Das Wichtigste in Kürze
- Kinder sind Versicherte, die am 31. Dezember unter 19 Jahre alt sind, junge Erwachsene sind 19 bis 25, Erwachsene 26 und älter (Art. 16 und 16a KVG).
- Die Prämie für Kinder muss tiefer sein als die für junge Erwachsene, und beide tiefer als für Erwachsene (Art. 61 Abs. 3 KVG).
- Die Einteilung erfolgt nach Geburtsjahr; der Wechsel in die nächste Gruppe geschieht immer auf den 1. Januar (Art. 91 Abs. 3 KVV).
- Innerhalb der Erwachsenen gibt es in der Grundversicherung keine weiteren Altersstufen: Mit 30 zahlst du bei derselben Kasse, im gleichen Modell und in der gleichen Region gleich viel wie mit 80.
- Kinder haben Franchisen von CHF 0 bis CHF 600 und einen Selbstbehalt von höchstens CHF 350 pro Jahr.
Was sind Altersgruppen?
In der Grundversicherung darf eine Krankenkasse ihre Prämien nur nach wenigen Merkmalen abstufen: nach Kanton und Prämienregion, nach Versicherungsmodell und Franchise, nach Unfalldeckung und nach Altersgruppe. Die Altersgruppen sind dabei gesetzlich festgelegt und für alle Kassen gleich. Es gibt genau drei:
| Altersgruppe | Alter am 31. Dezember | Beispiel für 2026 |
|---|---|---|
| Kinder | 0 bis 18 Jahre | Jahrgänge 2008 bis 2026 |
| Junge Erwachsene | 19 bis 25 Jahre | Jahrgänge 2001 bis 2007 |
| Erwachsene | 26 Jahre und älter | Jahrgang 2000 und älter |
Innerhalb der Erwachsenen macht die Grundversicherung keinen Unterschied mehr. Eine 26-jährige Studentin und ein 85-jähriger Rentner zahlen bei derselben Kasse, im gleichen Modell, mit gleicher Franchise und am gleichen Wohnort dieselbe Prämie. Das ist ein Kernprinzip der Schweizer Grundversicherung: Die Prämie hängt nicht vom individuellen Risiko ab. Das unterscheidet sie von den Zusatzversicherungen, bei denen die Kassen Prämien nach Alter oder Eintrittsalter abstufen dürfen.
Die Altersgruppen haben Folgen über die Prämie hinaus. Kinder haben eine eigene Franchise-Regelung, einen halbierten Selbstbehalt und keinen Spitalbeitrag. Für junge Erwachsene in Ausbildung gibt es besondere Regeln bei der Prämienverbilligung und beim Spitalbeitrag. Und im Risikoausgleich zwischen den Kassen werden Kinder ausgenommen und junge Erwachsene entlastet.
So funktioniert es
Einteilung nach Geburtsjahr
Massgebend ist das Geburtsjahr, nicht der Geburtstag. Wer 2008 geboren ist, zahlt 2026 noch die Kinderprämie, auch wenn der 18. Geburtstag schon im Januar war. Am 01.01.2027 wechselt diese Person automatisch in die Gruppe der jungen Erwachsenen. Das Gleiche gilt beim Übergang zu den Erwachsenen: Der Jahrgang 2001 zahlt 2026 noch die Prämie für junge Erwachsene, der Jahrgang 2000 bereits die Erwachsenenprämie.
Der Wechsel geschieht ohne dein Zutun. Die Kasse teilt dir die neue Prämie mit der jährlichen Prämienmitteilung mit, spätestens zwei Monate vor dem 1. Januar. Mit dieser Mitteilung kannst du die Kasse wechseln, wenn die Kündigung bis 30. November bei ihr eintrifft.
Unterschiede zwischen den Gruppen
| Merkmal | Kinder | Junge Erwachsene | Erwachsene |
|---|---|---|---|
| Mittlere Monatsprämie 2026 (BAG) | CHF 122.50 | CHF 326.30 | CHF 465.30 |
| Ordentliche Franchise | keine (CHF 0) | CHF 300 | CHF 300 |
| Wählbare Franchisen | CHF 100 bis CHF 600 | CHF 500 bis CHF 2'500 | CHF 500 bis CHF 2'500 |
| Höchstbetrag Selbstbehalt pro Jahr | CHF 350 | CHF 700 | CHF 700 |
| Spitalbeitrag CHF 15 pro Tag | nein | nur wenn nicht in Ausbildung | ja |
| Mindest-Prämienverbilligung bei unteren und mittleren Einkommen | 80 % | 50 %, wenn in Ausbildung | kantonal geregelt |
Die Prämie für Kinder zahlen bis zum Ende des Monats, in dem das Kind volljährig wird, ausschliesslich die Eltern. Das Kind kann dafür auch später nicht betrieben werden.
Rechtliche Grundlage
- Art. 61 Abs. 1 und 3 KVG: Der Versicherer erhebt von seinen Versicherten grundsätzlich die gleichen Prämien. Für Kinder und junge Erwachsene setzt er eine tiefere Prämie fest; die Kinderprämie muss tiefer sein als die Prämie für junge Erwachsene. Nach Abs. 3bis kann der Bundesrat die Ermässigungen festlegen.
- Art. 16 Abs. 5 und Art. 16a KVG: Definition der Gruppen über das Alter am 31. Dezember: Kinder unter 19, junge Erwachsene 19 bis 25, Erwachsene ab 26 (Erwachsene im Sinne des Risikoausgleichs umfassen auch die jungen Erwachsenen). Die Kassen werden im Risikoausgleich für junge Erwachsene um 50 % der Kostendifferenz zu allen Erwachsenen entlastet.
- Art. 91 Abs. 3 KVV: Die Abstufung nach Altersgruppen erfolgt aufgrund der Geburtsjahre.
- Art. 92 Abs. 4 KVV: Das EDI publiziert jährlich die mittleren Prämien nach den Kategorien Kinder, junge Erwachsene und Erwachsene.
- Art. 64 Abs. 4 KVG, Art. 93 und 103 KVV: Keine ordentliche Franchise für Kinder, halber Höchstbetrag des Selbstbehalts; Wahlfranchisen je Altersgruppe.
- Art. 104 Abs. 2 KVV: Kein Spitalbeitrag für Kinder und für junge Erwachsene in Ausbildung.
- Art. 65 Abs. 1bis KVG: Mindestverbilligung von 80 % für Kinder und 50 % für junge Erwachsene in Ausbildung bei unteren und mittleren Einkommen.
- Art. 7 Abs. 2 KVG: Die Kasse teilt neue Prämien mindestens zwei Monate im Voraus mit; du kannst mit einem Monat Frist auf Ende des Vormonats wechseln.
Beispiel: Prämiensprünge in Zürich 2026
Die Tabelle zeigt die mittlere Monatsprämie (Median aller 128 Angebote) der Grundversicherung 2026 in der Gemeinde Zürich (Region 1), mit Unfalldeckung. Für Kinder gilt Franchise CHF 0, für junge Erwachsene und Erwachsene Franchise CHF 300. Quelle: BAG, Krankenversicherungsprämien 2026.
| Jahrgang | Alter Ende 2026 | Altersgruppe | Median pro Monat | Spanne günstigste bis teuerste |
|---|---|---|---|---|
| 2008 | 18 | Kind | CHF 146.80 | CHF 120.30 bis CHF 185.70 |
| 2007 | 19 | junger Erwachsener | CHF 446.10 | CHF 371.20 bis CHF 591.00 |
| 2001 | 25 | junger Erwachsener | CHF 446.10 | CHF 371.20 bis CHF 591.00 |
| 2000 | 26 | Erwachsener | CHF 580.00 | CHF 517.70 bis CHF 724.00 |
Der Sprung beim Übertritt ist der Moment, in dem sich ein Vergleich besonders lohnt: Die Spanne zwischen günstigstem und teuerstem Angebot beträgt bei jungen Erwachsenen in Zürich CHF 219.80 pro Monat.
Was bedeutet das für dich?
- Übertritte im Kalender markieren. Wird dein Kind im kommenden Jahr 19, steigt die Prämie auf den 1. Januar. Wirst du selbst 26, gilt ab dem 1. Januar dieses Jahres die Erwachsenenprämie. Die neue Prämie steht in der Prämienmitteilung im Herbst.
- Beim Übertritt vergleichen. Die günstigste Kasse für ein Kind ist nicht automatisch die günstigste für junge Erwachsene. Der Prämienrechner zeigt dir alle Angebote nach Jahrgang, der Kinderprämien-Rechner die Kinderprämien.
- Franchise neu wählen. Mit dem Übertritt zu den jungen Erwachsenen gelten die Franchisen für Erwachsene von CHF 300 bis CHF 2'500. Überleg dir, welche Stufe zu den erwarteten Kosten passt.
- Prämienverbilligung prüfen. Junge Erwachsene in Ausbildung haben bei unteren und mittleren Einkommen Anspruch auf mindestens 50 % Verbilligung. Die Regeln setzt dein Wohnkanton.
- Kündigung rechtzeitig schicken. Soll der Wechsel auf den 1. Januar gelten, muss die Kündigung bis 30. November bei deiner Kasse sein. Alles zum Ablauf findest du unter Kasse wechseln.
Die Grunddaten der Kassen findest du unter Krankenkassen. Mehr zu Familien mit mehreren Kindern steht unter Familienrabatt, zur Kinderprämie im Detail unter Kinderprämie.
Häufige Fehler
- Mit dem Geburtstag rechnen statt mit dem Jahrgang. Die neue Altersgruppe gilt immer ab dem 1. Januar, nicht ab dem Geburtstag.
- Glauben, die Prämie steige ab 26 mit jedem Lebensjahr. In der Grundversicherung gibt es nach 26 keine weiteren Altersstufen; nur die jährlichen Prämienanpassungen treffen alle.
- Die Kinderfranchise beim Übertritt vergessen. Kinder haben keine ordentliche Franchise. Ab 19 gilt mindestens CHF 300. Prüfe in der Prämienmitteilung, welche Franchise die Kasse für das neue Jahr eingetragen hat, und ändere sie bei Bedarf.
- Zusatzversicherungen mit der Grundversicherung gleichsetzen. In Zusatzversicherungen kann die Prämie mit dem Alter steigen; die drei Altersgruppen gelten nur in der Grundversicherung.
Wie wir Prämienbeispiele aufbauen, erklären wir unter So rechnen wir.
Häufige Fragen
Bis wann gilt die Kinderprämie?
Bis Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind 18 wird. Ab dem 1. Januar danach zahlt es die Prämie für junge Erwachsene. Der Geburtstag selbst spielt keine Rolle, nur das Geburtsjahr.
Ab wann zahle ich die volle Erwachsenenprämie?
Ab dem 1. Januar des Jahres, in dem du 26 wirst. Bis Ende des Jahres, in dem du 25 wirst, giltst du als junge Erwachsene oder junger Erwachsener.
Steigt meine Prämie mit dem Alter weiter?
Nicht in der Grundversicherung. Ab 26 zahlen alle Erwachsenen bei derselben Kasse, im gleichen Modell, mit gleicher Franchise und in der gleichen Prämienregion dieselbe Prämie. Die Prämien können aber jedes Jahr für alle steigen. In Zusatzversicherungen kann die Prämie dagegen vom Alter abhängen.
Warum sind junge Erwachsene günstiger?
Das Gesetz verlangt eine tiefere Prämie. Seit 2019 werden die Kassen für junge Erwachsene zudem im Risikoausgleich entlastet, was die Prämie dieser Gruppe zusätzlich senkt.
Verwandte Begriffe
- KinderprämieDie Kinderprämie ist die monatliche Prämie der Grundversicherung für Kinder bis 18 Jahre. Das Gesetz verlangt, dass sie tiefer ist als die Prämie für junge Erwachsene und Erwachsene. In Bern lag der Median 2026 bei CHF 145.90 im Monat mit Franchise CHF 0, gegenüber CHF 609.30 für Erwachsene mit CHF 300 (BAG).
- Junge ErwachseneJunge Erwachsene sind in der Grundversicherung Versicherte von 19 bis 25 Jahren. Für sie gilt eine eigene Prämienstufe zwischen Kinder- und Erwachsenenprämie. In Bern lag der Median 2026 bei CHF 461.80 im Monat, gegenüber CHF 609.30 für Erwachsene (Franchise CHF 300, BAG). Franchise und Selbstbehalt sind dagegen dieselben wie bei Erwachsenen.
- FamilienrabattEin Familienrabatt ist eine Prämienermässigung, die eine Krankenkasse gewährt, wenn mehrere Familienmitglieder bei ihr versichert sind. In der Grundversicherung schreibt das Gesetz keinen solchen Rabatt vor; Kinder zahlen aber immer eine tiefere Prämie. Familienrabatte gibt es vor allem in Zusatzversicherungen, zu den Bedingungen der jeweiligen Kasse.
- KinderfranchiseDie Kinderfranchise ist die Franchise für Kinder bis 18 Jahre in der Grundversicherung. Von Gesetzes wegen beträgt sie CHF 0; Eltern können freiwillig eine Wahlfranchise von CHF 100 bis CHF 600 wählen und erhalten dafür eine tiefere Prämie. Der Selbstbehalt ist für Kinder auf CHF 350 im Jahr begrenzt.
- PrämieDie Prämie ist der Betrag, den du deiner Krankenkasse für die Grundversicherung bezahlst, im Voraus und in der Regel monatlich. Sie hängt von Kasse, Wohnort, Altersgruppe, Franchise und Versicherungsmodell ab, nicht aber von Einkommen oder Gesundheit. 2026 beträgt die mittlere Prämie in der Schweiz CHF 393.30 pro Monat.
- EintrittsalterDas Eintrittsalter ist dein Alter beim Abschluss einer Zusatzversicherung. Bei Tarifen nach Eintrittsalter richtet sich die Prämie nach diesem Alter und steigt nicht allein, weil du älter wirst; dafür bildet die Kasse Alterungsrückstellungen. In der Grundversicherung spielt das Eintrittsalter keine Rolle, dort gibt es nur drei Altersgruppen.
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 61Art. 61 Abs. 3 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 16 und 16aArt. 16a KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 91 und 92Art. 91 Abs. 3 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 93, 103 und 104Art. 93 KVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64 und 65Art. 65 Abs. 1bis KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 7Art. 7 Abs. 2 KVGfedlex.admin.ch
- BAG, Medienmitteilung Prämien 2026 vom 23.09.2025bag.admin.ch
- BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
