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Krankenkassenmodelle im Vergleich
In der Grundversicherung wählst du zwischen dem Standardmodell mit freier Arztwahl und Modellen mit einer festen ersten Anlaufstelle: Hausarzt oder HMO, Telmed, Apotheke oder Flex. Die Leistungen sind überall gleich, die Prämie nicht. 2024 waren laut BAG 79.8 % der Erwachsenen in einem solchen Sparmodell.
Welche Modelle es gibt
- StandardmodellIm Standardmodell gehst du ohne Umweg direkt zu jeder zugelassenen Ärztin in der Schweiz, auch zur Fachärztin.
- Hausarzt- und HMO-ModellIm Hausarztmodell gehst du bei Beschwerden zuerst zu deiner gewählten Hausärztin, im HMO-Modell zuerst in ein bestimmtes Gesundheitszentrum.
- Telmed-ModellIm Telmed-Modell rufst du vor jedem Arztbesuch zuerst eine telemedizinische Beratungsstelle an oder meldest dich per App.
- ApothekenmodellIm Apothekenmodell ist eine Apotheke deine erste Anlaufstelle, wenn du Beschwerden hast.
- Flex-ModellIm Flex-Modell hast du mehrere erste Anlaufstellen zur Auswahl, zum Beispiel deine Hausarztpraxis oder eine telemedizinische Beratung.
So viel günstiger sind die Sparmodelle
| Stadt | Standard (freie Arztwahl) | Hausarztmodell | HMO | Telmed und andere Modelle |
|---|---|---|---|---|
| Zürich (ZH) | CHF 639.80 | CHF 566.10−11.5 % | CHF 563.40−11.9 % | CHF 575.00−10.1 % |
| Bern (BE) | CHF 681.50 | CHF 593.10−13.0 % | CHF 595.00−12.7 % | CHF 607.70−10.8 % |
| Lausanne (VD) | CHF 698.00 | CHF 615.10−11.9 % | CHF 614.90−11.9 % | CHF 626.40−10.3 % |
| Lugano (TI) | CHF 740.20 | CHF 660.80−10.7 % | CHF 640.90−13.4 % | CHF 670.05−9.5 % |
| Stadt | Standard (freie Arztwahl) | Hausarztmodell | HMO | Telmed und andere Modelle |
|---|---|---|---|---|
| Zürich (ZH) | CHF 511.50 | CHF 442.27−13.5 % | CHF 435.25−14.9 % | CHF 449.80−12.1 % |
| Bern (BE) | CHF 556.15 | CHF 464.70−16.4 % | CHF 466.70−16.1 % | CHF 483.60−13.0 % |
| Lausanne (VD) | CHF 569.70 | CHF 486.80−14.6 % | CHF 486.60−14.6 % | CHF 498.25−12.5 % |
| Lugano (TI) | CHF 611.90 | CHF 532.50−13.0 % | CHF 512.60−16.2 % | CHF 541.75−11.5 % |
Eigene Berechnung: Median aller Tarife je Modell in der Stadtgemeinde (Prämienregion 1), Prozent gegenüber dem Median des Standardmodells. «Telmed und andere Modelle» ist der BAG-Tariftyp «DIV» bis 2026; er enthält neben Telmed auch weitere Modelle. Quelle: BAG, Krankenversicherungsprämien 2026, Stand 25.09.2026, opendata.swiss. Methodik: So rechnen wir.
Was muss ich vor dem Arztbesuch tun?
Hausarzt/HMO · Notfall
Im Notfall gehst du direkt auf die nächste Notfallstation oder rufst 144, ohne Überweisung und ohne vorherigen Anruf. Viele Tarife verlangen, dass du deine Hausarztpraxis bzw. dein HMO-Zentrum danach innert einer Frist informierst. Wie lange die Frist ist, steht in den AVB.
Wichtig: Massgebend sind die Versicherungsbedingungen (AVB) deines Tarifs. Sie stehen in deiner Police oder auf der Website deiner Kasse. Die Regel oben beschreibt, was viele Tarife vorsehen, nicht deinen Vertrag.
Rechtsgrundlage: Art. 41 Abs. 4 KVG
Häufige Fragen
Welche Krankenkassenmodelle gibt es in der Schweiz?
Neben dem Standardmodell mit freier Arztwahl bieten die Kassen Modelle mit eingeschränkter Wahl an: Hausarzt, HMO, Telmed, Apotheke und Flex. Die Leistungen sind überall gleich, nur die erste Anlaufstelle unterscheidet sich (Art. 41 Abs. 4 und Art. 62 KVG).
Wie viel spare ich mit einem Sparmodell?
Das hängt von Kasse, Wohnort und Franchise ab. Die Tabellen oben zeigen den Median der Prämien 2026 je Modell für vier Städte, direkt aus den BAG-Daten. Ohne Erfahrungszahlen aus fünf Rechnungsjahren darf ein Modell höchstens 20 % günstiger sein als das Standardmodell der Kasse (Art. 101 Abs. 3 KVV).
Wie viele Versicherte sind in einem Sparmodell?
Laut BAG-Statistik waren 2024 79.8 % der Versicherten ab 19 Jahren und 83.1 % der Kinder in einer besonderen Versicherungsform wie Hausarzt, HMO oder Telmed.
Wann kann ich das Modell wechseln?
Vom Standardmodell in ein Modell mit eingeschränkter Wahl kannst du jederzeit wechseln. Zurück ins Standardmodell oder in ein anderes Modell geht es nur auf Ende eines Kalenderjahres; die Meldung muss mit einem Monat Frist, also bis 30. November, bei der Kasse sein (Art. 100 KVV, Art. 7 KVG).
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 41Art. 41 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 62Art. 62 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 99–101aArt. 99–101a KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 36Art. 36 KVVfedlex.admin.ch
- BAG: Krankenversicherung, besondere Versicherungsformenbag.admin.ch
- BAG: Statistik der obligatorischen Krankenversicherung 2024, Tabellen T 7.08 und T 7.09 (Stand 22.05.2025)bag.admin.ch
- BAG: Krankenversicherungsprämien, opendata.swissopendata.swiss
Berechnung auf Basis der vom BAG genehmigten Prämien 2026, Stand 25.09.2026, Quelle: BAG, Krankenversicherungsprämien, opendata.swiss. Massgebend ist allein die Offerte oder Police des Versicherers. Die Modellbeschreibungen und Regeln sind allgemeine Information, keine individuelle Beratung; massgebend sind die Versicherungsbedingungen (AVB) deiner Kasse. Methodik: So rechnen wir.