Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundversicherung zahlt Ergotherapie nur auf ärztliche Anordnung und bei zugelassenen Ergotherapeutinnen und -therapeuten (Art. 6 Abs. 1 KLV).
- Pro Anordnung zahlt sie höchstens neun Sitzungen; die erste muss innert acht Wochen nach der Anordnung stattfinden (Art. 6 Abs. 2 KLV).
- Nach 36 Sitzungen braucht die Fortsetzung einen Bericht an den Vertrauensarzt der Kasse (Art. 6 Abs. 4 KLV).
- Seit 01.07.2026 ist auch die Sturzabklärung und -beratung für Personen ab 65 mit erhöhtem Sturzrisiko gedeckt (Art. 6 Abs. 1 Bst. c KLV).
- Franchise und 10 % Selbstbehalt gelten wie bei allen Leistungen der Grundversicherung (Art. 64 KVG).
Was ist Ergotherapie?
Ergotherapie unterstützt Menschen, die wegen einer Krankheit, einer Verletzung oder einer Behinderung im Alltag eingeschränkt sind. Ziel ist, dass du Tätigkeiten wie Anziehen, Körperpflege, Essen, Haushalt oder Arbeit wieder möglichst selbständig ausführen kannst. Dazu übt die Ergotherapeutin gezielte Bewegungen, trainiert Kraft und Feinmotorik, passt Hilfsmittel an oder zeigt dir, wie du Abläufe anders organisierst.
Die Abgrenzung zur Physiotherapie ist fliessend. Vereinfacht gesagt behandelt die Physiotherapie vor allem Bewegung und Körperfunktionen, die Ergotherapie deren Anwendung im Alltag. Nach einer Handoperation kann beides nötig sein: Physiotherapie für Beweglichkeit und Kraft, Ergotherapie für Greifen, Schreiben oder den Umgang mit Werkzeugen.
Für die Grundversicherung ist genau festgelegt, wann Ergotherapie bezahlt wird. Die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) nennt drei Fälle:
- Körperliche Erkrankungen: Die Therapie verbessert körperliche Funktionen und hilft dir so zur Selbständigkeit in den alltäglichen Lebensverrichtungen.
- Psychiatrische Behandlung: Die Ergotherapie ist Teil einer psychiatrischen Behandlung.
- Sturzrisiko ab 65: Seit 01.07.2026 übernimmt die Grundversicherung die Abklärung, Beratung und Instruktion bei moderatem oder hohem Sturzrisiko für Personen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr, wenn sie nach einem der in der KLV genannten Konzepte erfolgt.
Ergotherapie gehört damit wie die Physiotherapie zu den Leistungen, die auf ärztliche Anordnung erbracht werden. Sie spielt auch in der Rehabilitation nach einem Spitalaufenthalt eine grosse Rolle.
So funktioniert es
Damit die Grundversicherung zahlt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Ärztliche Anordnung. Deine Ärztin oder dein Arzt verordnet Ergotherapie. Ohne Anordnung zahlt die Grundversicherung nicht.
- Zugelassene Fachperson. Die Ergotherapeutin braucht eine kantonale Berufsausübungsbewilligung, zwei Jahre praktische Tätigkeit und muss die Qualitätsanforderungen erfüllen. Auch zugelassene Organisationen der Ergotherapie können abrechnen.
- Start innert acht Wochen. Die erste Behandlung muss innert acht Wochen nach der Anordnung stattfinden.
- Neun Sitzungen pro Anordnung. Pro Anordnung zahlt die Kasse höchstens neun Sitzungen. Für weitere braucht es eine neue Anordnung.
- Bericht nach 36 Sitzungen. Soll die Therapie nach 36 Sitzungen weitergehen, schickt die Ärztin dem Vertrauensarzt der Kasse einen Bericht mit begründetem Vorschlag. Der Vertrauensarzt beantragt, ob, wie lange und in welchem Umfang die Kasse weiter zahlt.
Die Rechnungen zählen an deine Franchise. Danach zahlst du 10 % Selbstbehalt bis zum Jahreshöchstbetrag. Die Kosten der Sitzungen richten sich nach dem vereinbarten oder behördlich festgelegten Tarif; mehr darf die Ergotherapeutin für Leistungen der Grundversicherung nicht verlangen (Tarifschutz, Art. 44 KVG).
Rechtliche Grundlage
Art. 25 Abs. 2 Bst. a Ziff. 3 KVG erlaubt der Grundversicherung, Leistungen von Personen zu bezahlen, die auf ärztliche Anordnung tätig sind. Die Einzelheiten zur Ergotherapie regeln Verordnungen:
- Art. 6 Abs. 1 KLV: Kostenübernahme auf ärztliche Anordnung bei zugelassenen Ergotherapeutinnen und -therapeuten oder Organisationen, für die drei Zwecke körperliche Erkrankung (Bst. a), psychiatrische Behandlung (Bst. b) und Sturzrisiko ab 65 (Bst. c, in dieser Fassung seit 01.07.2026).
- Art. 6 Abs. 2 und 3 KLV: Höchstens neun Sitzungen je Anordnung, erste Behandlung innert acht Wochen; für weitere Sitzungen eine neue Anordnung.
- Art. 6 Abs. 4 KLV: Nach 36 Sitzungen Bericht an den Vertrauensarzt mit begründetem Vorschlag; dieser beantragt, ob und wie lange weiter bezahlt wird.
- Art. 6 Abs. 5 KLV: Für junge Erwachsene, die bis 20 Leistungen der IV nach Art. 13 IVG hatten, richtet sich die Fortsetzung einer begonnenen Ergotherapie nach Abs. 4.
- Art. 48 KVV: Zulassung der Ergotherapeutinnen und -therapeuten (kantonale Bewilligung, zwei Jahre Praxis, selbständige Tätigkeit, Qualitätsanforderungen).
- Art. 64 KVG und Art. 103 KVV: Franchise und 10 % Selbstbehalt, höchstens CHF 700 pro Jahr für Erwachsene und CHF 350 für Kinder.
Beispiel: Ergotherapie nach einer Handoperation
Peter ist 58 Jahre alt und hat die ordentliche Franchise von CHF 300. Nach einer Operation an der Hand verordnet ihm die Ärztin Ergotherapie. Wir nehmen für das Beispiel CHF 90 pro Sitzung an; der tatsächliche Betrag hängt vom Tarif und der Dauer ab. Andere Gesundheitskosten hat Peter im Jahr nicht. Gerechnet ist mit den gesetzlichen Werten für Franchise und Selbstbehalt.
| Anordnung | Sitzungen | Kosten (Annahme) | Kumuliert |
|---|---|---|---|
| 1. Anordnung | 9 | CHF 810 | CHF 810 |
| 2. Anordnung | 9 | CHF 810 | CHF 1'620 |
| 3. Anordnung | 9 | CHF 810 | CHF 2'430 |
| 4. Anordnung | 9 | CHF 810 | CHF 3'240 |
| Danach | Bericht an den Vertrauensarzt |
Was bedeutet das für dich?
Bevor du mit der Ergotherapie beginnst, prüfe drei Dinge. Erstens: Liegt eine ärztliche Anordnung vor, und beginnt die Therapie innert acht Wochen? Zweitens: Ist die Therapeutin für die Grundversicherung zugelassen? Das kannst du bei der Praxis oder deiner Kasse erfragen. Drittens: Zählst du die Sitzungen mit? Nach neun Sitzungen brauchst du eine neue Anordnung, nach 36 Sitzungen einen Bericht an den Vertrauensarzt.
Planst du eine längere Therapie, zum Beispiel nach einem Spitalaufenthalt, beeinflusst das die Wahl deiner Franchise. Bei hohen erwarteten Kosten ist eine tiefe Franchise oft günstiger. Im Prämienrechner siehst du, welche Prämie jede Franchise bei allen Kassen kostet. Eine tiefere Franchise für das nächste Jahr meldest du der Kasse bis 30. November; die Termine stehen unter Fristen.
Geht es um Störungen der Sprache, des Sprechens oder des Schluckens, ist nicht die Ergotherapie, sondern die Logopädie zuständig, mit eigenen Regeln. Zusatzversicherungen spielen bei ärztlich angeordneter Ergotherapie eine geringe Rolle, da die Grundversicherung zahlt; was eine Kasse darüber hinaus anbietet, zeigen die Steckbriefe der Krankenkassen.
Häufige Fehler
- Ohne ärztliche Anordnung beginnen. Sitzungen ohne Anordnung zahlt die Grundversicherung nicht.
- Die acht Wochen verpassen. Beginnt die Therapie später, gilt die Anordnung nicht mehr; lass eine neue ausstellen.
- Die neunte Sitzung übersehen. Ab der zehnten Sitzung braucht es eine neue Anordnung. Frag die Ärztin rechtzeitig.
- Eine nicht zugelassene Fachperson wählen. Nur zugelassene Ergotherapeutinnen und Organisationen rechnen über die Grundversicherung ab.
- Den Selbstbehalt vergessen. Auch nach der Franchise zahlst du 10 % der Kosten bis zum Höchstbetrag.
Wie wir Beispiele rechnen, erklären wir unter So rechnen wir.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse Ergotherapie?
Ja, die Grundversicherung zahlt Ergotherapie, wenn eine Ärztin oder ein Arzt sie angeordnet hat und die Therapeutin zugelassen ist. Sie muss der Selbständigkeit im Alltag bei einer körperlichen Erkrankung dienen, Teil einer psychiatrischen Behandlung sein oder der Sturzabklärung ab 65 dienen.
Wie viele Sitzungen Ergotherapie zahlt die Krankenkasse?
Höchstens neun pro ärztliche Anordnung. Für weitere Sitzungen braucht es eine neue Anordnung. Nach 36 Sitzungen berichtet die Ärztin dem Vertrauensarzt der Kasse, der über die Fortsetzung entscheidet.
Wer zahlt Ergotherapie bei Kindern?
Geht es um ein Geburtsgebrechen, hat das Kind bis zum vollendeten 20. Altersjahr Anspruch auf medizinische Massnahmen der IV. Sonst gelten die gleichen Regeln der Grundversicherung wie bei Erwachsenen; Kinder zahlen keine Franchise, aber 10 % Selbstbehalt bis höchstens CHF 350 pro Jahr.
Brauche ich für Ergotherapie eine Überweisung?
Ja, eine ärztliche Anordnung. Ohne Anordnung zahlt die Grundversicherung nicht. Die erste Sitzung muss innert acht Wochen nach der Anordnung stattfinden.
Verwandte Begriffe
- PhysiotherapiePhysiotherapie ist die Behandlung von Beschwerden des Bewegungsapparats, des Nervensystems und der inneren Organe mit Bewegung, manuellen Techniken und physikalischen Massnahmen. Die Grundversicherung zahlt sie auf ärztliche Anordnung, höchstens neun Sitzungen pro Anordnung; nach 36 Sitzungen braucht die Fortsetzung eine Prüfung durch den Vertrauensarzt.
- RehabilitationRehabilitation sind ärztlich durchgeführte oder angeordnete Massnahmen, die dir nach einer Krankheit, Operation oder einem Unfall helfen, Kraft, Beweglichkeit und Selbständigkeit zurückzugewinnen. Die Grundversicherung zahlt ambulante und stationäre Reha, stationär in einer Klinik auf der Spitalliste. Du zahlst Franchise, Selbstbehalt und im Spital CHF 15 pro Tag.
- KLVDie KLV, die Krankenpflege-Leistungsverordnung, legt fest, welche Leistungen die Grundversicherung übernimmt, unter welchen Bedingungen und bis zu welchem Betrag. Das Eidgenössische Departement des Innern erlässt sie. Sie regelt zum Beispiel, dass die Kasse an Rettungen in der Schweiz 50 % der Kosten zahlt, höchstens CHF 5'000 pro Jahr.
- LogopädieLogopädie behandelt Störungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme, des Redeflusses und des Schluckens. Die Grundversicherung zahlt sie auf ärztliche Anordnung, wenn die Störung eine neurologische oder phoniatrische Ursache hat, höchstens zwölf Sitzungen pro Anordnung. Sprachförderung in der Schule organisiert dagegen der Kanton.
Quellen
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 6Art. 6 KLVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 48Art. 48 KVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 25Art. 25 Abs. 2 Bst. a KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG), Art. 13Art. 13 IVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103Art. 103 KVVfedlex.admin.ch
