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Was sich bei Prämien und Gesetz ändert.
Neue Prämien, Fristen und Gesetzesänderungen mit Quelle und Datum. Die Prämien 2027 erscheinen am 29.09.2026 um 14:00 Uhr.
Die Redaktion meldet, was sich bei der Krankenversicherung für dich ändert: Prämien, Politik, Krankenkassen und Service rund um Fristen und Wechsel. Jede Meldung nennt ihre Quelle, das Datum und spätere Änderungen.
RSS-Feed abonnieren8 Meldungen
- Branchenvereinbarung: Warum dich niemand mehr kalt anrufen darfSeit 01.09.2024 sind Teile der Branchenvereinbarung für alle Krankenversicherer verbindlich: kein unerwünschter Erstanruf, auch nicht durch externe Partner, höchstens CHF 70 pro Person in der Grundversicherung und 16 Monatsprämien in der Zusatzversicherung, Entschädigung nur mit Beratungsprotokoll. Verstösse meldest du dem BAG, der FINMA oder bei fair-mittler.ch.25.09.2026 · Politik
- EFAS einfach erklärt: Wer deine Behandlung künftig bezahltAb 01.01.2028 zahlen die Kantone 26,9 % der Nettokosten aller ambulanten und stationären Leistungen, 73,1 % kommen aus den Prämien; ab 01.01.2032 gilt das auch für die Pflege. Franchise, Selbstbehalt und Leistungen bleiben gleich.25.09.2026 · Politik
- Halbjahreswechsel per 30.06.: nur mit ordentlicher Franchise im StandardmodellNeben dem Wechsel auf Ende Jahr erlaubt das KVG einen Kassenwechsel auf Ende Juni, mit drei Monaten Frist. Das gilt nur im Standardmodell mit ordentlicher Franchise: CHF 300 für Erwachsene und junge Erwachsene, keine Franchise für Kinder. Für den 30.06.2027 muss die Kündigung bis Mittwoch, 31.03.2027, bei der Kasse sein. Wahlfranchisen und Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modelle wechseln nur auf Ende Jahr.25.09.2026 · Service
- Kündigungsfrist 30.11.2026: Der Stichtag fällt auf einen MontagWer die Grundversicherung auf den 01.01.2027 wechseln will, muss die Kündigung so abschicken, dass sie spätestens am Montag, 30.11.2026, bei der Kasse eintrifft. Das BAG empfahl im Vorjahr, eingeschrieben oder per A-Post Plus bis 15. November zu versenden. Die alte Kasse endet erst, wenn die neue Kasse den lückenlosen Schutz bestätigt hat; offene gemahnte Rechnungen blockieren den Wechsel.25.09.2026 · Service
- Prämien 2027 erscheinen am 29. September um 14 UhrBundesrätin Elisabeth Baume-Schneider und BAG-Direktorin Anne Lévy stellen die Prämien 2027 am Dienstag, 29.09.2026, um 14:00 Uhr in Bern vor. Bis dahin gibt es keine amtlichen Zahlen. Danach zählen drei Daten: 31.10. (Brief deiner Kasse), 30.11. (Kündigung muss eingetroffen sein) und 31.12. (höhere Franchise).25.09.2026 · Prämien
- Prämienverbilligung: Was sich 2026 und 2027 ändertSeit 01.01.2026 gilt der indirekte Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative: Jeder Kanton muss mindestens 3,5 % der Bruttokosten der Grundversicherung für die Prämienverbilligung einsetzen, 2026 und 2027 überall gleich. Ab 2028 hängt der Mindestanteil von der Prämienbelastung im Kanton ab. Beantragen musst du die Verbilligung weiterhin bei deinem Kanton.25.09.2026 · Politik
- Solvenz: Was die Insolvenz der KLuG über Krankenkassen lehrtDas BAG hat die KLuG Krankenversicherung am 06.08.2025 für insolvent erklärt; ihre Solvenzquote lag per 01.01.2025 bei 69 %. Die Leistungen der Grundversicherung übernahm der Insolvenzfonds der Gemeinsamen Einrichtung KVG, niemand verlor den Versicherungsschutz. Die Solvenzquote jeder Kasse findest du in unseren Steckbriefen.25.09.2026 · Kassen
- Zusatzversicherung kündigen: Fristen stehen in den AVB, oft ist es der 30.09.Zusatzversicherungen kündigst du nach Vertrag und VVG: gesetzlich auf Ende des dritten oder eines späteren Vertragsjahres mit drei Monaten Frist, bei Jahresende also bis 30.09. Ein Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhung gibt es nur, wenn die AVB es vorsehen. Kündigen darf nur, wer den Vertrag abgeschlossen hat, und zwar erst nach der schriftlichen Zusage der neuen Kasse.25.09.2026 · Service