Die Vorlage zur parlamentarischen Initiative 17.480 würde den Kantonen erlauben, pro Besuch im Spitalnotfall ohne schriftliche Überweisung einen Zuschlag von höchstens CHF 50 auf den Selbstbehalt zu erheben. Der Nationalrat stimmte am 18.03.2026 zu, der Ständerat trat am 15.09.2026 nicht darauf ein. Stand 25.09.2026 gilt keine Notfallgebühr.

Das Wichtigste in Kürze
- Heute zahlst du für den Spitalnotfall die normale Kostenbeteiligung: Franchise und 10 % Selbstbehalt bis CHF 700 im Jahr (Art. 64 KVG, Art. 103 KVV).
- Die Vorlage 17.480 würde den Kantonen erlauben, pro Notfallbesuch ohne Überweisung einen Zuschlag von höchstens CHF 50 auf den Selbstbehalt zu erheben.
- Ausgenommen wären Kinder, Schwangere, Personen mit schriftlicher Überweisung und Personen, die ein Rettungsdienst bringt.
- Nationalrat Ja am 18.03.2026 (96:91), Ständerat Nichteintreten am 15.09.2026 (33:11); das Geschäft liegt wieder beim Nationalrat.
- Lehnt der Ständerat das Eintreten ein zweites Mal ab, ist die Vorlage erledigt (Art. 95 ParlG).
Notfallgebühr: Vorlage und heutige Regel
Unter «Notfallgebühr» läuft seit 2017 eine Idee im Parlament: Wer ohne Überweisung in die Notaufnahme eines Spitals geht, soll einen Beitrag selbst zahlen. Angestossen hat sie die parlamentarische Initiative 17.480 «Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme», eingereicht von Thomas Weibel und später von Martin Bäumle übernommen. Aus der ursprünglichen Gebühr ist im Lauf der Beratung ein Zuschlag auf den Selbstbehalt geworden.
Wichtig vorweg: Stand 25.09.2026 gibt es keine Notfallgebühr. Was heute gilt und was die Vorlage ändern würde:
| Punkt | heute | nach der Vorlage 17.480 |
|---|---|---|
| Kosten für dich | normale Kostenbeteiligung: Franchise, 10 % Selbstbehalt bis CHF 700 im Jahr | zusätzlich bis CHF 50 pro Notfallbesuch ohne Überweisung |
| Wann fällig | sofort ab der ersten Rechnung | Zuschlag erst, wenn die Jahresfranchise erreicht ist |
| Obergrenze | Selbstbehalt höchstens CHF 700 im Jahr | Zuschlag auch, wenn der Selbstbehalt schon ausgeschöpft ist |
| Wer entscheidet | Bund, einheitlich | jeder Kanton, ob und in welcher Höhe |
| Ausnahmen | keine Kostenbeteiligung ab der 13. Schwangerschaftswoche (Art. 64 Abs. 7 KVG); Kinder ohne Franchise | Kinder, Schwangere, schriftliche Überweisung, Rettungsdienst |
Einen gesetzlichen Begriff «Bagatellfall» gibt es nicht. Der Zuschlag würde deshalb nicht an die Schwere des Falls anknüpfen, sondern daran, ob jemand mit einer Überweisung kommt.
Was die Vorlage im Detail vorsieht
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) hat den Entwurf am 11.04.2025 mit 13 zu 12 Stimmen verabschiedet. Der Inhalt laut Parlament:
- Zuschlag bis CHF 50: Bei jedem Besuch der Spitalnotaufnahme ohne schriftliche Überweisung kann ein Zuschlag von höchstens CHF 50 auf den Selbstbehalt erhoben werden.
- Kompetenz der Kantone: Der Zuschlag gilt nur in Kantonen, die ihn einführen. Eine schweizweit einheitliche Regel gäbe es nicht.
- Erst nach der Franchise: Der Zuschlag ist fällig, sobald die versicherte Person die Jahresfranchise erreicht hat, und zwar unabhängig davon, wie viel Selbstbehalt sie schon bezahlt hat.
- Ausnahmen: Kinder und Schwangere sowie Personen, die eine Ärztin oder ein Arzt, ein Zentrum für Telemedizin, eine Apothekerin oder ein Apotheker oder eine kantonale Notfallnummer schriftlich überwiesen hat. Ausgenommen sind auch Personen, die ein Krankentransport- oder Rettungsdienst einliefert.
- Nur Grundversicherung: Der Zuschlag betrifft Personen, die der obligatorischen Krankenpflegeversicherung unterstehen.
Eine zweite Variante, bei der sich nur der jährliche Höchstbetrag des Selbstbehalts um CHF 50 pro Notfallbesuch erhöht hätte, unterlag in der Kommission und kam als Minderheitsantrag in den Rat.
Stand im Parlament (25.09.2026)
Die Vorlage hat einen langen Weg hinter sich. Die wichtigsten Schritte laut Curia Vista und Bundesrat:
| Datum | Schritt |
|---|---|
| 27.09.2017 | Thomas Weibel reicht die parlamentarische Initiative 17.480 ein. |
| 03.12.2019 | Der Nationalrat gibt der Initiative Folge. |
| 16.06.2021 | Der Ständerat stimmt dem Folgegeben zu. |
| 30.09.2022 | Der Nationalrat lehnt es ab, die Initiative abzuschreiben. |
| 27.09.2024 bis 10.01.2025 | Vernehmlassung der SGK-N zu zwei Varianten. |
| 11.04.2025 | Die SGK-N verabschiedet ihren Entwurf mit 13 zu 12 Stimmen. |
| 20.08.2025 | Der Bundesrat beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. |
| 18.03.2026 | Der Nationalrat nimmt den Entwurf mit 96 zu 91 Stimmen bei 3 Enthaltungen an. |
| 15.09.2026 | Der Ständerat tritt mit 33 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung nicht auf die Vorlage ein. |
Das Geschäft liegt jetzt wieder bei der Kommission des Nationalrats. Nach dem Parlamentsgesetz gilt: Lehnt ein Rat das Eintreten auf einen Erlassentwurf zum zweiten Mal ab, ist dieser Entscheid endgültig (Art. 95 Bst. a ParlG). Hält der Nationalrat am Eintreten fest und tritt der Ständerat erneut nicht ein, ist die Vorlage erledigt. Wie die Räte entscheiden, ist offen; wir aktualisieren diese Seite nach dem nächsten Ratsbeschluss.
Die Argumente in der Debatte
Die Befürworterinnen und Befürworter im Nationalrat sprachen von einer Stärkung der Selbstverantwortung und von einer freiwilligen Möglichkeit für Kantone, die Notaufnahmen entlasten wollen. Der Bundesrat lehnt die Vorlage ab: Die Lenkungswirkung sei gering, weil es ausserhalb der Praxisöffnungszeiten und in Randregionen oft keine Alternative gebe, und die Umsetzung verursache Aufwand bei Kantonen, Kassen und Spitälern. Die Gesundheitskommission des Ständerats beantragte einstimmig Nichteintreten und nannte eine bessere Triage als Alternative. In der Vernehmlassung hatte sich laut Ratsdebatte eine grosse Mehrheit der Teilnehmenden gegen die Gebühr ausgesprochen. Wir geben die Positionen wieder, ohne sie zu werten.
Was die Zahlen des BAG zeigen
Für die Kommission hat das BAG 2023 Daten zusammengestellt. Einige davon helfen, die Wirkung einer Gebühr einzuordnen:
- Wer zahlt überhaupt? 2021 erreichten knapp 10 % der Versicherten ihre Franchise und den maximalen Selbstbehalt. Wer die Franchise nicht erreicht, zahlt die Notfallrechnung heute ohnehin selbst.
- Wer geht in den Notfall? 2021 gab es 204 Konsultationen der Spitalnotaufnahme pro 1'000 Einwohnerinnen und Einwohner. Am häufigsten kamen Kinder unter 6 Jahren (412 pro 1'000), danach die 19- bis 25-Jährigen (266 pro 1'000). Kinder wären vom Zuschlag ausgenommen.
- Wann? Am Samstag gab es 2019 am meisten ambulante Notfallbesuche, am Dienstag am wenigsten.
- Modelle: 2021 waren 76 % der Versicherten in einem Modell mit eingeschränkter Arztwahl. Viele von ihnen haben mit dem Hausarzt oder der Telemedizin bereits eine erste Anlaufstelle, die überweisen kann.
- Bagatellfälle: Eine Statistik dazu gibt es laut BAG nicht, weil der Begriff weder im Gesetz noch in der Medizin festgelegt ist.
Beispielrechnung: heute und mit Zuschlag
Wie viel du für einen Notfallbesuch zahlst, hängt davon ab, wie viel Franchise und Selbstbehalt du im laufenden Jahr schon bezahlt hast. Gerechnet mit den gesetzlichen Werten (Franchise CHF 300, Selbstbehalt 10 %, höchstens CHF 700) und einer angenommenen Notfallrechnung von CHF 400.
Beispiel mit fiktiven Personen. Jana (24) geht an einem Sonntagabend ohne Überweisung in die Notaufnahme. Ihr Wohnkanton hätte in diesem Beispiel den Zuschlag von CHF 50 eingeführt.
Die Rechnung zeigt: Die Vorlage würde vor allem Versicherte treffen, die ihre Franchise schon ausgeschöpft haben, also meist Menschen mit höheren Gesundheitskosten oder tiefer Franchise. Wer eine hohe Franchise hat und selten krank ist, würde den Zuschlag selten spüren.
Was heute im Notfall gilt
Unabhängig von der Vorlage regelt das KVG schon heute, was die Grundversicherung im Notfall zahlt:
- Jedes Spital: Im Notfall darfst du auch ein Spital ausserhalb deines Kantons oder eines, das nicht auf der Spitalliste deines Wohnkantons steht, aufsuchen; eine Bewilligung des Kantons brauchst du dafür nicht (Art. 41 Abs. 3 und 3bis KVG).
- Kostenbeteiligung: Die Notfallbehandlung zählt wie jede andere Leistung an Franchise und Selbstbehalt. Wirst du stationär aufgenommen, kommt der Spitalbeitrag von CHF 15 pro Tag dazu, ausser für Kinder, junge Erwachsene in Ausbildung und bei Mutterschaft (Art. 104 KVV).
- Rettung und Transport: An Rettungen in der Schweiz zahlt die Grundversicherung 50 % der Kosten, höchstens CHF 5'000 pro Jahr, an medizinisch nötige Transporte 50 %, höchstens CHF 500 pro Jahr (Art. 26 und 27 KLV).
- Liste säumiger Versicherter: Auch wer wegen Prämienschulden auf einer kantonalen Liste steht, erhält Notfallbehandlungen bezahlt; der Notfall ist in Art. 64a Abs. 7 KVG umschrieben.
Notfall in Hausarzt-, HMO- und Telmed-Modellen
Im Hausarztmodell, im HMO-Modell oder im Telmed-Modell hast du dein Wahlrecht auf bestimmte erste Anlaufstellen beschränkt (Art. 41 Abs. 4 KVG). Für echte Notfälle sehen die Bedingungen der Modelle Ausnahmen vor: Du gehst direkt ins Spital und meldest den Fall danach. Wie und innert welcher Frist, steht in den Modellbedingungen deiner Kasse; massgebend sind diese Bedingungen und die Auskunft der Kasse.
Für die Vorlage 17.480 spielt das eine Rolle: Eine schriftliche Überweisung durch die Telemedizin oder den Hausarzt würde vom Zuschlag befreien. Der Bundesrat wies in der Debatte allerdings darauf hin, dass Telemedizinzentren heute keine schriftlichen Überweisungen ausstellen können. Wie die Modelle funktionieren und was sie kosten, erklären die Artikel Telmed-Modell und Hausarztmodell und Facharzt. Welches Modell zu deinem Alltag passt, klärt der Modell-Finder.
Sonderfälle
- Kinder: Sie wären vom Zuschlag ausgenommen. Schon heute zahlen sie keine Franchise, und ihr Selbstbehalt ist auf CHF 350 pro Jahr begrenzt (Art. 64 Abs. 4 KVG, Art. 103 Abs. 2 KVV).
- Schwangere: Ebenfalls ausgenommen. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt erhebt die Kasse ohnehin keine Kostenbeteiligung für die Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft (Art. 64 Abs. 7 KVG).
- Unfall: Bist du über den Arbeitgeber nach UVG gegen Unfall versichert, übernimmt nach einem Unfall die Unfallversicherung die Heilbehandlung (Art. 10 UVG), nicht die Krankenkasse. Die Vorlage betrifft nur die Grundversicherung.
- Notfall im Ausland: Die Vorlage betrifft nur Spitalnotaufnahmen in der Schweiz. Im Ausland zahlt die Grundversicherung Notfälle höchstens bis zum doppelten Betrag der Kosten in der Schweiz (Art. 36 KVV).
Häufige Fehler
- Glauben, die Notfallgebühr gelte schon. Stand 25.09.2026 ist sie nicht beschlossen; der Ständerat ist nicht eingetreten.
- Im echten Notfall zögern. Die Vorlage würde nie einen Notfall von der Versicherung ausschliessen. Bei Lebensgefahr zählt die schnelle Hilfe.
- Die Modellregeln vergessen. Wer im Hausarzt- oder Telmed-Modell ohne Notfall direkt ins Spital geht, riskiert schon heute, dass die Kasse Leistungen kürzt. Lies die Meldepflicht in deinen Bedingungen nach.
- Rettungskosten unterschätzen. Die Grundversicherung zahlt an eine Rettung nur 50 %. Den Rest trägst du oder eine Zusatzversicherung; massgebend sind deren AVB.
Wie die Kostenbeteiligung funktioniert und welche Reformen anstehen, erklärt die Themenwelt Grundversicherung verstehen. Die zweite Vorlage zur Kostenbeteiligung, die höhere Mindestfranchise, beschreibt der Artikel Mindestfranchise CHF 400, die Digitalisierung der Gesundheitsdaten der Artikel Elektronisches Gesundheitsdossier. Prämien der Modelle deiner Gemeinde vergleichst du im Prämienrechner, Kennzahlen der Kassen in den Kassen-Steckbriefen.
Häufige Fragen
Muss ich im Spitalnotfall eine Gebühr bezahlen?
Nein, Stand 25.09.2026 gibt es keine Notfallgebühr. Du zahlst die normale Kostenbeteiligung, also Franchise und 10 % Selbstbehalt. Die Vorlage 17.480 ist im Parlament noch hängig.
Wie hoch wäre die Notfallgebühr?
Höchstens CHF 50 pro Besuch, als Zuschlag auf den Selbstbehalt. Ob und in welcher Höhe er gilt, würde jeder Kanton selbst entscheiden. Fällig wäre er erst, wenn du die Jahresfranchise erreicht hast.
Wer wäre von der Notfallgebühr ausgenommen?
Kinder, Schwangere und Personen, die eine Ärztin, eine Apotheke, ein Telemedizinzentrum oder eine kantonale Notfallnummer schriftlich überwiesen hat. Ebenfalls ausgenommen wären Personen, die ein Rettungs- oder Transportdienst ins Spital bringt.
Zahlt die Krankenkasse den Notfall, wenn ich ein Hausarzt- oder Telmed-Modell habe?
Ja. Die Grundversicherung übernimmt Notfallbehandlungen in jedem Modell, abzüglich Kostenbeteiligung. Ob und bis wann du den Notfall nachträglich melden musst, steht in den Bedingungen deines Modells.
Was ist ein Notfall im Sinne der Krankenversicherung?
Eine Behandlung, die nicht aufgeschoben werden kann, weil ohne sofortige Hilfe gesundheitliche Schäden oder der Tod drohen oder andere Personen gefährdet sind (Art. 64a Abs. 7 KVG). Einen gesetzlichen Begriff «Bagatellfall» gibt es nicht.
Quellen
- Parlament, Pa. Iv. 17.480 «Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme», Geschäftsdaten und Verlaufparlament.ch
- Parlament, SGK-N: Vernehmlassung zur Pa. Iv. 17.480parlament.ch
- Bundesrat, Gebühr für Behandlung in Spitalnotaufnahme: Bundesrat lehnt Vorlage ab (20.08.2025)bag.admin.ch
- BAG, Ergänzender Bericht zur Pa. Iv. 17.480: Einsparpotenzial und Statistiken (07.11.2023)parlament.ch
- Parlamentsgesetz (ParlG), Art. 95Art. 95 Bst. a ParlGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 Abs. 2–4 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64aArt. 64a Abs. 7 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 41Art. 41 Abs. 3, 3bis und 4 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103 und 104Art. 103, 104 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 36Art. 36 Abs. 2 und 4 KVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 10Art. 10 UVGfedlex.admin.ch
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 26 und 27Art. 26, 27 KLVfedlex.admin.ch
Weiterlesen
- Mindestfranchise CHF 400: was die Vorlage vorsieht und wen sie trifftDie geplante Erhöhung der Mindestfranchise auf CHF 400: Inhalt der Vorlage, Stand des Verfahrens, Mehrkosten in Franken und wer besonders betroffen wäre.Grundversicherung verstehen
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