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Unabhängiger Vergleich der FinanceRock GmbH, keine Krankenkasse. Sortiert nach Preis, nie nach Provision. Offenlegung →

Unabhängiger Vergleich
keine Krankenkasse
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Rechtliches

Vermittlerinformation

Bevor du dich beraten lässt, musst du wissen, mit wem du es zu tun hast. Das Gesetz schreibt vor, was hier stehen muss (Art. 45 VAG).

Wer vermittelt

AngabeWert
NameFinanceRock GmbH
Adressewird ergänzt
SitzCham
UIDCHE-142.042.105
Kontaktwird ergänzt · wird ergänzt

Ungebunden

Die FinanceRock GmbH ist ungebundene Versicherungsvermittlerin (Art. 40 Abs. 1 VAG). Sie steht in einem Treueverhältnis zu dir als Kundin oder Kunde und nicht zu einem Versicherer. Sie ist im Vermittlerregister der FINMA eingetragen: Nr. F01496799, seit 10.11.2025 (Art. 41 und 42 VAG).

Kein Versicherer darf an einer ungebundenen Vermittlerin mit mehr als 10 % beteiligt sein, und es gibt keine Vereinbarungen, die uns an bestimmte Versicherer binden (Art. 182c AVO).

Versicherungszweige

Laut FINMA-Register: u. a. Krankenzusatzversicherung (vollständige Liste wird ergänzt).

Für die Grundversicherung (KVG) vergleichen wir alle Kassen. Die Grundversicherung untersteht der Aufsicht des BAG; für die Vermittlung gelten dort die Regeln des KVAG.

Ausbildung

Beratende Personen erfüllen die Mindeststandards der Aus- und Weiterbildung für Versicherungsvermittler (Art. 43 VAG, Art. 190 AVO; Branchenstandard VBV).

Nachweis: wird ergänzt

Haftung

Für Fehler, Nachlässigkeit oder unrichtige Auskünfte im Zusammenhang mit der Vermittlung haftet die FinanceRock GmbH (Art. 45 Abs. 1 lit. d VAG). Sie hat die gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen (mindestens CHF 2 Mio., Art. 189 AVO).

Berufshaftpflicht: wird ergänzt

Entschädigung

Wenn du über FinanceRock abschliesst, bezahlt die Versicherung eine Entschädigung: Grundversicherung höchstens CHF 70 pro Person, Zusatzversicherung höchstens 16 Monatsprämien. Für dich ist die Beratung kostenlos; die Sortierung im Vergleich ist davon nie beeinflusst.

Art und Höhe der Entschädigungen stehen ausführlich in der Offenlegung (Art. 45b VAG).

Bearbeitung deiner Daten

Für eine Beratung bearbeitet die FinanceRock GmbH die Angaben aus deiner Anfrage: Anliegen, Gemeinde, Jahrgänge, Kontaktangaben und die Unterlagen, die du selbst schickst. Zweck ist die Beratung und, auf deinen Wunsch, die Vermittlung eines Vertrags.

Empfänger sind die Versicherer, bei denen du eine Offerte oder einen Antrag willst, und zwar nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung pro Versicherer. Gesundheitsangaben machst du direkt beim Versicherer. Alles Weitere steht in der Datenschutzerklärung.

Beratungsprotokoll

Zu jeder Beratung erstellt die FinanceRock GmbH ein Protokoll mit Datum, beteiligten Personen und der Bestätigung, dass der Kontakt nicht aus telefonischer Kaltakquise stammt (Branchenvereinbarung, KVAV Anhang 2 bzw. AVO Anhang 7). Du bekommst eine Kopie.

Beschwerden und Ombudsstelle

  • Zuerst an uns: wird ergänzt
  • Ombudsstelle: wird ergänzt

Bei Streitigkeiten mit einem Krankenversicherer hilft zudem die Ombudsstelle Krankenversicherung (om-kv.ch).