Das Wichtigste in Kürze
- Das Unfalltaggeld nach UVG beträgt bei voller Arbeitsunfähigkeit 80 % des versicherten Verdienstes (Art. 17 Abs. 1 UVG).
- Der Anspruch beginnt am dritten Tag nach dem Unfalltag; für die Tage davor zahlt der Arbeitgeber mindestens 80 % des Lohns (Art. 16 Abs. 2 UVG, Art. 324b Abs. 3 OR).
- Versichert ist ein Verdienst bis CHF 148'200 im Jahr oder CHF 406 pro Tag (Art. 22 Abs. 1 UVV).
- Die freiwillige Taggeldversicherung nach KVG steht Personen zwischen 15 und 65 Jahren offen und zahlt mindestens 720 Tage innerhalb von 900 Tagen (Art. 67 und 72 KVG).
- Die Grundversicherung (OKP) zahlt kein Taggeld, sie übernimmt nur Behandlungskosten.
Was ist ein Taggeld?
Ein Taggeld ist eine Geldleistung pro Kalendertag, die den Lohn ersetzt, den du wegen einer Arbeitsunfähigkeit nicht verdienen kannst. Es ist keine Vergütung von Arzt- oder Spitalrechnungen: Diese Kosten übernimmt je nach Ursache die Unfallversicherung oder die Grundversicherung. Das Taggeld deckt allein den Erwerbsausfall.
Arbeitsunfähig bist du, wenn du wegen einer Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit ganz oder teilweise keine zumutbare Arbeit im bisherigen Beruf leisten kannst (Art. 6 ATSG). Das bestätigt in der Regel ein ärztliches Zeugnis mit dem Grad der Arbeitsunfähigkeit in Prozent.
In der Schweiz gibt es mehrere Taggelder, die aus verschiedenen Versicherungen stammen:
- Unfalltaggeld nach UVG: obligatorisch für Arbeitnehmende. Es zahlt bei Berufsunfällen und, ab acht Wochenstunden bei einem Arbeitgeber, auch bei Nichtberufsunfällen.
- Krankentaggeld: freiwillig. Viele Arbeitgeber schliessen eine kollektive Krankentaggeldversicherung ab, meist nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Daneben gibt es die freiwillige Taggeldversicherung nach KVG.
- Weitere Taggelder: Auch die Invalidenversicherung und die Erwerbsersatzordnung kennen Taggelder, zum Beispiel bei Mutterschaft. Sie folgen eigenen Gesetzen und sind nicht Thema dieser Seite.
Für die Krankenversicherung ist die wichtigste Abgrenzung: Die obligatorische Grundversicherung (OKP) zahlt kein Taggeld. Wer krank wird, erhält Lohnersatz nur über den Arbeitgeber oder eine Taggeldversicherung.
So funktioniert es
Taggeld bei Unfall
Arbeitnehmende in der Schweiz sind nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) obligatorisch versichert (Art. 1a UVG). Bei einem Berufsunfall gilt das immer. Gegen Nichtberufsunfälle, also Unfälle in der Freizeit, bist du versichert, wenn du bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche arbeitest (Art. 13 Abs. 1 UVV). Die Prämie für Berufsunfälle trägt der Arbeitgeber, jene für Nichtberufsunfälle wird dir vom Lohn abgezogen (Art. 91 UVG).
Das Taggeld beginnt am dritten Tag nach dem Unfalltag (Art. 16 Abs. 2 UVG). Für diese Wartezeit muss der Arbeitgeber mindestens vier Fünftel des Lohns bezahlen (Art. 324b Abs. 3 OR). Bei voller Arbeitsunfähigkeit beträgt das Taggeld 80 % des versicherten Verdienstes, bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit wird es entsprechend gekürzt (Art. 17 Abs. 1 UVG). Massgebend ist der letzte Lohn vor dem Unfall (Art. 15 Abs. 2 UVG), höchstens CHF 148'200 im Jahr oder CHF 406 pro Tag (Art. 22 Abs. 1 UVV). Das Taggeld wird für alle Tage ausbezahlt, auch für Sonn- und Feiertage (Art. 25 Abs. 1 UVV).
Der Anspruch endet, sobald du wieder voll arbeitsfähig bist, eine Rente beginnt oder bei Tod (Art. 16 Abs. 2 UVG).
Taggeld bei Krankheit
Bei Krankheit gibt es kein obligatorisches Taggeld. Das Obligationenrecht verpflichtet den Arbeitgeber nur zur Lohnfortzahlung für eine beschränkte Zeit, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder dafür eingegangen wurde: im ersten Dienstjahr für drei Wochen, danach für eine «angemessene längere Zeit» (Art. 324a Abs. 1 und 2 OR). Eine gleichwertige Lösung, etwa eine Krankentaggeldversicherung, darf diese Pflicht ersetzen, wenn sie schriftlich vereinbart ist (Art. 324a Abs. 4 OR).
Die freiwillige Taggeldversicherung nach KVG kann abschliessen, wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet und zwischen 15 und 65 Jahre alt ist (Art. 67 Abs. 1 KVG). Du darfst dafür eine andere Kasse wählen als für die Grundversicherung (Art. 67 Abs. 2 KVG). Jeder Krankenversicherer mit OKP-Bewilligung muss diese Taggeldversicherung anbieten und im Tätigkeitsgebiet jede berechtigte Person aufnehmen (Art. 5 Bst. h und i KVAG). Die Höhe des Taggelds vereinbarst du mit der Kasse. Der Anspruch entsteht ab einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50 %, ohne andere Abrede am dritten Tag nach der Erkrankung, und das Taggeld ist während mindestens 720 Tagen innerhalb von 900 Tagen zu leisten (Art. 72 Abs. 1–3 KVG). Bei Mutterschaft zahlt die Versicherung während 16 Wochen, wenn du vor der Niederkunft mindestens 270 Tage versichert warst (Art. 74 KVG).
In der Praxis sind die meisten Krankentaggeld-Lösungen von Arbeitgebern Kollektivverträge nach VVG. Dort bestimmt der Vertrag Wartefrist, Höhe (oft ein Prozentsatz des Lohns) und Dauer.
Rechtliche Grundlage
- UVG und UVV: Anspruch und Beginn (Art. 16 UVG), Höhe 80 % (Art. 17 UVG), versicherter Verdienst (Art. 15 UVG), Höchstbetrag CHF 148'200 pro Jahr und CHF 406 pro Tag (Art. 22 Abs. 1 UVV), Auszahlung für alle Kalendertage (Art. 25 Abs. 1 UVV), Deckung für Nichtberufsunfälle ab acht Wochenstunden (Art. 13 UVV).
- KVG: freiwillige Taggeldversicherung (Art. 67–74 KVG), insbesondere Beitritt (Art. 67), Leistungen (Art. 72) und Taggeld bei Mutterschaft (Art. 74). Die Prämientarife der Einzeltaggeldversicherung muss das BAG genehmigen (Art. 16 Abs. 1 KVAG).
- OR: Lohnfortzahlung des Arbeitgebers (Art. 324a OR) und Pflicht, bei obligatorischer Versicherung mindestens 80 % des Lohns sicherzustellen und die Wartezeit zu überbrücken (Art. 324b OR).
- ATSG: Begriff der Arbeitsunfähigkeit (Art. 6 ATSG) und Verbot der Überentschädigung, wenn Leistungen mehrerer Sozialversicherungen zusammentreffen (Art. 69 ATSG).
- VVG: Krankentaggeldversicherungen nach VVG sind privatrechtliche Verträge. Ihre Leistungen stehen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Versicherers, nicht im Gesetz.
Beispiel: Freizeitunfall mit einem Monat Arbeitsunfähigkeit
Marco ist 40 Jahre alt, arbeitet 100 % und verdient CHF 78'000 im Jahr (12 × CHF 6'500). Am Samstag, 07.03.2026, stürzt er beim Wandern und ist danach 30 Tage lang zu 100 % arbeitsunfähig. Weil er mehr als acht Stunden pro Woche arbeitet, ist der Freizeitunfall über seinen Arbeitgeber nach UVG versichert.
| Zeitraum | Wer zahlt | Betrag pro Tag (rechnerisch) |
|---|---|---|
| 07.–09.03.2026 (Unfalltag und zwei Tage) | Arbeitgeber, mindestens 80 % des Lohns | CHF 170.96 |
| ab 10.03.2026 (dritter Tag nach dem Unfalltag) | Unfallversicherer, 80 % des versicherten Verdienstes | CHF 170.96 |
| Behandlungskosten (Arzt, Röntgen, Physiotherapie) | Unfallversicherer | ohne Franchise und Selbstbehalt |
Wäre Marco nicht verunfallt, sondern krank geworden, sähe es anders aus: Hätte sein Arbeitgeber keine Krankentaggeldversicherung, müsste er nur für die Dauer nach Art. 324a OR den Lohn weiterzahlen, im ersten Dienstjahr drei Wochen. Danach hätte Marco ohne eigene Versicherung kein Ersatzeinkommen. Die Arztkosten würde in diesem Fall die Grundversicherung übernehmen, abzüglich Franchise und Selbstbehalt.
Was bedeutet das für dich?
- Prüfe deinen Arbeitsvertrag. Steht darin eine Krankentaggeldversicherung? Wie hoch ist das Taggeld (zum Beispiel 80 % des Lohns), wie lange die Wartefrist und wie lange die Leistungsdauer? Wenn nichts steht, frage bei der Personalabteilung nach.
- Selbständig oder nicht erwerbstätig? Dann bist du nicht nach UVG versichert und hast keine Lohnfortzahlung. Eine eigene Taggeldversicherung kann sinnvoll sein. Die Kasse für die Grundversicherung muss dich für die Taggeldversicherung nach KVG aufnehmen, wenn du zwischen 15 und 65 Jahre alt bist.
- Unfalldeckung bei der Krankenkasse sistieren. Wer mindestens acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber arbeitet, ist nach UVG gegen Unfall versichert. Die Unfalldeckung in der Grundversicherung kannst du dann ruhen lassen (Art. 8 KVG); der Prämienrechner zeigt die Prämie mit und ohne Unfall.
- Beim Stellenwechsel oder Jobverlust aufpassen. Die UVG-Deckung endet am 31. Tag nach dem letzten Tag mit Anspruch auf mindestens den halben Lohn (Art. 3 Abs. 2 UVG). Mit einer Abredeversicherung lässt sie sich bis sechs Monate verlängern (Art. 3 Abs. 3 UVG). Danach musst du die Unfalldeckung bei der Krankenkasse wieder einschliessen.
- Anbieter vergleichen. Welche Kassen welche Taggeldlösungen anbieten, siehst du in den Steckbriefen unter Krankenkassen. Für eine persönliche Einschätzung kannst du eine Beratung anfragen.
Häufige Fehler
- Denken, die Krankenkasse zahle bei Krankheit den Lohn. Die Grundversicherung übernimmt Behandlungskosten, aber keinen Lohnausfall. Taggeld gibt es nur mit einer separaten Versicherung.
- Die Wartezeit übersehen. Beim Unfall zahlt der Versicherer erst ab dem dritten Tag nach dem Unfalltag. Bei Krankentaggeld-Verträgen sind Wartefristen von mehreren Wochen üblich; massgebend ist der Vertrag.
- Das Arztzeugnis zu spät einreichen. Ohne bestätigte Arbeitsunfähigkeit kann der Versicherer kein Taggeld berechnen. Melde Unfälle und längere Absenzen sofort dem Arbeitgeber.
- Mit Taggeldern doppelt rechnen. Treffen Leistungen mehrerer Sozialversicherungen zusammen, werden sie gekürzt, soweit sie den entgangenen Verdienst und die Mehrkosten übersteigen (Art. 69 ATSG).
- Bei der Kündigung der Stelle die Deckung vergessen. Nach dem Austritt endet der Schutz über den Arbeitgeber. Kläre vor dem letzten Arbeitstag, wie du Unfall und Krankentaggeld weiter absicherst.
Wie wir Beispiele berechnen, erklären wir unter So rechnen wir.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Taggeld bei einem Unfall?
Bei voller Arbeitsunfähigkeit 80 % des versicherten Verdienstes, bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit entsprechend weniger. Massgebend ist der letzte Lohn vor dem Unfall, höchstens CHF 148'200 im Jahr. Das Taggeld wird für alle Kalendertage bezahlt, auch für Sonn- und Feiertage.
Bekomme ich bei Krankheit automatisch ein Taggeld?
Nein. Bei Krankheit schuldet dir der Arbeitgeber nur für eine beschränkte Zeit den Lohn (Art. 324a OR). Ein Taggeld gibt es erst, wenn dein Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat oder du selbst eine hast.
Brauchen Selbständige eine Taggeldversicherung?
Selbständige sind weder nach UVG noch über einen Arbeitgeber gegen Lohnausfall versichert. Ohne eigene Taggeldversicherung erhalten sie bei Krankheit oder Unfall kein Ersatzeinkommen. Sie können eine Taggeldversicherung nach KVG oder VVG abschliessen.
Wie lange wird Taggeld bezahlt?
Das Unfalltaggeld läuft, bis du wieder voll arbeitsfähig bist, eine Rente beginnt oder bei Tod (Art. 16 Abs. 2 UVG). In der Taggeldversicherung nach KVG sind es mindestens 720 Tage innerhalb von 900 Tagen, bei VVG-Versicherungen gilt der Vertrag.
Verwandte Begriffe
- KrankentaggeldversicherungDie Krankentaggeldversicherung ersetzt einen Teil deines Lohns, wenn du wegen Krankheit nicht arbeiten kannst. Sie ist freiwillig und wird meist vom Arbeitgeber als Kollektivversicherung abgeschlossen. Nach KVG muss das Taggeld für mindestens 720 Tage innerhalb von 900 Tagen fliessen. Ohne sie zahlt der Arbeitgeber im ersten Dienstjahr nur drei Wochen Lohn.
- Lohnfortzahlung bei KrankheitLohnfortzahlung bei Krankheit heisst: Bist du ohne eigenes Verschulden krank und kannst nicht arbeiten, muss dein Arbeitgeber den Lohn für eine beschränkte Zeit weiterzahlen. Im ersten Dienstjahr sind es mindestens drei Wochen (Art. 324a OR). Viele Arbeitgeber ersetzen diese Pflicht durch eine Krankentaggeldversicherung, die meist 80 % des Lohnes zahlt.
- UVGDas UVG ist das Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Es verpflichtet Arbeitgeber, alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten zu versichern, ab 8 Wochenstunden auch gegen Nichtberufsunfälle. Die UVG-Versicherung zahlt die Heilungskosten ohne Franchise sowie ab dem dritten Tag ein Taggeld von 80 % des Lohns.
- ÜberentschädigungEine Überentschädigung liegt vor, wenn Leistungen mehrerer Sozialversicherungen zusammen mehr ergeben als den Verdienst, der dir wegen Krankheit oder Unfall entgeht, plus die Mehrkosten. Das Gesetz verbietet sie: Die Versicherer kürzen ihre Leistungen um den Betrag, der darüber liegt. Renten von AHV und IV werden nie gekürzt.
- InvalidenversicherungDie Invalidenversicherung (IV) ist die obligatorische Sozialversicherung für Menschen, die wegen Geburtsgebrechen, Krankheit oder Unfall dauerhaft in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sind. Sie zahlt zuerst Eingliederungsmassnahmen und Hilfsmittel, erst danach eine Rente ab 40 % Invaliditätsgrad. Für Geburtsgebrechen übernimmt sie bis zum 20. Altersjahr die Behandlung vor der Krankenkasse.
- BerufsunfallEin Berufsunfall ist ein Unfall bei der Arbeit, in der Pause auf dem Betriebsgelände oder bei Arbeiten im Interesse des Arbeitgebers. Er ist über die obligatorische Unfallversicherung nach UVG gedeckt, nicht über die Krankenkasse. Die Prämie zahlt der Arbeitgeber, das Taggeld beträgt 80 % des versicherten Verdienstes.
Quellen
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 16 und 17Art. 16–17 UVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), Art. 22 und 25Art. 22 und 25 UVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 67–74Art. 67–74 KVGfedlex.admin.ch
- Obligationenrecht (OR), Art. 324a und 324bArt. 324a–324b ORfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG), Art. 6 und 69Art. 6 und 69 ATSGfedlex.admin.ch
- Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG), Art. 5Art. 5 KVAGfedlex.admin.ch
