Das Wichtigste in Kürze
- Bei Zusatzversicherungen ist die Police gesetzlich vorgeschrieben: Sie hält die Rechte und Pflichten beider Parteien fest (Art. 11 Abs. 1 VVG).
- Für die Grundversicherung schreibt das KVG kein Dokument namens Police vor; die Kasse muss dir aber die neue Prämie mindestens zwei Monate im Voraus mitteilen (Art. 7 Abs. 2 KVG).
- Die Kasse muss die Prämien für Grundversicherung, Unfallanteil, Taggeld und Zusatzversicherungen getrennt ausweisen (Art. 89 KVV).
- Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) gehören zur Zusatzversicherung; du musst sie bei Antrag oder Annahme bereits haben (Art. 3 Abs. 2 VVG).
- Einen Zusatzversicherungsantrag kannst du innert 14 Tagen widerrufen (Art. 2a VVG).
Was ist die Versicherungspolice?
Die Versicherungspolice, kurz Police, ist der schriftliche Nachweis deines Versicherungsvertrags. Im Zusammenhang mit der Krankenkasse fasst sie auf einem oder wenigen Blättern zusammen, welche Versicherungen du bei dieser Kasse hast, für welche Personen, ab wann und zu welcher Prämie. Bei Familien stehen oft alle Familienmitglieder auf einer gemeinsamen Police.
In der Schweiz unterscheidet das Recht klar zwischen zwei Versicherungswelten, und das zeigt sich auch bei der Police:
- Grundversicherung nach KVG: Sie ist obligatorisch, die Leistungen sind gesetzlich festgelegt, und die Kasse muss dich aufnehmen. Das KVG verlangt kein Dokument mit dem Namen «Police». Die Kassen stellen trotzdem eine Police oder einen Versicherungsausweis aus, weil sie dir Prämie, Franchise, Modell und Unfalldeckung mitteilen müssen.
- Zusatzversicherungen nach VVG: Sie sind freiwillige Verträge. Hier schreibt das Versicherungsvertragsgesetz ausdrücklich vor, dass die Kasse eine Police ausstellt, die die Rechte und Pflichten der Parteien festhält. Zur Police gehören die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und allenfalls Zusatzbedingungen.
Nicht zu verwechseln ist die Police mit anderen Dokumenten. Die Versichertenkarte ist der Ausweis für Arzt, Apotheke und Spital. Die Versicherungsbestätigung bestätigt einer Stelle wie der Gemeinde oder einem Arbeitgeber, dass du versichert bist. Die Offerte ist ein Angebot vor dem Vertragsschluss und noch keine Police.
So funktioniert es
Eine Krankenkassenpolice enthält in der Regel diese Angaben:
| Feld | Was drin steht | Warum es wichtig ist |
|---|---|---|
| Versicherungsnehmer und versicherte Personen | Name, Adresse, Geburtsdatum | Prämienschuldner ist der Versicherungsnehmer, bei Kindern die Eltern |
| Versichertennummer | Nummer bei der Kasse | Brauchst du für Kündigung, Rechnungen und Anfragen |
| Grundversicherung | Tarif, Modell, Franchise, Unfall ja/nein, Prämienregion | Hier siehst du Sparpotenzial und Fehler |
| Prämie Grundversicherung | Monatsprämie, Unfallanteil separat | Der Unfallanteil muss gesondert ausgewiesen sein |
| Zusatzversicherungen | Produktname, Leistungsstufe, Prämie, Beginn | Jede Zusatzversicherung ist ein eigener Vertrag |
| Vorbehalte | Ausschlüsse für bestimmte Vorerkrankungen | Nur in Zusatzversicherungen erlaubt |
| Bedingungen | Version der AVB und Zusatzbedingungen | Die Version bestimmt, welche Regeln für dich gelten |
| Rabatte und Beiträge | Familienrabatt, Skonto, Prämienverbilligung | Zeigt, was von der Prämie abgezogen wird |
Neue Police jedes Jahr. In der Grundversicherung ändert sich die Prämie meist auf den 1. Januar. Die Kasse muss dir die vom BAG genehmigte neue Prämie mindestens zwei Monate im Voraus mitteilen und dich dabei auf dein Wechselrecht hinweisen. Das BAG nennt dafür als spätesten Termin den 31. Oktober. Viele Kassen schicken dann die neue Police gleich mit. Ab dieser Mitteilung läuft deine Frist: Willst du die Grundversicherung auf den 1. Januar wechseln, muss die Kündigung bis 30. November bei der Kasse sein.
Änderungen unter dem Jahr. Wechselst du die Franchise, das Modell oder lässt du die Unfalldeckung sistieren, stellt die Kasse eine neue Police aus. Prüfe sie sofort. Auch bei einem Umzug in eine andere Prämienregion ändert sich die Prämie, und du erhältst eine neue Police.
Zusatzversicherung abschliessen. Vor dem Abschluss muss dich die Kasse über die versicherten Risiken, den Umfang, die Prämie, die Laufzeit und die Beendigung informieren, in einer Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht. Die AVB musst du spätestens haben, wenn du den Vertrag beantragst oder annimmst. Nach dem Antrag hast du 14 Tage Zeit, ihn zu widerrufen. Die Police erhältst du nach der Annahme durch die Kasse, oft erst nach der Prüfung deiner Gesundheitsangaben.
Rechtliche Grundlage
Für Zusatzversicherungen gilt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG):
- Art. 11 Abs. 1 VVG: Das Versicherungsunternehmen stellt dem Versicherungsnehmer eine Police aus, welche die Rechte und Pflichten der Parteien festhält. Nach Abs. 2 erhältst du auf Verlangen eine Kopie deiner Erklärungen im Antrag, etwa deiner Antworten auf die Gesundheitsfragen.
- Art. 3 VVG: Vor Vertragsschluss muss die Kasse dich verständlich und in Textform über Identität, versicherte Risiken, Umfang des Schutzes, Prämien, Laufzeit, Beendigung und die Bearbeitung von Personendaten informieren. Die AVB musst du beim Antrag oder bei der Annahme bereits besitzen (Abs. 2). Verletzt die Kasse diese Pflicht, kannst du den Vertrag nach Art. 3a VVG kündigen, innert vier Wochen ab Kenntnis, spätestens zwei Jahre nach der Pflichtverletzung.
- Art. 2a VVG: Antrag oder Annahmeerklärung kannst du innert 14 Tagen schriftlich oder in Textform widerrufen.
- Art. 35a Abs. 4 VVG: In der Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung steht das ordentliche Kündigungsrecht nur dir als Versicherungsnehmer zu, nicht der Kasse. Nach Abs. 1 kannst du auf das Ende des dritten oder jedes folgenden Jahres mit drei Monaten Frist kündigen, sofern der Vertrag nichts Kürzeres vorsieht.
Für die Grundversicherung gilt das KVG. Es verlangt keine Police im Sinn des VVG. Art. 7 Abs. 2 KVG verpflichtet die Kasse, die neuen, vom BAG genehmigten Prämien jeder versicherten Person mindestens zwei Monate im Voraus mitzuteilen und auf das Wechselrecht hinzuweisen. Art. 89 KVV verlangt, dass die Kasse die Prämien der Grundversicherung, den Prämienanteil für das Unfallrisiko, die Taggeldversicherung und die Zusatzversicherungen gegenüber jeder versicherten Person klar trennt.
Früher kannte das VVG in Art. 12 ein Berichtigungsrecht von vier Wochen für Abweichungen zwischen Police und Vereinbarung. Diese Bestimmung wurde auf den 01.01.2022 aufgehoben. Melde Fehler deshalb sofort und schriftlich.
Beispiel: eine Police lesen
Anna ist 34 Jahre alt (Jahrgang 1992) und wohnt in der Stadt Zürich (Prämienregion 1). Sie ist im Standardtarif «Grundversicherung» der Sanitas mit Franchise CHF 2'500 versichert und arbeitet 100 % als Angestellte. Die Prämien stammen aus den BAG-Daten 2026 (opendata.swiss); die Zusatzversicherung ist ein fiktives Beispiel.
| Zeile auf der Police 2026 | Eintrag | Monatsprämie |
|---|---|---|
| Grundversicherung, Standard, Franchise CHF 2'500, mit Unfall | laut Police | CHF 491.10 |
| davon Prämienanteil Unfall | gesondert ausgewiesen | CHF 33.80 |
| Zusatzversicherung ambulant (fiktiv) | Produkt, Stufe, AVB-Version | CHF 25.00 |
| Total | CHF 516.10 |
Die Prämien aller Kassen für Annas Situation findet sie im Prämienrechner. Wie die Unfallsistierung funktioniert, erklärt der Eintrag Sistierung.
Was bedeutet das für dich?
- Lies die Police jedes Jahr im Herbst. Prüfe Franchise, Modell, Unfalldeckung, Prämienregion und alle Zusatzversicherungen. Vergleiche die Prämie mit dem Vorjahr.
- Nutze die Police für den Vergleich. Mit Franchise, Modell und Unfalldeckung aus der Police vergleichst du im Prämienrechner gleiche Leistungen zu anderen Prämien.
- Achte auf die Frist. Nach der Prämienmitteilung kannst du die Grundversicherung bis 30. November auf den 1. Januar kündigen. Die Termine stehen unter Fristen, einen Musterbrief findest du unter Kündigungsbrief.
- Trenne Grund- und Zusatzversicherung. Du kannst die Grundversicherung wechseln und die Zusatzversicherung behalten. Kündige eine Zusatzversicherung erst, wenn eine neue schriftlich bestätigt ist, weil die neue Kasse Gesundheitsfragen stellen und ablehnen darf.
- Bewahre Police und AVB auf. Bei Streit um eine Leistung zählt die Version der AVB, die für dich gilt. Deine Berechnungen und Fristen kannst du im Konto speichern.
Welche Produkte eine Kasse anbietet, zeigen die Steckbriefe der Krankenkassen.
Häufige Fehler
- Die Police ungelesen ablegen. Fehler wie eine falsche Franchise oder eine nicht übernommene Unfallsistierung laufen sonst das ganze Jahr weiter.
- Die Versichertenkarte für die Police halten. Die Karte zeigt weder Prämie noch Franchise noch Zusatzversicherungen.
- Auf die alte Vierwochenfrist vertrauen. Das frühere Berichtigungsrecht von Art. 12 VVG gilt seit 01.01.2022 nicht mehr. Melde Abweichungen sofort.
- Offerte und Police verwechseln. Eine Offerte ist ein Angebot. Erst die Police nach der Annahme durch die Kasse belegt den Vertrag, bei Zusatzversicherungen oft mit Vorbehalten.
- Die Zusatzversicherung mit der Grundversicherung kündigen. Die beiden Verträge sind unabhängig. Wer beide kündigt, verliert die Zusatzversicherung oft endgültig.
Wie wir Prämienbeispiele berechnen, erklären wir unter So rechnen wir.
Häufige Fragen
Wo finde ich meine Krankenkassenpolice?
Kassen schicken die Police per Post oder stellen sie im Kundenportal bzw. in der App bereit. Die Police für das neue Jahr erhältst du in der Regel zusammen mit der Prämienmitteilung im Herbst. Fehlt sie, kannst du bei der Kasse jederzeit eine Kopie verlangen.
Was ist der Unterschied zwischen Police und Versichertenkarte?
Die Police ist der Vertragsnachweis mit Produkten, Prämien und Bedingungen. Die Versichertenkarte weist dich bei Arzt, Apotheke oder Spital als versicherte Person aus und enthält deine Versichertennummer. Sie ersetzt die Police nicht.
Was mache ich, wenn auf der Police etwas falsch ist?
Melde den Fehler der Kasse sofort schriftlich und verlange eine korrigierte Police. Eine falsche Franchise oder eine vergessene Unfallsistierung kann dich bares Geld kosten. Bewahre den Schriftverkehr auf.
Brauche ich die Police für einen Kassenwechsel?
Für die Kündigung der Grundversicherung brauchst du deine Versichertennummer und die Adresse der Kasse, beides steht auf der Police. Für einen Vergleich zeigt sie dir Franchise, Modell und Prämie, mit denen du Angebote vergleichen kannst.
Verwandte Begriffe
- VersicherungsbestätigungEine Versicherungsbestätigung ist ein Schreiben deiner Krankenkasse, das belegt, dass und ab wann du in der Grundversicherung versichert bist. Du brauchst sie zum Beispiel für die Gemeinde nach einem Zuzug, weil du dich innert 3 Monaten versichern musst, für ein Befreiungsgesuch oder für eine Hochschule. Ausstellen kann sie nur deine Krankenkasse.
- VersichertenkarteDie Versichertenkarte ist die Karte, die dir deine Krankenkasse für die Grundversicherung ausstellt. Darauf stehen unter anderem dein Name, deine AHV-Nummer, die Kasse und ein Ablaufdatum. Du zeigst sie bei jedem Arztbesuch, in der Apotheke und im Spital. Auf der Rückseite ist oft die Europäische Krankenversicherungskarte aufgedruckt.
- PrämieDie Prämie ist der Betrag, den du deiner Krankenkasse für die Grundversicherung bezahlst, im Voraus und in der Regel monatlich. Sie hängt von Kasse, Wohnort, Altersgruppe, Franchise und Versicherungsmodell ab, nicht aber von Einkommen oder Gesundheit. 2026 beträgt die mittlere Prämie in der Schweiz CHF 393.30 pro Monat.
- OfferteEine Offerte ist das Angebot einer Krankenkasse mit Prämie, Franchise, Modell und Versicherungsbeginn. In der Grundversicherung muss dich jede Kasse ohne Gesundheitsfragen aufnehmen, die Offerte ist deshalb reine Preisinformation. Bei Zusatzversicherungen ist sie ein Vertragsangebot, auf das dein Antrag mit Gesundheitsfragen folgt und das du 14 Tage widerrufen kannst.
- VersichertennummerDie Versichertennummer auf deiner Krankenkassenkarte ist in der Grundversicherung deine AHV-Nummer: 13 Ziffern, beginnend mit 756, geschrieben im Format 756.XXXX.XXXX.XX. Sie bleibt ein Leben lang gleich, auch wenn du die Kasse wechselst. Daneben tragen Karte und Police weitere Nummern, etwa die Kartennummer und die Kundennummer der Kasse.
Quellen
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 11Art. 11 VVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 3Art. 3 VVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 2aArt. 2a VVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 35aArt. 35a VVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 7Art. 7 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 89Art. 89 KVVfedlex.admin.ch
- priminfo (BAG): Häufige Fragen, Versicherungswechsel per 1. Januarpriminfo.admin.ch
- BAG: Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
