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Glossar · ModelleArt. 41 Abs. 4 KVG

Telmed-Modell

Auch: Telemedizin-Modell

Kurz erklärt

Im Telmed-Modell rufst du vor jedem Arztbesuch zuerst eine telemedizinische Beratungsstelle an oder nutzt deren App. Die Fachpersonen sagen dir, ob du selbst behandeln kannst, zum Arzt gehst oder direkt ins Spital. Dafür zahlst du eine tiefere Prämie: In Zürich lag der Median 2026 bei CHF 300 Franchise CHF 64.80 pro Monat unter dem Standardmodell.

Aktualisiert am

Illustration: Telefonhörer auf einem Notizblock neben einem kleinen HausmodellSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Telmed ist eine Grundversicherung mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer; das BAG nennt es «telemedizinische Beratung».
  2. Die versicherten Leistungen sind dieselben wie im Standardmodell, nur der erste Schritt ist ein Anruf oder ein digitaler Kontakt.
  3. Ins Telmed-Modell kannst du jederzeit wechseln, hinaus nur auf den 1. Januar mit Meldung bis 30. November.
  4. Zürich 2026, Erwachsene, CHF 300 Franchise: Median Standard CHF 639.80, Median Telmed und andere CHF 575.00 pro Monat.

Was ist das Telmed-Modell?

Das Telmed-Modell ist eine Form der Grundversicherung, bei der deine erste Anlaufstelle keine Praxis ist, sondern eine telemedizinische Beratung. Hast du Beschwerden, rufst du zuerst eine Hotline an oder meldest dich über eine App oder einen Chat. Eine medizinisch ausgebildete Fachperson fragt nach deinen Symptomen und empfiehlt dir den passenden Weg: abwarten und selbst behandeln, einen Termin bei deiner Hausärztin, eine Fachärztin, eine Apotheke oder die Notfallstation.

Das Prinzip heisst Gatekeeping: Eine Stelle entscheidet über den ersten Schritt, bevor Kosten entstehen. Im Hausarztmodell übernimmt diese Rolle eine feste Praxis, in der HMO ein Gesundheitszentrum, im Telmed-Modell eine Beratung auf Distanz. Das BAG führt alle drei als Krankenpflegeversicherung mit eingeschränkter Wahl des Leistungserbringers und nennt die Telmed-Variante «telemedizinische Beratung». Mehr zur Technik dahinter erklärt der Eintrag Telemedizin.

Telmed ist keine Zusatzversicherung. Es bleibt Grundversicherung nach KVG, mit denselben Pflichtleistungen, derselben Franchise-Auswahl und demselben Selbstbehalt. Du verzichtest nur darauf, ohne Rücksprache direkt zu einer Ärztin deiner Wahl zu gehen. Die Kassen verkaufen das Modell unter eigenen Namen; im BAG-Datensatz gehört es zu den Tarifen mit eingeschränkter Wahl.

Für wen passt das? Vor allem für Personen, die selten zum Arzt gehen, zeitlich flexibel sein wollen oder keine feste Hausarztpraxis haben. Weil die Beratung nicht an einen Ort gebunden ist, bieten viele Kassen Telmed in der ganzen Schweiz an, auch dort, wo es kein Hausarzt- oder HMO-Netz gibt.

So funktioniert es

Der Ablauf ist bei den meisten Tarifen ähnlich, die Details regelt jede Kasse selbst:

  1. Kontakt vor dem Arztbesuch. Du meldest dich bei der Beratungsstelle, bevor du eine Behandlung beginnst. Viele Tarife bieten Telefon rund um die Uhr, dazu App oder Video.
  2. Ersteinschätzung. Die Fachperson klärt die Dringlichkeit und empfiehlt den nächsten Schritt. Sie kann dir auch eine Behandlungsdauer vorgeben, innert der du den Termin wahrnehmen sollst.
  3. Behandlung. Du gehst zu der Stelle, die dir empfohlen wurde. Die Beratung meldet den Fall meist direkt deiner Kasse.
  4. Folgebehandlungen. Für dieselbe Behandlungsserie musst du in der Regel nicht erneut anrufen; für ein neues Problem schon.

Hältst du dich nicht an diese Schritte, kann die Kasse gemäss ihren Bedingungen die Kostenübernahme kürzen oder verweigern. Das Gesetz selbst sagt dazu nur, dass die Kasse bei eingeschränkter Wahl nur jene Leistungen übernehmen muss, die von den ausgewählten Stellen ausgeführt oder veranlasst werden. Bei Notfällen gehst du direkt auf die Notfallstation; wie schnell du danach die Beratung informieren musst, steht im Tarif.

Prämienrabatt mit Regeln

Die Kasse darf die Prämie senken, aber nur im Rahmen der Verordnung. Der Rabatt muss auf Kostenunterschieden beruhen, die aus der eingeschränkten Wahl der Leistungserbringer entstehen. Ein günstigerer Versichertenbestand allein rechtfertigt keinen Rabatt. Hat die Kasse noch keine Erfahrungszahlen aus fünf Rechnungsjahren, darf die Prämie höchstens 20 % unter ihrer Standardprämie liegen. Die tatsächlichen Unterschiede je Kasse zeigt der Prämienrechner.

Ein- und Austritt

In das Telmed-Modell kannst du jederzeit eintreten, auch unter dem Jahr. Austreten, also zurück ins Standardmodell oder in ein anderes Modell, geht nur auf Ende Kalenderjahr. Nach der Prämienmitteilung im Herbst muss die Meldung bis 30. November bei der Kasse sein. Wer die Kasse wechseln will, findet alle Termine unter Fristen.

Rechtliche Grundlage

Das Telmed-Modell stützt sich auf dieselben Bestimmungen wie alle Modelle mit eingeschränkter Wahl:

  • Art. 41 Abs. 4 KVG: Versicherte können ihr Wahlrecht im Einvernehmen mit der Kasse auf Leistungserbringer beschränken, die die Kasse für eine kostengünstigere Versorgung auswählt. Die Kasse übernimmt dann nur Leistungen, die diese Stellen ausführen oder veranlassen. Die gesetzlichen Pflichtleistungen sind in jedem Fall versichert.
  • Art. 62 Abs. 1 KVG: Die Kasse kann für solche Versicherungen die Prämie senken.
  • Art. 99 KVV: Kassen dürfen diese Versicherungen neben der ordentlichen Versicherung führen und nach Abs. 2 ganz oder teilweise auf Franchise und Selbstbehalt verzichten.
  • Art. 100 KVV: Offen für alle im Tätigkeitsgebiet (Abs. 1), Eintritt jederzeit (Abs. 2), Austritt auf Ende Kalenderjahr unter Einhaltung der Fristen von Art. 7 KVG (Abs. 3).
  • Art. 101 KVV: Rabatte nur für nachgewiesene Kostenunterschiede aus mindestens fünf Rechnungsjahren (Abs. 2), sonst höchstens 20 % (Abs. 3).

Ein Gesetz über die Telemedizin im engeren Sinn gibt es für dieses Modell nicht. Wann du anrufen musst, welche Ausnahmen gelten und welche Folgen ein Verstoss hat, steht in den Versicherungsbedingungen des Tarifs.

Beispiel: Prämien 2026 in der Stadt Zürich

Noah ist 36 Jahre alt, wohnt in Zürich und geht fast nie zum Arzt. Er vergleicht das Standardmodell mit Telmed. Die Tabelle zeigt die mittlere Monatsprämie (Median) aller Angebote je Modelltyp. Grundlage: Prämien 2026, Gemeinde Zürich (Region 1), Erwachsene, Jahrgang 1990, mit Unfall; Quelle BAG. Die Gruppe «Telmed und andere» enthält alle Tarife mit telefonischer Erstberatung und weitere Sonderformen, so wie der Prämienrechner sie zusammenfasst.

ModelltypAngeboteMedian bei CHF 300Median bei CHF 2'500
Standardmodell27CHF 639.80CHF 511.50
Telmed und andere39CHF 575.00CHF 449.80
Hausarzt und HMO62CHF 565.80CHF 437.50

Die Mediane vergleichen verschiedene Kassen. Bei einer einzelnen Kasse kann der Abstand zwischen Standard und Telmed grösser oder kleiner sein. Welche Kassen in deiner Gemeinde ein Telmed-Modell anbieten, siehst du im Prämienrechner und in den Steckbriefen unter Krankenkassen.

Was bedeutet das für dich?

Telmed passt gut zu dir, wenn du selten Beschwerden hast, keine feste Hausärztin willst oder beruflich viel unterwegs bist. Weniger gut passt es, wenn du eine laufende Behandlung bei mehreren Spezialisten hast und jeden neuen Schritt absprechen müsstest. Prüfe vor dem Wechsel:

  1. Erreichbarkeit: Ist die Beratung rund um die Uhr erreichbar, und gibt es neben dem Telefon auch App oder Video?
  2. Ausnahmen: Für welche Behandlungen brauchst du keinen Anruf, etwa Notfall oder Vorsorge?
  3. Folgen: Was passiert, wenn du einmal vergisst anzurufen?
  4. Kombination: Passt eine höhere Franchise zu deinen erwarteten Kosten? Der Franchise-Rechner rechnet das für dich aus.

Weil der Eintritt jederzeit möglich ist, kannst du auch mitten im Jahr zu Telmed wechseln, wenn du bei deiner Kasse bleibst. Der Weg zurück ist erst auf den 1. Januar offen. Willst du dazu die Kasse wechseln, gelten die üblichen Termine; den Ablauf erklärt die Seite Kasse wechseln. Welches Modell zu deinem Alltag passt, klärt der Modell-Finder.

Häufige Fehler

  • Direkt zum Arzt gehen. Wer ohne vorherigen Kontakt eine neue Behandlung beginnt, riskiert, dass die Kasse die Rechnung nicht übernimmt.
  • Die empfohlene Frist verpassen. Empfiehlt die Beratung einen Arztbesuch innert einer bestimmten Zeit, gilt die Empfehlung oft nur für diesen Zeitraum.
  • Telmed für eine Zusatzversicherung halten. Das Modell betrifft nur die Grundversicherung. Zusatzversicherungen haben eigene Regeln.
  • Zu spät zurückwechseln. Zurück ins Standardmodell geht es nur auf den 1. Januar; die Meldung muss nach der Prämienmitteilung bis 30. November bei der Kasse sein.
  • Nur auf den Rabatt schauen. Ein tiefer Tarif lohnt sich nur, wenn du dich an die Abläufe halten kannst.

Wie wir Prämien auswerten und Mediane berechnen, erklären wir unter So rechnen wir.

Häufige Fragen

Muss ich im Telmed-Modell vor jedem Arztbesuch anrufen?

Grundsätzlich ja, für jede neue gesundheitliche Frage. Welche Ausnahmen gelten, etwa für Notfälle oder bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, legt dein Tarif in den Versicherungsbedingungen fest.

Wer berät mich am Telefon?

Medizinisch ausgebildete Fachpersonen eines telemedizinischen Zentrums, mit dem deine Kasse zusammenarbeitet. Sie stellen Fragen zu deinen Beschwerden und empfehlen den nächsten Schritt. Das Gespräch ersetzt keine Untersuchung, es steuert nur den Weg dorthin.

Was passiert, wenn ich mich nicht an die Empfehlung halte?

Das bestimmen die Versicherungsbedingungen. Häufig kann die Kasse Leistungen kürzen oder dich bei wiederholten Verstössen ins Standardmodell zurückstufen. Kläre das vor dem Abschluss.

Kann ich Telmed mit einer hohen Franchise kombinieren?

Ja. Modell und Franchise wählst du unabhängig voneinander. Die Prämie sinkt dann durch beide Entscheidungen, dein möglicher Eigenanteil steigt aber mit der Franchise.

Gilt Telmed auch für Kinder?

Ja, viele Kassen bieten das Modell auch für Kinder an. Die Beratung läuft dann über die Eltern, die für das Kind anrufen.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 41Art. 41 Abs. 4 KVGfedlex.admin.ch
  2. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 62Art. 62 Abs. 1 KVGfedlex.admin.ch
  3. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 99–101Art. 99–101 KVVfedlex.admin.ch
  4. BAG: Wechsel in der OKP, Erklärung der Begriffe (PDF)bag.admin.ch
  5. BAG: Krankenversicherung, besondere Versicherungsformenbag.admin.ch
  6. BAG: Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
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