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Krankenkasse wechseln: richtig und rechtzeitig
Die Grundversicherung wechselst du auf den 01.01.2027. Dafür muss deine Kündigung bis 30.11.2026 bei der alten Kasse eingegangen sein. Hier findest du deine Fristen, die drei Schritte und einen Kündigungsbrief zum Ausfüllen.

Montag: Grundversicherung auf Jahresende kündigen, Wechsel ab 01.01.2027
Die Kündigung muss bis 30.11. bei der Kasse eingegangen sein, der Poststempel zählt nicht. Der Wechsel gilt ab 01.01.
Empfehlung des BAG: bis eingeschrieben oder per A-Post Plus verschicken.
Quelle: Art. 7 Abs. 2 KVG; BAG-Faktenblatt «Wechsel der Krankenkasse»
Wechsel in 3 Schritten
Bei der neuen Kasse anmelden
Kasse im Prämienrechner wählen und das Beitrittsformular ausfüllen. Jede Kasse muss dich in ihrem Tätigkeitsgebiet in die Grundversicherung aufnehmen, ohne Gesundheitsfragen.
Quelle: Art. 5 Bst. i KVAG
Alte Kasse kündigen
Gleichzeitig die Kündigung an die alte Kasse schicken, eingeschrieben oder per A-Post Plus. Sie muss bis 30.11.2026 eingegangen sein. Den Brief erstellst du mit dem Kündigungsbrief-Generator.
Quelle: Art. 7 Abs. 2 KVG
Bestätigung abwarten
Deine alte Grundversicherung endet erst, wenn die neue Kasse ihr mitgeteilt hat, dass du ohne Unterbruch versichert bist. Du bist also nie ohne Versicherung.
Quelle: Art. 7 Abs. 5 KVG
Offene Rechnungen? Hast du Prämien oder Kostenbeteiligungen nicht bezahlt und wurdest betrieben, kannst du die Kasse erst wechseln, wenn alles bezahlt ist. Quelle: Art. 64a Abs. 6 KVG
Werkzeuge und Hilfe
- WerkzeugFristen für deine SituationModell, Franchise und Wunsch wählen: Du siehst jede Frist mit Datum, Tagen und Gesetzesartikel.
- WerkzeugKündigungsbrief erstellenBrief an deine Kasse als PDF, mit Adresse und Termin. Deine Angaben bleiben in deinem Browser.
- WerkzeugPrämien vergleichenAlle Kassen und Modelle an deinem Wohnort mit den vom BAG genehmigten Prämien.
- BeratungBeratung anfragenFür Zusatzversicherungen oder den ganzen Wechsel: FinanceRock GmbH, ungebundene Vermittlerin (FINMA F01496799), meldet sich über den Kanal, den du wählst.
Erinnerung per E-Mail
Wir schicken dir eine E-Mail vor der Frist: am 15.11. für die Kündigung, am 17.03. für den Wechsel per 30.06. und am 15.12. für eine höhere Franchise. Ohne Konto, mit Bestätigungslink und Abmeldung per Klick.
Häufige Fragen
Bis wann kann ich die Krankenkasse wechseln?
Die Grundversicherung kündigst du auf Ende Jahr. Die Kündigung muss bis 30.11.2026 bei der Kasse eingegangen sein, der Poststempel zählt nicht (Art. 7 Abs. 2 KVG). Das BAG empfiehlt, sie bis 15.11.2026 eingeschrieben oder per A-Post Plus zu schicken.
Muss mich die neue Krankenkasse aufnehmen?
In der Grundversicherung ja: Jede Kasse muss dich in ihrem Tätigkeitsgebiet aufnehmen, ohne Gesundheitsfragen (Art. 5 Bst. i KVAG). Bei Zusatzversicherungen gibt es keine Aufnahmepflicht, anders als in der Grundversicherung: Die Versicherung kann dich ablehnen. Sie darf Gesundheitsfragen stellen, die du wahrheitsgetreu beantworten musst (Anzeigepflicht, Art. 4 VVG).
Bin ich während des Wechsels versichert?
Ja. Die alte Grundversicherung endet erst, wenn die neue Kasse ihr mitgeteilt hat, dass du ohne Unterbruch versichert bist (Art. 7 Abs. 5 KVG). Kommt diese Mitteilung nicht, bleibst du bei der alten Kasse versichert und zahlst dort weiter.
Was passiert mit meinen Zusatzversicherungen?
Nichts, solange du sie nicht selbst kündigst. Der Wechsel der Grundversicherung berührt sie nicht, und die alte Kasse darf sie deswegen nicht kündigen (Art. 7 Abs. 7 und 8 KVG). Willst du auch die Zusatzversicherung wechseln: erst die schriftliche Zusage der neuen Versicherung, dann nach den AVB kündigen.
Kann ich wechseln, wenn ich Prämien schulde?
Nein. Wurdest du für ausstehende Prämien oder Kostenbeteiligungen betrieben, kannst du die Kasse erst wechseln, wenn Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen und Betreibungskosten vollständig bezahlt sind (Art. 64a Abs. 6 KVG).