Das Wichtigste in Kürze
- Das KVG kennt keinen Familienrabatt, verlangt aber tiefere Prämien für Kinder als für junge Erwachsene und für beide tiefere als für Erwachsene (Art. 61 Abs. 3 KVG).
- Sind mehrere Kinder bei derselben Kasse versichert, zahlen sie zusammen höchstens die Kostenbeteiligung einer erwachsenen Person (Art. 64 Abs. 4 KVG).
- Die Kantone verbilligen die Prämien von Kindern aus Haushalten mit unteren und mittleren Einkommen um mindestens 80 % (Art. 65 Abs. 1bis KVG).
- Rabatte in Zusatzversicherungen sind Vertragssache und stehen in den Bedingungen der Kasse.
Was ist ein Familienrabatt?
Mit «Familienrabatt» bezeichnen Krankenkassen Ermässigungen, die sie Familien gewähren, wenn mehrere Mitglieder bei ihnen versichert sind. Häufig heisst es auch «Kinderrabatt» oder «Familienprämie». Einen gesetzlichen Begriff gibt es dafür nicht. Was genau gemeint ist, hängt davon ab, ob es um die Grundversicherung oder um eine Zusatzversicherung geht.
In der Grundversicherung nach KVG sind die Prämien stark reguliert. Eine Kasse muss innerhalb einer Prämienregion und Altersgruppe von allen Versicherten die gleiche Prämie verlangen. Das Gesetz sieht keinen Rabatt dafür vor, dass mehrere Familienmitglieder bei derselben Kasse sind. Es schützt Familien aber auf anderem Weg: Kinder und junge Erwachsene zahlen tiefere Prämien, mehrere Kinder derselben Familie haben eine gemeinsame Obergrenze bei der Kostenbeteiligung, und die Kantone verbilligen die Prämien von Kindern aus Haushalten mit bescheidenen und mittleren Einkommen. Einzelne Kassen setzen zudem ab dem dritten Kind eine tiefere Kinderprämie fest, wenn alle Kinder bei ihnen versichert sind.
In den Zusatzversicherungen nach VVG sind Kassen in der Preisgestaltung frei. Hier gibt es Familienrabatte in verschiedenen Formen, zum Beispiel einen Prozentsatz auf die Prämie, wenn Eltern und Kinder im gleichen Vertrag sind, oder tiefere Kinderprämien ab einer bestimmten Kinderzahl. Die Bedingungen stehen im Vertrag und können sich ändern.
Der Familienrabatt ist abzugrenzen von der Kinderprämie der Grundversicherung. Diese tiefere Prämie gilt für jedes Kind, ob Einzelkind oder Geschwister, und bei jeder Kasse.
So funktioniert es
Grundversicherung: tiefere Prämien nach Altersgruppe
Jede Kasse legt für drei Altersgruppen unterschiedliche Prämien fest. Massgebend ist das Geburtsjahr:
- Kinder: bis Ende des Jahres, in dem sie 18 werden.
- Junge Erwachsene: von 19 bis Ende des Jahres, in dem sie 25 werden.
- Erwachsene: ab dem Jahr, in dem sie 26 werden.
Die Kinderprämie muss tiefer sein als die Prämie für junge Erwachsene, und beide tiefer als die Erwachsenenprämie. Diese Abstufung gilt für jede versicherte Person, unabhängig davon, ob Geschwister oder Eltern bei derselben Kasse sind.
Grundversicherung: gemeinsame Obergrenze der Kostenbeteiligung
Für Kinder gibt es keine ordentliche Franchise, und der Selbstbehalt ist auf die Hälfte begrenzt, also CHF 350 pro Jahr. Eltern können für Kinder eine Wahlfranchise von CHF 100 bis CHF 600 wählen. Sind mehrere Kinder einer Familie bei derselben Kasse versichert, zahlen sie zusammen höchstens die Franchise und den Höchstbetrag des Selbstbehalts einer erwachsenen Person. Diese Regel wirkt wie ein gesetzlicher Familienrabatt auf die Kostenbeteiligung, aber nur, wenn die Kinder bei derselben Kasse sind.
Weitere Entlastungen: Kinder zahlen keinen Beitrag an die Kosten eines Spitalaufenthalts, ebenso junge Erwachsene in Ausbildung. Die Prämien und die Kostenbeteiligung des Kindes schulden bis zur Volljährigkeit ausschliesslich die Eltern.
Prämienverbilligung
Für Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen verbilligen die Kantone die Prämien der Kinder um mindestens 80 % und die Prämien junger Erwachsener in Ausbildung um mindestens 50 %. Wer Anspruch hat und wie du dich anmeldest, bestimmt dein Wohnkanton.
Zusatzversicherungen
Rabatte in Zusatzversicherungen legt jede Kasse selbst fest. Prüfe in den Bedingungen: Welche Personen müssen im Vertrag sein? Gilt der Rabatt auf alle Produkte oder nur auf einzelne? Was passiert, wenn ein Kind volljährig wird oder auszieht? Kann die Kasse den Rabatt ändern? Die Kündigungsrechte in Zusatzversicherungen stehen im VVG: Das ordentliche Kündigungsrecht auf Ende des dritten Jahres hast bei Krankenzusatzversicherungen nur du, nicht die Kasse.
Rechtliche Grundlage
- Art. 61 Abs. 1 KVG: Soweit das Gesetz keine Ausnahme vorsieht, erhebt der Versicherer von seinen Versicherten die gleichen Prämien.
- Art. 61 Abs. 3 KVG: Für Kinder und junge Erwachsene setzt der Versicherer eine tiefere Prämie fest; die Kinderprämie muss tiefer sein als die für junge Erwachsene. Nach Art. 91 Abs. 3 KVV erfolgt die Abstufung nach Geburtsjahren.
- Art. 61a KVG: Die Prämien für das Kind schulden bis Ende des Monats der Volljährigkeit ausschliesslich die Eltern, solidarisch.
- Art. 64 Abs. 4 KVG: Für Kinder wird keine Franchise erhoben, es gilt die Hälfte des Höchstbetrags des Selbstbehalts. Sind mehrere Kinder einer Familie beim gleichen Versicherer, zahlen sie zusammen höchstens Franchise und Selbstbehalt-Höchstbetrag einer erwachsenen Person.
- Art. 103 und 104 KVV: Höchstbetrag des Selbstbehalts CHF 700 für Erwachsene und CHF 350 für Kinder; kein Spitalbeitrag für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung.
- Art. 65 Abs. 1bis KVG: Mindestverbilligung von 80 % für Kinder und 50 % für junge Erwachsene in Ausbildung bei unteren und mittleren Einkommen.
- Art. 35a Abs. 4 VVG: In Krankenzusatzversicherungen steht das ordentliche Kündigungsrecht nur dem Versicherungsnehmer zu, nicht der Kasse. Bei Kindern kündigen die Eltern als Versicherungsnehmer.
Beispiel: Familie in Zürich, Prämien 2026
Sara (34) und Luca (36) wohnen mit ihren Kindern Mia (8) und Noah (13) in der Stadt Zürich. Die Tabelle zeigt die Monatsprämien der Grundversicherung 2026 für die Gemeinde Zürich (Region 1), mit Unfalldeckung: Erwachsene mit Franchise CHF 300, Kinder mit Franchise CHF 0. Angegeben sind die günstigste, die mittlere (Median) und die teuerste Prämie aller Angebote. Quelle: BAG, Krankenversicherungsprämien 2026.
| Person | günstigste | Median | teuerste |
|---|---|---|---|
| Erwachsene (Jahrgang 1992 bzw. 1990) | CHF 517.70 | CHF 580.00 | CHF 724.00 |
| Kind (Jahrgang 2013 bzw. 2018) | CHF 120.30 | CHF 146.80 | CHF 185.70 |
| Familie total (2 + 2) | CHF 1'276.00 | CHF 1'453.60 | CHF 1'819.40 |
Die günstigste Prämie gehört dabei nicht immer zum gleichen Modell: Die tiefsten Werte stammen hier aus Hausarzt- oder HMO-Modellen, die eine Anlaufstelle verlangen. Für Kinder lohnt es sich deshalb, das Modell bewusst zu wählen. Den Vergleich für deine Familie und Gemeinde rechnet der Prämienrechner; der Kinderprämien-Rechner zeigt die Kinderprämien separat.
Was bedeutet das für dich?
- Gesamtprämie vergleichen. Addiere die Prämien aller Familienmitglieder und vergleiche die Summe. Jedes Familienmitglied darf in der Grundversicherung eine andere Kasse haben.
- Kinder bei derselben Kasse versichern, wenn es sich rechnet. Nur dann greift die gemeinsame Obergrenze der Kostenbeteiligung nach Art. 64 Abs. 4 KVG. Das ist vor allem bei Kindern mit regelmässigen Behandlungen interessant.
- Zusatzversicherungen getrennt prüfen. Ein Familienrabatt in der Zusatzversicherung kann ein Grund sein, dort bei einer Kasse zu bleiben. Die Grundversicherung kannst du trotzdem wechseln, ohne die Zusatzversicherung kündigen zu müssen.
- Prämienverbilligung beantragen. Prüfe jedes Jahr, ob du Anspruch hast. Die Regeln und Fristen setzt dein Wohnkanton.
- Altersgrenzen im Blick behalten. Im Jahr nach dem 18. Geburtstag steigt die Prämie auf die Stufe der jungen Erwachsenen.
Einen Kassenwechsel in der Grundversicherung meldest du bis 30. November auf Ende Jahr. Vorlage und Ablauf findest du unter Kasse wechseln; die Grunddaten aller Kassen unter Krankenkassen.
Häufige Fehler
- Den Familienrabatt der Zusatzversicherung mit der Grundversicherung verwechseln. Ein Rabatt in der Zusatzversicherung sagt nichts über die Grundprämie aus.
- Nur auf den Rabatt schauen. Entscheidend ist, was die ganze Familie am Ende pro Jahr bezahlt.
- Die Kinder auf verschiedene Kassen verteilen, ohne die Kostenbeteiligung zu bedenken. Die gemeinsame Obergrenze gilt nur bei derselben Kasse.
- Den Wechsel in die Altersgruppe der jungen Erwachsenen übersehen. Ab dem Jahr nach dem 18. Geburtstag gilt die höhere Prämie; ein Vergleich lohnt sich dann besonders.
Wie wir Prämienbeispiele aufbauen, erklären wir unter So rechnen wir.
Häufige Fragen
Gibt es in der Grundversicherung einen Familienrabatt?
Das Gesetz schreibt keinen vor. Für Kinder gilt aber immer eine tiefere Prämie, und mehrere Kinder bei derselben Kasse zahlen zusammen höchstens die Kostenbeteiligung einer erwachsenen Person. Einzelne Kassen setzen zudem ab dem dritten Kind eine tiefere Kinderprämie fest; das siehst du in ihrer Prämienübersicht.
Muss die ganze Familie bei derselben Kasse sein?
Nein. In der Grundversicherung kann jedes Familienmitglied seine Kasse frei wählen. Die Begrenzung der Kostenbeteiligung für Kinder nach Art. 64 Abs. 4 KVG gilt aber nur für Kinder bei derselben Kasse, und Rabatte in Zusatzversicherungen können einen gemeinsamen Vertrag voraussetzen.
Wann fällt der Kinderrabatt weg?
Die Kinderprämie gilt bis Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind 18 wird. Ab dem Folgejahr zahlt es die Prämie für junge Erwachsene, ab dem Jahr, in dem es 26 wird, die Erwachsenenprämie. Familienrabatte in Zusatzversicherungen enden nach den Bedingungen der Kasse.
Lohnt sich ein Familienrabatt mehr als eine günstigere Kasse?
Nicht automatisch. In der Grundversicherung können die Prämienunterschiede zwischen den Kassen grösser sein als ein Rabatt. Vergleiche deshalb die Gesamtprämie aller Familienmitglieder.
Verwandte Begriffe
- KinderprämieDie Kinderprämie ist die monatliche Prämie der Grundversicherung für Kinder bis 18 Jahre. Das Gesetz verlangt, dass sie tiefer ist als die Prämie für junge Erwachsene und Erwachsene. In Bern lag der Median 2026 bei CHF 145.90 im Monat mit Franchise CHF 0, gegenüber CHF 609.30 für Erwachsene mit CHF 300 (BAG).
- AltersgruppenDie Grundversicherung kennt drei Altersgruppen mit unterschiedlichen Prämien: Kinder bis 18, junge Erwachsene von 19 bis 25 und Erwachsene ab 26 Jahren. Massgebend ist das Geburtsjahr, nicht der Geburtstag. Die mittlere Monatsprämie 2026 beträgt laut BAG CHF 122.50 für Kinder, CHF 326.30 für junge Erwachsene und CHF 465.30 für Erwachsene.
- ZusatzversicherungEine Zusatzversicherung ist eine freiwillige Krankenversicherung, die Leistungen über die Grundversicherung hinaus bezahlt, etwa die halbprivate Spitalabteilung, Komplementärmedizin, Brillen oder Zahnbehandlungen. Sie untersteht dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Der Versicherer darf Gesundheitsfragen stellen, Vorbehalte anbringen und Anträge ablehnen. Leistungen und Prämien stehen in den Vertragsbedingungen und unterscheiden sich je nach Produkt.
- Junge ErwachseneJunge Erwachsene sind in der Grundversicherung Versicherte von 19 bis 25 Jahren. Für sie gilt eine eigene Prämienstufe zwischen Kinder- und Erwachsenenprämie. In Bern lag der Median 2026 bei CHF 461.80 im Monat, gegenüber CHF 609.30 für Erwachsene (Franchise CHF 300, BAG). Franchise und Selbstbehalt sind dagegen dieselben wie bei Erwachsenen.
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 61Art. 61 Abs. 3 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 Abs. 4 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 65Art. 65 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 61aArt. 61a KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103 und 104Art. 103–104 KVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 35aArt. 35a VVGfedlex.admin.ch
- BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
