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Prämie

Auch: Krankenkassenprämie, Monatsprämie

Kurz erklärt

Die Prämie ist der Betrag, den du deiner Krankenkasse für die Grundversicherung bezahlst, im Voraus und in der Regel monatlich. Sie hängt von Kasse, Wohnort, Altersgruppe, Franchise und Versicherungsmodell ab, nicht aber von Einkommen oder Gesundheit. 2026 beträgt die mittlere Prämie in der Schweiz CHF 393.30 pro Monat.

Aktualisiert am

Illustration: Kalenderblatt mit zwölf Monatsfeldern, auf jedem Feld liegt eine einzelne MünzeSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Die mittlere Prämie 2026 beträgt CHF 393.30 pro Monat, für Erwachsene CHF 465.30, für junge Erwachsene CHF 326.30 und für Kinder CHF 122.50 (BAG).
  2. Innerhalb einer Kasse zahlen alle Versicherten derselben Region, Altersgruppe, Franchise und desselben Modells die gleiche Prämie.
  3. Das BAG muss jede Prämie der Grundversicherung genehmigen, bevor die Kasse sie veröffentlichen oder anwenden darf.
  4. Die Kasse muss dir die neue Prämie bis 31. Oktober mitteilen; danach kannst du bis 30. November auf Ende Jahr kündigen.
  5. Wer über den Arbeitgeber voll gegen Unfall versichert ist, kann die Unfalldeckung sistieren und so die Prämie senken.

Was ist die Prämie?

Die Prämie ist der Preis deiner Krankenversicherung. Du bezahlst sie an deine Krankenkasse, unabhängig davon, ob du im betreffenden Monat Leistungen beziehst. Im Alltag ist mit «Prämie» meist die Prämie der Grundversicherung nach KVG gemeint. Hast du Zusatzversicherungen, bezahlst du dafür eine eigene Prämie, die nach anderen Regeln entsteht.

Die Prämie ist nur ein Teil deiner Gesundheitskosten. Dazu kommt die Kostenbeteiligung, wenn du Leistungen beziehst: die Franchise und der Selbstbehalt. Prämie und Kostenbeteiligung hängen zusammen. Eine hohe Franchise senkt die Prämie, erhöht aber das Risiko, im Krankheitsfall mehr selbst zu zahlen.

In der Grundversicherung gilt die Einheitsprämie: Eine Kasse verlangt von allen Versicherten dieselbe Prämie, soweit das Gesetz keine Ausnahme vorsieht (Art. 61 Abs. 1 KVG). Gesundheitszustand, Geschlecht, Einkommen und Eintrittsalter spielen keine Rolle. Das unterscheidet die Grundversicherung von Zusatzversicherungen nach VVG, bei denen Alter, Geschlecht und Gesundheitsangaben die Prämie beeinflussen dürfen.

Wovon die Prämie abhängt

Erlaubt sind nur diese Unterscheidungen:

  • Kasse: Jede Kasse legt ihre Prämien selbst fest, auf Grundlage ihrer Kosten und Reserven.
  • Kanton und Region: Die Prämien sind nach den kantonalen Kosten abgestuft. In elf Kantonen gibt es zusätzlich zwei oder drei Prämienregionen. Massgebend ist dein Wohnort.
  • Altersgruppe: Kinder zahlen weniger als junge Erwachsene, junge Erwachsene weniger als Erwachsene. Die Zuteilung richtet sich nach dem Geburtsjahr.
  • Franchise: Je höher die gewählte Franchise, desto tiefer die Prämie.
  • Versicherungsmodell: Hausarzt-, HMO-, Telmed- oder Apothekenmodelle sind günstiger als das Standardmodell mit freier Arztwahl.
  • Unfalldeckung: Wer über den Arbeitgeber nach UVG voll gegen Unfall versichert ist, kann die Unfalldeckung sistieren. Die Prämie sinkt entsprechend.

So funktioniert es

Die Prämie entsteht jedes Jahr in einem festen Ablauf. Die Kassen berechnen im Frühling und Sommer ihre erwarteten Kosten für das Folgejahr und reichen die Prämien beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) ein. Das BAG prüft, ob die Prämien die Kosten decken, nicht unangemessen hoch sind und nicht zu übermässigen Reserven führen. Erst nach der Genehmigung darf eine Kasse die Prämien veröffentlichen und anwenden (Art. 16 KVAG). Die Kantone können vorher zu den geschätzten Kosten in ihrem Kanton Stellung nehmen.

Ende September gibt das BAG die genehmigten Prämien bekannt und publiziert sie auf priminfo.admin.ch und als offene Daten. Die Kassen müssen ihren Versicherten die neue Prämie mindestens zwei Monate vor Gültigkeit mitteilen, also bis 31. Oktober, und dabei auf das Recht zum Wechsel hinweisen (Art. 7 Abs. 2 KVG). Die neue Prämie gilt ab 1. Januar für das ganze Kalenderjahr.

Die Prämie ist im Voraus und in der Regel monatlich zu bezahlen (Art. 90 KVV). Viele Kassen bieten an, sie auch halbjährlich oder jährlich zu bezahlen; ob es dafür einen Rabatt gibt, legt die Kasse fest. Bezahlst du nicht, mahnt dich die Kasse und kann dich betreiben. Solange gemahnte Prämien offen sind, kannst du die Kasse nicht wechseln.

Mittlere Prämie 2026

Das BAG veröffentlicht jedes Jahr die mittlere Prämie. Sie ist ein Durchschnitt über alle Kassen, Franchisen und Modelle. 2026 beträgt sie CHF 393.30 pro Monat, CHF 16.60 oder 4,4 % mehr als 2025.

AltersgruppeMittlere Prämie 2026 pro MonatVeränderung zu 2025
ErwachseneCHF 465.30+4,1 %
Junge ErwachseneCHF 326.30+4,2 %
KinderCHF 122.50+4,9 %
Alle VersichertenCHF 393.30+4,4 %

Quelle: BAG, Medienmitteilung vom 23.09.2025. Die mittlere Prämie sagt wenig über deine persönliche Prämie aus. Sie enthält viele Versicherte mit hoher Franchise und günstigen Modellen. Wie weit deine Prämie davon abweicht, zeigt das Beispiel weiter unten.

Rechtliche Grundlage

Die Grundsätze der Prämie stehen in Art. 61 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Nach Art. 61 Abs. 1 KVG legt der Versicherer die Prämien fest und erhebt von seinen Versicherten die gleichen Prämien, soweit das Gesetz keine Ausnahme vorsieht. Abs. 2 verlangt eine Abstufung nach den kantonalen Kostenunterschieden, massgebend ist der Wohnort. Abs. 2bis erlaubt eine regionale Abstufung; die Regionen und die höchstens zulässigen Unterschiede legt das Departement des Innern (EDI) fest. Nach Abs. 3 muss die Prämie für Kinder und junge Erwachsene tiefer sein als für die übrigen Versicherten, jene der Kinder tiefer als jene der jungen Erwachsenen.

Die Verordnung des EDI über die Prämienregionen teilt jede Gemeinde einer Region zu. Fünfzehn Kantone haben nur eine Region, darunter Aargau, Basel-Stadt, Genf und Zug. Zürich, Bern, Luzern, St. Gallen und Graubünden haben drei Regionen. In Zürich darf die Prämie der ordentlichen Versicherung mit Unfalldeckung zwischen Region 1 und 2 höchstens um 15 % abweichen, zwischen Region 2 und 3 höchstens um 10 % (Anhang 2).

Rabatte für besondere Versicherungsformen erlaubt Art. 62 KVG: für Modelle mit eingeschränkter Arztwahl, für Wahlfranchisen und für Bonusversicherungen. Die Prämie einer besonderen Versicherungsform muss aber mindestens 50 % der Prämie der ordentlichen Versicherung mit Unfalldeckung in derselben Region und Altersgruppe betragen (Art. 90c KVV). Die Genehmigung der Prämien durch das BAG regelt Art. 16 des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG), die Sistierung der Unfalldeckung Art. 8 KVG.

Beispiel: gleicher Jahrgang, drei Gemeinden im Kanton Zürich

Lena ist 34 Jahre alt und überlegt, von der Stadt Zürich nach Winterthur oder nach Bauma im Tösstal zu ziehen. Die drei Gemeinden liegen in den drei Zürcher Prämienregionen. Die Tabelle zeigt die Monatsprämien für ihren Jahrgang mit CHF 300 Franchise und Unfalldeckung, über alle Kassen und Modelle der jeweiligen Gemeinde.

Monatsprämien 2026, Jahrgang 1992, Franchise CHF 300, mit Unfall
GemeindeRegionGünstigstes AngebotMedianTeuerstes Angebot
Zürich1CHF 517.70CHF 580.00CHF 724.00
Winterthur2CHF 467.90CHF 528.05CHF 637.70
Bauma3CHF 427.80CHF 497.20CHF 617.80

Quelle: BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss), Gemeinden Zürich, Winterthur und Bauma, Erwachsene, mit Unfall.

Welche Angebote in deiner Gemeinde gelten, zeigt der Prämienrechner mit den offiziellen Daten des BAG. Kennzahlen zu den einzelnen Kassen wie Reserven und Verwaltungskosten findest du in der Übersicht Krankenkassen.

Was bedeutet das für dich?

Deine Prämie ist kein Schicksal. Vier Stellschrauben hast du selbst in der Hand:

  1. Kasse: Vergleiche jedes Jahr nach der Publikation Ende September. Ein Wechsel kostet dich keine Leistungen.
  2. Modell: Wenn du bereit bist, zuerst eine bestimmte Praxis, ein Gesundheitszentrum oder eine Telefonberatung zu kontaktieren, sinkt die Prämie. Den Einstieg in ein solches Modell kannst du jederzeit machen.
  3. Franchise: Eine höhere Franchise senkt die Prämie, lohnt sich aber nur bei tiefen erwarteten Kosten. Rechne mit Prämie plus möglicher Kostenbeteiligung.
  4. Unfalldeckung: Arbeitest du mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber, bist du meist auch in der Freizeit nach UVG unfallversichert. Dann kannst du die Unfalldeckung in der Grundversicherung sistieren. Frag bei deinem Arbeitgeber nach, bevor du sie ausschliesst.

Belastet die Prämie dein Budget stark, prüfe die Prämienverbilligung deines Kantons. Die Regeln und Fristen sind je Kanton verschieden.

Denk an die Termine: Die Kündigung der Grundversicherung muss bis 30. November bei der Kasse sein, 2026 ist das ein Montag. Alle Schritte stehen im Wechsel-Center, die Termine unter Fristen.

Häufige Fehler

  • Die mittlere Prämie für die eigene halten. Der Durchschnitt über die ganze Schweiz sagt wenig über deine Prämie in deiner Gemeinde, mit deiner Franchise und deinem Modell.
  • Nur die Prämie vergleichen. Eine tiefe Prämie mit CHF 2'500 Franchise kann in einem Jahr mit hohen Kosten teurer werden als eine höhere Prämie mit CHF 300 Franchise.
  • Die Unfalldeckung vergessen. Wer nicht mehr beim Arbeitgeber unfallversichert ist, etwa nach einer Kündigung oder bei Pensionierung, muss die Unfalldeckung wieder einschliessen lassen.
  • Prämien und Kostenbeteiligung verwechseln. Die Prämie zahlst du immer, die Kostenbeteiligung nur bei Leistungen. Prämienverbilligung gibt es nur auf die Prämie.
  • Prämien 2027 aus Prognosen übernehmen. Verbindlich ist nur die vom BAG genehmigte Prämie, die dir deine Kasse schriftlich mitteilt.

Häufige Fragen

Wie viel kostet die Krankenkasse in der Schweiz pro Monat?

Die mittlere Prämie für Erwachsene beträgt 2026 CHF 465.30 pro Monat, über alle Altersgruppen CHF 393.30. Je nach Kanton, Gemeinde, Franchise und Modell zahlst du deutlich mehr oder weniger. Deine genaue Prämie zeigt der Prämienrechner.

Warum ist die Prämie in meiner Gemeinde höher als im Nachbarort?

Die Kassen stufen die Prämien nach Kanton und innerhalb von elf Kantonen nach Prämienregionen ab. Das Departement des Innern legt fest, welche Gemeinde zu welcher Region gehört und wie gross die Unterschiede höchstens sein dürfen.

Hängt die Prämie vom Einkommen ab?

Nein. In der Grundversicherung zahlen alle dieselbe Prämie, unabhängig von Einkommen und Gesundheit. Den sozialen Ausgleich schaffen die Kantone mit der Prämienverbilligung für Versicherte in bescheidenen Verhältnissen.

Wann werden die neuen Prämien bekannt?

Das BAG genehmigt die Prämien für das Folgejahr jeweils Ende September und veröffentlicht sie auf priminfo.admin.ch. Die Kassen müssen ihre Versicherten spätestens zwei Monate vor Gültigkeit informieren, also bis 31. Oktober.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 61Art. 61 KVGfedlex.admin.ch
  2. KVG, Art. 7 (Mitteilung der neuen Prämie, Wechsel)Art. 7 Abs. 2 KVGfedlex.admin.ch
  3. Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG), Art. 16Art. 16 KVAGfedlex.admin.ch
  4. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 90 und 91Art. 90 KVVfedlex.admin.ch
  5. BAG: «Krankenkassenprämien erhöhen sich durchschnittlich um 4,4 Prozent» (Medienmitteilung vom 23.09.2025)bag.admin.ch
  6. BAG: Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
  7. Verordnung des EDI über die Prämienregionen, Art. 2 und Anhang 2Art. 2 Prämienregionen-Vfedlex.admin.ch
  8. Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), Art. 13Art. 13 UVVfedlex.admin.ch
  9. Priminfo: Prämiengenehmigungpriminfo.admin.ch
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