Das Wichtigste in Kürze
- Gesundheitsfragen gibt es nur bei Zusatzversicherungen nach VVG, nie in der Grundversicherung nach KVG.
- Du musst alle erheblichen Tatsachen angeben, nach denen die Kasse schriftlich fragt und die du kennst oder kennen musst (Art. 4 Abs. 1 VVG).
- Verschweigst du etwas, darf die Kasse den Vertrag innert 4 Wochen ab Kenntnis kündigen (Art. 6 Abs. 1 und 2 VVG).
- Die Kasse darf deinen Antrag ablehnen oder Krankheiten mit einem Vorbehalt ausschliessen.
- Du kannst einen Antrag innert 14 Tagen widerrufen (Art. 2a VVG) und eine Kopie deiner Antworten verlangen (Art. 11 Abs. 2 VVG).
Was sind Gesundheitsfragen?
Gesundheitsfragen sind der Teil des Versicherungsantrags, in dem dich eine Krankenkasse nach deinem Gesundheitszustand fragt. Typisch sind Fragen nach laufenden Behandlungen, Spitalaufenthalten, Operationen, regelmässig eingenommenen Medikamenten, Therapien, geplanten Eingriffen oder Arbeitsunfähigkeit. Mit deinen Antworten schätzt die Kasse ein, wie hoch ihr Risiko ist, und entscheidet, ob und zu welchen Bedingungen sie dich versichert.
Gesundheitsfragen gibt es nur bei einer Zusatzversicherung, also bei Verträgen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Dazu gehören Spitalzusatzversicherungen für die halbprivate oder private Abteilung, ambulante Zusatzversicherungen, Zahnversicherungen und oft auch Taggeldversicherungen. Diese Verträge sind privatrechtlich: Die Kasse darf auswählen, wen sie aufnimmt.
In der Grundversicherung nach KVG ist das anders. Jede Kasse muss in ihrem Tätigkeitsgebiet jede versicherungspflichtige Person aufnehmen, ohne Gesundheitsprüfung. Das Beitrittsformular darf nur Angaben enthalten, die für den Beitritt nötig sind, und keine Verbindung zu Zusatzversicherungen herstellen. Wer die Grundversicherung wechselt, muss deshalb nie Gesundheitsfragen beantworten. Den Vergleich der Grundversicherung machst du im Prämienrechner.
So funktioniert es
Der Ablauf ist bei allen Kassen ähnlich:
- Antrag ausfüllen. Du beantwortest die Fragen im Antragsformular, auf Papier oder online. Die Fragen müssen schriftlich oder in einer Form gestellt werden, die einen Nachweis durch Text erlaubt, und deine Antworten ebenso.
- Prüfung durch die Kasse. Die Kasse wertet deine Antworten aus. Bei Unklarheiten fragt sie nach, verlangt Arztberichte oder bittet dich, Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden.
- Entscheid. Die Kasse nimmt dich zu den normalen Bedingungen auf, bringt einen Vorbehalt an (eine bestimmte Krankheit ist dann nicht versichert), bietet andere Bedingungen an oder lehnt den Antrag ab.
- Police. Wirst du aufgenommen, erhältst du die Police. Deine Antworten gehören zum Vertrag.
Wichtig ist der Massstab: Du musst alle Tatsachen angeben, die für die Beurteilung des Risikos erheblich sind und die du kennst oder kennen musst. Was du vergessen hast, obwohl du es hättest wissen müssen, zählt auch. Tatsachen, nach denen die Kasse in bestimmter, unzweideutiger Form fragt, gelten als erheblich. Eine Bagatelle, die du für unwichtig hältst, ist deshalb anzugeben, wenn die Frage sie erfasst.
Füllt eine Vermittlerin oder ein Vermittler das Formular mit dir aus, trägst trotzdem du die Verantwortung für die Antworten. Lies das Formular vor der Unterschrift ganz durch und korrigiere Fehler.
Rechtliche Grundlage
Die Pflicht, Gesundheitsfragen korrekt zu beantworten, heisst im Gesetz Anzeigepflicht. Art. 4 Abs. 1 VVG verpflichtet dich, der Versicherung anhand eines Fragebogens oder auf sonstiges Befragen alle erheblichen Gefahrstatsachen mitzuteilen, soweit sie dir bekannt sind oder bekannt sein müssen. Art. 4 Abs. 2 VVG definiert erheblich: Es sind Tatsachen, die den Entschluss der Versicherung beeinflussen können, den Vertrag überhaupt oder zu diesen Bedingungen abzuschliessen. Nach Art. 4 Abs. 3 VVG gelten Tatsachen, nach denen bestimmt und unzweideutig gefragt wird, als erheblich.
Die Folgen einer falschen oder fehlenden Antwort regelt Art. 6 VVG. Die Kasse darf den Vertrag kündigen; das Recht erlischt 4 Wochen, nachdem sie von der Verletzung erfahren hat. Wird gekündigt, entfällt die Leistungspflicht für Schäden, deren Eintritt oder Umfang die verschwiegene Tatsache beeinflusst hat, und bereits bezahlte Leistungen kann die Kasse zurückfordern. Art. 8 VVG zählt Fälle auf, in denen sie trotzdem nicht kündigen darf, etwa wenn sie die Tatsache kannte oder die falsche Angabe selbst veranlasst hat. Mehr dazu unter Anzeigepflichtverletzung.
Zwei weitere Artikel helfen dir: Nach Art. 2a VVG kannst du deinen Antrag innert 14 Tagen widerrufen. Nach Art. 11 Abs. 2 VVG muss dir die Versicherung auf Verlangen eine Kopie deiner Erklärungen im Antrag aushändigen.
Für die Grundversicherung gilt Art. 5 Bst. i KVAG: Die Kassen müssen in ihrem örtlichen Tätigkeitsbereich jede versicherungspflichtige Person aufnehmen. Art. 6a KVV beschränkt das Beitrittsformular auf die für den Beitritt nötigen Angaben.
Beispiel: eine vergessene Physiotherapie
Lea, 41, beantragt eine ambulante Zusatzversicherung. Im Antrag steht die Frage: «Waren Sie in den letzten fünf Jahren in ärztlicher oder therapeutischer Behandlung?» Lea kreuzt «Nein» an. Sie hat vergessen, dass sie vor drei Jahren neun Sitzungen Physiotherapie hatte.
| Zeitpunkt | Was passiert |
|---|---|
| Antrag | Lea verneint die Frage, die Kasse nimmt sie ohne Vorbehalt auf. |
| Zwei Jahre später | Lea reicht Rechnungen für eine neue Physiotherapie wegen derselben Beschwerden ein. Die Kasse holt Unterlagen ein und sieht die frühere Therapie. |
| Innert 4 Wochen ab Kenntnis | Die Kasse darf den Zusatzvertrag kündigen (Art. 6 Abs. 1 und 2 VVG). |
| Nach der Kündigung | Für die neue Physiotherapie zahlt die Zusatzversicherung nichts, bereits bezahlte Leistungen dafür kann sie zurückfordern (Art. 6 Abs. 3 VVG). |
Was bedeutet das für dich?
Nimm dir für den Antrag Zeit. Diese Schritte helfen:
- Unterlagen bereitlegen. Die Leistungsabrechnungen deiner Kasse zeigen, welche Ärztinnen, Therapien und Medikamente in den letzten Jahren abgerechnet wurden. Im Konto kannst du Rechnungen sammeln und hast sie beim nächsten Antrag zur Hand.
- Jede Frage wörtlich lesen. Achte auf den Zeitraum und darauf, ob nach Behandlungen, Beschwerden oder Diagnosen gefragt wird.
- Im Zweifel angeben. Eine zusätzliche Angabe schadet dir weniger als eine fehlende. Die Kasse entscheidet dann, ob sie relevant ist.
- Kopie behalten. Verlange eine Kopie deiner Antworten, falls du keine erhältst.
- Alte Zusatzversicherung nicht zu früh kündigen. Kündige erst, wenn die neue Kasse dich schriftlich aufgenommen hat. Sonst stehst du bei einer Ablehnung ohne Deckung da.
Welche Leistungen die Zusatzversicherungen der einzelnen Kassen haben, siehst du im Vergleich der Zusatzversicherungen. Die Kassen selbst findest du in der Übersicht der Krankenkassen. Beachte bei einem neuen Vertrag auch eine mögliche Karenzfrist.
Häufige Fehler
- Den Antrag im Eiltempo ausfüllen. Wer «Nein» ankreuzt, ohne nachzudenken, riskiert später die Kündigung genau dann, wenn Leistungen nötig werden.
- Kleinigkeiten weglassen. Auch kurze Behandlungen fallen unter die Frage, wenn der Wortlaut sie erfasst.
- Sich auf die Vermittlung verlassen. Die Verantwortung für die Antworten bleibt bei dir, auch wenn jemand anderes das Formular ausfüllt.
- Die Grundversicherung verwechseln. Wer nur die Grundversicherung wechselt, muss keine Gesundheitsfragen beantworten. Ein Formular mit Gesundheitsfragen betrifft immer eine Zusatzversicherung.
- Die bestehende Zusatzversicherung vorschnell kündigen. Ohne schriftliche Aufnahme bei der neuen Kasse ist das ein Risiko, das du nicht mehr rückgängig machen kannst.
Wie wir Daten und Quellen verwenden, erklären wir unter So rechnen wir.
Häufige Fragen
Muss ich in der Grundversicherung Gesundheitsfragen beantworten?
Nein. Jede Kasse muss dich in ihrem Tätigkeitsgebiet für die Grundversicherung aufnehmen, egal wie gesund du bist. Das Beitrittsformular darf nur Angaben verlangen, die für den Beitritt nötig sind.
Was passiert, wenn ich eine Gesundheitsfrage falsch beantworte?
Das ist eine Anzeigepflichtverletzung. Die Kasse darf den Zusatzvertrag innert 4 Wochen, nachdem sie davon erfahren hat, kündigen. Für Fälle, die mit der verschwiegenen Tatsache zusammenhängen, kann sie Leistungen verweigern und bereits bezahlte zurückfordern.
Wie weit zurück muss ich Krankheiten angeben?
So weit, wie die Frage im Antrag es verlangt. Viele Formulare fragen nach einem bestimmten Zeitraum, etwa den letzten Jahren. Massgebend ist der Wortlaut der Frage; im Zweifel gibst du die Tatsache an.
Muss ich auch Dinge angeben, nach denen nicht gefragt wird?
Das Gesetz verlangt Angaben zu den Fragen, die dir schriftlich gestellt werden. Fragt die Kasse nach etwas nicht, kann sie dir das Schweigen dazu nicht als Anzeigepflichtverletzung vorwerfen. Beantwortest du eine Frage gar nicht und schliesst die Kasse trotzdem ab, kann sie später in der Regel nicht kündigen (Art. 8 Ziff. 6 VVG).
Verwandte Begriffe
- AnzeigepflichtverletzungEine Anzeigepflichtverletzung liegt vor, wenn du im Antrag für eine Zusatzversicherung eine Gesundheitsfrage falsch beantwortest oder eine erhebliche Tatsache verschweigst. Die Kasse darf den Vertrag dann innert 4 Wochen ab Kenntnis kündigen und Leistungen für betroffene Fälle verweigern (Art. 6 VVG). Die Grundversicherung ist davon nie betroffen.
- VorbehaltEin Vorbehalt ist ein Ausschluss im Versicherungsvertrag: Die Kasse nimmt dich in eine Zusatzversicherung auf, zahlt aber für eine bestimmte Krankheit oder Körperstelle nicht. Vorbehalte gibt es nur in Zusatzversicherungen nach VVG und in der Taggeldversicherung, dort höchstens 5 Jahre. In der Grundversicherung sind sie verboten.
- VersicherungsantragDer Versicherungsantrag ist deine schriftliche Erklärung an eine Kasse, dass du eine Zusatzversicherung abschliessen willst. Mit ihm beantwortest du die Gesundheitsfragen. An den Antrag bist du 14 Tage gebunden, bei einer ärztlichen Untersuchung vier Wochen, und du kannst ihn innert 14 Tagen widerrufen.
- ZusatzversicherungEine Zusatzversicherung ist eine freiwillige Krankenversicherung, die Leistungen über die Grundversicherung hinaus bezahlt, etwa die halbprivate Spitalabteilung, Komplementärmedizin, Brillen oder Zahnbehandlungen. Sie untersteht dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Der Versicherer darf Gesundheitsfragen stellen, Vorbehalte anbringen und Anträge ablehnen. Leistungen und Prämien stehen in den Vertragsbedingungen und unterscheiden sich je nach Produkt.
- KarenzfristEine Karenzfrist ist eine Wartezeit nach Vertragsbeginn, in der eine Zusatzversicherung bestimmte Leistungen noch nicht bezahlt, obwohl du schon Prämie zahlst. Sie steht im Vertrag, nicht im Gesetz; wie lange sie dauert und welche Leistungen sie betrifft, regeln die Versicherungsbedingungen. Die Grundversicherung kennt keine Karenzfrist: Sie deckt ab dem ersten Tag.
- VVGDas VVG ist das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag vom 2. April 1908. In der Krankenversicherung regelt es alle Zusatzversicherungen, etwa Spital halbprivat, Zahn oder Komplementärmedizin. Anders als in der Grundversicherung nach KVG darf der Versicherer Gesundheitsfragen stellen, Vorbehalte anbringen und einen Antrag ablehnen.
Quellen
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 4Art. 4 VVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 6Art. 6 VVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 8Art. 8 VVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 2a und Art. 11Art. 2a und 11 VVGfedlex.admin.ch
- Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG), Art. 5Art. 5 Bst. i KVAGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 6aArt. 6a KVVfedlex.admin.ch
