Das Wichtigste in Kürze
- Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden sind obligatorisch gegen Berufsunfälle versichert (Art. 1a UVG).
- Die Prämien für Berufsunfälle und Berufskrankheiten trägt der Arbeitgeber (Art. 91 Abs. 1 UVG).
- Wer weniger als 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber arbeitet, ist nur gegen Berufsunfälle versichert; Unfälle auf dem Arbeitsweg gelten dann als Berufsunfall (Art. 13 UVV).
- Ab dem dritten Tag nach dem Unfall gibt es ein Taggeld von 80 % des versicherten Verdienstes, höchstens aus CHF 148'200 pro Jahr (Art. 16–17 UVG, Art. 22 UVV).
Was ist ein Berufsunfall?
Ein Berufsunfall ist ein Unfall, der einer angestellten Person bei der Arbeit zustösst. Nach Art. 7 UVG gehört dazu jeder Unfall bei Arbeiten, die sie auf Anordnung des Arbeitgebers oder in dessen Interesse ausführt, und jeder Unfall während der Pausen sowie vor und nach der Arbeit, wenn sie sich befugt auf dem Arbeitsgelände oder im Bereich der beruflichen Gefahren aufhält.
Was ein Unfall ist, definiert Art. 4 ATSG: die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den Körper. Zusätzlich deckt die Unfallversicherung bestimmte Körperschädigungen wie Knochenbrüche, Verrenkungen, Meniskus-, Muskel- und Sehnenrisse, auch ohne ungewöhnlichen äusseren Faktor, sofern sie nicht vorwiegend auf Abnützung oder Erkrankung zurückgehen (Art. 6 Abs. 2 UVG).
Das Gegenstück ist der Nichtberufsunfall (NBU) in der Freizeit, beim Sport oder im Haushalt. Beide gehören zur obligatorischen Unfallversicherung nach UVG. Eine Krankheit, die durch die Arbeit entsteht, ist kein Unfall, kann aber als Berufskrankheit einem Berufsunfall gleichgestellt sein.
So funktioniert es
Jede Arbeitgeberin muss ihre Angestellten gegen Berufsunfälle versichern, bei der Suva oder bei einem anderen zugelassenen Unfallversicherer. Welche Betriebe zur Suva gehören, legt Art. 66 UVG fest, zum Beispiel Industrie-, Bau- und Forstbetriebe. Die Prämie für Berufsunfälle zahlt allein der Arbeitgeber. Die Prämie für Nichtberufsunfälle darf er vom Lohn abziehen.
Nach einem Berufsunfall läuft es so:
- Meldung: Du meldest den Unfall unverzüglich deinem Arbeitgeber oder dem Versicherer. Der Arbeitgeber meldet ihn seinem Unfallversicherer.
- Heilbehandlung: Die Unfallversicherung bezahlt die zweckmässige Behandlung: ambulant, im Spital in der allgemeinen Abteilung, Arzneimittel, Therapien und Hilfsmittel. Du wählst Arzt und Spital frei.
- Taggeld: Ab dem dritten Tag nach dem Unfalltag erhältst du bei voller Arbeitsunfähigkeit 80 % des versicherten Verdienstes, bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit entsprechend weniger. Für die Wartezeit zahlt der Arbeitgeber mindestens vier Fünftel des Lohns (Art. 324b Abs. 3 OR).
- Langfristige Folgen: Bleibt eine Invalidität von mindestens 10 %, zahlt die Unfallversicherung eine Invalidenrente.
Die Grundversicherung der Krankenkasse ist bei einem Berufsunfall nachrangig. Sie springt nur ein, wenn keine Unfallversicherung zahlt, und muss vorleisten, wenn unklar ist, ob ein Unfall oder eine Krankheit vorliegt (Art. 70 ATSG).
Rechtliche Grundlage
Art. 1a UVG unterstellt alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden der obligatorischen Unfallversicherung. Art. 7 UVG definiert den Berufsunfall, Art. 8 UVG den Nichtberufsunfall. Für Teilzeitbeschäftigte legt Art. 13 UVV die Schwelle von 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber fest: Darunter besteht nur eine Berufsunfallversicherung, und Unfälle auf dem Arbeitsweg gelten als Berufsunfälle. Die Leistungen stehen in Art. 10 (Heilbehandlung), Art. 16 und 17 (Taggeld) und Art. 18 UVG (Invalidenrente), der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes von CHF 148'200 in Art. 22 Abs. 1 UVV. Die Prämienpflicht regelt Art. 91 UVG.
Für die Krankenkasse gilt Art. 1a Abs. 2 Bst. b KVG: Sie deckt Unfälle nur, soweit keine Unfallversicherung aufkommt. Nach Art. 64 Abs. 2 ATSG geht die Unfallversicherung der Krankenversicherung bei der Heilbehandlung vor. Wer voll nach UVG versichert ist, kann die Unfalldeckung der Krankenkasse sistieren (Art. 8 KVG); die Prämie sinkt um den Unfallanteil, höchstens um 7 % (Art. 91a Abs. 4 KVV).
Beispiel: Sturz in der Werkstatt
Nora, 34, arbeitet Vollzeit als Schreinerin mit einem Jahreslohn von CHF 78'000. Sie stürzt in der Werkstatt und bricht sich das Handgelenk. Sie ist vier Wochen voll arbeitsunfähig.
| Posten | Wer zahlt | Betrag |
|---|---|---|
| Notfall, Operation, Physiotherapie | Unfallversicherung des Arbeitgebers | ganze Rechnung, keine Franchise |
| Lohn Unfalltag und die zwei Tage danach | Arbeitgeber | mindestens 80 % des Lohns |
| Taggeld ab dem dritten Tag nach dem Unfall | Unfallversicherung | CHF 78'000 × 80 % ÷ 365 = CHF 170.96 pro Tag |
| Krankenkasse | keine Leistung | Unfalldeckung sistiert |
Was bedeutet das für dich?
- Unfalldeckung prüfen: Arbeitest du mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber, kannst du die Unfalldeckung der Krankenkasse sistieren. Ob sich das lohnt, zeigt Unfall sistieren.
- Unfall sofort melden: Eine späte Meldung erschwert die Abklärung, ob ein Unfall vorliegt.
- Bei Jobwechsel oder Kündigung handeln: Endet die Unfalldeckung nach UVG, musst du die Unfalldeckung der Krankenkasse wieder einschliessen. Die Prämien mit und ohne Unfall vergleichst du im Prämienrechner.
- Kasse vergleichen: Die Kennzahlen der Kassen findest du unter Krankenkassen. Mehr zur Unfallversicherung steht unter UVG.
Häufige Fehler
- Arbeitsunfall der Krankenkasse melden. Zuständig ist die Unfallversicherung des Arbeitgebers; die Krankenkasse zahlt nur subsidiär.
- Teilzeit falsch einschätzen. Unter 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber bist du nicht gegen Freizeitunfälle versichert; dann brauchst du die Unfalldeckung der Krankenkasse.
- Sistierung vergessen aufzuheben. Endet die Anstellung, fällt der UVG-Schutz nach Ablauf der Nachdeckung weg.
- Krankheit als Unfall melden. Rückenschmerzen ohne äusseres Ereignis sind in der Regel kein Unfall; dann zahlt die Krankenkasse mit Franchise und Selbstbehalt.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse bei einem Berufsunfall?
In der Regel nicht. Bei Angestellten zahlt die Unfallversicherung des Arbeitgebers die Heilbehandlung und das Taggeld. Die Krankenkasse deckt Unfälle nur, soweit keine Unfallversicherung aufkommt (Art. 1a Abs. 2 Bst. b KVG).
Ist der Arbeitsweg ein Berufsunfall?
Bei den meisten Angestellten nicht; ein Unfall auf dem Arbeitsweg gilt als Nichtberufsunfall. Wer aber weniger als 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet, ist nicht gegen Nichtberufsunfälle versichert, und für ihn gilt der Arbeitsweg als Berufsunfall.
Muss ich bei einem Berufsunfall eine Franchise zahlen?
Nein. Die Unfallversicherung nach UVG kennt keine Franchise und keinen Selbstbehalt wie die Grundversicherung. Die Behandlung bezahlt sie direkt.
Wem melde ich einen Berufsunfall?
Deinem Arbeitgeber oder direkt dem Unfallversicherer, und zwar unverzüglich (Art. 45 UVG). Der Arbeitgeber leitet die Meldung an seinen Unfallversicherer weiter.
Verwandte Begriffe
- UVGDas UVG ist das Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Es verpflichtet Arbeitgeber, alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten zu versichern, ab 8 Wochenstunden auch gegen Nichtberufsunfälle. Die UVG-Versicherung zahlt die Heilungskosten ohne Franchise sowie ab dem dritten Tag ein Taggeld von 80 % des Lohns.
- NichtberufsunfallEin Nichtberufsunfall (NBU) ist jeder Unfall, der nicht bei der Arbeit oder auf Anordnung des Arbeitgebers passiert, etwa beim Sport, im Haushalt oder in den Ferien. Arbeitnehmende, die mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeiten, sind dafür obligatorisch nach UVG versichert. Die Prämie zieht der Arbeitgeber vom Lohn ab.
- SuvaDie Suva ist die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt mit Sitz in Luzern. Sie versichert Arbeitnehmende bestimmter Branchen, etwa Bau, Industrie oder Transport, obligatorisch gegen Berufsunfälle, Freizeitunfälle und Berufskrankheiten nach UVG. Wer so versichert ist, kann die Unfalldeckung in der Grundversicherung sistieren und spart Prämie.
- BerufskrankheitEine Berufskrankheit ist eine Krankheit, die ausschliesslich oder vorwiegend durch schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten im Beruf entstanden ist. Sie ist einem Berufsunfall gleichgestellt: Die Unfallversicherung nach UVG zahlt Behandlung und Taggeld von 80 % des Verdienstes, ohne Franchise der Krankenkasse. Die Stoffe und Erkrankungen stehen in Anhang 1 der UVV.
- TaggeldEin Taggeld ist ein fester Betrag pro Tag, der deinen Lohnausfall ersetzt, wenn du wegen Unfall oder Krankheit nicht arbeiten kannst. Bei Unfall zahlt die Unfallversicherung ab dem dritten Tag nach dem Unfalltag 80 % des versicherten Verdienstes. Bei Krankheit gibt es kein obligatorisches Taggeld; dafür braucht es eine Krankentaggeldversicherung.
- UnfallversicherungBei einem Unfall zahlt in der Schweiz entweder die obligatorische Unfallversicherung nach UVG oder die Krankenkasse. Angestellte mit mindestens 8 Wochenstunden sind über den Arbeitgeber nach UVG versichert: ohne Franchise, mit Taggeld. Alle anderen, etwa Kinder, Studierende und Pensionierte, sind über die Unfalldeckung der Grundversicherung geschützt, mit Franchise und Selbstbehalt.
Quellen
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 7Art. 7 UVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 1a, 6, 8, 10, 16–18, 45, 66 und 91Art. 1a UVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), Art. 13, 22 und Anhang 2Art. 13 UVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG), Art. 4 und 64Art. 4 ATSGfedlex.admin.ch
- Obligationenrecht (OR), Art. 324bArt. 324b ORfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 1a und 8Art. 8 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 91aArt. 91a KVVfedlex.admin.ch
