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Wahlfranchise

Auch: wählbare Franchise, höhere Franchise

Kurz erklärt

Eine Wahlfranchise ist jede Franchise über der gesetzlichen Mindestfranchise. Als Erwachsene wählst du CHF 500, 1'000, 1'500, 2'000 oder 2'500 statt CHF 300, für Kinder gibt es CHF 100 bis 600. Du trägst mehr Kosten selbst und bekommst dafür einen Prämienrabatt von höchstens 70 % des zusätzlichen Risikos.

Aktualisiert am

Illustration: kleine Treppe, deren höhere Stufe von einem weichen Lichtstrahl hervorgehoben wirdSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Die Wahlfranchise ersetzt die ordentliche Franchise von CHF 300 (Kinder CHF 0) durch eine höhere Stufe.
  2. Der Prämienrabatt darf höchstens 70 % des zusätzlich übernommenen Risikos betragen, bei CHF 2'500 also höchstens CHF 1'540 im Jahr.
  3. Mit Wahlfranchise wechselst du die Kasse nur auf den 1. Januar, nicht auf den 1. Juli.
  4. In Zürich (Region 1) lag 2026 der Median bei CHF 453.90 im Monat mit CHF 2'500 gegenüber CHF 580.00 mit CHF 300 (BAG).

Was ist eine Wahlfranchise?

Eine Wahlfranchise ist eine Franchise, die höher ist als die gesetzliche Mindestfranchise der Grundversicherung. Die Mindestfranchise heisst ordentliche Franchise und beträgt für Erwachsene und junge Erwachsene CHF 300, für Kinder CHF 0. Wer freiwillig mehr selbst tragen will, wählt eine Wahlfranchise.

Für Erwachsene ab 19 Jahren gibt es fünf Wahlfranchisen: CHF 500, 1'000, 1'500, 2'000 und 2'500. Für Kinder bis 18 Jahre sind es sechs: CHF 100, 200, 300, 400, 500 und 600. Zusammen mit der ordentlichen Franchise bilden sie die Franchisenstufen. Andere Beträge sind in der Grundversicherung nicht zulässig.

Rechtlich ist die Wahlfranchise eine «besondere Versicherungsform» neben der ordentlichen Versicherung, genau wie das Hausarzt- oder Telmed-Modell. Du kannst beides kombinieren, also zum Beispiel ein Hausarztmodell mit CHF 2'500 Franchise wählen. Die Wahlfranchise gibt es nur in der Grundversicherung nach KVG. Selbstbehalte in Zusatzversicherungen nach VVG folgen eigenen Vertragsregeln.

So funktioniert es

Mit einer Wahlfranchise zahlst du Rechnungen bis zur gewählten Höhe selbst. Danach übernimmt die Kasse die Kosten, abzüglich 10 % Selbstbehalt bis höchstens CHF 700 im Jahr (Kinder CHF 350). Der Höchstbetrag des Selbstbehalts ist bei Wahl- und ordentlicher Franchise gleich.

Im Gegenzug senkt die Kasse deine Prämie. Wie stark, legt sie selbst fest, aber in zwei Grenzen:

  • Höchstens 70 % des Zusatzrisikos. Das Zusatzrisiko ist die Differenz zur ordentlichen Franchise. Bei CHF 1'500 sind das CHF 1'200, der Rabatt darf also höchstens CHF 840 im Jahr betragen. Bei CHF 2'500 sind es höchstens CHF 1'540.
  • Mindestens 50 % Restprämie. Die Prämie der besonderen Versicherungsformen darf 50 % der ordentlichen Prämie mit Unfalldeckung deiner Region und Altersgruppe nicht unterschreiten, auch nicht kombiniert mit einem Modell.

Für den Wechsel gelten eigene Termine. Eine höhere Franchise kannst du nur auf den 1. Januar wählen; es genügt, wenn du sie bis 31. Dezember meldest. Zu einer tieferen Franchise oder zu einer anderen Kasse wechselst du ebenfalls auf das Jahresende, mit Kündigung bis 30. November nach der Prämienmitteilung. Den Halbjahreswechsel per 30. Juni gibt es mit Wahlfranchise nicht.

Rechtliche Grundlage

Art. 93 Abs. 1 KVV erlaubt den Versicherern, neben der ordentlichen Versicherung eine Versicherung mit wählbaren Franchisen zu betreiben, und zählt die Beträge abschliessend auf. Abs. 2 hält fest, dass der Höchstbetrag des Selbstbehalts gleich bleibt. Abs. 3 begrenzt bei mehreren Kindern einer Familie bei der gleichen Kasse die Kostenbeteiligung auf das Zweifache des Höchstbetrags je Kind.

Art. 94 Abs. 1 KVV sagt, dass die Versicherung allen offensteht und eine höhere Franchise nur auf den Beginn eines Kalenderjahres gewählt werden kann. Nach Abs. 2 ist der Wechsel zu einer tieferen Franchise oder zu einer anderen Kasse unter Einhaltung der Fristen von Art. 7 Abs. 1 und 2 KVG auf das Ende eines Kalenderjahres möglich. Abs. 3 regelt den Wechsel während des Jahres nach Art. 7 Abs. 2 bis 4 KVG. Art. 95 Abs. 2bis KVV begrenzt die Prämienreduktion auf 70 % des übernommenen Risikos, Art. 90c Abs. 1 KVV setzt die Mindestprämie auf 50 %.

Beispiel: Ab wann lohnt sich CHF 2'500?

Lara ist 36 Jahre alt, wohnt in Zürich und vergleicht die ordentliche Franchise von CHF 300 mit der Wahlfranchise von CHF 2'500. Sie rechnet mit den Medianprämien aller Angebote: Prämien 2026, Gemeinde Zürich (Region 1), Erwachsene, mit Unfall; Quelle BAG.

CHF 300CHF 2'500
Median pro MonatCHF 580.00CHF 453.90
Prämie pro JahrCHF 6'960.00CHF 5'446.80
Gesamt bei CHF 0 KostenCHF 6'960.00CHF 5'446.80
Gesamt bei CHF 1'000 KostenCHF 7'330.00CHF 6'446.80
Gesamt bei CHF 2'000 KostenCHF 7'430.00CHF 7'446.80
Gesamt bei CHF 5'000 KostenCHF 7'730.00CHF 8'196.80
Gesamt ab CHF 9'500 KostenCHF 7'960.00CHF 8'646.80

Mit einer bestimmten Kasse statt dem Median verschiebt sich die Schwelle. Die Prämien jeder Kasse für jede Stufe findest du im Prämienrechner; der Franchise-Rechner rechnet die Schwelle für deine Kasse aus.

Was bedeutet das für dich?

Eine Wahlfranchise ist eine Wette auf ein gesundes Jahr. Sie passt, wenn deine Kosten erfahrungsgemäss tief sind und du den Höchstbetrag im Notfall bezahlen kannst. Prüfe drei Punkte:

  1. Deine Kosten der letzten Jahre. Liegen sie klar unter der Schwelle deiner Kasse, spricht viel für eine hohe Wahlfranchise.
  2. Deine Reserve. Mit CHF 2'500 können bis CHF 3'200 Eigenanteil in einem Jahr anfallen. Lege diesen Betrag zur Seite.
  3. Geplante Behandlungen. Steht eine Operation oder eine längere Therapie an, wechsle rechtzeitig zu einer tieferen Franchise. Die Meldung muss bis 30. November bei der Kasse sein.

Willst du die Stufe ändern, findest du das Vorgehen unter Franchise ändern und alle Termine unter Fristen. Für Kinder gelten tiefere Beträge; mehr dazu unter Kinderfranchise. Planst du gleichzeitig einen Kassenwechsel, hilft dir die Übersicht unter Wechseln.

Häufige Fehler

  • Den Halbjahreswechsel einplanen. Mit Wahlfranchise kannst du nicht per 1. Juli wechseln. Der nächste Termin ist der 1. Januar.
  • Die tiefere Franchise zu spät verlangen. Eine Senkung musst du bis 30. November melden; im Dezember ist es für das neue Jahr zu spät.
  • Den Rabatt überschätzen. Der Rabatt ist gesetzlich auf 70 % des Zusatzrisikos begrenzt. Bei mittleren Stufen fällt er oft deutlich kleiner aus.
  • Rechnungen nicht einreichen. Auch Rechnungen unter der Franchise solltest du der Kasse schicken, damit sie an die Franchise angerechnet werden.
  • Nur die Monatsprämie vergleichen. Entscheidend ist die Summe aus Jahresprämie und möglichem Eigenanteil.

Wie wir Mediane und Schwellen berechnen, erklären wir unter So rechnen wir.

Häufige Fragen

Lohnt sich eine Wahlfranchise?

Wenn du wenig Gesundheitskosten hast, meistens ja. Mit den Zürcher Medianprämien 2026 war CHF 2'500 bis zu Kosten von CHF 1'981 im Jahr günstiger als CHF 300. Bei regelmässigen Behandlungen lohnt sie sich selten.

Kann ich mit Wahlfranchise per 1. Juli die Kasse wechseln?

Nein. Der Halbjahreswechsel steht nur Personen mit ordentlicher Franchise ohne besonderes Modell offen. Mit Wahlfranchise wechselst du auf das Ende des Kalenderjahres.

Muss meine Kasse eine Wahlfranchise anbieten?

Nein. Die Kassen dürfen Wahlfranchisen anbieten, müssen es aber nicht, und sie müssen nicht alle Stufen führen. Die ordentliche Franchise muss jede Kasse anbieten.

Was passiert mit meiner Wahlfranchise, wenn ich während des Jahres umziehe und die Kasse wechseln muss?

Du behältst die gewählte Franchise, wenn die neue Kasse diese Stufe führt. Die im laufenden Jahr bereits bezahlte Franchise wird dir angerechnet.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 93Art. 93 KVVfedlex.admin.ch
  2. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 94Art. 94 KVVfedlex.admin.ch
  3. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 95Art. 95 KVVfedlex.admin.ch
  4. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 90cArt. 90c KVVfedlex.admin.ch
  5. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 7Art. 7 KVGfedlex.admin.ch
  6. BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
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