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Wechsel-Center · GrundversicherungEingang bis 30.11.2026

Krankenkasse wechseln: richtig und rechtzeitig

Die Grundversicherung wechselst du auf den 01.01.2027. Dafür muss deine Kündigung bis 30.11.2026 bei der alten Kasse eingegangen sein. Hier findest du deine Fristen, die drei Schritte und einen Kündigungsbrief zum Ausfüllen.

Eine Frau wirft einen Brief in einen gelben Briefkasten an einer Hausmauer.Symbolbild, KI-generiert
Nächste Frist · Jahreswechsel

noch 63 Tage

Montag: Grundversicherung auf Jahresende kündigen, Wechsel ab 01.01.2027

Die Kündigung muss bis 30.11. bei der Kasse eingegangen sein, der Poststempel zählt nicht. Der Wechsel gilt ab 01.01.

Empfehlung des BAG: bis eingeschrieben oder per A-Post Plus verschicken.

Quelle: Art. 7 Abs. 2 KVG; BAG-Faktenblatt «Wechsel der Krankenkasse»

Reihenfolge nach BAG

Wechsel in 3 Schritten

  1. Bei der neuen Kasse anmelden

    Kasse im Prämienrechner wählen und das Beitrittsformular ausfüllen. Jede Kasse muss dich in ihrem Tätigkeitsgebiet in die Grundversicherung aufnehmen, ohne Gesundheitsfragen.

    Quelle: Art. 5 Bst. i KVAG

  2. Alte Kasse kündigen

    Gleichzeitig die Kündigung an die alte Kasse schicken, eingeschrieben oder per A-Post Plus. Sie muss bis 30.11.2026 eingegangen sein. Den Brief erstellst du mit dem Kündigungsbrief-Generator.

    Quelle: Art. 7 Abs. 2 KVG

  3. Bestätigung abwarten

    Deine alte Grundversicherung endet erst, wenn die neue Kasse ihr mitgeteilt hat, dass du ohne Unterbruch versichert bist. Du bist also nie ohne Versicherung.

    Quelle: Art. 7 Abs. 5 KVG

Offene Rechnungen? Hast du Prämien oder Kostenbeteiligungen nicht bezahlt und wurdest betrieben, kannst du die Kasse erst wechseln, wenn alles bezahlt ist. Quelle: Art. 64a Abs. 6 KVG

Alles für den Wechsel

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Wir schicken dir eine E-Mail vor der Frist: am 15.11. für die Kündigung, am 17.03. für den Wechsel per 30.06. und am 15.12. für eine höhere Franchise. Ohne Konto, mit Bestätigungslink und Abmeldung per Klick.

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Häufige Fragen

Bis wann kann ich die Krankenkasse wechseln?

Die Grundversicherung kündigst du auf Ende Jahr. Die Kündigung muss bis 30.11.2026 bei der Kasse eingegangen sein, der Poststempel zählt nicht (Art. 7 Abs. 2 KVG). Das BAG empfiehlt, sie bis 15.11.2026 eingeschrieben oder per A-Post Plus zu schicken.

Muss mich die neue Krankenkasse aufnehmen?

In der Grundversicherung ja: Jede Kasse muss dich in ihrem Tätigkeitsgebiet aufnehmen, ohne Gesundheitsfragen (Art. 5 Bst. i KVAG). Bei Zusatzversicherungen gibt es keine Aufnahmepflicht, anders als in der Grundversicherung: Die Versicherung kann dich ablehnen. Sie darf Gesundheitsfragen stellen, die du wahrheitsgetreu beantworten musst (Anzeigepflicht, Art. 4 VVG).

Bin ich während des Wechsels versichert?

Ja. Die alte Grundversicherung endet erst, wenn die neue Kasse ihr mitgeteilt hat, dass du ohne Unterbruch versichert bist (Art. 7 Abs. 5 KVG). Kommt diese Mitteilung nicht, bleibst du bei der alten Kasse versichert und zahlst dort weiter.

Was passiert mit meinen Zusatzversicherungen?

Nichts, solange du sie nicht selbst kündigst. Der Wechsel der Grundversicherung berührt sie nicht, und die alte Kasse darf sie deswegen nicht kündigen (Art. 7 Abs. 7 und 8 KVG). Willst du auch die Zusatzversicherung wechseln: erst die schriftliche Zusage der neuen Versicherung, dann nach den AVB kündigen.

Kann ich wechseln, wenn ich Prämien schulde?

Nein. Wurdest du für ausstehende Prämien oder Kostenbeteiligungen betrieben, kannst du die Kasse erst wechseln, wenn Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen und Betreibungskosten vollständig bezahlt sind (Art. 64a Abs. 6 KVG).

Quellen

  1. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 4, 7 und 64afedlex.admin.ch
  2. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 94 und 100fedlex.admin.ch
  3. Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 4fedlex.admin.ch
  4. BAG-Faktenblatt «Wechsel der Krankenkasse» (23.09.2025)bag.admin.ch