Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundversicherung zahlt bei Unfällen die gleichen Leistungen wie bei Krankheit, wenn keine Unfallversicherung zahlt (Art. 28 KVG).
- Wer bei einem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche arbeitet, ist auch gegen Nichtberufsunfälle nach UVG versichert (Art. 13 UVV).
- Die Unfalldeckung sistierst du mit schriftlichem Antrag, frühestens ab dem ersten Tag des folgenden Monats (Art. 11 KVV).
- Die Prämienreduktion beträgt höchstens 7 % (Art. 91a Abs. 4 KVV).
- Endet die UVG-Deckung, musst du deine Kasse innert eines Monats nach der Information des Arbeitgebers informieren (Art. 11 Abs. 2 KVV).
Was ist die Unfalldeckung?
Die Grundversicherung nach KVG deckt drei Risiken: Krankheit, Mutterschaft und Unfall. Beim Unfall allerdings nur, soweit keine Unfallversicherung dafür aufkommt. Diesen Teil nennt man Unfalldeckung oder Unfalleinschluss. Sie bezahlt nach einem Unfall die gleichen Leistungen wie bei Krankheit, also Arzt, Spital, Medikamente, Therapien, und zwar mit Franchise und Selbstbehalt.
Parallel dazu gibt es die obligatorische Unfallversicherung nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG). Sie gilt für Arbeitnehmende in der Schweiz und für Personen, die Arbeitslosenentschädigung beziehen. Sie deckt Berufsunfälle und Berufskrankheiten und, bei mindestens 8 Stunden Arbeit pro Woche bei einem Arbeitgeber, auch Unfälle in der Freizeit, die sogenannte Nichtberufsunfallversicherung (NBU). Die UVG-Versicherung kennt keine Franchise und keinen Selbstbehalt wie die Grundversicherung und zahlt zusätzlich ein Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit (Art. 16 UVG).
Wer nach UVG voll gegen Unfälle versichert ist, wäre ohne Anpassung doppelt versichert. Deshalb kannst du die Unfalldeckung in der Grundversicherung ruhen lassen, man sagt auch sistieren. Die Prämie sinkt dann um den Unfallanteil. In den Prämientabellen des BAG erscheint jede Prämie deshalb zweimal: «mit Unfall» und «ohne Unfall».
Wer die Unfalldeckung behalten muss:
- Kinder, Schülerinnen und Studierende ohne Anstellung
- Selbständigerwerbende (ausser sie haben sich freiwillig nach UVG versichert)
- Pensionierte sowie Nichterwerbstätige, zum Beispiel Hausfrauen und Hausmänner
- Angestellte, die bei keinem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche arbeiten
So funktioniert es
Sistieren: Du stellst bei deiner Krankenkasse einen schriftlichen Antrag und weist nach, dass du voll nach UVG versichert bist, meist mit einer Bestätigung des Arbeitgebers oder dem Arbeitsvertrag. Die Sistierung beginnt frühestens am ersten Tag des Monats nach dem Antrag. Rückwirkend geht es nicht. Die Kasse muss dich beim Beitritt auf dieses Recht hinweisen.
Prämie: Die Kasse reduziert die Prämie um den Anteil für die Unfalldeckung, höchstens um 7 %. Die Reduktion ist Pflicht, wenn du obligatorisch nach UVG versichert bist.
Wiederaufleben: Endet deine UVG-Deckung ganz oder teilweise, bist du automatisch wieder über die Grundversicherung gegen Unfälle versichert. Die UVG-Deckung endet mit dem 31. Tag nach dem Tag, an dem dein Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört. Dein Arbeitgeber muss dich vorher schriftlich informieren, dass du die Krankenkasse benachrichtigen musst. Du hast dann einen Monat Zeit, die Kasse zu informieren. Tust du das nicht, darf die Kasse den Prämienanteil für die Unfalldeckung samt Verzugszins rückwirkend verlangen.
Abredeversicherung: Nach dem Ende der Anstellung kannst du die NBU-Deckung beim UVG-Versicherer deines bisherigen Arbeitgebers mit einer Abredeversicherung um bis zu sechs Monate verlängern. Das kann sinnvoll sein bei einer Pause zwischen zwei Stellen, einer längeren Reise oder einem unbezahlten Urlaub.
Frühere Unfälle: Unfälle, die vor der Sistierung bei der Krankenkasse versichert waren, bezahlt die Grundversicherung auch nach der Sistierung weiter.
Rechtliche Grundlage
- Art. 1a Abs. 2 Bst. b KVG: Die Grundversicherung gewährt Leistungen bei Unfall, soweit dafür keine Unfallversicherung aufkommt.
- Art. 28 KVG: Bei Unfällen übernimmt die Grundversicherung die Kosten für die gleichen Leistungen wie bei Krankheit.
- Art. 8 KVG: Die Unfalldeckung kann sistiert werden, wenn du nach UVG obligatorisch voll gedeckt bist; die Prämie wird herabgesetzt. Sobald die UVG-Deckung ganz oder teilweise aufhört, sind Unfälle wieder über das KVG gedeckt (Abs. 2). Unfälle vor dem Ruhen bleiben bei der Krankenkasse versichert (Abs. 3).
- Art. 9 KVG: Die Kasse muss dich beim Beitritt schriftlich auf dein Recht zur Sistierung hinweisen.
- Art. 10 KVG: Arbeitgeber und Arbeitslosenversicherung informieren dich beim Ausscheiden; versäumst du die Meldung, kann die Kasse den Prämienanteil samt Verzugszins nachfordern.
- Art. 11 KVV: Sistierung auf schriftlichen Antrag, frühestens ab dem ersten Tag des folgenden Monats; Meldung an die Kasse innert eines Monats nach der Information durch den Arbeitgeber.
- Art. 91a Abs. 2 und 4 KVV: Pflicht zur Prämienreduktion bei obligatorischer UVG-Deckung, höchstens 7 %.
- Art. 3 Abs. 2 und 3 UVG: Ende der UVG-Deckung am 31. Tag nach Ende des Lohnanspruchs; Verlängerung per Abrede bis sechs Monate.
- Art. 13 UVV: Teilzeitangestellte mit mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber sind auch gegen Nichtberufsunfälle versichert; darunter gelten Unfälle auf dem Arbeitsweg als Berufsunfälle.
Beispiel: Prämie mit und ohne Unfall in Zürich
Lea ist 34 Jahre alt, wohnt in der Stadt Zürich und arbeitet 60 % als Angestellte, also deutlich mehr als 8 Stunden pro Woche. Sie ist über ihren Arbeitgeber nach UVG gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Die Tabelle zeigt die mittleren Monatsprämien (Median aller 128 Angebote) der Grundversicherung 2026 für die Gemeinde Zürich (Region 1), Erwachsene, Jahrgang 1992. Quelle: BAG, Krankenversicherungsprämien 2026.
| Franchise | mit Unfall | ohne Unfall | Differenz pro Monat | Differenz pro Jahr |
|---|---|---|---|---|
| CHF 300 | CHF 580.00 | CHF 542.90 | CHF 37.10 | CHF 445.20 |
| CHF 2'500 | CHF 453.90 | CHF 424.65 | CHF 29.25 | CHF 351.00 |
Kündigt Lea später ihre Stelle, endet die UVG-Deckung am 31. Tag nach ihrem letzten Lohntag. Ab dann ist sie wieder über die Grundversicherung gegen Unfälle versichert und muss das ihrer Kasse innert eines Monats nach der Information des Arbeitgebers melden.
Was bedeutet das für dich?
- Status klären. Arbeitest du bei einem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche? Dann bist du auch in der Freizeit nach UVG versichert. Bei mehreren Teilzeitstellen zählt jede Stelle einzeln.
- Police prüfen. Auf deiner Police steht, ob die Unfalldeckung eingeschlossen ist. Ist sie eingeschlossen, obwohl du voll nach UVG versichert bist, bezahlst du doppelt.
- Antrag stellen. Ein kurzer schriftlicher Antrag mit Nachweis genügt. Die Sistierung gilt ab dem Folgemonat. Unser Werkzeug Unfalldeckung prüfen führt dich durch die Fragen.
- Beim Stellenende handeln. Meldung an die Kasse innert eines Monats, sonst drohen Nachzahlungen. Prüfe auch eine Abredeversicherung beim UVG-Versicherer, wenn du eine Pause einlegst.
- Prämien vergleichen. Der Prämienrechner zeigt dir alle Prämien mit und ohne Unfall für deine Gemeinde. Angaben zu den Kassen findest du unter Krankenkassen.
Wechselst du auf 1. Januar die Kasse, gib bei der neuen Kasse gleich an, dass du nach UVG versichert bist. Die Termine für den Wechsel stehen unter Fristen.
Häufige Fehler
- Die Unfalldeckung nie sistieren. Wer voll nach UVG versichert ist, zahlt sonst bis zu 7 % zu viel Prämie.
- Nach dem Stellenende nichts melden. Die Kasse darf den Unfallanteil samt Verzugszins nachfordern.
- Bei kleinen Pensen sistieren. Unter 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber besteht keine NBU-Deckung; dann brauchst du die Unfalldeckung der Krankenkasse.
- Rückwirkend sistieren wollen. Die Sistierung gilt frühestens ab dem Folgemonat des Antrags.
- Kinder ohne Unfalldeckung versichern. Kinder ohne Anstellung oder Lehrstelle sind nicht nach UVG versichert und brauchen die Unfalldeckung der Grundversicherung.
Wie wir Prämienbeispiele aufbauen, erklären wir unter So rechnen wir.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Unfalldeckung bei der Krankenkasse?
Nur wenn du nicht nach UVG gegen Nichtberufsunfälle versichert bist. Das betrifft zum Beispiel Kinder, Studierende, Selbständige, Pensionierte, Hausfrauen und Hausmänner sowie Angestellte mit weniger als 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber.
Wie viel spare ich, wenn ich die Unfalldeckung sistiere?
Die Kasse reduziert die Prämie um den Anteil für die Unfalldeckung, höchstens um 7 %. Bei einer Monatsprämie von CHF 580 sind das höchstens CHF 40.60 pro Monat.
Was passiert, wenn ich meine Stelle verliere?
Die UVG-Deckung endet mit dem 31. Tag nach dem letzten Tag mit Anspruch auf mindestens den halben Lohn. Dein Arbeitgeber muss dich darüber informieren, und du musst die Unfalldeckung bei der Krankenkasse innert eines Monats wieder einschliessen lassen. Beziehst du Arbeitslosenentschädigung, bist du über die Arbeitslosenversicherung weiter nach UVG versichert.
Bin ich ohne Unfalldeckung bei einem Unfall unversichert?
Nein. Die Grundversicherung übernimmt Unfälle immer dann, wenn keine Unfallversicherung zahlt, und die Deckung lebt automatisch wieder auf, sobald die UVG-Deckung endet. Wer die Meldung versäumt, muss aber den Prämienanteil samt Verzugszins nachzahlen.
Verwandte Begriffe
- SistierungSistierung heisst in der Krankenversicherung meist, dass du die Unfalldeckung deiner Grundversicherung ruhen lässt, weil dein Arbeitgeber dich bereits nach UVG gegen Unfälle versichert. Das gilt ab 8 Arbeitsstunden pro Woche bei einem Arbeitgeber. Die Prämie sinkt dann um den Unfallanteil, höchstens um 7 %.
- UVGDas UVG ist das Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Es verpflichtet Arbeitgeber, alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten zu versichern, ab 8 Wochenstunden auch gegen Nichtberufsunfälle. Die UVG-Versicherung zahlt die Heilungskosten ohne Franchise sowie ab dem dritten Tag ein Taggeld von 80 % des Lohns.
- NichtberufsunfallEin Nichtberufsunfall (NBU) ist jeder Unfall, der nicht bei der Arbeit oder auf Anordnung des Arbeitgebers passiert, etwa beim Sport, im Haushalt oder in den Ferien. Arbeitnehmende, die mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeiten, sind dafür obligatorisch nach UVG versichert. Die Prämie zieht der Arbeitgeber vom Lohn ab.
- UnfallversicherungBei einem Unfall zahlt in der Schweiz entweder die obligatorische Unfallversicherung nach UVG oder die Krankenkasse. Angestellte mit mindestens 8 Wochenstunden sind über den Arbeitgeber nach UVG versichert: ohne Franchise, mit Taggeld. Alle anderen, etwa Kinder, Studierende und Pensionierte, sind über die Unfalldeckung der Grundversicherung geschützt, mit Franchise und Selbstbehalt.
- PrämieDie Prämie ist der Betrag, den du deiner Krankenkasse für die Grundversicherung bezahlst, im Voraus und in der Regel monatlich. Sie hängt von Kasse, Wohnort, Altersgruppe, Franchise und Versicherungsmodell ab, nicht aber von Einkommen oder Gesundheit. 2026 beträgt die mittlere Prämie in der Schweiz CHF 393.30 pro Monat.
- ZahnunfallEin Zahnunfall ist eine Verletzung der Zähne oder des Kiefers durch ein plötzliches, ungewöhnliches äusseres Ereignis, etwa einen Sturz. Bist du nach UVG versichert, zahlt die Unfallversicherung die Zahnbehandlung. Sonst zahlt die Grundversicherung nach Art. 31 Abs. 2 KVG, abzüglich Franchise und Selbstbehalt.
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 8–10Art. 8 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 28Art. 28 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 11Art. 11 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 91aArt. 91a KVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 3Art. 3 UVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), Art. 13Art. 13 UVVfedlex.admin.ch
- BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
