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Telemedizin

Auch: Fernbehandlung, Online-Sprechstunde

Kurz erklärt

Telemedizin ist medizinische Beratung oder Behandlung auf Distanz, per Telefon, Video oder Chat. In der Grundversicherung begegnet sie dir vor allem im Telmed-Modell: Du rufst vor jedem Arztbesuch eine telemedizinische Beratungsstelle an und zahlst dafür weniger Prämie: In Zürich lagen solche Tarife 2026 im Median CHF 61.70 pro Monat unter dem Standardmodell.

Aktualisiert am

Illustration: Ein Laptop auf einem Küchentisch zeigt einen abstrakten Videoanruf ohne GesichterSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Telemedizin ist kein eigener Leistungskatalog: Die Grundversicherung zahlt dieselben Pflichtleistungen, ob die Ärztin dich in der Praxis oder per Video behandelt.
  2. Bezahlt werden nur Leistungen von in der Schweiz zugelassenen Leistungserbringern; eine Online-Konsultation bei einer Ärztin im Ausland fällt grundsätzlich nicht darunter.
  3. Im Telmed-Modell ist die telefonische oder digitale Erstberatung Pflicht, dafür sinkt die Prämie (Art. 41 Abs. 4 und Art. 62 KVG).
  4. Ein Medikament darf nur verschrieben werden, wenn der Gesundheitszustand der Patientin bekannt ist (Art. 26 Abs. 2 HMG), auch bei einer Fernbehandlung.
  5. Stadt Zürich 2026, Jahrgang 1992, CHF 2'500 Franchise, mit Unfall: Median Standard CHF 511.50, Median Telmed und andere CHF 449.80 pro Monat.

Was ist Telemedizin?

Telemedizin ist Medizin über Distanz. Ärztin und Patient sind nicht im gleichen Raum, sondern verbunden über Telefon, Video, Chat, App oder den Austausch von Fotos und Messwerten. Der Begriff umfasst sehr unterschiedliche Dinge: die telefonische Ersteinschätzung, ob du zur Ärztin musst, die Video-Sprechstunde bei deiner Hausärztin, die Nachkontrolle per App oder die Fernüberwachung von Blutzucker- oder Blutdruckwerten.

In der Schweizer Krankenversicherung spielt Telemedizin in zwei Rollen:

  • Als Behandlungsweg: Eine zugelassene Ärztin berät, untersucht oder behandelt dich auf Distanz. Für die Grundversicherung ist das eine ärztliche Leistung wie jede andere.
  • Als Versicherungsmodell: Im Telmed-Modell verpflichtest du dich, vor einem Arztbesuch zuerst eine telemedizinische Beratungsstelle zu kontaktieren. Diese entscheidet, ob Selbstbehandlung genügt oder wohin du gehen sollst. Bekannte Beratungsstellen sind zum Beispiel Medgate oder Sante24; welche Stelle für deinen Tarif zuständig ist, legt die Kasse fest.

Zur Telemedizin im weiteren Sinn gehören digitale Werkzeuge, die die Behandlung auf Distanz ergänzen: das E-Rezept, mit dem die Verschreibung elektronisch zur Apotheke gelangt, und das elektronische Patientendossier (EPD), in dem Behandlungsdokumente mit deiner Einwilligung gespeichert werden.

Abzugrenzen sind Gesundheits-Apps ohne ärztliche Behandlung, zum Beispiel Symptom-Checker oder Fitness-Apps. Sie sind keine Leistungen der Grundversicherung. Manche Kassen beteiligen sich über Zusatzversicherungen oder Bonusprogramme an solchen Angeboten; das regeln die Vertragsbedingungen.

So funktioniert es

Telemedizinische Konsultation bei einer Ärztin. Du vereinbarst einen Termin per Video oder Telefon, zum Beispiel bei deiner Hausarztpraxis oder bei einem telemedizinischen Anbieter mit Ärztinnen in der Schweiz. Die Ärztin rechnet die Leistung nach dem geltenden ambulanten Tarif ab. Die Rechnung läuft wie nach einem Praxisbesuch über Franchise und Selbstbehalt. Wichtig ist, dass die Ärztin in der Schweiz als Leistungserbringerin zugelassen ist: In der Grundversicherung gilt das Territorialitätsprinzip, bezahlt werden nur Pflichtleistungen, die in der Schweiz von zugelassenen Leistungserbringern erbracht werden. Eine Video-Konsultation bei einer Ärztin im Ausland fällt ausserhalb eines Notfalls auf einer Reise grundsätzlich nicht darunter.

Rezept aus der Ferne. Die Ärztin darf dir ein Medikament nur verschreiben, wenn sie deinen Gesundheitszustand kennt. Das gilt unabhängig vom Kanal. Ob ein Telefonat oder Video dafür reicht oder ob es einen Praxistermin braucht, entscheidet die Ärztin im Einzelfall. Die Verschreibung gehört dir: Du entscheidest, in welcher Apotheke du sie einlöst, und bei elektronischen Rezepten darf diese Wahl nicht technisch eingeschränkt werden.

Telmed-Modell. Vor jedem Arztbesuch rufst du die Beratungsstelle an oder nutzt deren App. Eine medizinische Fachperson klärt dein Anliegen ab und gibt eine Empfehlung: Selbstbehandlung, Termin bei der Hausärztin, Überweisung an eine Fachärztin oder, bei dringenden Fällen, direkt die Notaufnahme. Hältst du dich an die Empfehlung, zahlt die Kasse die Behandlung wie im Standardmodell. Weichst du ohne Rücksprache ab, kann sie je nach Tarifbedingungen die Zahlung verweigern. Das Telmed-Modell ist rechtlich eine Versicherung mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer, dasselbe Prinzip wie beim Gatekeeping im Hausarzt- oder HMO-Modell.

Wechsel. In ein Telmed-Modell kannst du jederzeit wechseln. Zurück ins Standardmodell geht es nur auf das Ende eines Kalenderjahres, mit Meldung an die Kasse bis 30. November.

Rechtliche Grundlage

Das KVG kennt den Begriff Telemedizin nicht. Es regelt Leistungen nach ihrem Inhalt, nicht nach dem Kanal. Nach Art. 25 Abs. 2 Bst. a KVG übernimmt die Grundversicherung Untersuchungen und Behandlungen durch Ärztinnen und Ärzte; nach Art. 35 KVG dürfen nur zugelassene Leistungserbringer zulasten der Grundversicherung abrechnen. Dass grundsätzlich nur Leistungen in der Schweiz bezahlt werden, erläutert das BAG auf priminfo; Ausnahmen für Notfälle im Ausland regelt Art. 36 KVV.

Das Telmed-Modell stützt sich auf Art. 41 Abs. 4 KVG: Versicherte können ihr Wahlrecht im Einvernehmen mit der Kasse auf Leistungserbringer beschränken, die die Kasse für eine kostengünstigere Versorgung auswählt; die Pflichtleistungen bleiben in jedem Fall versichert. Art. 62 Abs. 1 KVG erlaubt dafür einen Prämienrabatt. Die Art. 99–101 KVV regeln Beitritt, Austritt und Rabatte: Wechsel hinein jederzeit, hinaus nur auf Ende Kalenderjahr; Rabatte nur für nachgewiesene Kostenunterschiede, ohne fünf Jahre Erfahrungszahlen höchstens 20 %.

Für Verschreibungen gilt Art. 26 HMG. Nach Abs. 2 darf ein Arzneimittel nur verschrieben werden, wenn der Gesundheitszustand der Patientin bekannt ist. Nach Abs. 2bis Bst. b gehört die Verschreibung der Person, für die sie ausgestellt wurde; bei elektronischen Verschreibungen darf die Wahl des Leistungserbringers nicht durch technische Hindernisse eingeschränkt sein.

Das EPDG regelt das elektronische Patientendossier. Nach Art. 3 EPDG braucht es für die Eröffnung deine ausdrückliche Einwilligung, die du jederzeit ohne Begründung widerrufen kannst.

Beispiel: Telmed statt Standard in Zürich

Samira ist 34 Jahre alt (Jahrgang 1992), wohnt in der Stadt Zürich (Prämienregion 1) und ist selten krank. Sie überlegt, vom Standardmodell in ein Telmed-Modell zu wechseln. Die Tabelle zeigt die Monatsprämien 2026 der Angebote in ihrer Gemeinde, mit Unfalldeckung. Quelle: BAG, Krankenversicherungsprämien 2026, opendata.swiss.

FranchiseMedian Standard (27 Angebote)Median Telmed und andere (39 Angebote)Differenz pro MonatDifferenz pro Jahr
CHF 300CHF 639.80CHF 575.00CHF 64.80CHF 777.60
CHF 2'500CHF 511.50CHF 449.80CHF 61.70CHF 740.40

Wie viel Samira bei ihrer eigenen Kasse spart, hängt vom konkreten Tarif ab; die Mediane zeigen nur die Richtung. Ihren Leistungsanspruch ändert das nicht. Neu muss sie vor einem Arzttermin anrufen oder die App nutzen und sich an die Empfehlung halten. Die aktuellen Prämien aller Tarife ihrer Gemeinde findet sie im Prämienrechner.

Was bedeutet das für dich?

Telemedizin kann dir Wege sparen, und das Telmed-Modell spart Prämie. Beides passt aber nicht zu jeder Situation:

  1. Bist du eher selten krank und brauchst vor allem Rat? Dann ist die telefonische Ersteinschätzung oft genau das, was du brauchst, und das Telmed-Modell eine Option.
  2. Hast du eine laufende Behandlung bei mehreren Fachärztinnen? Im Telmed-Modell brauchst du Empfehlungen für jede Stelle. Prüfe in den Tarifbedingungen, wie lange eine Empfehlung gültig ist.
  3. Willst du lieber immer die gleiche Person? Dann passt ein Hausarztmodell besser als Telmed, weil dort eine feste Praxis deine Erstanlaufstelle ist.
  4. Nutzt du Online-Ärzte aus dem Ausland? Diese Kosten zahlt die Grundversicherung grundsätzlich nicht. Frag vorher nach, wo die Ärztin zugelassen ist.

Welche Kassen welche Telmed-Tarife anbieten, siehst du in den Steckbriefen der Krankenkassen. Der Modell-Finder hilft dir, zwischen Standard, Hausarzt, HMO und Telmed zu wählen. Einen Modellwechsel auf das nächste Jahr meldest du bis 30. November; alle Termine stehen unter Fristen.

Häufige Fehler

  • Nach dem Telmed-Anruf etwas anderes tun. Wer die Empfehlung der Beratungsstelle ohne Rücksprache übergeht, riskiert, dass die Kasse die Behandlung nicht bezahlt.
  • Telemedizin für gratis halten. Eine ärztliche Konsultation per Video ist eine normale Leistung mit Franchise und Selbstbehalt.
  • Ausländische Online-Ärzte über die Grundversicherung abrechnen wollen. Ausserhalb eines Notfalls im Ausland gilt das Territorialitätsprinzip.
  • Telmed und Telemedizin verwechseln. Telemedizin kannst du in jedem Modell nutzen. Den Rabatt gibt es nur, wenn du ein Telmed-Modell mit Anrufpflicht wählst.
  • Nur den Modellnamen vergleichen. In der Gruppe «Telmed und andere» liegen in Zürich 2026 bei CHF 2'500 Franchise CHF 173.30 pro Monat zwischen günstigstem und teuerstem Angebot.

Wie wir die Prämienbeispiele berechnen, erklären wir unter So rechnen wir.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse eine Online-Konsultation?

Ja, wenn eine in der Schweiz zugelassene Ärztin eine Pflichtleistung erbringt. Die Grundversicherung unterscheidet nicht zwischen Praxis und Video, es gelten Tarif und Kostenbeteiligung wie bei jedem Arztbesuch.

Was ist der Unterschied zwischen Telemedizin und Telmed?

Telemedizin ist der Oberbegriff für Medizin auf Distanz. Telmed ist ein Versicherungsmodell der Grundversicherung, bei dem du vor jedem Arztbesuch zuerst eine telemedizinische Beratungsstelle kontaktieren musst und dafür eine tiefere Prämie zahlst.

Darf mir eine Ärztin per Video ein Rezept ausstellen?

Ja, wenn sie deinen Gesundheitszustand kennt. Das Heilmittelgesetz verlangt das für jede Verschreibung. Ob eine Video- oder Telefonkonsultation dafür reicht, beurteilt die Ärztin im Einzelfall.

Brauche ich im Telmed-Modell für jeden Arztbesuch einen Anruf?

In der Regel ja, ausser in den Fällen, die der Tarif ausnimmt, zum Beispiel Notfälle. Welche Ausnahmen gelten und wie lange eine Empfehlung gültig ist, steht in den Bedingungen deines Tarifs.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 41Art. 41 Abs. 4 KVGfedlex.admin.ch
  2. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 62Art. 62 KVGfedlex.admin.ch
  3. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 99–101Art. 99–101 KVVfedlex.admin.ch
  4. Heilmittelgesetz (HMG), Art. 26Art. 26 HMGfedlex.admin.ch
  5. Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG), Art. 3Art. 3 EPDGfedlex.admin.ch
  6. priminfo (BAG): Häufige Fragen, Behandlungen im Ausland und besondere Versicherungsformenpriminfo.admin.ch
  7. BAG: Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
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