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Karenzfrist

Auch: Wartefrist, Wartezeit

Kurz erklärt

Eine Karenzfrist ist eine Wartezeit nach Vertragsbeginn, in der eine Zusatzversicherung bestimmte Leistungen noch nicht bezahlt, obwohl du schon Prämie zahlst. Sie steht im Vertrag, nicht im Gesetz; wie lange sie dauert und welche Leistungen sie betrifft, regeln die Versicherungsbedingungen. Die Grundversicherung kennt keine Karenzfrist: Sie deckt ab dem ersten Tag.

Aktualisiert am

Illustration: Sanduhr auf einem geschlossenen VersicherungsordnerSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Karenzfristen gibt es nur in Zusatzversicherungen nach VVG; Dauer und Umfang legt der Vertrag fest.
  2. In der Grundversicherung muss jede Kasse dich ohne Wartefrist aufnehmen; bei rechtzeitigem Beitritt gilt der Schutz ab Geburt oder Wohnsitznahme.
  3. Bei der Taggeldversicherung nach KVG entsteht der Anspruch ohne andere Abrede am dritten Tag nach der Erkrankung; eine längere Wartefrist senkt die Prämie.
  4. Eine Karenzfrist ist etwas anderes als ein Vorbehalt: Sie schiebt den Beginn hinaus, ein Vorbehalt schliesst eine bestimmte Krankheit aus.
  5. Vor Vertragsschluss muss dich der Versicherer über den Umfang des Schutzes informieren; deinen Antrag kannst du innert 14 Tagen widerrufen.

Was ist die Karenzfrist?

Die Karenzfrist, auch Wartefrist oder Wartezeit genannt, ist eine Zeitspanne nach dem Beginn eines Versicherungsvertrags, in der bestimmte Leistungen noch nicht versichert sind. Der Vertrag läuft, du zahlst Prämie, aber für die betroffenen Leistungen zahlt der Versicherer erst, wenn die Frist abgelaufen ist.

In der Schweizer Krankenversicherung begegnet dir der Begriff in zwei Bedeutungen, die du auseinanderhalten musst:

  1. Karenzfrist in der Zusatzversicherung: Eine Leistung ist in den ersten Monaten nach Vertragsbeginn ausgeschlossen. Zweck: Niemand soll eine Versicherung erst abschliessen, wenn eine teure, planbare Behandlung bereits bevorsteht.
  2. Wartefrist in der Taggeldversicherung: die Anzahl Tage zwischen dem Beginn einer Arbeitsunfähigkeit und dem ersten bezahlten Taggeld. Sie gilt bei jedem Krankheitsfall neu und ist ein Preisbaustein: Je länger die Wartefrist, desto tiefer die Prämie. Mehr dazu unter Krankentaggeldversicherung.

Beide Fristen gibt es in der Grundversicherung für Arzt, Spital und Medikamente nicht. Die Kasse muss jede versicherungspflichtige Person in ihrem Tätigkeitsgebiet aufnehmen, ohne Gesundheitsfragen und ohne Wartezeit. Wer sich rechtzeitig, also innert drei Monaten nach Geburt oder Zuzug, versichert, ist rückwirkend ab diesem Zeitpunkt gedeckt.

Abzugrenzen ist die Karenzfrist vom Vorbehalt. Ein Vorbehalt schliesst eine bestimmte, bereits bestehende Krankheit von der Versicherung aus, oft für mehrere Jahre. Eine Karenzfrist gilt für alle Versicherten eines Produkts gleich, unabhängig von der Gesundheit, und betrifft eine Leistungsart, nicht eine Diagnose. In der Praxis können beide zusammen vorkommen: Der Versicherer stellt Gesundheitsfragen, bringt einen Vorbehalt an, und das Produkt hat zusätzlich eine Karenzfrist.

So funktioniert es

In der Zusatzversicherung

Zusatzversicherungen sind private Verträge nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Ob ein Produkt eine Karenzfrist hat, für welche Leistungen und wie lange, legt der Versicherer in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) fest. Das Gesetz schreibt weder eine Mindest- noch eine Höchstdauer vor. Typische Einsatzgebiete sind Leistungen, die man planen kann, etwa rund um Schwangerschaft und Geburt, Zahnbehandlungen oder bestimmte Therapien.

Die Frist beginnt in der Regel mit dem Vertragsbeginn, nicht mit dem Antrag. Entscheidend ist meist, wann die Behandlung stattfindet oder, bei Mutterschaftsleistungen, wann die Geburt oder die Schwangerschaft beginnt. Wie das Ereignis zeitlich zugeordnet wird, steht wiederum in den AVB.

Der Versicherer muss dich vor dem Abschluss verständlich über den Umfang des Versicherungsschutzes informieren. Eine Karenzfrist gehört zum Umfang des Schutzes. Ausschlüsse muss der Vertrag in bestimmter, unzweideutiger Fassung festhalten; sonst haftet der Versicherer für alle Ereignisse, die zum versicherten Risiko gehören. Deinen Antrag oder deine Annahme kannst du innert 14 Tagen widerrufen; die Frist beginnt mit dem Antrag.

In der Taggeldversicherung

Die freiwillige Taggeldversicherung nach KVG und die Krankentaggeldversicherung nach VVG zahlen einen Teil des Lohnausfalls bei Krankheit. Nach KVG entsteht der Anspruch, wenn du mindestens zur Hälfte arbeitsunfähig bist, und ohne andere Abrede am dritten Tag nach der Erkrankung. Der Leistungsbeginn kann gegen eine tiefere Prämie hinausgeschoben werden. Arbeitgeber wählen oft eine Wartefrist, während der sie selbst den Lohn weiterzahlen; nach dem Obligationenrecht ist das im ersten Dienstjahr mindestens für drei Wochen Pflicht, ohne andere Regelung durch Abrede, Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag.

Kürzt du bei einer bestehenden KVG-Taggeldversicherung die Wartefrist, darf der Versicherer für diesen Teil erneut einen Vorbehalt anbringen, höchstens für fünf Jahre.

Rechtliche Grundlage

Für Karenzfristen in Zusatzversicherungen gibt es keine eigene gesetzliche Regel. Sie beruhen auf dem Vertrag, also auf Police und AVB. Das VVG setzt nur den Rahmen:

  • Art. 3 Abs. 1 VVG: Der Versicherer muss vor Vertragsschluss verständlich über die versicherten Risiken und den Umfang des Versicherungsschutzes informieren, in einer Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht.
  • Art. 2a VVG: Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Antrag oder Annahme.
  • Art. 33 VVG: Der Versicherer haftet für alle Ereignisse des versicherten Risikos, ausser der Vertrag schliesst einzelne Ereignisse in bestimmter, unzweideutiger Fassung aus.

Für die Grundversicherung gilt das Gegenteil einer Karenzfrist:

  • Art. 5 Bst. i KVAG: Die Kasse muss in ihrem Tätigkeitsgebiet jede versicherungspflichtige Person aufnehmen.
  • Art. 5 Abs. 1 KVG: Bei rechtzeitigem Beitritt beginnt die Versicherung mit der Geburt oder der Wohnsitznahme in der Schweiz. Bei verspätetem Beitritt beginnt sie erst mit dem Beitritt (Abs. 2).

Für die freiwillige Taggeldversicherung nach KVG:

  • Art. 72 Abs. 2 KVG: Anspruch ab mindestens hälftiger Arbeitsunfähigkeit, ohne andere Abrede am dritten Tag nach der Erkrankung; Aufschub gegen tiefere Prämie möglich. Wird eine Wartefrist mit Lohnfortzahlung des Arbeitgebers vereinbart, kann die Mindestbezugsdauer um diese Frist verkürzt werden.
  • Art. 69 KVG: Vorbehalte für bestehende Krankheiten, höchstens fünf Jahre; nach Abs. 4 auch bei Verkürzung der Wartefrist.
  • Art. 324a OR: Lohnfortzahlung des Arbeitgebers bei Krankheit, im ersten Dienstjahr drei Wochen, sofern nichts Gleichwertiges vereinbart ist.

Beispiel: Wartefrist beim Taggeld und Karenzfrist bei der Zusatzversicherung

Taggeld: Sandra ist 42 Jahre alt, selbstständig und hat eine freiwillige Taggeldversicherung nach KVG. Angenommen, sie hat eine Wartefrist von 30 Tagen und ein Taggeld von CHF 150 vereinbart. Sie ist vom 01.03.2026 bis 19.04.2026 voll arbeitsunfähig, das sind 50 Tage. Die Beträge sind für das Beispiel gewählt; die Rechenregel folgt aus dem Vertrag.

Wartefristbezahlte TageTaggeld total
30 Tage20CHF 3'000
60 Tage0CHF 0

Zusatzversicherung: Nehmen wir an, eine Spitalzusatzversicherung sieht in ihren AVB für Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt eine Karenzfrist von zwölf Monaten vor. Beginnt der Vertrag am 01.01.2026, wären solche Leistungen erst für Ereignisse ab dem 01.01.2027 gedeckt. Die Grundversicherung übernimmt die gesetzlichen Mutterschaftsleistungen trotzdem vom ersten Tag an; die Karenzfrist betrifft nur die Zusatzleistungen, etwa ein Zimmer der halbprivaten Abteilung.

Was bedeutet das für dich?

  1. Früh abschliessen. Wenn du eine Zusatzversicherung für planbare Leistungen willst, schliesse sie ab, bevor du sie brauchst. Die Karenzfrist läuft ab Vertragsbeginn.
  2. AVB lesen. Suche in den Bedingungen nach «Karenzfrist», «Wartefrist» oder «Wartezeit» und notiere dir, für welche Leistungen sie gilt und wie lange.
  3. Beim Wechsel nicht zuerst kündigen. Kündige eine bestehende Zusatzversicherung erst, wenn der neue Vertrag bestätigt ist, und frag, ob die neue Kasse Karenzfristen anrechnet. Das Eintrittsalter kann bei einem neuen Vertrag zudem die Prämie erhöhen.
  4. Bei Taggeld Lücken planen. Stimme die Wartefrist auf die Lohnfortzahlung deines Arbeitgebers oder deine Reserven ab.
  5. Grundversicherung frei wählen. Für die Grundversicherung musst du keine Karenzfrist fürchten. Vergleiche die Prämien im Prämienrechner und die Kassen unter Krankenkassen. Zusatzleistungen vergleichst du im Vergleich der Zusatzversicherungen.

Mehr zu den Unterschieden zwischen Grund- und Zusatzversicherung erklärt der entsprechende Eintrag.

Häufige Fehler

  • Eine Zusatzversicherung erst bei Bedarf abschliessen. Während der Karenzfrist zahlt sie für die betroffenen Leistungen nichts.
  • Karenzfrist und Vorbehalt verwechseln. Die Karenzfrist gilt für alle und läuft ab; ein Vorbehalt betrifft deine Gesundheit und kann Jahre dauern.
  • Annehmen, die Grundversicherung habe Wartezeiten. Sie deckt ab dem ersten Tag, sofern du dich rechtzeitig versicherst.
  • Die Taggeld-Wartefrist zu lang wählen. Eine tiefere Prämie nützt wenig, wenn du die Wartezeit finanziell nicht überbrücken kannst.
  • Bestehende Verträge vorschnell kündigen. Mit einem neuen Vertrag beginnen Karenzfristen meist von vorn.

Wie wir Leistungen von Zusatzversicherungen erfassen, erklären wir unter So rechnen wir.

Häufige Fragen

Gibt es in der Grundversicherung eine Karenzfrist?

Nein. Jede Kasse muss dich in ihrem Tätigkeitsgebiet aufnehmen, ohne Wartefrist und ohne Gesundheitsfragen. Bei rechtzeitigem Beitritt gilt der Schutz rückwirkend ab Geburt oder Zuzug in die Schweiz.

Wie lange dauern Karenzfristen in Zusatzversicherungen?

Das bestimmt jeder Vertrag selbst; das Gesetz setzt keine Ober- oder Untergrenze. Häufig betreffen Karenzfristen Leistungen, die man planen kann, etwa rund um Schwangerschaft und Geburt oder Zahnbehandlungen. Die genaue Dauer steht in den Versicherungsbedingungen.

Beginnt die Karenzfrist bei einem Kassenwechsel neu?

Bei einer neuen Zusatzversicherung in der Regel ja, weil es ein neuer Vertrag ist. Manche Versicherer rechnen die Zeit beim bisherigen Versicherer an. Frag das vor dem Wechsel schriftlich nach.

Was ist die Wartefrist bei der Taggeldversicherung?

Die Zeit zwischen dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit und dem ersten bezahlten Taggeld. Nach KVG beginnt der Anspruch ohne andere Abrede am dritten Tag nach der Erkrankung; wer eine längere Wartefrist vereinbart, zahlt eine tiefere Prämie.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 3Art. 3 Abs. 1 VVGfedlex.admin.ch
  2. Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 2aArt. 2a VVGfedlex.admin.ch
  3. Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 33Art. 33 VVGfedlex.admin.ch
  4. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 72Art. 72 Abs. 2 KVGfedlex.admin.ch
  5. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 69Art. 69 KVGfedlex.admin.ch
  6. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 5Art. 5 KVGfedlex.admin.ch
  7. Bundesgesetz über die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG), Art. 5Art. 5 Bst. i KVAGfedlex.admin.ch
  8. Obligationenrecht (OR), Art. 324aArt. 324a ORfedlex.admin.ch
  9. BAG: Krankenversicherung, Zusatzversicherungenbag.admin.ch
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