Das Wichtigste in Kürze
- Jede Kasse muss allen Versicherungspflichtigen eine Versichertenkarte ausstellen (Art. 1 VVK).
- Aufgedruckt sind 7 Angaben: Name, AHV-Nummer, Geburtsdatum, Geschlecht, Kasse mit BAG-Nummer, Kartennummer und Ablaufdatum (Art. 3 VVK).
- Du musst die Karte beim Bezug von Leistungen vorweisen; sonst darf die Kasse bei Mehraufwand eine Gebühr verlangen (Art. 10 VVK).
- Medizinische Notfalldaten wie Allergien oder Blutgruppe dürfen nur mit deinem Einverständnis gespeichert werden (Art. 6 VVK).
Was ist die Versichertenkarte?
Die Versichertenkarte ist dein Ausweis für die Grundversicherung. Sie zeigt Ärztinnen, Apotheken, Spitälern und Therapeuten, bei welcher Kasse du versichert bist und über welche Nummer sie abrechnen. Ohne Karte muss die Praxis deine Daten von Hand erfassen, und die Rechnung landet schneller bei der falschen Stelle.
Die Karte gehört zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG. Jede Person, die in der Schweiz versicherungspflichtig ist, erhält eine. Ausnahme sind Versicherte, die im Ausland wohnen und in der Schweiz nur über die internationale Leistungsaushilfe Leistungen beziehen. Die Karte ist kein Vertrag: Welche Franchise, welches Modell und welche Zusatzversicherungen du hast, steht in deiner Police.
Auf der Rückseite ist bei den meisten Kassen die Europäische Krankenversicherungskarte aufgedruckt. Dann ist die Kartennummer auf beiden Seiten gleich.
So funktioniert es
Die Kasse schickt dir die Karte, sobald du bei ihr versichert bist. Darauf müssen sieben Angaben gedruckt sein:
| Aufgedruckte Angabe | Wozu |
|---|---|
| Name und Vorname | Identifikation |
| AHV-Nummer | eindeutige Versichertennummer |
| Geburtsdatum | Abgrenzung bei gleichem Namen |
| Geschlecht | Abrechnung |
| Name und BAG-Nummer der Kasse | Wohin die Rechnung geht |
| Kartennummer | Kennung der Karte, identisch mit der EHIC-Nummer |
| Ablaufdatum | Gültigkeit der Karte |
Die gleichen Angaben sind elektronisch auf einem Chip gespeichert. Zusätzlich darf die Kasse elektronisch speichern: Zustelladresse, Rechnungsadresse der Kasse, dein Versicherungsmodell, ob die Unfalldeckung sistiert ist, und mit deinem Einverständnis Angaben zu Zusatzversicherungen.
Mit deinem Einverständnis dürfen Ärztinnen und Apotheken medizinische Daten auf der Karte ablegen: Blutgruppe, Impfungen, Transplantationen, Allergien, Krankheiten, Medikation, Notfallkontakte und einen Hinweis auf eine Patientenverfügung. Diese Daten kannst du mit einem PIN sperren und jederzeit löschen lassen. Die Kasse darf dich weder belohnen noch benachteiligen, je nachdem, ob du Daten speicherst.
Die Karte bleibt Eigentum der Kasse. Endet deine Versicherung oder läuft die Karte ab, musst du sie auf Verlangen zurückgeben. Manche Kassen bieten zusätzlich eine digitale Karte in ihrer App an; ob Praxis oder Apotheke sie akzeptiert, ist nicht einheitlich geregelt.
Rechtliche Grundlage
Art. 42a Abs. 1 KVG ermächtigt den Bundesrat, eine Versichertenkarte mit Name und AHV-Nummer vorzuschreiben; nach Abs. 2 dient sie der Rechnungsstellung, nach Abs. 2bis kann sie als Identifikationsmittel für das elektronische Patientendossier dienen. Abs. 4 erlaubt die Speicherung persönlicher Daten nur im Einverständnis der versicherten Person.
Die Einzelheiten regelt die Verordnung über die Versichertenkarte (VVK). Art. 1 VVK verpflichtet die Kassen zur Ausstellung, Art. 3 VVK legt die aufgedruckten Daten fest und erlaubt den EHIC-Aufdruck auf der Rückseite, Art. 4 VVK die elektronischen Daten. Art. 6–7 VVK regeln die freiwilligen medizinischen Daten und den Zugriff, Art. 9 VVK dein Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung. Nach Art. 10 VVK musst du die Karte beim Bezug von Leistungen vorweisen; tust du es nicht und entsteht Mehraufwand, darf die Kasse eine angemessene Gebühr erheben. Art. 11 VVK hält fest, dass die Karte Eigentum der Kasse bleibt.
Beispiel: Kassenwechsel und Arzttermin im Januar
Luca, 27, kündigt seine Grundversicherung. Die Kündigung ist am 28. November bei der alten Kasse, fristgerecht vor dem 30. November. Ab 1. Januar ist er bei der neuen Kasse versichert. Die neue Karte trifft am 20. Dezember ein.
| Datum | Was passiert | Welche Karte |
|---|---|---|
| 15. Dezember | Hausarztbesuch | alte Karte |
| 3. Januar | Apotheke, Medikament für angenommene CHF 80 | neue Karte |
| 10. Januar | Physiotherapie, Praxis hat noch die alte Karte gespeichert | Rechnung geht falsch an die alte Kasse |
Was bedeutet das für dich?
- Trag die Karte immer bei dir, auch im Ausland, wenn die Rückseite als EHIC gilt.
- Zeig sie bei jedem neuen Leistungserbringer, sonst riskierst du eine Gebühr oder falsch adressierte Rechnungen.
- Prüfe nach einem Wechsel das Ablaufdatum und ob die Rückseite eine EHIC enthält.
- Entscheide bewusst über Notfalldaten. Sie können im Notfall helfen, bleiben aber freiwillig.
Wer seine Versicherungsunterlagen an einem Ort sammeln will, kann Police, Rechnungen und Vergleiche im Kundenkonto ablegen. Welche Kasse welche digitalen Angebote hat, siehst du in den Steckbriefen unter Krankenkassen. Den Wechsel selbst planst du mit den Fristen und dem Kündigungsbrief.
Häufige Fehler
- Die alte Karte nach dem Wechsel weiter benutzen. Ab dem Wechseldatum zählt nur die neue Kasse.
- Die Karte für eine Versicherungsbestätigung halten. Für Visum, Arbeitgeber oder Behörden brauchst du eine Versicherungsbestätigung.
- Glauben, die Karte zeige alle Zusatzversicherungen. Zusatzdeckungen stehen nur mit deinem Einverständnis darauf, massgebend ist die Police.
- Im Ausland die Vorderseite vorzeigen. Ausserhalb der Schweiz zählt nur die EHIC auf der Rückseite, und nur in den Staaten, in denen sie gilt.
Wie wir mit deinen Daten umgehen, steht unter Datenschutz.
Häufige Fragen
Was mache ich, wenn ich die Versichertenkarte verloren habe?
Melde den Verlust deiner Kasse und bestelle eine neue Karte. Bis sie da ist, kannst du beim Arzt oder in der Apotheke deine Kasse und Versichertennummer angeben; manche Kassen zeigen eine digitale Karte in ihrer App.
Bekomme ich nach einem Kassenwechsel eine neue Karte?
Ja. Die neue Kasse stellt dir eine eigene Karte aus. Ab dem Wechseldatum zeigst du nur noch die neue Karte vor; die alte gehört der bisherigen Kasse und muss ihr auf Verlangen zurückgegeben werden.
Ist die Versichertenkarte auch im Ausland gültig?
In der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen und im Vereinigten Königreich gilt meist die Rückseite als Europäische Krankenversicherungskarte. Die Vorderseite als Schweizer Versichertenkarte nützt dir im Ausland nichts.
Stehen meine Diagnosen auf der Versichertenkarte?
Nur wenn du es willst. Medizinische Daten wie Allergien, Medikation oder Notfallkontakte dürfen Ärztinnen und Apotheken nur mit deinem Einverständnis speichern, und du kannst sie jederzeit löschen lassen.
Verwandte Begriffe
- VersichertennummerDie Versichertennummer auf deiner Krankenkassenkarte ist in der Grundversicherung deine AHV-Nummer: 13 Ziffern, beginnend mit 756, geschrieben im Format 756.XXXX.XXXX.XX. Sie bleibt ein Leben lang gleich, auch wenn du die Kasse wechselst. Daneben tragen Karte und Police weitere Nummern, etwa die Kartennummer und die Kundennummer der Kasse.
- Europäische KrankenversicherungskarteDie Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gibt dir als Schweizer Grundversicherte bei einem vorübergehenden Aufenthalt in den 27 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und dem Vereinigten Königreich Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlungen. Du wirst behandelt wie eine lokal versicherte Person und zahlst die dortige Kostenbeteiligung. Meist ist sie auf der Rückseite deiner Versichertenkarte aufgedruckt.
- VersicherungspoliceDie Versicherungspolice ist das Dokument, in dem deine Krankenkasse festhält, was du versichert hast: Grundversicherung mit Franchise, Modell und Unfalldeckung sowie allfällige Zusatzversicherungen, jeweils mit Prämie und Beginn. Für Zusatzversicherungen muss die Kasse nach Art. 11 VVG eine Police ausstellen. Die Police fürs neue Jahr kommt meist im Herbst.
- VersicherungsbestätigungEine Versicherungsbestätigung ist ein Schreiben deiner Krankenkasse, das belegt, dass und ab wann du in der Grundversicherung versichert bist. Du brauchst sie zum Beispiel für die Gemeinde nach einem Zuzug, weil du dich innert 3 Monaten versichern musst, für ein Befreiungsgesuch oder für eine Hochschule. Ausstellen kann sie nur deine Krankenkasse.
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 42aArt. 42a KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (VVK), Art. 3Art. 3 VVKfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Versichertenkarte (VVK), Art. 6Art. 6 VVKfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Versichertenkarte (VVK), Art. 10–11Art. 10–11 VVKfedlex.admin.ch
- Gemeinsame Einrichtung KVG, Aufenthalt in der EU/EFTAkvg.org
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 7Art. 7 KVGfedlex.admin.ch
