Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundversicherung zahlt Logopädie nur auf ärztliche Anordnung und bei neurologischer oder phoniatrischer Ursache der Störung (Art. 10 KLV).
- Pro Anordnung zahlt sie höchstens zwölf Sitzungen; die erste muss innert acht Wochen stattfinden (Art. 11 Abs. 1 KLV).
- Nach 60 einstündigen Sitzungen innert eines Jahres entscheidet die Kasse auf Bericht an den Vertrauensarzt über die Fortsetzung (Art. 11 Abs. 3 KLV).
- Kinder zahlen keine Franchise, aber 10 % Selbstbehalt bis höchstens CHF 350 pro Jahr (Art. 64 Abs. 4 KVG, Art. 103 KVV).
- Für die Sonderschulung behinderter Kinder und Jugendlicher bis 20 sind die Kantone zuständig (Art. 62 Abs. 3 BV).
Was ist Logopädie?
Logopädie ist die Therapie von Störungen der Kommunikation und des Schluckens. Die Logopädin oder der Logopäde klärt ab, berät und behandelt Menschen, die Mühe haben, Sprache zu verstehen oder zu bilden, Laute korrekt auszusprechen, die Stimme zu gebrauchen, flüssig zu sprechen oder sicher zu schlucken. Betroffen sind Kinder ebenso wie Erwachsene, etwa nach einer Erkrankung des Nervensystems, nach einer Operation im Hals- oder Mundbereich oder im Alter.
Für die Krankenversicherung ist entscheidend, woher die Störung kommt. Die Grundversicherung zahlt nicht jede Sprachtherapie, sondern nur Behandlungen, deren Ursache die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) nennt:
- Neurologische Leiden mit infektiöser, traumatischer, chirurgisch-postoperativer, toxischer, tumoröser, vaskulärer, hypoxischer oder degenerativer Ursache.
- Phoniatrische Leiden, insbesondere teilweise oder vollständige Fehlbildungen von Lippen, Zunge, Gaumen, Kiefer oder Kehlkopf sowie Störungen der Mund- und Gesichtsmuskulatur oder der Kehlkopffunktion.
Fehlt eine solche Ursache, etwa bei einer verzögerten Sprachentwicklung ohne medizinischen Befund, ist die Grundversicherung in der Regel nicht zuständig. Bei Kindern im Schulalter ist dann meist das Schulwesen des Kantons zuständig; die Kantone sorgen für die Sonderschulung behinderter Kinder und Jugendlicher bis zum vollendeten 20. Altersjahr. Geht die Störung auf ein anerkanntes Geburtsgebrechen zurück, kann die Invalidenversicherung medizinische Massnahmen bis zum 20. Altersjahr bezahlen.
So funktioniert es
Für eine Logopädie über die Grundversicherung gelten diese Schritte:
- Ärztliche Anordnung. Eine Ärztin oder ein Arzt verordnet die Therapie und begründet sie mit der Ursache der Störung.
- Zugelassene Fachperson. Die Logopädin muss nach kantonalem Recht zur Berufsausübung berechtigt sein, eine anerkannte dreijährige Ausbildung und zwei Jahre klinische Praxis nachweisen, selbständig tätig sein und die Qualitätsanforderungen erfüllen. Auch zugelassene Organisationen der Logopädie rechnen ab.
- Start innert acht Wochen. Die erste Behandlung muss innert acht Wochen nach der Anordnung stattfinden.
- Zwölf Sitzungen pro Anordnung. Für weitere Sitzungen stellt die Ärztin eine neue Anordnung aus.
- Bericht nach 60 Sitzungen. Soll die Therapie nach 60 einstündigen Sitzungen innert eines Jahres weitergehen, schickt die Ärztin dem Vertrauensarzt einen Bericht mit einem begründeten Vorschlag. Zudem berichtet sie mindestens einmal jährlich über Verlauf und weitere Indikation.
Die Berichte an den Vertrauensarzt dürfen nur Angaben enthalten, die zur Beurteilung der Leistungspflicht nötig sind. Die Rechnungen zählen an deine Franchise; danach zahlst du 10 % Selbstbehalt bis zum Jahreshöchstbetrag.
Rechtliche Grundlage
Die Grundversicherung übernimmt nach Art. 25 Abs. 2 Bst. a Ziff. 3 KVG Leistungen, die auf ärztliche Anordnung erbracht werden. Für die Logopädie gelten diese Bestimmungen:
- Art. 10 KLV: Zugelassene Logopädinnen und Logopäden behandeln auf ärztliche Anordnung Störungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme, des Redeflusses und des Schluckens, die auf neurologische (Bst. a) oder phoniatrische Leiden (Bst. b) zurückgehen.
- Art. 11 Abs. 1 und 2 KLV: Höchstens zwölf Sitzungen je Anordnung, erste Behandlung innert acht Wochen; für weitere Sitzungen eine neue Anordnung.
- Art. 11 Abs. 3 bis 5 KLV: Nach 60 einstündigen Sitzungen innert eines Jahres Bericht und Vorschlag an den Vertrauensarzt; mindestens jährlicher Verlaufsbericht; Berichte nur mit den nötigen Angaben.
- Art. 50 KVV: Zulassungsvoraussetzungen für Logopädinnen und Logopäden.
- Art. 64 KVG und Art. 103 KVV: Franchise und 10 % Selbstbehalt; für Kinder keine Franchise und höchstens CHF 350 Selbstbehalt pro Jahr, für Erwachsene höchstens CHF 700.
- Art. 14 Abs. 3 IVG: Die IV übernimmt keine Kosten für logopädische Massnahmen, auch nicht bei Geburtsgebrechen. Die Grundversicherung zahlt dann wie bei einer Krankheit (Art. 27 KVG).
- Art. 62 Abs. 3 BV: Die Kantone sorgen für eine ausreichende Sonderschulung aller behinderten Kinder und Jugendlichen bis längstens zum vollendeten 20. Altersjahr.
Beispiel: gleiche Therapie, Erwachsener und Kind
Wir vergleichen zwei Personen mit je 24 Sitzungen Logopädie über die Grundversicherung, also zwei Anordnungen. Für das Beispiel nehmen wir CHF 100 pro Sitzung an; der tatsächliche Betrag richtet sich nach dem Tarif und der Dauer. Andere Gesundheitskosten fallen im Jahr nicht an. Gerechnet ist mit den gesetzlichen Werten für Franchise und Selbstbehalt.
| Hans, 68, Franchise CHF 300 | Mia, 9, Franchise CHF 0 | |
|---|---|---|
| Kosten 24 Sitzungen (Annahme) | CHF 2'400 | CHF 2'400 |
| Franchise | CHF 300 | CHF 0 |
| Selbstbehalt 10 % | CHF 210 | CHF 240 |
| Eigenanteil | CHF 510 | CHF 240 |
| Kasse zahlt | CHF 1'890 | CHF 2'160 |
Was bedeutet das für dich?
Bei Erwachsenen läuft Logopädie meist nach einem Spitalaufenthalt oder einer Operation an. Achte darauf, dass die Anordnung vorliegt, bevor die Therapie beginnt, und dass nach zwölf Sitzungen eine neue ausgestellt wird. Bei längeren Therapien lohnt es sich, die Franchise zu prüfen: Mit hohen erwarteten Kosten ist eine tiefe Franchise oft günstiger. Den Vergleich für alle Kassen zeigt der Prämienrechner; eine tiefere Franchise meldest du bis 30. November, siehe Fristen.
Bei Kindern stellt sich zuerst die Frage der Zuständigkeit:
- Medizinische Ursache? Bestätigt eine Ärztin ein neurologisches oder phoniatrisches Leiden, zahlt die Grundversicherung.
- Geburtsgebrechen? Die IV zahlt keine Logopädie (Art. 14 Abs. 3 IVG). Die Grundversicherung übernimmt sie wie bei einer Krankheit, wenn die Voraussetzungen der KLV erfüllt sind (Art. 27 KVG).
- Sprachentwicklung ohne medizinischen Befund? Dann hilft meist die Schule oder der Kanton weiter.
Für Kinder ist auch die Franchise eine Überlegung wert. Eine Kinderprämie mit Franchise CHF 0 ist teurer als mit CHF 600, dafür zahlst du bei einer Therapie weniger selbst. In der Gemeinde Zürich (Region 1) lag die mittlere Monatsprämie 2026 für ein Kind mit Unfall bei CHF 146.80 mit Franchise CHF 0 und bei CHF 114.90 mit Franchise CHF 600 (Quelle: BAG). Die Differenz von CHF 31.90 pro Monat ergibt CHF 382.80 im Jahr; im Beispiel oben spart die Franchise CHF 0 bei Mia CHF 540 Kostenbeteiligung. Verwandte Therapien wie die Ergotherapie haben ähnliche, aber nicht gleiche Regeln. Was einzelne Kassen in Zusatzversicherungen anbieten, zeigen die Steckbriefe der Krankenkassen.
Häufige Fehler
- Jede Sprachtherapie bei der Kasse einreichen. Ohne neurologische oder phoniatrische Ursache zahlt die Grundversicherung nicht.
- Ohne Anordnung starten. Sitzungen vor der ärztlichen Anordnung sind nicht gedeckt.
- Die zwölf Sitzungen überschreiten. Ab der 13. Sitzung braucht es eine neue Anordnung.
- Auf die IV warten. Die IV zahlt keine Logopädie, auch nicht bei Geburtsgebrechen; reiche die Rechnungen direkt bei der Krankenkasse ein.
- Den Selbstbehalt bei Kindern übersehen. Kinder zahlen keine Franchise, aber 10 % Selbstbehalt bis CHF 350 pro Jahr.
Wie wir Beispiele rechnen, erklären wir unter So rechnen wir.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse Logopädie?
Ja, wenn eine Ärztin sie anordnet und die Störung auf ein neurologisches oder phoniatrisches Leiden zurückgeht, zum Beispiel nach einer Erkrankung des Nervensystems oder bei einer Fehlbildung im Mund- und Kehlkopfbereich. Die Logopädin muss für die Grundversicherung zugelassen sein.
Wer zahlt Logopädie für Kinder in der Schule?
Logopädische Förderung im Rahmen der Schule organisieren Kanton und Gemeinden; die Kantone sind für die Sonderschulung behinderter Kinder und Jugendlicher bis 20 zuständig. Die Krankenkasse zahlt nur, wenn die Voraussetzungen der KLV erfüllt sind. Die IV zahlt keine Logopädie, auch nicht bei einem Geburtsgebrechen (Art. 14 Abs. 3 IVG); dann zahlt die Grundversicherung (Art. 27 KVG).
Wie viele Logopädie-Sitzungen zahlt die Krankenkasse?
Höchstens zwölf pro ärztliche Anordnung. Für weitere Sitzungen braucht es eine neue Anordnung. Nach 60 einstündigen Sitzungen innert eines Jahres berichtet die Ärztin dem Vertrauensarzt, der über die Fortsetzung entscheidet.
Muss ich für Logopädie Franchise zahlen?
Erwachsene ja: Franchise und 10 % Selbstbehalt bis höchstens CHF 700 pro Jahr. Kinder zahlen keine Franchise, nur 10 % Selbstbehalt bis höchstens CHF 350 pro Jahr.
Verwandte Begriffe
- ErgotherapieErgotherapie hilft dir, nach einer Krankheit oder Verletzung alltägliche Tätigkeiten wieder selbständig auszuführen, etwa Anziehen, Essen oder Arbeiten mit den Händen. Die Grundversicherung zahlt sie auf ärztliche Anordnung, höchstens neun Sitzungen pro Anordnung; nach 36 Sitzungen prüft der Vertrauensarzt die Fortsetzung.
- InvalidenversicherungDie Invalidenversicherung (IV) ist die obligatorische Sozialversicherung für Menschen, die wegen Geburtsgebrechen, Krankheit oder Unfall dauerhaft in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sind. Sie zahlt zuerst Eingliederungsmassnahmen und Hilfsmittel, erst danach eine Rente ab 40 % Invaliditätsgrad. Für Geburtsgebrechen übernimmt sie bis zum 20. Altersjahr die Behandlung vor der Krankenkasse.
- KLVDie KLV, die Krankenpflege-Leistungsverordnung, legt fest, welche Leistungen die Grundversicherung übernimmt, unter welchen Bedingungen und bis zu welchem Betrag. Das Eidgenössische Departement des Innern erlässt sie. Sie regelt zum Beispiel, dass die Kasse an Rettungen in der Schweiz 50 % der Kosten zahlt, höchstens CHF 5'000 pro Jahr.
- KinderprämieDie Kinderprämie ist die monatliche Prämie der Grundversicherung für Kinder bis 18 Jahre. Das Gesetz verlangt, dass sie tiefer ist als die Prämie für junge Erwachsene und Erwachsene. In Bern lag der Median 2026 bei CHF 145.90 im Monat mit Franchise CHF 0, gegenüber CHF 609.30 für Erwachsene mit CHF 300 (BAG).
Quellen
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 10Art. 10 KLVfedlex.admin.ch
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 11Art. 11 KLVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 50Art. 50 KVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103Art. 103 KVVfedlex.admin.ch
- BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
- Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG), Art. 14Art. 14 Abs. 3 IVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 27Art. 27 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesverfassung (BV), Art. 62Art. 62 Abs. 3 BVfedlex.admin.ch
