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Unfallversicherung

Auch: Unfalldeckung Krankenkasse vs. UVG, Unfallversicherung Krankenkasse, Unfalleinschluss

Kurz erklärt

Bei einem Unfall zahlt in der Schweiz entweder die obligatorische Unfallversicherung nach UVG oder die Krankenkasse. Angestellte mit mindestens 8 Wochenstunden sind über den Arbeitgeber nach UVG versichert: ohne Franchise, mit Taggeld. Alle anderen, etwa Kinder, Studierende und Pensionierte, sind über die Unfalldeckung der Grundversicherung geschützt, mit Franchise und Selbstbehalt.

Aktualisiert am

Illustration: Velohelm und gefaltetes Versicherungsdokument auf einer HolzbankSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Die Krankenkasse zahlt Unfälle nur, soweit keine Unfallversicherung dafür aufkommt (Art. 1a Abs. 2 Bst. b KVG).
  2. Wer bei einem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche arbeitet, ist auch in der Freizeit nach UVG versichert (Art. 13 UVV) und kann die Unfalldeckung der Krankenkasse sistieren (Art. 8 KVG).
  3. Die Sistierung senkt die Prämie um den Unfallanteil, höchstens um 7 % (Art. 91a Abs. 4 KVV).
  4. In der Stadt Zürich kostet dieselbe Grundversicherung 2026 für Erwachsene mit Franchise CHF 2'500 bei einer Kasse CHF 595.70 mit und CHF 556.70 ohne Unfall pro Monat (BAG).
  5. Die UVG-Versicherung zahlt ohne Franchise und leistet ab dem dritten Tag ein Taggeld von 80 % des Lohns; die Krankenkasse zahlt kein Taggeld (Art. 16–17 UVG).

Was ist die Unfallversicherung?

Wer in der Schweiz einen Unfall hat, ist immer versichert, aber nicht immer bei derselben Stelle. Das System kennt zwei Versicherungen, die sich ergänzen:

  • Die obligatorische Unfallversicherung nach UVG. Sie schliesst der Arbeitgeber für seine Angestellten ab, bei der Suva oder einem anderen zugelassenen Versicherer. Sie deckt Berufsunfälle und, ab 8 Wochenstunden bei einem Arbeitgeber, auch Unfälle in der Freizeit.
  • Die Unfalldeckung der Grundversicherung bei der Krankenkasse. Sie springt ein, wenn keine Unfallversicherung zahlt, und ist standardmässig in jeder Grundversicherung eingeschlossen.

Die Frage «Unfallversicherung oder Krankenkasse?» stellt sich deshalb vor allem bei zwei Gelegenheiten: wenn du die Unfalldeckung bei der Krankenkasse streichen willst, weil du über den Arbeitgeber versichert bist, und wenn nach einem Unfall klar werden muss, wer die Rechnung bezahlt.

Daneben gibt es freiwillige Unfallversicherungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), zum Beispiel Unfall-Zusatzversicherungen für die halbprivate Abteilung, Kapitalversicherungen bei Invalidität oder Tod oder die UVG-Zusatzversicherung, die Arbeitgeber für Löhne über dem UVG-Maximum abschliessen. Diese sind freiwillig und hier nur am Rand Thema.

So funktioniert es

Wer zahlt welchen Unfall?

Zuständigkeit bei Unfällen
SituationZuständigKostenbeteiligung
Angestellt, mind. 8 Std./Woche bei einem Arbeitgeber, Unfall in der FreizeitUVG-Versicherung des Arbeitgeberskeine
Angestellt, unter 8 Std./Woche, Unfall bei der Arbeit oder auf dem ArbeitswegUVG-Versicherung des Arbeitgeberskeine
Angestellt, unter 8 Std./Woche, Unfall in der FreizeitKrankenkasseFranchise und Selbstbehalt
Kinder, Schülerinnen, Studierende ohne AnstellungKrankenkasseFranchise und Selbstbehalt
Pensionierte, NichterwerbstätigeKrankenkasseFranchise und Selbstbehalt
Selbständige ohne freiwillige UVG-VersicherungKrankenkasseFranchise und Selbstbehalt
Bezügerinnen von ArbeitslosenentschädigungUVG über die Arbeitslosenversicherungkeine

Die Unterschiede in den Leistungen

Die UVG-Versicherung ist bei Unfällen umfassender. Sie übernimmt die Heilungskosten ohne Franchise und ohne Selbstbehalt, zahlt ab dem dritten Tag nach dem Unfall ein Taggeld von 80 % des versicherten Lohns und bei bleibenden Schäden Renten und eine Integritätsentschädigung. Die Krankenkasse zahlt bei Unfällen die gleichen Behandlungen wie bei Krankheit, mit Franchise und 10 % Selbstbehalt, aber kein Taggeld und keine Rente.

Sistieren und wieder einschliessen

Bist du voll nach UVG versichert, kannst du bei der Krankenkasse beantragen, dass die Unfalldeckung ruht. Das nennt sich Sistierung. Du musst nachweisen, dass du nach UVG versichert bist, etwa mit einer Arbeitgeberbestätigung. Die Kasse senkt dann die Prämie um den Unfallanteil. Das Gesetz begrenzt diese Reduktion auf höchstens 7 %.

Sobald die UVG-Deckung ganz oder teilweise endet, gilt automatisch wieder die Unfalldeckung der Krankenkasse. Du musst den Wechsel aber melden. Dein Arbeitgeber, oder die Arbeitslosenversicherung, muss dich beim Austritt schriftlich darauf hinweisen. Meldest du es nicht, kann die Kasse den Unfallanteil der Prämie samt Verzugszinsen rückwirkend verlangen.

Rechtliche Grundlage

Art. 1a Abs. 2 Bst. b KVG bestimmt, dass die soziale Krankenversicherung Leistungen bei Unfall nur gewährt, soweit dafür keine Unfallversicherung aufkommt. Nach Art. 8 Abs. 1 KVG kann die Deckung für Unfälle bei Versicherten sistiert werden, die nach dem UVG obligatorisch voll gedeckt sind; die Prämie wird entsprechend herabgesetzt. Art. 8 Abs. 2 KVG lässt die Unfalldeckung der Krankenkasse wieder aufleben, sobald die UVG-Deckung ganz oder teilweise aufhört. Art. 9 KVG verpflichtet die Kasse, dich beim Beitritt auf die Sistierung hinzuweisen, Art. 10 KVG regelt die Meldepflicht und die Nachforderung mit Verzugszinsen.

Die Höhe der Prämienreduktion regelt Art. 91a KVV: Nach Abs. 2 müssen die Kassen die Prämie während der UVG-Deckung reduzieren, nach Abs. 4 um höchstens 7 %. Auf der UVG-Seite legt Art. 1a UVG den Kreis der Versicherten fest, Art. 13 UVV die Grenze von 8 Wochenstunden für den Freizeitschutz und Art. 3 UVG Beginn und Ende der Versicherung. Die Leistungen stehen in Art. 10 UVG (Heilbehandlung) und Art. 16–17 UVG (Taggeld), die Kostenbeteiligung der Krankenkasse in Art. 64 KVG.

Beispiel: was die Sistierung 2026 in Zürich bringt

Andrea ist 36, arbeitet 80 % in einem Büro und wohnt in der Stadt Zürich. Sie hat Franchise CHF 2'500 und ist über ihren Arbeitgeber nach UVG versichert. Die Werte stammen aus den offiziellen Prämiendaten 2026.

Prämien 2026, Gemeinde Zürich (Region 1), Erwachsene, Franchise CHF 2'500; Quelle BAG
mit Unfallohne UnfallDifferenz pro Monat
teuerstes Angebot (Galenos, Grundversicherung)CHF 595.70CHF 556.70CHF 39.00
günstigstes AngebotCHF 389.40CHF 366.90–

Hat Andrea einen Velounfall in der Freizeit, zahlt ihre UVG-Versicherung Behandlung und Taggeld ohne Franchise. Wäre sie Studentin ohne Anstellung, zahlte ihre Krankenkasse die Behandlung, und sie trüge bei CHF 2'500 Franchise die ersten CHF 2'500 selbst plus 10 % Selbstbehalt bis CHF 700. Ihre eigenen Werte mit und ohne Unfall zeigt der Prämienrechner.

Was bedeutet das für dich?

  1. Kläre deinen UVG-Status. Arbeitest du mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber? Dann zeigt deine Lohnabrechnung einen Abzug für Nichtberufsunfälle (NBU).
  2. Sistiere, wenn du doppelt versichert bist. Beantrage bei der Kasse den Ausschluss der Unfalldeckung und lege eine Bestätigung des Arbeitgebers bei. Die Anleitung folgt unter Unfall sistieren.
  3. Schliesse die Deckung rechtzeitig wieder ein. Bei Kündigung, unbezahltem Urlaub, Pensionierung oder einem Pensum unter 8 Stunden meldest du das der Kasse, bevor der UVG-Schutz endet.
  4. Denk an den Lohnausfall. Die Krankenkasse zahlt kein Taggeld. Bist du selbständig, klärst du eine freiwillige UVG-Versicherung oder eine Taggeldversicherung.
  5. Nutze den Kassenwechsel. Die Unfalldeckung wählst du auch beim Wechsel neu. Die Profile der Kassen findest du unter Krankenkassen, die Termine unter Fristen.

Häufige Fehler

  • Den Unfallanteil jahrelang doppelt zahlen. Wer angestellt ist und die Unfalldeckung der Krankenkasse behält, zahlt für einen Schutz, der nicht zum Zug kommt.
  • Die Unfalldeckung nach dem Stellenende nicht wieder einschliessen. Die Kasse zahlt zwar trotzdem, kann aber den Prämienanteil samt Verzugszinsen nachfordern.
  • Mehrere kleine Pensen falsch beurteilen. Die 8 Stunden zählen pro Arbeitgeber. Zwei Stellen mit je 6 Stunden geben keinen UVG-Schutz in der Freizeit.
  • Unfall und Krankheit verwechseln. Ein Unfall braucht ein plötzliches äusseres Ereignis. Rückenschmerzen beim Heben ohne besonderen Vorfall laufen meist über die Krankenkasse.
  • Das fehlende Taggeld übersehen. Selbständige ohne UVG erhalten bei einem Unfall von der Krankenkasse nur die Behandlung bezahlt, keinen Lohnersatz.

Häufige Fragen

Brauche ich die Unfalldeckung bei der Krankenkasse?

Nur wenn du nicht über einen Arbeitgeber nach UVG gegen Nichtberufsunfälle versichert bist. Das betrifft Kinder, Studierende, Pensionierte, Nichterwerbstätige, Selbständige ohne UVG-Versicherung und Angestellte mit weniger als 8 Wochenstunden bei einem Arbeitgeber.

Wie viel spare ich, wenn ich die Unfalldeckung sistiere?

Die Kasse reduziert die Prämie um den Unfallanteil, höchstens um 7 %. Bei einer Monatsprämie von CHF 595.70 in Zürich (2026) sinkt sie bei derselben Kasse auf CHF 556.70, das sind CHF 468 im Jahr.

Was passiert, wenn ich arbeitslos werde?

Wer Arbeitslosenentschädigung bezieht, ist über die Arbeitslosenversicherung nach UVG gegen Unfall versichert. Endet dieser Anspruch ohne neue Stelle, musst du die Unfalldeckung bei der Krankenkasse wieder einschliessen.

Zahlt die Krankenkasse bei einem Unfall ein Taggeld?

Nein. Die Unfalldeckung der Grundversicherung übernimmt nur die Behandlungskosten. Ein Taggeld für Lohnausfall gibt es über das UVG oder über eine freiwillige Taggeldversicherung.

Gilt die Unfalldeckung der Krankenkasse auch im Ausland?

Ja, für Notfälle. Die Grundversicherung zahlt dafür höchstens das Doppelte dessen, was die Behandlung in der Schweiz gekostet hätte; in EU- und EFTA-Staaten gilt zudem die Leistungsaushilfe mit der Europäischen Krankenversicherungskarte. Für höhere Kosten braucht es eine Reise- oder Zusatzversicherung.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 1aArt. 1a KVGfedlex.admin.ch
  2. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 8–10Art. 8–10 KVGfedlex.admin.ch
  3. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 91aArt. 91a KVVfedlex.admin.ch
  4. Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 1aArt. 1a UVGfedlex.admin.ch
  5. Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 3Art. 3 UVGfedlex.admin.ch
  6. Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 10 und 16–17Art. 10 und 16–17 UVGfedlex.admin.ch
  7. Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), Art. 13Art. 13 UVVfedlex.admin.ch
  8. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 36Art. 36 KVVfedlex.admin.ch
  9. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 KVGfedlex.admin.ch
  10. BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
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