Zum Inhalt springen

Unabhängiger Vergleich der FinanceRock GmbH, keine Krankenkasse. Sortiert nach Preis, nie nach Provision. Offenlegung →

Unabhängiger Vergleich
keine Krankenkasse
Prämien vergleichen
Werkzeug · Unfall-Check

Unfalldeckung sistieren: ja oder nein?

Arbeitest du mindestens 8 Stunden pro Woche bei derselben Arbeitgeberin, bist du über sie gegen Unfall versichert und kannst die Unfalldeckung der Krankenkasse weglassen. Das spart höchstens 7 % der Prämie. Beim Stellenende musst du sie wieder einschalten.

Deine Situation
Weiter

Noch eine Frage

Wähle deine Situation. Danach siehst du, ob du die Unfalldeckung weglassen kannst.

Echte Zahlen, BAG-Prämien 2026

Deine Ersparnis ohne Unfalldeckung

Jahrgang
Franchise in CHF
Heutige Kasse (optional)

Berechnung auf Basis der vom BAG genehmigten Prämien 2026, Stand 25.09.2026, Quelle: BAG, Krankenversicherungsprämien, opendata.swiss. Massgebend ist allein die Offerte oder Police des Versicherers. Rechtliche Hinweise sind allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Methodik: So rechnen wir.

Vorgehen

So sistierst du die Unfalldeckung

  1. Deckung prüfen

    Du brauchst eine Anstellung mit mindestens 8 Stunden pro Woche bei derselben Arbeitgeberin (oder Taggeld der Arbeitslosenversicherung). Frag im Zweifel die Personalabteilung, ob du gegen Nichtberufsunfälle versichert bist.

    Art. 13 Abs. 1 UVV, Art. 1a Abs. 1 UVG

  2. Schriftlich beantragen

    Schreib deiner Krankenkasse, dass du nach UVG voll gegen Unfall versichert bist, und leg einen Nachweis bei, zum Beispiel eine Bestätigung der Arbeitgeberin. Viele Kassen haben dafür ein Formular im Kundenportal.

    Art. 8 Abs. 1 KVG, Art. 11 Abs. 1 KVV

  3. Tiefere Prämie ab Folgemonat

    Die Sistierung beginnt frühestens am ersten Tag des Monats nach deinem Antrag. Die Kasse muss die Prämie um den Anteil für die Unfalldeckung senken, höchstens um 7 %.

    Art. 11 Abs. 1 KVV, Art. 91a Abs. 2 und 4 KVV

Stellst du den Antrag heute (28.09.2026), gilt die tiefere Prämie frühestens ab dem 01.10.2026 (Art. 11 Abs. 1 KVV).

Pflicht

Beim Stellenende: Unfalldeckung wieder einschalten

  1. Die Arbeitgeberin informiert dich

    Endet die Anstellung oder die Nichtberufsunfall-Deckung, muss dich die Arbeitgeberin (bzw. die Arbeitslosenversicherung) schriftlich darauf hinweisen, dass du es der Krankenkasse melden musst.

    Art. 10 Abs. 1 KVG, Art. 11 Abs. 2 KVV

  2. Innert eines Monats der Kasse melden

    Du meldest der Krankenkasse innerhalb eines Monats nach dieser Information, dass deine UVG-Deckung endet. Die Unfalldeckung der Grundversicherung gilt ab dem Tag, an dem die UVG-Deckung aufhört.

    Art. 11 Abs. 2 KVV, Art. 8 Abs. 2 KVG

  3. Sonst droht eine Nachzahlung

    Meldest du es nicht, kann die Kasse den Prämienanteil für die Unfalldeckung samt Verzugszins rückwirkend verlangen, ab dem Ende der UVG-Deckung.

    Art. 10 Abs. 2 KVG

Letzter Tag mit mindestens halbem Lohn

Wähle das Datum. Wir zeigen dir, bis wann das UVG noch deckt.

Art. 3 Abs. 2 und 3 UVG, Art. 8 UVV, Art. 8 Abs. 2 KVG. Melde der Kasse das Ende der UVG-Deckung innert eines Monats nach der Information durch die Arbeitgeberin (Art. 11 Abs. 2 KVV).

Zwischen zwei Stellen oder bei unbezahltem Urlaub kannst du die Nichtberufsunfall-Versicherung deiner Arbeitgeberin mit einer Abredeversicherung um bis zu sechs Monate verlängern (Art. 3 Abs. 3 UVG). Sie muss vor dem Ende der Deckung abgeschlossen sein (Art. 8 UVV).

Häufige Fragen

Wann kann ich die Unfalldeckung bei der Krankenkasse sistieren?

Wenn du nach UVG obligatorisch voll gegen Unfall versichert bist: als Angestellte oder Angestellter mit mindestens 8 Stunden pro Woche bei derselben Arbeitgeberin oder mit Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Die Kasse sistiert auf deinen schriftlichen Antrag mit Nachweis (Art. 8 Abs. 1 KVG, Art. 13 Abs. 1 UVV, Art. 11 Abs. 1 KVV).

Wie viel spare ich ohne Unfalldeckung?

Die Kasse darf die Prämie nur um den Anteil für die Unfalldeckung senken, höchstens um 7 % (Art. 91a Abs. 4 KVV). Den genauen Betrag für deinen Wohnort, Jahrgang, deine Franchise und deine Kasse berechnet der Unfall-Check mit den BAG-Prämien.

Ich arbeite bei zwei Arbeitgebern je 5 Stunden. Kann ich sistieren?

Nein. Die 8 Stunden gelten pro Arbeitgeberin (Art. 13 Abs. 1 UVV). Unter dieser Grenze deckt das UVG nur Berufsunfälle und Unfälle auf dem Arbeitsweg (Art. 8 Abs. 2 UVG, Art. 13 Abs. 2 UVV). Freizeitunfälle deckt dann die Grundversicherung.

Was passiert, wenn ich die Stelle verliere oder kündige?

Die UVG-Deckung endet mit dem 31. Tag nach dem letzten Tag, an dem du mindestens den halben Lohn erhältst (Art. 3 Abs. 2 UVG). Ab dann deckt die Grundversicherung Unfälle wieder (Art. 8 Abs. 2 KVG). Du musst es der Kasse innert eines Monats nach der Information durch die Arbeitgeberin melden (Art. 11 Abs. 2 KVV), sonst kann sie den Prämienanteil samt Verzugszins nachfordern (Art. 10 Abs. 2 KVG).

Was ist eine Abredeversicherung?

Mit einer Abredeversicherung verlängerst du die Nichtberufsunfall-Versicherung deiner Arbeitgeberin um bis zu sechs Monate, etwa bei unbezahltem Urlaub oder zwischen zwei Stellen (Art. 3 Abs. 3 UVG). Du musst sie vor dem Ende der Deckung abschliessen (Art. 8 UVV). Die Krankenkasse darf die Prämie während dieser Zeit weiter reduzieren, muss aber nicht (Art. 91a Abs. 3 KVV).

Ab wann gilt die tiefere Prämie?

Frühestens ab dem ersten Tag des Monats nach deinem schriftlichen Antrag (Art. 11 Abs. 1 KVV). Rückwirkend geht es nicht.

Bin ich als Selbständige oder Selbständiger über das UVG versichert?

Nicht obligatorisch. Selbständige können sich freiwillig nach UVG versichern (Art. 4 UVG). Dann darf die Kasse die Prämie reduzieren, sie muss aber nicht (Art. 91a Abs. 3 KVV). Ohne UVG-Versicherung brauchst du die Unfalldeckung der Grundversicherung.

Quellen

  1. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 8 bis 10 (Ruhen der Unfalldeckung)fedlex.admin.ch
  2. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 11 (Sistierung der Unfalldeckung)fedlex.admin.ch
  3. KVV, Art. 91a (Prämienreduktion bei anderweitiger Versicherung, höchstens 7 %)fedlex.admin.ch
  4. Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 1a, 3, 4, 8 und 66fedlex.admin.ch
  5. Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), Art. 8 (Abredeversicherung) und Art. 13 (Teilzeitbeschäftigte)fedlex.admin.ch
  6. BAG, Krankenversicherungsprämien (opendata.swiss): Prämien mit und ohne Unfalldeckungopendata.swiss