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Apothekenmodell: zuerst in die Apotheke
Im Apothekenmodell ist eine Apotheke deine erste Anlaufstelle, wenn du Beschwerden hast. Sie berät dich, behandelt einfache Fälle selbst oder weist dich an eine Ärztin weiter. Für diese eingeschränkte Wahl gewährt dir die Kasse einen Prämienrabatt; die Leistungen bleiben gleich.
So funktioniert das Apothekenmodell
Auch das Apothekenmodell ist eine Versicherung mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer (Art. 41 Abs. 4 KVG). Die Apotheke übernimmt die Rolle der ersten Anlaufstelle: Sie klärt ab, ob du selbst behandeln kannst oder eine Ärztin brauchst.
Bis 2026 weist das BAG Apotheken-Tarife nicht als eigenen Typ aus: Sie stecken je nach Kasse im Tariftyp «HAM» (Hausarzt) oder «DIV» (andere Modelle). Ab 2027 gibt es den eigenen Tariftyp «PHARM».
Was du im Vergleich zum Standardmodell zahlst
| Stadt | Standard (freie Arztwahl) | Hausarztmodell | HMO | Telmed und andere Modelle |
|---|---|---|---|---|
| Zürich (ZH) | CHF 639.80 | CHF 566.10−11.5 % | CHF 563.40−11.9 % | CHF 575.00−10.1 % |
| Bern (BE) | CHF 681.50 | CHF 593.10−13.0 % | CHF 595.00−12.7 % | CHF 607.70−10.8 % |
| Lausanne (VD) | CHF 698.00 | CHF 615.10−11.9 % | CHF 614.90−11.9 % | CHF 626.40−10.3 % |
| Lugano (TI) | CHF 740.20 | CHF 660.80−10.7 % | CHF 640.90−13.4 % | CHF 670.05−9.5 % |
| Stadt | Standard (freie Arztwahl) | Hausarztmodell | HMO | Telmed und andere Modelle |
|---|---|---|---|---|
| Zürich (ZH) | CHF 511.50 | CHF 442.27−13.5 % | CHF 435.25−14.9 % | CHF 449.80−12.1 % |
| Bern (BE) | CHF 556.15 | CHF 464.70−16.4 % | CHF 466.70−16.1 % | CHF 483.60−13.0 % |
| Lausanne (VD) | CHF 569.70 | CHF 486.80−14.6 % | CHF 486.60−14.6 % | CHF 498.25−12.5 % |
| Lugano (TI) | CHF 611.90 | CHF 532.50−13.0 % | CHF 512.60−16.2 % | CHF 541.75−11.5 % |
Eigene Berechnung: Median aller Tarife je Modell in der Stadtgemeinde (Prämienregion 1), Prozent gegenüber dem Median des Standardmodells. «Telmed und andere Modelle» ist der BAG-Tariftyp «DIV» bis 2026; er enthält neben Telmed auch weitere Modelle. Quelle: BAG, Krankenversicherungsprämien 2026, Stand 25.09.2026, opendata.swiss. Methodik: So rechnen wir.
Was muss ich vor dem Arztbesuch tun?
Die meisten Versicherten sind in einem solchen Modell: 2024 waren es laut BAG 79.8 % der Erwachsenen und 83.1 % der Kinder. Wer die Regeln nicht kennt, riskiert, dass die Kasse eine Behandlung nicht bezahlt.
Apotheke · Notfall
Im Notfall gehst du direkt auf die nächste Notfallstation oder rufst 144, ohne Überweisung und ohne vorherigen Anruf. Viele Tarife verlangen, dass du deine Apotheke danach innert einer Frist informierst. Wie lange die Frist ist, steht in den AVB.
Wichtig: Massgebend sind die Versicherungsbedingungen (AVB) deines Tarifs. Sie stehen in deiner Police oder auf der Website deiner Kasse. Die Regel oben beschreibt, was viele Tarife vorsehen, nicht deinen Vertrag.
Rechtsgrundlage: Art. 41 Abs. 4 KVG
Passt, wenn …
- du selten krank bist und einfache Beschwerden gern in der Apotheke klärst
- du keine feste Hausärztin hast
- du lieber persönlich als am Telefon beraten wirst
Darauf achten
- Nicht jede Kasse bietet ein Apothekenmodell an, und nicht in jeder Gemeinde.
- Welche Apotheken erlaubt sind und wann du direkt zur Ärztin darfst, steht in den AVB.
Mehr dazu im Glossar
Häufige Fragen
Was ist ein Apothekenmodell?
Ein Versicherungsmodell der Grundversicherung, in dem du bei Beschwerden zuerst in eine Apotheke gehst. Die Apotheke berät dich und leitet dich bei Bedarf an eine Ärztin weiter. Dafür ist die Prämie tiefer.
Warum zeigt ihr für das Apothekenmodell keinen Rabatt?
Weil das BAG in den Prämiendaten bis 2026 keinen eigenen Tariftyp für Apothekenmodelle führt. Eine Zuordnung nach Tarifnamen wäre geraten. Ab den Prämien 2027 (Tariftyp «PHARM») zeigen wir hier echte Zahlen.
Was passiert, wenn ich die Regeln des Modells nicht einhalte?
Gehst du ohne den vorgesehenen Weg zu einer Ärztin, muss die Kasse diese Behandlung nicht bezahlen (Art. 41 Abs. 4 KVG). Viele AVB sehen bei wiederholten Verstössen zudem den Ausschluss aus dem Modell vor. Notfälle sind immer ausgenommen.
Wann kann ich das Modell wechseln?
Vom Standardmodell in ein Modell mit eingeschränkter Wahl kannst du jederzeit wechseln. Zurück ins Standardmodell oder in ein anderes Modell geht es nur auf Ende eines Kalenderjahres; die Meldung muss mit einem Monat Frist, also bis 30. November, bei der Kasse sein (Art. 100 KVV, Art. 7 KVG).
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 41Art. 41 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 99–101aArt. 99–101a KVVfedlex.admin.ch
- BAG: Krankenversicherung, besondere Versicherungsformenbag.admin.ch
- BAG: Krankenversicherungsprämien, opendata.swissopendata.swiss
- BAG: Statistik der obligatorischen Krankenversicherung 2024, Tabellen T 7.08 und T 7.09 (Stand 22.05.2025)bag.admin.ch
Berechnung auf Basis der vom BAG genehmigten Prämien 2026, Stand 25.09.2026, Quelle: BAG, Krankenversicherungsprämien, opendata.swiss. Massgebend ist allein die Offerte oder Police des Versicherers. Die Modellbeschreibungen und Regeln sind allgemeine Information, keine individuelle Beratung; massgebend sind die Versicherungsbedingungen (AVB) deiner Kasse. Methodik: So rechnen wir.