Zum Inhalt springen

Unabhängiger Vergleich der FinanceRock GmbH, keine Krankenkasse. Sortiert nach Preis, nie nach Provision. Offenlegung →

Unabhängiger Vergleich
keine Krankenkasse
Prämien vergleichen

Eintrittsalter

Auch: Eintrittsalter VVG

Kurz erklärt

Das Eintrittsalter ist dein Alter beim Abschluss einer Zusatzversicherung. Bei Tarifen nach Eintrittsalter richtet sich die Prämie nach diesem Alter und steigt nicht allein, weil du älter wirst; dafür bildet die Kasse Alterungsrückstellungen. In der Grundversicherung spielt das Eintrittsalter keine Rolle, dort gibt es nur drei Altersgruppen.

Aktualisiert am

Illustration: drei Pflanzensetzlinge in unterschiedlichen Wachstumsstadien in Töpfen nebeneinanderSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Das Eintrittsalter zählt nur in Zusatzversicherungen nach VVG und in der freiwilligen Taggeldversicherung nach KVG.
  2. Die Grundversicherung kennt nur drei Altersgruppen: Kinder bis 18, junge Erwachsene 19–25 und Erwachsene ab 26.
  3. Bei Tarifen nach Eintrittsalter legt die Kasse Alterungsrückstellungen an; sie informiert dich mindestens einmal im Jahr über einen allfälligen Abfindungswert.
  4. Wer später abschliesst, zahlt in der Regel eine höhere Prämie und muss mehr Gesundheitsfragen bestehen.
  5. Beim Übertritt aus einer Kollektiv- in die Einzeltaggeldversicherung bleibt das Eintrittsalter aus dem Kollektivvertrag massgebend.

Was ist das Eintrittsalter?

Das Eintrittsalter ist das Alter, in dem du einen Versicherungsvertrag abschliesst. In der Krankenversicherung ist es vor allem bei der Zusatzversicherung nach VVG wichtig, etwa bei Spital-, Zahn- oder ambulanten Zusatzversicherungen. Manche Tarife stufen die Prämie nach dem Eintrittsalter ab: Wer mit 25 eintritt, zahlt eine andere Prämie als jemand, der das gleiche Produkt mit 55 abschliesst.

Die Grundversicherung nach KVG kennt kein Eintrittsalter. Dort gibt es nur drei Altersgruppen: Kinder bis 18 Jahre, junge Erwachsene von 19 bis 25 Jahren und Erwachsene ab 26 Jahren. Eine 70-jährige Person zahlt bei der gleichen Kasse, in der gleichen Region, mit gleicher Franchise und gleichem Modell dieselbe Prämie wie eine 30-jährige, egal wann sie eingetreten ist. Eine Ausnahme im KVG ist die freiwillige Taggeldversicherung: Dort dürfen die Kassen die Prämien nach Eintrittsalter abstufen.

Vom Eintrittsalter zu unterscheiden sind Tarife nach Altersstufen. Dort steigt die Prämie, wenn du in eine höhere Altersklasse wechselst, zum Beispiel alle fünf oder zehn Jahre. Welche Methode ein Produkt verwendet, entscheidet der Versicherer; die Tarife muss er der FINMA vorlegen.

So funktioniert es

Bei einem Tarif nach Eintrittsalter rechnet die Kasse von Beginn an damit, dass deine Gesundheitskosten mit dem Alter steigen. In jungen Jahren zahlst du deshalb etwas mehr, als dein aktuelles Risiko kosten würde. Den Überschuss legt die Kasse als Alterungsrückstellung zur Seite. Diese Rückstellung finanziert später die höheren Kosten, sodass deine Prämie nicht allein wegen deines Alters steigt.

Das bedeutet nicht, dass die Prämie nie steigt. Die Kasse kann Tarife für alle Versicherten anpassen, etwa wenn die Kosten allgemein zunehmen. Solche Tarifänderungen muss die FINMA genehmigen.

Kündigst du einen Vertrag mit Alterungsrückstellungen vorzeitig, bleiben die Rückstellungen bei der Kasse, ausser sie sieht einen Abfindungswert vor. Die Kasse kann nämlich vorsehen, dir einen angemessenen Teil als Abfindungswert zurückzuerstatten. Tut sie das, muss der Plan von der FINMA genehmigt sein, und sie muss dich mindestens einmal jährlich, auf Anfrage und bei Prämienanpassungen über die Höhe informieren.

Neben der Prämie wirkt das Eintrittsalter auch beim Zugang. Wer später abschliesst, hat häufiger Vorbefunde, die bei den Gesundheitsfragen zu Vorbehalten oder einer Ablehnung führen können. Neugeborene nehmen manche Produkte ohne Gesundheitsprüfung auf, wenn der Antrag rechtzeitig kommt: In den CSS-Zusatzbedingungen für myFlex etwa werden Neugeborene in der Stufe «Economy» vorbehaltlos ab Geburt versichert, wenn der Antrag spätestens 30 Tage nach der Geburt eintrifft. Nach Abschluss können zudem Karenzfristen gelten, bei myFlex zum Beispiel 365 Tage für Mutterschaft.

Rechtliche Grundlage

Für die Zusatzversicherungen schreibt kein Gesetz vor, ob eine Kasse nach Eintrittsalter oder nach Altersstufen tarifiert. Die Tarife und AVB der Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung gehören aber zum Geschäftsplan, den der Versicherer der FINMA einreicht (Art. 4 Abs. 2 Bst. r VAG). Art. 155 AVO regelt die Mitgabe von Alterungsrückstellungen: den Abfindungswert, seine Genehmigung durch die FINMA und die Informationspflicht mindestens einmal jährlich. Art. 156 AVO gibt Versicherten in einem geschlossenen Bestand das Recht auf einen möglichst gleichwertigen Vertrag aus einem offenen Bestand; massgebend sind nach Abs. 3 Alter und Gesundheitszustand beim Abschluss des bisherigen Vertrags.

Im KVG erlaubt Art. 76 Abs. 3 KVG, die Prämien der freiwilligen Taggeldversicherung nach Eintrittsalter und Regionen abzustufen. Art. 71 Abs. 1 KVG sichert beim Übertritt aus der Kollektiv- in die Einzeltaggeldversicherung das Eintrittsalter aus dem Kollektivvertrag. Für die Grundversicherung sieht Art. 61 Abs. 3 KVG nur die Abstufung für Kinder und junge Erwachsene vor.

Beispiel: Wann das Eintrittsalter zählt

Familie Meier fragt sich, wann welches Alter bei welchem Vertrag zählt. Die Tabelle zeigt vier Fälle aus 2026. Prämien für Zusatzversicherungen sind nicht amtlich publiziert, deshalb stehen hier nur die Regeln mit ihren Zahlen aus Gesetz und Zusatzbedingungen.

Person und VertragWas zähltZahl aus der Quelle
Tochter Elin, geboren am 10.03.2026, Spitalversicherung myFlex «Economy»Aufnahme ohne Vorbehalt ab Geburt, wenn der Antrag rechtzeitig eintrifftAntrag spätestens 30 Tage nach der Geburt, also bis 09.04.2026 (CSS-ZB, Ziff. 1.3)
Mutter Carla, 38, GrundversicherungKein Eintrittsalter, nur die Altersgruppe ErwachseneErwachsene ab 26 Jahren (Art. 61 Abs. 3 KVG, Art. 16a KVG)
Vater Pius, 44, freiwillige Taggeldversicherung nach KVGBeitritt möglich, Prämie darf nach Eintrittsalter abgestuft seinBeitritt zwischen dem vollendeten 15. und dem vollendeten 65. Altersjahr (Art. 67 Abs. 1 KVG)
Pius nach Stellenwechsel, Übertritt aus Kollektiv- in EinzeltaggeldEintrittsalter aus dem Kollektivvertrag bleibtArt. 71 Abs. 1 KVG

Was bedeutet das für dich?

Das Eintrittsalter macht Zusatzversicherungen zu einer langfristigen Entscheidung. Beachte:

  1. Tarifsystem erfragen. Frag vor dem Abschluss, ob die Prämie nach Eintrittsalter oder nach Altersstufen berechnet wird, und lass dir die Prämienentwicklung erklären.
  2. Nicht leichtfertig kündigen. Wer nach Jahren wechselt, verliert meist das tiefere Eintrittsalter und muss neue Gesundheitsfragen beantworten. Frag nach einem allfälligen Abfindungswert.
  3. Neugeborene rechtzeitig anmelden. Bei myFlex zum Beispiel gilt eine Frist von 30 Tagen, kürzer als die drei Monate der Grundversicherung. Mehr zu den Prämien für Kinder unter Kinderprämien-Rechner.
  4. Grundversicherung unabhängig vergleichen. In der Grundversicherung zählt das Eintrittsalter nicht; einen Wechsel dort kannst du jedes Jahr prüfen, im Prämienrechner. Deine Zusatzversicherung darf die Kasse deswegen nicht kündigen.

Zusatzversicherungen vergleichst du im Zusatzversicherungs-Vergleich. Die Kassen und ihre Kennzahlen stehen unter Krankenkassen.

Häufige Fehler

  • Das Eintrittsalter in der Grundversicherung vermuten. Dort gibt es nur drei Altersgruppen; ein früher Eintritt bringt keinen Rabatt.
  • Eine Zusatzversicherung nur wegen einer Prämienerhöhung kündigen. Beim neuen Vertrag gelten dein höheres Alter und dein heutiger Gesundheitszustand.
  • Die Frist für Neugeborene verpassen. Kommt der Antrag zu spät, prüft die Kasse die Gesundheit wie bei allen anderen.
  • Eintrittsalter und Altersstufen verwechseln. Nur beim Tarif nach Eintrittsalter bleibt die Prämie an das Alter beim Abschluss gebunden.

Häufige Fragen

Hängt meine Grundversicherungsprämie vom Eintrittsalter ab?

Nein. In der Grundversicherung zahlen alle Erwachsenen einer Kasse, Region, Franchise und eines Modells dieselbe Prämie, egal wann sie eingetreten sind. Es gibt nur die Altersgruppen Kinder, junge Erwachsene und Erwachsene.

Was ist der Unterschied zwischen Eintrittsalter und Altersstufen?

Beim Tarif nach Eintrittsalter bleibt deine Prämie an das Alter beim Abschluss gebunden; sie ändert sich mit den allgemeinen Tarifanpassungen, aber nicht wegen deines Geburtstags. Beim Tarif nach Altersstufen steigt die Prämie, wenn du in eine höhere Stufe wechselst. Welches System dein Produkt hat, steht im Tarif und in den AVB.

Verliere ich mein Eintrittsalter, wenn ich die Zusatzversicherung wechsle?

In der Regel ja. Bei einem neuen Vertrag zählt dein Alter beim neuen Abschluss, und die Kasse prüft deine Gesundheit neu. Eine Ausnahme regelt Art. 156 AVO für geschlossene Bestände beim gleichen Versicherer.

Lohnt es sich, eine Zusatzversicherung früh abzuschliessen?

Früh abschliessen heisst meist tieferes Eintrittsalter und weniger Gesundheitsfragen mit Vorbefunden. Dafür zahlst du länger Prämie. Ob es sich lohnt, hängt davon ab, ob du die Leistungen wirklich brauchst.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Aufsichtsverordnung (AVO), Art. 155Art. 155 AVOfedlex.admin.ch
  2. Aufsichtsverordnung (AVO), Art. 156Art. 156 Abs. 3 AVOfedlex.admin.ch
  3. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 76Art. 76 Abs. 3 KVGfedlex.admin.ch
  4. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 71Art. 71 Abs. 1 KVGfedlex.admin.ch
  5. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 67Art. 67 Abs. 1 KVGfedlex.admin.ch
  6. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 61Art. 61 Abs. 3 KVGfedlex.admin.ch
  7. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), Art. 4Art. 4 Abs. 2 Bst. r VAGfedlex.admin.ch
  8. CSS, Zusatzbedingungen Spitalversicherung myFlex (Ausgabe 01.2009)css.ch
Nächster Schritt

Zusatzversicherungen vergleichen

Zusatzversicherungen vergleichen