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Glossar · ModelleArt. 41 Abs. 4 KVG

Apothekenmodell

Auch: Apotheken-Modell

Kurz erklärt

Im Apothekenmodell ist eine Apotheke deine erste Anlaufstelle, wenn du gesundheitliche Beschwerden hast. Sie berät dich, behandelt einfache Fälle selbst oder weist dich an eine Ärztin weiter. Im Gegenzug für diese eingeschränkte Wahl gibt dir die Kasse einen Prämienrabatt; die Leistungen der Grundversicherung bleiben gleich.

Aktualisiert am

Illustration: Apothekentheke mit kleiner Tischglocke und sauber gestapelten MedikamentenschachtelnSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Das Apothekenmodell ist eine Versicherung mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer nach Art. 41 Abs. 4 KVG.
  2. Die Pflichtleistungen der Grundversicherung sind in jedem Modell versichert; nur der Weg zur Behandlung ist vorgegeben.
  3. Ohne Erfahrungszahlen aus fünf Rechnungsjahren darf ein neues Modell höchstens 20 % günstiger sein als die ordentliche Versicherung (Art. 101 Abs. 3 KVV).
  4. Ins Modell wechselst du jederzeit, zurück ins Standardmodell nur auf das Ende eines Kalenderjahres (Art. 100 KVV).

Was ist das Apothekenmodell?

Das Apothekenmodell ist eines der alternativen Versicherungsmodelle der Grundversicherung. Du verpflichtest dich, bei gesundheitlichen Problemen zuerst eine Apotheke aufzusuchen, statt direkt zu einer Ärztin zu gehen. Die Apotheke übernimmt damit die Rolle, die im Hausarztmodell die Hausärztin und im Telmed-Modell die telefonische Beratung hat.

Die Idee dahinter: Viele Beschwerden wie Erkältungen, leichte Verletzungen oder Hautprobleme lassen sich in der Apotheke beurteilen. Die Apotheke kann beraten, rezeptfreie Medikamente abgeben und erkennen, wann eine ärztliche Abklärung nötig ist. Das spart teure Arztbesuche, und diesen Kostenvorteil gibt die Kasse als Rabatt weiter.

Rechtlich ist das Apothekenmodell eine Versicherung mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer. Es gehört zur Grundversicherung nach KVG, nicht zur Zusatzversicherung. Der Begriff selbst steht nicht im Gesetz; jede Kasse gestaltet ihr Modell und seinen Namen selbst.

So funktioniert es

Der Ablauf sieht grob so aus; die Details regelt jede Kasse selbst:

  1. Erstkontakt in der Apotheke. Du gehst mit deinem Anliegen in eine Apotheke, die mit deiner Kasse zusammenarbeitet. Teilweise gehört eine telefonische Beratung zum Modell.
  2. Beratung und Triage. Die Apotheke beurteilt die Situation. Bei einfachen Fällen erhältst du eine Empfehlung oder ein Medikament.
  3. Weiterweisung. Braucht es eine ärztliche Behandlung, weist dich die Apotheke weiter, etwa an eine Hausärztin oder ein Telmed-Zentrum. Diese Weiterweisung funktioniert wie eine Überweisung.

Welche Apotheken dazugehören, welche Ausnahmen gelten und was passiert, wenn du dich nicht an den Ablauf hältst, steht in den Versicherungsbedingungen. Manche Kassen verzichten in solchen Modellen ganz oder teilweise auf Franchise und Selbstbehalt für bestimmte Leistungen; das Gesetz erlaubt es, verpflichtet aber nicht dazu.

Die Prämie ist tiefer als im Standardmodell. Wie gross der Rabatt sein darf, begrenzt die Verordnung: Er muss auf echte Kostenunterschiede des Modells zurückgehen, nicht auf gesündere Versicherte. Solange ein Modell keine Erfahrungszahlen aus fünf Rechnungsjahren hat, darf es höchstens 20 % günstiger sein als die ordentliche Versicherung derselben Kasse.

Rechtliche Grundlage

Nach Art. 41 Abs. 4 KVG kannst du dein Wahlrecht im Einvernehmen mit der Kasse auf Leistungserbringer beschränken, welche die Kasse für eine kostengünstigere Versorgung auswählt. Die Kasse muss dann nur Leistungen bezahlen, die von diesen Leistungserbringern ausgeführt oder veranlasst werden. Die gesetzlichen Pflichtleistungen sind in jedem Fall versichert. Art. 62 Abs. 1 KVG erlaubt dafür eine tiefere Prämie.

Die KVV regelt die Einzelheiten. Art. 99 Abs. 2 KVV erlaubt der Kasse, in solchen Modellen ganz oder teilweise auf Franchise und Selbstbehalt zu verzichten. Art. 100 Abs. 2 KVV lässt den Wechsel ins Modell jederzeit zu, Art. 100 Abs. 3 KVV den Wechsel in eine andere Versicherungsform mit den Kündigungsfristen von Art. 7 Abs. 1 und 2 KVG auf das Ende eines Kalenderjahres. Art. 101 Abs. 2 und 3 KVV begrenzen die Prämienermässigung. Nach Art. 101a KVV stehen besondere Versicherungsformen Personen mit Wohnsitz in der EU, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich nicht offen.

Beispiel: Tarife mit Apothekenbezug in Zürich

Sabrina ist 36 Jahre alt, wohnt in der Stadt Zürich und hat die Franchise von CHF 2'500. In den Prämiendaten des BAG für 2026 findet sie drei Tarife, deren Name auf eine Apotheke als Anlaufstelle hinweist. Das BAG ordnet sie der Modellgruppe «Hausarzt/HMO» zu. Prämien 2026, Gemeinde Zürich (Region 1), Jahrgang 1990, mit Unfall; Quelle BAG.

Prämien 2026 von Tarifen mit Apothekenbezug im Vergleich zum Standardmodell, Zürich
Kasse und TarifPro MonatPro Jahr
Sympany, «casamed pharm»CHF 418.20CHF 5'018.40
Assura, «PharMed»CHF 422.80CHF 5'073.60
SWICA, «FAVORIT MEDPHARM»CHF 436.80CHF 5'241.60
Standardmodell, Median von 27 AngebotenCHF 511.50CHF 6'138.00

Die Tabelle ist keine Empfehlung. Sie zeigt nur, wie gross der Abstand zum Standardmodell in einer Gemeinde sein kann. Für deinen Wohnort und deinen Jahrgang siehst du alle Angebote im Prämienrechner, die Kassen im Überblick unter Krankenkassen.

Was bedeutet das für dich?

Das Apothekenmodell passt, wenn du selten ärztliche Hilfe brauchst und eine Apotheke in deiner Nähe hast, die mit der Kasse zusammenarbeitet. Prüfe vor dem Wechsel:

  1. Partnerapotheken: Gibt es eine teilnehmende Apotheke in deiner Nähe, mit Öffnungszeiten, die zu deinem Alltag passen?
  2. Weiterweisung: Wie kommst du zur Ärztin, wenn die Apotheke nicht weiterhelfen kann, und brauchst du dafür zusätzlich eine Überweisung?
  3. Laufende Behandlungen: Bist du bei einer Fachärztin in Behandlung, kläre, ob diese ohne Unterbruch weiterlaufen kann.
  4. Ausnahmen: Welche Leistungen, etwa Notfälle, sind vom Ablauf ausgenommen?

Hilfe bei der Wahl gibt dir der Modell-Finder. Das Modell mit telefonischer Erstberatung beschreibt der Eintrag Telmed.

Häufige Fehler

  • Das Modell mit einer Medikamentenversicherung verwechseln. Das Apothekenmodell regelt den Erstkontakt, nicht die Bezahlung von Medikamenten.
  • Direkt zur Ärztin gehen. Wer den vereinbarten Weg nicht einhält, riskiert, dass die Kasse die Rechnung nicht bezahlt.
  • Nur auf den Rabatt schauen. Wenn keine Partnerapotheke in der Nähe ist, wird der Alltag kompliziert.
  • Den Wechsel zurück zu spät planen. Zurück ins Standardmodell geht nur auf das Jahresende, mit der Kündigungsfrist nach Art. 7 KVG. Termine unter Fristen.

Häufige Fragen

Wie funktioniert das Apothekenmodell?

Bei Beschwerden gehst du zuerst in eine Partnerapotheke der Kasse. Die Apothekerin berät dich, gibt bei einfachen Fällen ein Medikament ab oder leitet dich an eine Ärztin oder ein Telmed-Zentrum weiter. Die genauen Regeln stehen in den Versicherungsbedingungen.

Zahlt die Kasse im Apothekenmodell weniger Leistungen?

Nein. Die Leistungen der Grundversicherung sind in allen Modellen gleich. Das Modell schreibt nur vor, wo du zuerst hingehst.

Für wen eignet sich das Apothekenmodell?

Für Personen, die selten zur Ärztin gehen und bei kleineren Beschwerden gern zuerst in der Apotheke Rat holen. Wer eine laufende Behandlung bei Fachärzten hat, prüft vorher, wie die Weiterweisung geregelt ist.

Gibt es das Apothekenmodell bei jeder Kasse?

Nein. Die Kassen entscheiden selbst, welche Modelle sie anbieten. In den BAG-Prämiendaten 2026 für Zürich tragen drei Tarife einen Namen mit «pharm»; ihr genauer Ablauf steht in den Bedingungen der jeweiligen Kasse.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 41Art. 41 Abs. 4 KVGfedlex.admin.ch
  2. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 99–101Art. 99–101 KVVfedlex.admin.ch
  3. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 62Art. 62 KVGfedlex.admin.ch
  4. BAG, Versicherungsmodelle mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringerbag.admin.ch
  5. BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
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