Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundversicherung zahlt Physiotherapie nur auf ärztliche Anordnung und bei zugelassenen Physiotherapeutinnen (Art. 5 Abs. 1 KLV).
- Pro Anordnung übernimmt sie höchstens neun Sitzungen; die erste muss innert fünf Wochen nach der Anordnung stattfinden (Art. 5 Abs. 2 KLV).
- Für weitere Sitzungen braucht es eine neue Anordnung; nach 36 Sitzungen entscheidet die Kasse auf Bericht des Arztes über die Fortsetzung (Art. 5 Abs. 3 und 4 KLV).
- Medizinische Trainingstherapie an Geräten ist höchstens drei Monate nach der Einführung abgeschlossen (Art. 5 Abs. 1ter KLV).
- Franchise und 10 % Selbstbehalt gelten wie bei allen Leistungen der Grundversicherung.
Was ist Physiotherapie?
Physiotherapie behandelt Einschränkungen der Bewegung und der Körperfunktionen. In der Grundversicherung ist sie genau umschrieben: Sie dient der Behandlung von Krankheiten des muskuloskelettalen oder neurologischen Systems oder der inneren Organe und Gefässe, soweit diese der Physiotherapie zugänglich sind. Typisch sind Behandlungen nach Operationen, bei Beschwerden an Rücken und Gelenken, bei Erkrankungen des Nervensystems oder bei Atemproblemen.
Die KLV zählt abschliessend auf, welche Massnahmen die Grundversicherung übernimmt:
- Untersuchung und Abklärung durch die Physiotherapeutin.
- Behandlung, Beratung und Instruktion: aktive und passive Bewegungstherapie, manuelle Therapie, Atemphysiotherapie, medizinische Trainingstherapie, lymphologische Physiotherapie, Bewegungstherapie im Wasser, Herz-Kreislauf- und Beckenboden-Physiotherapie sowie weitere genannte Verfahren.
- Physikalische Massnahmen: Wärme- und Kältetherapie, Elektrotherapie, Lichttherapie, Ultraschall, Hydrotherapie, Muskel- und Bindegewebsmassage.
- Sturzprävention für Personen ab 65 Jahren mit moderatem oder hohem Sturzrisiko nach festgelegten Programmen.
Abzugrenzen ist die Physiotherapie von der Ergotherapie, die Alltagsfähigkeiten trainiert, und von der Osteopathie, die nicht zu den in Art. 5 KLV aufgezählten Leistungen gehört. Auch eine Massage ausserhalb einer angeordneten Physiotherapie ist keine Pflichtleistung.
So funktioniert es
Ärztliche Anordnung. Die Ärztin stellt eine Verordnung aus. Sie gilt für höchstens neun Sitzungen. Die erste Behandlung muss innert fünf Wochen nach der Anordnung stattfinden. Beginnt sie später, lass dir eine neue Anordnung ausstellen.
Weitere Serien. Für zusätzliche Sitzungen braucht es eine neue Anordnung. So sind zum Beispiel vier Serien zu neun Sitzungen möglich.
Nach 36 Sitzungen. Soll die Therapie weitergehen, berichtet die behandelnde Ärztin dem Vertrauensarzt der Kasse und schlägt die Fortsetzung vor. Der Vertrauensarzt beantragt, ob, in welchem Umfang und wie lange die Kasse weiter zahlt.
Medizinische Trainingstherapie. Sie beginnt mit einer Einführung an den Geräten nach einer Einzelbehandlung und ist höchstens drei Monate nach der Einführung abgeschlossen.
Zulassung. Abrechnen dürfen Physiotherapeutinnen und Organisationen, die nach der KVV zugelassen sind.
Kosten für dich. Du zahlst die Franchise und 10 % Selbstbehalt, bis CHF 700 pro Jahr für Erwachsene. Die Physiotherapie hat keine eigene Kostenbeteiligung.
Rechtliche Grundlage
Art. 25 Abs. 2 Bst. a KVG zählt zu den Pflichtleistungen Behandlungen durch Personen, die auf Anordnung oder im Auftrag einer Ärztin Leistungen erbringen. Art. 5 KLV konkretisiert das für die Physiotherapie: Abs. 1 nennt die Massnahmen und verlangt die ärztliche Anordnung und eine Zulassung nach Art. 47 oder 52 KVV. Abs. 1ter begrenzt die medizinische Trainingstherapie auf drei Monate nach der Einführung. Abs. 2 begrenzt eine Anordnung auf neun Sitzungen mit Beginn innert fünf Wochen, Abs. 3 verlangt für weitere Sitzungen eine neue Anordnung, und Abs. 4 regelt das Verfahren beim Vertrauensarzt nach 36 Sitzungen. Die Kostenbeteiligung folgt aus Art. 64 KVG und Art. 103 KVV.
Beispiel: Physiotherapie nach einer Operation
Marta, 52, braucht nach einer Operation regelmässige Physiotherapie. Ihre Ärztin stellt nacheinander drei Anordnungen zu je neun Sitzungen aus. Marta hat Franchise CHF 300, die sie im Jahr noch nicht aufgebraucht hat. Die Kosten pro Sitzung hängen vom Tarif ab; angenommen wird hier ein Total von CHF 2'700 für 27 Sitzungen.
| Anordnung | Sitzungen | Voraussetzung |
|---|---|---|
| 1 | 1 bis 9 | Beginn innert fünf Wochen nach der Anordnung |
| 2 | 10 bis 18 | neue ärztliche Anordnung |
| 3 | 19 bis 27 | neue ärztliche Anordnung |
| ab Sitzung 37 | – | Bericht an den Vertrauensarzt und Zusage der Kasse |
Welche Franchise zu regelmässigen Therapien passt, siehst du im Prämienrechner, der die Prämien aller Franchisestufen zeigt.
Was bedeutet das für dich?
- Verordnung vor dem ersten Termin. Ohne ärztliche Anordnung zahlt die Grundversicherung nicht. Achte auf die fünf Wochen bis zur ersten Sitzung.
- Sitzungen mitzählen. Nach neun Sitzungen brauchst du eine neue Anordnung. Plane den Arzttermin rechtzeitig.
- Zulassung prüfen. Frage die Praxis, ob sie über die Grundversicherung abrechnet.
- Franchise anpassen. Ist eine längere Therapie absehbar, kann eine tiefere Franchise günstiger sein. Die Meldefristen stehen unter Fristen.
- Zusatzleistungen prüfen. Leistungen ohne Anordnung oder ausserhalb der KLV deckt allenfalls eine Zusatzversicherung. Die Steckbriefe unter Krankenkassen zeigen die Angebote der Kassen.
Nach einem Spitalaufenthalt kann statt ambulanter Physiotherapie auch eine Rehabilitation in Frage kommen.
Häufige Fehler
- Ohne Verordnung zur Physiotherapie. Die Grundversicherung zahlt dann nicht.
- Die neue Anordnung vergessen. Sitzungen über die neunte hinaus sind ohne neue Anordnung nicht gedeckt.
- Wellnessmassage mit Physiotherapie verwechseln. Nur ärztlich angeordnete Massnahmen aus der KLV sind Pflichtleistungen.
- Die Franchise unterschätzen. Bei hoher Franchise zahlst du eine ganze Therapieserie oft selbst.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse Physiotherapie ohne Überweisung?
Die Grundversicherung nicht. Sie zahlt nur Behandlungen auf ärztliche Anordnung. Gehst du ohne Verordnung zur Physiotherapie, zahlst du selbst oder eine Zusatzversicherung, falls sie das vorsieht.
Wie viele Physiotherapie-Sitzungen zahlt die Krankenkasse?
Pro ärztliche Anordnung höchstens neun. Für weitere Sitzungen stellt die Ärztin eine neue Anordnung aus. Nach 36 Sitzungen prüft der Vertrauensarzt der Kasse, ob und wie lange die Therapie weiter bezahlt wird.
Ist Physiotherapie Teil der Franchise?
Ja. Physiotherapie ist eine normale Leistung der Grundversicherung. Die Rechnungen zählen an die Franchise, danach zahlst du 10 % Selbstbehalt bis zum Jahreshöchstbetrag.
Zahlt die Grundversicherung Massage in der Physiotherapie?
Muskel- und Bindegewebsmassage gehört zu den physikalischen Massnahmen, die die KLV aufzählt, wenn sie Teil einer ärztlich angeordneten Physiotherapie ist. Eine Wellness- oder Entspannungsmassage zahlt die Grundversicherung nicht.
Verwandte Begriffe
- RehabilitationRehabilitation sind ärztlich durchgeführte oder angeordnete Massnahmen, die dir nach einer Krankheit, Operation oder einem Unfall helfen, Kraft, Beweglichkeit und Selbständigkeit zurückzugewinnen. Die Grundversicherung zahlt ambulante und stationäre Reha, stationär in einer Klinik auf der Spitalliste. Du zahlst Franchise, Selbstbehalt und im Spital CHF 15 pro Tag.
- MassageEine Massage zahlt die Grundversicherung nur als Teil der Physiotherapie: auf ärztliche Anordnung, bei einer zugelassenen Physiotherapeutin und für höchstens neun Sitzungen pro Anordnung. Massagen bei medizinischen Masseuren oder zur Entspannung zahlt sie nicht. Dafür brauchst du eine Zusatzversicherung, deren Bedingungen die Therapeutin anerkennen.
- KLVDie KLV, die Krankenpflege-Leistungsverordnung, legt fest, welche Leistungen die Grundversicherung übernimmt, unter welchen Bedingungen und bis zu welchem Betrag. Das Eidgenössische Departement des Innern erlässt sie. Sie regelt zum Beispiel, dass die Kasse an Rettungen in der Schweiz 50 % der Kosten zahlt, höchstens CHF 5'000 pro Jahr.
- OsteopathieOsteopathie ist eine manuelle Behandlungsmethode, bei der Osteopathinnen mit den Händen Beschwerden an Muskeln, Gelenken und Gewebe untersuchen und behandeln. Die Grundversicherung bezahlt sie nicht, weil Osteopathen nicht zu den Leistungserbringern nach Art. 35 KVG gehören. Kosten übernimmt nur eine ambulante Zusatzversicherung, und zwar nach deren Vertragsbedingungen.
- ErgotherapieErgotherapie hilft dir, nach einer Krankheit oder Verletzung alltägliche Tätigkeiten wieder selbständig auszuführen, etwa Anziehen, Essen oder Arbeiten mit den Händen. Die Grundversicherung zahlt sie auf ärztliche Anordnung, höchstens neun Sitzungen pro Anordnung; nach 36 Sitzungen prüft der Vertrauensarzt die Fortsetzung.
- Anerkannte TherapeutenAnerkannte Therapeuten sind Therapeutinnen und Therapeuten, deren Leistungen eine Krankenkasse bezahlt. In der Grundversicherung sind das Fachpersonen, die nach der KVV zugelassen sind und auf ärztliche Anordnung arbeiten, etwa in der Physiotherapie mit bis zu 9 Sitzungen pro Anordnung. Für Naturheilkunde und Massagen entscheidet deine Zusatzversicherung mit ihrer eigenen Liste.
Quellen
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 5Art. 5 KLVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 25Art. 25 Abs. 2 Bst. a KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 47Art. 47 KVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103Art. 103 KVVfedlex.admin.ch
