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Kopfprämie

Auch: Einheitsprämie

Kurz erklärt

Die Kopfprämie ist das Prinzip, nach dem die Grundversicherung finanziert wird: Jede erwachsene Person zahlt bei derselben Kasse, am selben Wohnort und mit gleicher Franchise und gleichem Modell dieselbe Prämie, unabhängig von Einkommen, Geschlecht, Alter oder Gesundheit. 2026 zahlen Erwachsene im Mittel CHF 465.30 pro Monat.

Aktualisiert am

Illustration: Reihe gleicher Hüte, auf jedem liegt genau eine MünzeSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Eine Kasse erhebt von ihren Versicherten die gleichen Prämien, soweit das Gesetz keine Ausnahme vorsieht (Art. 61 Abs. 1 KVG).
  2. Unterschiede sind nur nach Kanton, Prämienregion, Altersgruppe (Kinder, junge Erwachsene, Erwachsene), Franchise, Modell und Unfalldeckung erlaubt.
  3. Das Einkommen spielt für die Prämie keine Rolle; den sozialen Ausgleich schafft die Prämienverbilligung der Kantone (Art. 65 KVG).
  4. 2026 beträgt die mittlere Monatsprämie für Erwachsene CHF 465.30, für junge Erwachsene CHF 326.30 und für Kinder CHF 122.50 (BAG).

Was ist die Kopfprämie?

Die Kopfprämie ist eine Prämie, die pro Person erhoben wird und nicht vom Einkommen abhängt. Jeder «Kopf» zahlt seinen Betrag. In der Schweiz wird die Grundversicherung so finanziert: Eine erwachsene Person zahlt bei ihrer Kasse dieselbe Prämie wie jede andere erwachsene Person am selben Wohnort, mit derselben Franchise, demselben Modell und derselben Unfalldeckung.

Das Gegenstück sind einkommensabhängige Beiträge, wie sie die Schweiz bei der AHV und der Invalidenversicherung kennt. Für die IV zahlen Erwerbstätige zum Beispiel 1,4 % ihres Erwerbseinkommens (Art. 3 Abs. 1 IVG). Viele europäische Länder finanzieren auch die Krankenversicherung über Lohnbeiträge. Die Schweiz hat sich mit dem KVG für die Kopfprämie entschieden und gleicht die soziale Belastung über die Prämienverbilligung aus.

Der Begriff wird auch in der politischen Debatte verwendet, etwa bei Vorschlägen für einkommensabhängige Prämien oder eine Einheitskasse. Hier geht es um die geltende Regel.

So funktioniert es

Die Kopfprämie heisst nicht, dass alle in der Schweiz gleich viel zahlen. Das Gesetz erlaubt Unterschiede nach klar festgelegten Merkmalen:

MerkmalWirkung auf die Prämie
KasseJede Kasse setzt ihre eigenen Prämien fest
Kanton und PrämienregionAbgestuft nach den Kostenunterschieden, massgebend ist der Wohnort
AltersgruppeKinder und junge Erwachsene zahlen weniger als Erwachsene
FranchiseHöhere Franchise, tiefere Prämie
ModellHMO, Hausarzt- oder Telmed-Modell können günstiger sein
UnfalldeckungTiefere Prämie, wenn der Unfall über den Arbeitgeber versichert ist

Nicht erlaubt sind Unterschiede nach Einkommen, Vermögen, Geschlecht, Gesundheitszustand oder Alter innerhalb der Erwachsenen. Eine 30-jährige und eine 60-jährige Person zahlen bei derselben Kasse und gleicher Wahl gleich viel. Die Kasse darf auch niemanden wegen seiner Gesundheit ablehnen.

Weil die Prämie nicht vom Einkommen abhängt, belastet sie Haushalte mit tiefem Einkommen stärker. Deshalb verbilligen die Kantone die Prämien von Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Für untere und mittlere Einkommen müssen sie die Prämien der Kinder um mindestens 80 % und die der jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 % verbilligen. Jeder Kanton legt fest, welchen Anteil am verfügbaren Einkommen die Prämie höchstens ausmachen darf.

Rechtliche Grundlage

Art. 61 Abs. 1 KVG hält fest: Der Versicherer legt die Prämien für seine Versicherten fest und erhebt, soweit das Gesetz keine Ausnahme vorsieht, von seinen Versicherten die gleichen Prämien. Die Ausnahmen stehen in den folgenden Absätzen: Abstufung nach kantonalen Kostenunterschieden mit dem Wohnort als Massstab (Abs. 2), regionale Abstufung nach den vom EDI festgelegten Regionen (Abs. 2bis), tiefere Prämien für Kinder und junge Erwachsene (Abs. 3) und eigene Prämien für Versicherte mit Wohnsitz in der EU, in Island, Norwegen oder im Vereinigten Königreich (Abs. 4). Die Rabatte für Franchisen und Modelle stützen sich auf Art. 62 KVG. Die Prämienverbilligung regelt Art. 65 KVG, die Mindestverbilligung für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung steht in Abs. 1bis.

Beispiel: eine Familie in Zürich

Die Tabelle zeigt die Monatsprämien 2026 in der Gemeinde Zürich (Region 1) mit Unfalldeckung, über alle 128 Angebote (Quelle: BAG, Prämien 2026).

PersonFranchisegünstigsteMedianteuerste
Erwachsene, Jahrgang 1960CHF 300CHF 517.70CHF 580.00CHF 724.00
Erwachsener, Jahrgang 1990CHF 300CHF 517.70CHF 580.00CHF 724.00
Junger Erwachsener, Jahrgang 2003CHF 300CHF 371.20CHF 446.10CHF 591.00
Kind, Jahrgang 2015CHF 0CHF 120.30CHF 146.80CHF 185.70

Was bedeutet das für dich?

Deine Prämie senkst du nicht über dein Einkommen, sondern über die Wahl von Kasse, Franchise und Modell. Der Prämienrechner zeigt dir alle Angebote an deinem Wohnort mit den offiziellen BAG-Prämien. Kennzahlen zu den einzelnen Kassen findest du unter Krankenkassen.

Ist die Prämie für dein Budget zu hoch, prüfe, ob du Anspruch auf Prämienverbilligung hast. Die Regeln sind je nach Kanton verschieden, zum Beispiel im Kanton Zürich. Wechselst du die Kasse, gelten die Fristen unter Fristen.

Häufige Fehler

  • Prämien verschiedener Orte vergleichen. Die Kopfprämie gilt pro Kasse und Region; eine Offerte aus einem anderen Kanton gilt für dich nicht.
  • Mit Altersrabatten rechnen. Unter Erwachsenen gibt es in der Grundversicherung keine Rabatte nach Alter.
  • Prämienverbilligung nicht beantragen. Je nach Kanton musst du sie selbst beantragen; die Regeln stehen auf der Seite deines Kantons.
  • Grund- und Zusatzversicherung vermischen. Zusatzversicherungen laufen nach dem VVG; dort dürfen Kassen Gesundheitsfragen stellen und Prämien nach Alter abstufen.

Häufige Fragen

Warum zahlt eine 60-jährige Person gleich viel wie eine 30-jährige?

Weil das KVG unter Erwachsenen keine Abstufung nach Alter erlaubt. Ab dem Erwachsenenalter gilt bei derselben Kasse, am selben Ort und mit gleicher Franchise dieselbe Prämie. Ältere Menschen verursachen im Schnitt höhere Kosten; die Kopfprämie verteilt diese Kosten auf alle Erwachsenen.

Hängt die Prämie vom Einkommen ab?

Nein. Die Prämie der Grundversicherung ist einkommensunabhängig. Wer in bescheidenen Verhältnissen lebt, erhält vom Kanton eine Prämienverbilligung, die direkt an die Kasse geht.

Sind Kopfprämien in allen Kantonen gleich hoch?

Nein. Die Kassen stufen die Prämien nach den Kosten im Kanton und in der Prämienregion ab. Massgebend ist dein Wohnort. Innerhalb derselben Region zahlen alle Erwachsenen einer Kasse bei gleicher Wahl dieselbe Prämie.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 61Art. 61 KVGfedlex.admin.ch
  2. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 65Art. 65 KVGfedlex.admin.ch
  3. Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG), Art. 5Art. 5 Bst. i KVAGfedlex.admin.ch
  4. Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG), Art. 3Art. 3 IVGfedlex.admin.ch
  5. BAG, Medienmitteilung Prämien 2026 (23.09.2025)bag.admin.ch
  6. BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
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