Das Wichtigste in Kürze
- Die ordentliche Franchise beträgt CHF 300 pro Kalenderjahr (Art. 103 Abs. 1 KVV).
- Mit Selbstbehalt zahlst du bei CHF 300 Franchise höchstens CHF 1'000 Kostenbeteiligung pro Jahr.
- Für Kinder bis 18 Jahre erhebt die Grundversicherung keine Franchise (Art. 64 Abs. 4 KVG).
- Zurück zur Franchise von CHF 300 wechselst du nur auf den 1. Januar; die Kündigungsfrist nach Art. 7 KVG gilt.
Was ist die ordentliche Franchise?
Die ordentliche Franchise ist die tiefste Franchise, die es in der Schweizer Grundversicherung für Erwachsene gibt. Sie beträgt CHF 300 pro Kalenderjahr. Bis deine Rechnungen eines Jahres diesen Betrag erreichen, bezahlst du sie selbst. Danach beteiligt sich die Krankenkasse, und du zahlst nur noch den Selbstbehalt von 10 %.
«Ordentlich» heisst hier: Das ist die gesetzliche Grundform. Alle höheren Stufen sind Wahlfranchisen, die das Gesetz als besondere Versicherungsform behandelt. Wer bei der Anmeldung keine Franchise wählt, hat automatisch die ordentliche Franchise. Im Alltag sagt man dafür auch Mindestfranchise oder einfach «die 300er-Franchise».
Die ordentliche Franchise gilt für Erwachsene ab 26 Jahren und für junge Erwachsene von 19 bis 25 Jahren gleich. Für Kinder bis 18 Jahre wird keine Franchise erhoben. Eltern können für Kinder aber eine Kinderfranchise von CHF 100 bis CHF 600 wählen und erhalten dafür eine tiefere Prämie.
Die ordentliche Franchise betrifft nur die Grundversicherung nach KVG. Zusatzversicherungen nach VVG kennen eigene Selbstbehalte, die im Vertrag stehen.
So funktioniert es
Jede Rechnung aus der Grundversicherung wird zuerst an die Franchise angerechnet: Arztbesuch, Medikamente aus der Apotheke, Labor, Physiotherapie auf Verordnung, Spitalaufenthalt. Massgebend ist das Behandlungsdatum, nicht das Datum der Rechnung. Eine Behandlung vom 20. Dezember zählt also zur Franchise des alten Jahres, auch wenn die Rechnung erst im Januar eintrifft.
Sobald CHF 300 erreicht sind, zahlst du auf jede weitere Rechnung 10 % Selbstbehalt. Der Selbstbehalt ist für Erwachsene auf CHF 700 pro Jahr begrenzt. Deine gesamte Kostenbeteiligung liegt mit der ordentlichen Franchise deshalb bei höchstens CHF 1'000 pro Jahr. Dazu kommt bei einem Spitalaufenthalt ein Beitrag von CHF 15 pro Tag; ausgenommen sind Kinder, junge Erwachsene in Ausbildung und Frauen bei Mutterschaft (Art. 104 KVV).
Die Wahlfranchisen für Erwachsene betragen CHF 500, 1'000, 1'500, 2'000 und 2'500. Je höher die Stufe, desto tiefer die Prämie. Für jede Stufe darf die Kasse höchstens 70 % des zusätzlichen Risikos als Rabatt geben, gemessen an der ordentlichen Franchise. Bei CHF 2'500 übernimmst du CHF 2'200 mehr Risiko, der Rabatt darf also höchstens CHF 1'540 pro Jahr betragen. Die ordentliche Franchise ist damit der Bezugspunkt für alle Rabatte.
Ein Sonderfall: Bist du weniger als ein Kalenderjahr versichert, zum Beispiel bei einem kurzen Aufenthalt in der Schweiz, kann die Kasse statt Franchise und Selbstbehalt eine Pauschale von CHF 250 innerhalb von 90 Tagen erheben.
Rechtliche Grundlage
Art. 64 Abs. 2 Bst. a KVG schreibt vor, dass sich Versicherte mit einem festen Jahresbetrag an den Kosten beteiligen, der Franchise. Nach Art. 64 Abs. 3 KVG bestimmt der Bundesrat die Höhe. Das hat er in Art. 103 Abs. 1 KVV getan: Die Franchise beträgt 300 Franken je Kalenderjahr. Art. 103 Abs. 2 KVV setzt den Höchstbetrag des Selbstbehalts auf CHF 700 für Erwachsene und CHF 350 für Kinder fest, Art. 103 Abs. 3 KVV macht das Behandlungsdatum massgebend.
Art. 64 Abs. 4 KVG hält fest, dass für Kinder keine Franchise erhoben wird. Die höheren Stufen stehen in Art. 93 Abs. 1 KVV. Den Wechsel regelt Art. 94 KVV: Eine höhere Franchise wählst du nur auf den Beginn eines Kalenderjahres (Abs. 1). Der Wechsel zu einer tieferen Franchise ist unter Einhaltung der Kündigungsfristen von Art. 7 Abs. 1 und 2 KVG auf das Ende eines Kalenderjahres möglich (Abs. 2). Die Obergrenze des Rabatts von 70 % steht in Art. 95 Abs. 2bis KVV. Die Pauschale für kurze Versicherungsdauer regelt Art. 103 Abs. 5 KVV.
Beispiel: CHF 300 oder CHF 2'500 in Zürich
Lukas ist 36 Jahre alt und wohnt in der Stadt Zürich. Er vergleicht die ordentliche Franchise mit der höchsten Wahlfranchise. Die Prämien stammen aus den offiziellen Daten des BAG: Prämien 2026, Gemeinde Zürich (Region 1), Jahrgang 1990, mit Unfall, jeweils das günstigste Angebot der Gemeinde. Mit CHF 300 Franchise kostet es CHF 517.70 im Monat, mit CHF 2'500 Franchise CHF 389.40. Pro Jahr sind das CHF 6'212.40 gegenüber CHF 4'672.80, eine Differenz von CHF 1'539.60.
Die Tabelle zeigt die Jahreskosten (Prämie plus Franchise und Selbstbehalt) bei verschiedenen Gesundheitskosten:
| Gesundheitskosten im Jahr | Total mit CHF 300 | Total mit CHF 2'500 |
|---|---|---|
| CHF 0 | CHF 6'212.40 | CHF 4'672.80 |
| CHF 1'000 | CHF 6'582.40 | CHF 5'672.80 |
| CHF 2'000 | CHF 6'682.40 | CHF 6'672.80 |
| CHF 3'000 | CHF 6'782.40 | CHF 7'222.80 |
| CHF 10'000 | CHF 7'212.40 | CHF 7'872.80 |
Die Prämiendifferenz von CHF 1'539.60 liegt knapp unter dem gesetzlich erlaubten Höchstrabatt von CHF 1'540. Bei anderen Kassen und Modellen ist die Differenz oft kleiner. Dann verschiebt sich die Schwelle nach unten, und die ordentliche Franchise lohnt sich schon bei tieferen Kosten. Deine eigenen Zahlen siehst du im Prämienrechner.
Was bedeutet das für dich?
Die ordentliche Franchise ist keine Frage von «vorsichtig» oder «mutig», sondern eine Rechnung. Drei Fragen helfen dir:
- Wie hoch waren deine Kosten in den letzten Jahren? Die Leistungsabrechnungen deiner Kasse zeigen die Summe. Lagen sie regelmässig über CHF 2'000, spricht viel für CHF 300.
- Ist eine grössere Behandlung absehbar? Eine geplante Operation, eine Schwangerschaft oder eine längere Therapie treiben die Kosten über jede Franchise. Dann zahlst du mit CHF 300 höchstens CHF 1'000 Kostenbeteiligung.
- Könntest du CHF 3'200 in einem Jahr selbst tragen? Wenn nicht, ist die ordentliche Franchise die sicherere Wahl, auch wenn sie mehr Prämie kostet.
Willst du auf das nächste Jahr zur ordentlichen Franchise zurück, muss deine Mitteilung bei einer Prämienänderung bis 30. November bei der Kasse sein. Die Termine stehen unter Fristen. Wie du die Franchise konkret meldest, erklärt der Eintrag Franchise ändern. Wenn du gleichzeitig die Kasse wechseln willst, findest du die Anbieter und ihre Kennzahlen unter Krankenkassen.
Für Kinder lohnt sich ein genauer Blick: Weil es für sie keine ordentliche Franchise gibt, ist CHF 0 die Grundform. Eine Kinderfranchise senkt die Prämie, lohnt sich aber nur bei wenigen Arztbesuchen.
Häufige Fehler
- Die ordentliche Franchise für teuer halten. Die Prämie ist höher, aber die Kostenbeteiligung ist auf CHF 1'000 pro Jahr begrenzt. Bei hohen Kosten ist sie die günstigere Stufe.
- Den Wechsel zu spät melden. Zurück zu CHF 300 geht nur auf den 1. Januar. Wer die Frist verpasst, bleibt ein Jahr lang auf der höheren Stufe.
- Nur auf die Monatsprämie schauen. Vergleiche immer Jahresprämie plus möglicher Kostenbeteiligung, wie in der Tabelle oben.
- Rechnungen unter CHF 300 behalten. Reiche auch kleine Rechnungen ein. Nur so zählen sie an die Franchise, und die Kasse zahlt ab dem Betrag, der CHF 300 übersteigt.
- Die Franchise mit dem Spitalbeitrag verwechseln. Den Beitrag von CHF 15 pro Spitaltag zahlst du zusätzlich zur Franchise.
Wie wir Prämien und Beispiele rechnen, steht unter So rechnen wir.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die ordentliche Franchise?
Sie beträgt CHF 300 pro Kalenderjahr. Der Betrag gilt bei allen Krankenkassen gleich, weil er in Art. 103 Abs. 1 KVV festgelegt ist.
Für wen lohnt sich die Franchise von CHF 300?
Für Personen, die pro Jahr Gesundheitskosten von mehr als CHF 2'000 erwarten, etwa wegen regelmässiger Medikamente oder Therapien. Die genaue Schwelle hängt von der Prämiendifferenz deiner Kasse ab; der Franchise-Rechner rechnet sie aus.
Haben Kinder eine ordentliche Franchise?
Nein. Für Kinder bis 18 Jahre wird keine Franchise erhoben. Eltern können aber freiwillig eine Wahlfranchise von CHF 100 bis CHF 600 wählen.
Bis wann kann ich zur Franchise von CHF 300 zurückwechseln?
Der Wechsel zu einer tieferen Franchise gilt immer auf den 1. Januar. Nach der Mitteilung der neuen Prämie gilt eine einmonatige Kündigungsfrist, deine Mitteilung muss also bis 30. November bei der Kasse sein.
Verwandte Begriffe
- FranchiseDie Franchise ist der Betrag, den du in der Grundversicherung jedes Kalenderjahr selbst bezahlst, bevor sich die Krankenkasse an den Kosten beteiligt. Erwachsene haben mindestens CHF 300 und können bis CHF 2'500 wählen. Eine höhere Franchise senkt die Prämie, erhöht aber deinen Anteil, wenn du krank wirst.
- WahlfranchiseEine Wahlfranchise ist jede Franchise über der gesetzlichen Mindestfranchise. Als Erwachsene wählst du CHF 500, 1'000, 1'500, 2'000 oder 2'500 statt CHF 300, für Kinder gibt es CHF 100 bis 600. Du trägst mehr Kosten selbst und bekommst dafür einen Prämienrabatt von höchstens 70 % des zusätzlichen Risikos.
- FranchisenstufenFranchisenstufen sind die festen Beträge, zwischen denen du deine Franchise in der Grundversicherung wählst. Für Erwachsene und junge Erwachsene gibt es sechs Stufen von CHF 300 bis CHF 2'500, für Kinder sieben Stufen von CHF 0 bis CHF 600. Andere Beträge sind nicht erlaubt, und keine Kasse muss alle Wahlstufen anbieten.
- KinderfranchiseDie Kinderfranchise ist die Franchise für Kinder bis 18 Jahre in der Grundversicherung. Von Gesetzes wegen beträgt sie CHF 0; Eltern können freiwillig eine Wahlfranchise von CHF 100 bis CHF 600 wählen und erhalten dafür eine tiefere Prämie. Der Selbstbehalt ist für Kinder auf CHF 350 im Jahr begrenzt.
- Franchise ändernDeine Franchise in der Grundversicherung kannst du nur auf den 1. Januar ändern. Willst du eine tiefere Franchise, muss deine Meldung bis 30. November bei der Kasse sein. Eine höhere Franchise kannst du ohne gesetzliche Frist wählen; die Kassen nehmen sie bis 31. Dezember entgegen. Erwachsene wählen zwischen CHF 300 und CHF 2'500.
Quellen
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103Art. 103 Abs. 1 KVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 93–95Art. 93–95 KVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 7Art. 7 KVGfedlex.admin.ch
- BAG, KVG-Änderung: Anpassung der Franchisebag.admin.ch
- BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
