Arztrechnung und AbrechnungDoppelte Positionen, nicht erhaltene Leistungen, falsch gerechnete Franchise: So findest du Fehler auf Arztrechnung, Rechnungskopie und Leistungsabrechnung und bringst sie aus der Welt.12 Min.
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- TARDOC-Rechnung prüfen: Tarif und ambulante Pauschalen mit BeispielenSeit 2026 sehen Arztrechnungen anders aus. So erkennst du TARDOC und ambulante Pauschalen, rechnest Taxpunkte in Franken um und findest Fehler, bevor du sie über Franchise und Selbstbehalt mitbezahlst.10 Min.
- Warum steigen die Prämien jedes Jahr? Die Kostentreiber erklärtPrämien folgen den Kosten: welche Kostengruppen am meisten ausmachen, warum sie wachsen, wie das BAG die Prämien prüft und warum deine eigene Prämie anders steigen kann als der Durchschnitt.12 Min.
- Was passiert, wenn meine Krankenkasse Konkurs geht?Insolvenzfonds, Bewilligungsentzug und Wechsel: was bei einer zahlungsunfähigen Kasse mit deiner Grundversicherung, deinen offenen Rechnungen und deiner Zusatzversicherung geschieht.11 Min.
- Wer verdient an meiner Prämie? Verwaltungskosten, Reserven, LöhneLeistungen, Verwaltung, Reserven, Provisionen und Löhne: was mit deiner Prämie passiert, was das Gesetz den Kassen erlaubt und wie du die Zahlen deiner Kasse selbst prüfst.10 Min.
Häufige Fragen
Ist die Grundversicherung bei allen Krankenkassen gleich?
Bei den Leistungen ja. Eine Kasse darf nur die gesetzlichen Leistungen übernehmen, nicht mehr und nicht weniger (Art. 34 Abs. 1 KVG). Unterschiedlich sind Prämie, Versicherungsmodell und Service.
Was kostet die Grundversicherung pro Monat?
Das hängt von Wohnort, Alter, Kasse, Modell und Franchise ab. 2026 betrug die mittlere Prämie für Erwachsene CHF 465.30 pro Monat (BAG). In der Stadt Zürich kostete sie für Erwachsene je nach Angebot zwischen CHF 389.40 und CHF 724.00.
Muss ich mich in der Schweiz krankenversichern?
Ja. Wer in der Schweiz Wohnsitz nimmt oder hier geboren wird, muss sich innert drei Monaten in der Grundversicherung versichern (Art. 3 KVG). Befreien lassen können sich nur die Gruppen, die Art. 2 KVV nennt, etwa Studierende mit gleichwertiger ausländischer Versicherung; das Gesuch geht an die kantonale Behörde.
Was mache ich, wenn die Krankenkasse eine Rechnung nicht zahlt?
Frag zuerst nach der Begründung. Bist du nicht einverstanden, verlangst du eine schriftliche Verfügung (Art. 49 ATSG) und erhebst innert 30 Tagen kostenlos Einsprache (Art. 52 ATSG). Die Ombudsstelle Krankenversicherung vermittelt kostenlos, unterbricht aber keine Fristen.
Deckt die Grundversicherung auch Unfälle?
Ja, soweit keine Unfallversicherung nach UVG dafür aufkommt (Art. 1a KVG). Wer mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber arbeitet, ist über ihn gegen Unfälle versichert und kann die Unfalldeckung der Krankenkasse sistieren.
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 1aArt. 1a KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 3Art. 3 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 4Art. 4 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 7Art. 7 Abs. 2 und 3 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 18Art. 18 Abs. 2 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 25Art. 25 Abs. 1 und 2 Bst. b KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 32Art. 32 Abs. 1 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 34Art. 34 Abs. 1 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 42Art. 42 Abs. 1, 3 und 6 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 44 TarifschutzArt. 44 Abs. 1 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 49aArt. 49a Abs. 2ter KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 61Art. 61 Abs. 1, 2 und 2bis KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 65Art. 65 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 2Art. 2 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 11Art. 11 Abs. 2 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 59Art. 59 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103Art. 103 Abs. 1–3 KVVfedlex.admin.ch
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 38aArt. 38a Abs. 1 und 7 KLVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG), Art. 5Art. 5 Bst. f und i KVAGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG), Art. 16Art. 16 Abs. 1–4 KVAGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG), Art. 47–51Art. 47–51 KVAGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG), Art. 24Art. 24 Abs. 1 ATSGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG), Art. 49Art. 49 Abs. 1 ATSGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG), Art. 52Art. 52 Abs. 1 und 3 ATSGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG), Art. 56–60 (Beschwerde)Art. 56–60 ATSGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 3Art. 3 Abs. 2 UVGfedlex.admin.ch
- BAG: TARDOC und Ambulante Pauschalen – das neue Tarifsystem (Stand abgerufen 25.09.2026)bag.admin.ch
- BAG: KVG-Änderung: Einheitliche Finanzierung der Leistungen (abgerufen 25.09.2026)bag.admin.ch
- BAG, KVG-Änderung: Anpassung der Franchise (Vernehmlassung vom 13.03.2026)bag.admin.ch
- Parlament, Pa. Iv. 17.480 «Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme», Geschäftsdaten und Verlaufparlament.ch
- Parlament, Geschäft 25.082 «Elektronisches Gesundheitsdossier. Bundesgesetz»parlament.ch
- priminfo (BAG): Kostengruppen, Leistungen der Krankenversicherung 2024 (Quelle STAT KV 2024, T 2.17)priminfo.admin.ch
- priminfo (BAG): Kennzahlen der Krankenversichererpriminfo.admin.ch
- BAG, Aufsichtsdaten der Krankenversicherer 2024 (T 5.01, Statistik der obligatorischen Krankenversicherung)bag.admin.ch
- EDI/BAG, Medienmitteilung vom 23.09.2025: Krankenkassenprämien erhöhen sich durchschnittlich um 4,4 Prozentpriminfo.admin.ch
- Bundesratsbeschluss über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 28. September 2014fedlex.admin.ch
- Ombudsstelle Krankenversicherungom-kv.ch
- BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss