Das Wichtigste in Kürze
- Erwachsene zahlen die ersten CHF 300 bis CHF 2'500 ihrer Kosten pro Jahr selbst, für Kinder gibt es Wahlfranchisen von CHF 100 bis CHF 600.
- Die Franchise gilt pro Kalenderjahr; massgebend ist das Behandlungsdatum, nicht das Rechnungsdatum.
- Für eine Wahlfranchise darf die Kasse höchstens 70 % des zusätzlich übernommenen Risikos als Prämienrabatt geben.
- Eine tiefere Franchise meldest du bis 30. November, eine höhere Franchise kannst du bis 31. Dezember wählen.
- Mit CHF 2'500 Franchise zahlst du in einem Jahr höchstens CHF 3'200 selbst, mit CHF 300 höchstens CHF 1'000 (ohne Spitalbeitrag).
Was ist die Franchise?
Die Franchise ist der erste Teil deiner Gesundheitskosten, den du in einem Kalenderjahr aus der eigenen Tasche bezahlst. Erst wenn die Rechnungen eines Jahres die gewählte Franchise übersteigen, beteiligt sich die Krankenkasse. Die Franchise gehört zusammen mit dem Selbstbehalt zur gesetzlichen Kostenbeteiligung in der Grundversicherung.
Der Begriff kommt aus dem Französischen. Gemeint ist ein fester Jahresbetrag, von dem die Kasse befreit ist. Jede erwachsene Person in der Schweiz hat eine Franchise. Wie hoch sie ist, wählst du selbst innerhalb der Stufen, die der Bundesrat in der Verordnung über die Krankenversicherung festgelegt hat. Diese Stufen gelten bei jeder Krankenkasse gleich.
Für Erwachsene ab 26 Jahren und für junge Erwachsene von 19 bis 25 Jahren beträgt die ordentliche Franchise CHF 300. Statt dieser Mindestfranchise kannst du eine Wahlfranchise von CHF 500, CHF 1'000, CHF 1'500, CHF 2'000 oder CHF 2'500 wählen. Für Kinder bis 18 Jahre wird keine ordentliche Franchise erhoben; die Eltern können aber eine Wahlfranchise von CHF 100, 200, 300, 400, 500 oder 600 wählen.
Die Franchise gilt nur für die Grundversicherung nach KVG. Zusatzversicherungen kennen eigene Selbstbehalte, die im Vertrag stehen und nichts mit der gesetzlichen Franchise zu tun haben. Eine Rechnung für die Einzelzimmer-Zulage im Spital oder für eine Brille aus der Zusatzversicherung zählt also nicht an deine Franchise.
So funktioniert es
Jede Rechnung aus der Grundversicherung wird zuerst deiner Franchise angerechnet. Das gilt für Rechnungen, die du selbst einreichst, und für solche, die Arztpraxis, Apotheke oder Spital direkt der Kasse schicken. Solange die Summe im Kalenderjahr unter der Franchise liegt, bezahlst du alles selbst. Sobald die Summe die Franchise übersteigt, übernimmt die Kasse den Rest, abzüglich des Selbstbehalts von 10 %.
Der Selbstbehalt ist nach oben begrenzt: Erwachsene zahlen höchstens CHF 700 pro Jahr, Kinder höchstens CHF 350. Zusammen mit der Franchise ergibt das deinen maximalen Eigenanteil. Bei einer Franchise von CHF 300 sind das höchstens CHF 1'000 im Jahr, bei CHF 2'500 höchstens CHF 3'200. Mehr kostet dich die Grundversicherung in einem Jahr nicht, egal wie hoch die Rechnungen sind. Dazu kommt nur der Spitalbeitrag von CHF 15 pro Tag, den Erwachsene bei stationären Aufenthalten bezahlen. Kinder, junge Erwachsene in Ausbildung und Frauen rund um die Geburt sind davon befreit.
Am 1. Januar beginnt die Zählung neu. Massgebend ist das Behandlungsdatum, nicht das Datum der Rechnung. Eine Behandlung vom 28. Dezember zählt deshalb zur Franchise des alten Jahres, auch wenn die Rechnung erst im Februar kommt. Wechselst du die Kasse während des Jahres, zum Beispiel wegen Umzug, rechnet die neue Kasse die bereits bezahlte Franchise an.
Sind mehrere Kinder einer Familie bei derselben Kasse versichert, gibt es einen Familiendeckel: Ohne Wahlfranchise zahlen alle Kinder zusammen höchstens so viel Kostenbeteiligung wie eine erwachsene Person. Mit Wahlfranchisen darf die Kostenbeteiligung der Kinder zusammen das Doppelte des Höchstbetrags je Kind nicht übersteigen.
Einige Leistungen sind von der Franchise ausgenommen. Bei Mutterschaft darf die Kasse ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt keine Kostenbeteiligung erheben. Auch bestimmte Präventionsleistungen aus nationalen oder kantonalen Programmen kann der Bundesrat von der Franchise ausnehmen.
Warum lohnt sich eine höhere Franchise?
Weil die Kasse dir dafür einen Rabatt auf die Prämie gibt. Das Gesetz begrenzt diesen Rabatt: Er darf pro Jahr höchstens 70 % des zusätzlichen Risikos betragen, das du mit der höheren Franchise übernimmst. Das zusätzliche Risiko ist die Differenz zur ordentlichen Franchise. Bei CHF 2'500 sind das CHF 2'200, der Rabatt darf also höchstens CHF 1'540 pro Jahr betragen. Wie hoch der Rabatt bei deiner Kasse tatsächlich ist, siehst du im Prämienrechner, der die offiziellen BAG-Prämien aller Kassen für jede Franchise zeigt.
Rechtliche Grundlage
Die Franchise ist in Art. 64 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) geregelt. Nach Art. 64 Abs. 2 KVG besteht die Kostenbeteiligung aus einem festen Jahresbetrag (Franchise) und aus 10 % der Kosten, welche die Franchise übersteigen (Selbstbehalt). Art. 64 Abs. 3 KVG überlässt es dem Bundesrat, die Franchise zu bestimmen und einen Höchstbetrag für den Selbstbehalt festzulegen. Art. 64 Abs. 4 KVG hält fest, dass für Kinder keine Franchise erhoben wird und für mehrere Kinder einer Familie bei derselben Kasse zusammen höchstens die Beträge einer erwachsenen Person gelten. Art. 64 Abs. 7 KVG schliesst die Kostenbeteiligung bei Mutterschaft ab der 13. Schwangerschaftswoche aus, Art. 64 Abs. 8 KVG verbietet es, die Kostenbeteiligung zu versichern.
Die Beträge stehen in der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV). Art. 103 Abs. 1 KVV legt die ordentliche Franchise auf CHF 300 je Kalenderjahr fest, Art. 103 Abs. 2 KVV den Höchstbetrag des Selbstbehalts auf CHF 700 für Erwachsene und CHF 350 für Kinder. Nach Art. 103 Abs. 3 KVV ist das Behandlungsdatum massgebend, nach Abs. 4 rechnet eine neue Kasse die im gleichen Jahr bezahlte Franchise an. Art. 93 KVV zählt die wählbaren Franchisen auf, Art. 94 KVV regelt den Wechsel (höhere Franchise nur auf Jahresbeginn, tiefere Franchise mit den Kündigungsfristen nach Art. 7 KVG auf Jahresende), und Art. 95 Abs. 2bis KVV begrenzt die Prämienreduktion auf 70 % des übernommenen Risikos. Den Spitalbeitrag von CHF 15 pro Tag regelt Art. 104 KVV. Die Texte findest du auf fedlex.admin.ch, verlinkt unter «Quellen».
Beispiel: gleiche Kosten, zwei Franchisen
Anna ist 34 Jahre alt und wohnt in der Stadt Zürich. Sie vergleicht die ordentliche Franchise von CHF 300 mit der höchsten Franchise von CHF 2'500. Die mittlere Monatsprämie aller 128 Angebote für ihren Jahrgang beträgt 2026 mit CHF 300 Franchise CHF 580.00, mit CHF 2'500 Franchise CHF 453.90 (Prämien 2026, Gemeinde Zürich, Region 1, Erwachsene, mit Unfall; Quelle BAG). Das sind CHF 126.10 pro Monat oder CHF 1'513.20 pro Jahr Unterschied.
Die Tabelle zeigt, was Anna bei verschiedenen Gesundheitskosten pro Jahr insgesamt bezahlt: Jahresprämie plus Franchise plus 10 % Selbstbehalt (höchstens CHF 700). Die Jahresprämie beträgt CHF 6'960.00 bei CHF 300 Franchise und CHF 5'446.80 bei CHF 2'500 Franchise.
| Kosten im Jahr | Eigenanteil CHF 300 | Total CHF 300 | Eigenanteil CHF 2'500 | Total CHF 2'500 |
|---|---|---|---|---|
| CHF 0 | CHF 0 | CHF 6'960.00 | CHF 0 | CHF 5'446.80 |
| CHF 1'000 | CHF 370 | CHF 7'330.00 | CHF 1'000 | CHF 6'446.80 |
| CHF 2'000 | CHF 470 | CHF 7'430.00 | CHF 2'000 | CHF 7'446.80 |
| CHF 3'000 | CHF 570 | CHF 7'530.00 | CHF 2'550 | CHF 7'996.80 |
| CHF 10'000 | CHF 1'000 | CHF 7'960.00 | CHF 3'200 | CHF 8'646.80 |
Die Rechnung zeigt das Grundmuster: Je höher deine erwarteten Kosten, desto eher lohnt sich eine tiefe Franchise. Bei sehr tiefen Kosten gewinnt die hohe Franchise. Wo die Schwelle genau liegt, hängt von der Prämiendifferenz deiner eigenen Kasse ab, nicht vom Median. Der Franchise-Rechner rechnet diese Schwelle mit deinen echten Prämien aus.
Was bedeutet das für dich?
Wähle die Franchise nach deinen erwarteten Kosten, nicht nach der tiefsten Prämie. Drei Fragen helfen dir dabei:
- Wie hoch waren deine Kosten in den letzten zwei bis drei Jahren? Die Leistungsabrechnungen deiner Kasse zeigen die Summe. Liegt sie deutlich unter der Schwelle aus dem Beispiel, spricht viel für eine hohe Franchise.
- Brauchst du regelmässig Medikamente oder Therapien? Dauerbehandlungen führen fast sicher zu Kosten über der Franchise. Dann ist CHF 300 meist günstiger.
- Kannst du den Maximalbetrag bezahlen? Mit CHF 2'500 Franchise können in einem schlechten Jahr bis CHF 3'200 Eigenanteil auf dich zukommen. Lege diesen Betrag zur Seite, wenn du die hohe Franchise wählst.
Denk an die Fristen. Willst du aufs nächste Jahr in eine tiefere Franchise wechseln, weil zum Beispiel eine Operation geplant ist, muss die Mitteilung bis 30. November bei der Kasse sein; 2026 fällt dieser Tag auf einen Montag. Eine höhere Franchise kannst du noch bis 31. Dezember wählen. Alle Termine rund um den Wechsel stehen unter Fristen. Die Franchise kannst du auch zusammen mit einem Kassenwechsel neu wählen; wie das geht, erklärt das Wechsel-Center.
Bei Kindern ist die Rechnung ähnlich, aber mit kleineren Beträgen. Die Wahlfranchise von CHF 600 lohnt sich vor allem bei Kindern mit wenigen Arztbesuchen. Braucht ein Kind regelmässig Therapien, ist die Variante ohne Franchise oft günstiger. Zahnbehandlungen und Zahnspangen laufen meist gar nicht über die Grundversicherung.
Häufige Fehler
- Nur auf die Prämie schauen. Die tiefste Monatsprämie ist fast immer die mit der höchsten Franchise. Wer dann ein teures Jahr hat, zahlt drauf. Rechne immer mit Prämie plus möglicher Kostenbeteiligung.
- Die Franchise für eine Zusatzversicherung halten. Die Franchise gilt nur in der Grundversicherung. Zusatzversicherungen haben eigene Regeln im Vertrag.
- Den Wechsel zu spät melden. Wer eine Operation im neuen Jahr plant und erst im Dezember eine tiefere Franchise will, ist zu spät: Die Frist ist der 30. November.
- Rechnungen nicht einreichen. Auch Rechnungen unter der Franchise solltest du der Kasse schicken. Nur so zählen sie an die Franchise, und die Kasse zahlt, sobald die Summe überschritten ist.
- Den Selbstbehalt vergessen. Nach der Franchise ist nicht alles gratis: 10 % der weiteren Kosten zahlst du bis zum Höchstbetrag von CHF 700 selbst.
Wie wir Beispiele und Rechner aufbauen, erklären wir unter So rechnen wir.
Häufige Fragen
Wann lohnt sich die Franchise von CHF 2'500?
Wenn deine Gesundheitskosten pro Jahr voraussichtlich tief bleiben und du im schlechtesten Fall CHF 3'200 Eigenanteil bezahlen kannst. Wer regelmässig Behandlungen oder Medikamente braucht, fährt meist mit CHF 300 günstiger. Die Schwelle hängt von der Prämiendifferenz deiner Kasse ab.
Wie hoch ist die höchste Franchise in der Schweiz?
Für Erwachsene und junge Erwachsene beträgt die höchste Franchise CHF 2'500, für Kinder CHF 600. Höhere Stufen erlaubt die Verordnung über die Krankenversicherung nicht.
Gilt die Franchise auch für Kinder?
Für Kinder bis 18 Jahre wird keine ordentliche Franchise erhoben. Eltern können für sie eine Wahlfranchise von CHF 100 bis CHF 600 wählen und erhalten dafür eine tiefere Prämie.
Kann ich die Franchise während des Jahres ändern?
Nein. Die Franchise wechselst du nur auf den 1. Januar. Eine tiefere Franchise muss der Kasse bis 30. November schriftlich vorliegen, eine höhere kannst du bis 31. Dezember wählen.
Zählt die Franchise auch im Spital?
Ja. Die Franchise gilt für alle Leistungen der Grundversicherung, ambulant und stationär. Im Spital kommt für Erwachsene zusätzlich ein Beitrag von CHF 15 pro Tag an die Aufenthaltskosten dazu.
Verwandte Begriffe
- SelbstbehaltDer Selbstbehalt ist dein Anteil von 10 % an den Kosten, die in der Grundversicherung über die Franchise hinausgehen. Erwachsene zahlen pro Kalenderjahr höchstens CHF 700 Selbstbehalt, Kinder höchstens CHF 350. Für teure Medikamente, zu denen es günstigere mit gleichem Wirkstoff gibt, beträgt er 40 %.
- KostenbeteiligungDie Kostenbeteiligung ist der Teil der Behandlungskosten, den du in der Grundversicherung neben der Prämie selbst bezahlst. Sie besteht aus der Franchise von CHF 300 bis CHF 2'500, dem Selbstbehalt von 10 % bis höchstens CHF 700 pro Jahr und bei Spitalaufenthalten einem Beitrag von CHF 15 pro Tag.
- WahlfranchiseEine Wahlfranchise ist jede Franchise über der gesetzlichen Mindestfranchise. Als Erwachsene wählst du CHF 500, 1'000, 1'500, 2'000 oder 2'500 statt CHF 300, für Kinder gibt es CHF 100 bis 600. Du trägst mehr Kosten selbst und bekommst dafür einen Prämienrabatt von höchstens 70 % des zusätzlichen Risikos.
- Ordentliche FranchiseDie ordentliche Franchise ist die gesetzliche Mindestfranchise in der Grundversicherung: CHF 300 pro Kalenderjahr für Erwachsene und junge Erwachsene. Bis zu diesem Betrag bezahlst du deine Arzt-, Medikamenten- und Spitalrechnungen selbst. Wählst du nichts anderes, gilt automatisch diese Stufe; Kinder haben keine ordentliche Franchise.
- Franchise ändernDeine Franchise in der Grundversicherung kannst du nur auf den 1. Januar ändern. Willst du eine tiefere Franchise, muss deine Meldung bis 30. November bei der Kasse sein. Eine höhere Franchise kannst du ohne gesetzliche Frist wählen; die Kassen nehmen sie bis 31. Dezember entgegen. Erwachsene wählen zwischen CHF 300 und CHF 2'500.
- FranchisenstufenFranchisenstufen sind die festen Beträge, zwischen denen du deine Franchise in der Grundversicherung wählst. Für Erwachsene und junge Erwachsene gibt es sechs Stufen von CHF 300 bis CHF 2'500, für Kinder sieben Stufen von CHF 0 bis CHF 600. Andere Beträge sind nicht erlaubt, und keine Kasse muss alle Wahlstufen anbieten.
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 93–95Art. 93–95 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103 und 104Art. 103 KVVfedlex.admin.ch
- BAG: Faktenblatt «Wechsel der Krankenkasse – Information für Versicherte» vom 23.09.2025bag.admin.ch
- BAG: Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
