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Kinderprämie

Auch: Prämie für Kinder

Kurz erklärt

Die Kinderprämie ist die monatliche Prämie der Grundversicherung für Kinder bis 18 Jahre. Das Gesetz verlangt, dass sie tiefer ist als die Prämie für junge Erwachsene und Erwachsene. In Bern lag der Median 2026 bei CHF 145.90 im Monat mit Franchise CHF 0, gegenüber CHF 609.30 für Erwachsene mit CHF 300 (BAG).

Aktualisiert am

Illustration: kleines Sparschwein neben einem Paar Kinderschuhe auf einem HolzbodenSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Jede Kasse muss für Kinder eine tiefere Prämie festlegen als für junge Erwachsene und Erwachsene (Art. 61 Abs. 3 KVG).
  2. Die Altersgruppe richtet sich nach dem Geburtsjahr, nicht nach dem Geburtstag.
  3. Ein Neugeborenes musst du innert drei Monaten nach der Geburt versichern; die Versicherung gilt dann rückwirkend ab Geburt.
  4. Bei unteren und mittleren Einkommen verbilligen die Kantone Kinderprämien um mindestens 80 %.
  5. Der Wechsel zur Prämie für junge Erwachsene gibt kein ausserordentliches Kündigungsrecht.

Was ist die Kinderprämie?

Die Kinderprämie ist der Monatsbeitrag der obligatorischen Grundversicherung für ein Kind. Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss grundversichert sein, auch Säuglinge und Kinder. Die Prämie für Kinder ist deutlich tiefer als jene für Erwachsene, weil das Gesetz es so verlangt.

Das KVG kennt drei Altersgruppen: Kinder bis 18 Jahre, junge Erwachsene von 19 bis 25 Jahren und Erwachsene ab 26 Jahren. Innerhalb der Grundversicherung muss die Kinderprämie tiefer sein als die Prämie der jungen Erwachsenen, und diese tiefer als jene der Erwachsenen. Wie gross der Abstand ist, bestimmt jede Kasse selbst.

Die Kinderprämie hängt wie jede Prämie von Kasse, Wohnort (Kanton und Prämienregion), Versicherungsmodell, Franchise und Unfalldeckung ab. Kinder sind nicht über einen Arbeitgeber nach UVG gegen Unfall versichert; deshalb rechnen wir Kinderprämien immer mit Unfalldeckung. Zusatzversicherungen für Kinder, etwa für Zahnkorrekturen oder Brillen über den Brillenbeitrag der Grundversicherung hinaus, haben eigene Prämien nach VVG.

So funktioniert es

Die Kasse stuft die Prämie nach dem Geburtsjahr ab. Ein Kind mit Jahrgang 2008 zahlt 2026 noch die Kinderprämie, weil es 2026 erst 18 Jahre alt wird. Ab dem 1. Januar des Jahres, in dem es 19 wird, zahlt es die Prämie für junge Erwachsene, unabhängig vom Geburtstag.

Für ein Neugeborenes hast du drei Monate Zeit, eine Grundversicherung abzuschliessen. Meldest du es rechtzeitig an, gilt der Schutz rückwirkend ab Geburt, und die Prämie wird für den Geburtsmonat taggenau berechnet. Wer später anmeldet, riskiert eine Lücke und einen Prämienzuschlag. Für Zusatzversicherungen gelten andere Regeln; was eine Anmeldung vor der Geburt bewirkt, erklärt der Begriff vorgeburtliche Anmeldung.

Mit der Kinderprämie hängt die Kinderfranchise zusammen. Sie beträgt von Gesetzes wegen CHF 0; eine freiwillige Stufe bis CHF 600 senkt die Prämie. Der Selbstbehalt ist für Kinder auf CHF 350 im Jahr begrenzt.

Bei unteren und mittleren Einkommen muss der Wohnkanton die Kinderprämie um mindestens 80 % verbilligen. Wer als unteres oder mittleres Einkommen gilt, legt jeder Kanton selbst fest. Ob dir Prämienverbilligung zusteht, erfährst du bei der zuständigen Stelle deines Kantons.

Rechtliche Grundlage

Art. 61 Abs. 3 KVG verpflichtet die Versicherer, für Kinder und junge Erwachsene eine tiefere Prämie festzusetzen als für die übrigen Versicherten; die Prämie für Kinder muss tiefer sein als jene für junge Erwachsene. Nach Art. 61 Abs. 3bis KVG kann der Bundesrat diese Ermässigungen festlegen. Art. 91 Abs. 3 KVV bestimmt, dass die Abstufung nach Altersgruppen aufgrund der Geburtsjahre erfolgt.

Art. 3 Abs. 1 KVG verlangt, dass ein Kind innert drei Monaten nach der Geburt versichert wird; nach Art. 5 Abs. 1 KVG beginnt die Versicherung dann mit der Geburt. Art. 65 Abs. 1bis KVG verpflichtet die Kantone, für untere und mittlere Einkommen die Prämien der Kinder um mindestens 80 % und die der jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 % zu verbilligen.

Beispiel: Prämien einer Familie in Bern

Familie Keller wohnt in der Stadt Bern: Mia ist 11 Jahre alt, ihr Bruder Jan 23, die Mutter 36. Alle haben die ordentliche Franchise (Mia CHF 0, Jan und die Mutter CHF 300). Die Tabelle zeigt die mittlere Monatsprämie (Median) aller Angebote: Prämien 2026, Gemeinde Bern (Region 1), mit Unfall; Quelle BAG.

Median der Monatsprämie nach Altersgruppe, Bern 2026
PersonAltersgruppeGünstigsteMedianTeuerste
Mia, Jahrgang 2015KindCHF 125.00CHF 145.90CHF 189.80
Jan, Jahrgang 2003junger ErwachsenerCHF 391.85CHF 461.80CHF 593.00
Mutter, Jahrgang 1990ErwachseneCHF 545.90CHF 609.30CHF 758.90

Mit einer Wahlfranchise sinkt die Kinderprämie weiter: In Zürich lag der Median 2026 bei CHF 146.80 mit Franchise CHF 0 und bei CHF 114.90 mit CHF 600 (Quelle BAG). Die Prämien aller Kassen für dein Kind und deine Gemeinde vergleichst du im Kinderprämien-Rechner oder im Prämienrechner.

Was bedeutet das für dich?

Du musst Kinder nicht bei der eigenen Kasse versichern. Vergleiche die Kinderprämie deshalb eigenständig:

  1. Kinderprämie separat prüfen. Die Kasse mit der tiefsten Erwachsenenprämie ist nicht automatisch jene mit der tiefsten Kinderprämie. Die Steckbriefe unter Krankenkassen zeigen die Angebote je Kasse.
  2. Familienobergrenze bedenken. Die gemeinsame Obergrenze der Kostenbeteiligung gilt nur für Kinder bei der gleichen Kasse. Bei mehreren Kindern mit Arztkosten kann das mehr wert sein als eine kleine Prämiendifferenz. Was es mit Rabatten für Familien auf sich hat, erklärt der Begriff Familienrabatt.
  3. Den Übertritt mit 19 einplanen. Im Jahr, in dem dein Kind 19 wird, steigt die Prämie auf das Niveau der jungen Erwachsenen. Im Bern-Beispiel wären das im Median CHF 315.90 mehr im Monat.
  4. Prämienverbilligung beantragen. Bei unteren und mittleren Einkommen deckt der Kanton mindestens 80 % der Kinderprämie. Die kantonalen Regeln findest du unter Prämienverbilligung.

Eine Kündigung für das nächste Jahr muss bis 30. November bei der Kasse eintreffen. Alle Termine stehen unter Fristen.

Häufige Fehler

  • Das Neugeborene zu spät anmelden. Nach drei Monaten beginnt die Versicherung erst mit der Anmeldung, und die Kasse kann einen Prämienzuschlag verlangen.
  • Mit dem Geburtstag statt mit dem Geburtsjahr rechnen. Die Prämie für junge Erwachsene gilt ab 1. Januar des Jahres, in dem das Kind 19 wird.
  • Auf ein Sonderkündigungsrecht beim Altersübertritt hoffen. Der Wechsel in die höhere Altersgruppe gibt kein ausserordentliches Kündigungsrecht.
  • Grund- und Zusatzversicherung vermischen. Die tiefe Kinderprämie gilt für die Grundversicherung. Zusatzversicherungen haben eigene Tarife und eigene Kündigungsregeln.

Wie wir Prämien und Mediane berechnen, erklären wir unter So rechnen wir.

Häufige Fragen

Bis zu welchem Alter zahlt man die Kinderprämie?

Bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem dein Kind 18 Jahre alt wird. Die Kassen stufen die Prämien nach Geburtsjahren ab; ab 1. Januar des Jahres, in dem es 19 wird, gilt die Prämie für junge Erwachsene.

Ab wann muss ich für ein Neugeborenes Prämie bezahlen?

Ab der Geburt, wenn du dein Kind innert drei Monaten anmeldest. Die Kasse muss die Prämie im Geburtsmonat taggenau berechnen.

Muss mein Kind bei der gleichen Kasse sein wie ich?

Nein. Jedes Familienmitglied kann die Grundversicherung bei einer anderen Kasse haben. Die Familienobergrenze für die Kostenbeteiligung gilt allerdings nur für Kinder bei der gleichen Kasse.

Gibt es Geld vom Kanton für Kinderprämien?

Ja, wenn dein Einkommen im Kanton als unteres oder mittleres gilt. Dann verbilligt der Kanton die Kinderprämie um mindestens 80 %. Die Einkommensgrenzen legt jeder Kanton selbst fest.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 61Art. 61 Abs. 3 KVGfedlex.admin.ch
  2. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 65Art. 65 Abs. 1bis KVGfedlex.admin.ch
  3. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 3Art. 3 KVGfedlex.admin.ch
  4. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 91Art. 91 Abs. 3 KVVfedlex.admin.ch
  5. BAG, Priminfo: Häufige Fragenpriminfo.admin.ch
  6. BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
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