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Zusatzversicherung

Auch: Krankenzusatzversicherung, VVG-Versicherung, Zusatzversicherung Krankenkasse

Kurz erklärt

Eine Zusatzversicherung ist eine freiwillige Krankenversicherung, die Leistungen über die Grundversicherung hinaus bezahlt, etwa die halbprivate Spitalabteilung, Komplementärmedizin, Brillen oder Zahnbehandlungen. Sie untersteht dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Der Versicherer darf Gesundheitsfragen stellen, Vorbehalte anbringen und Anträge ablehnen. Leistungen und Prämien stehen in den Vertragsbedingungen und unterscheiden sich je nach Produkt.

Aktualisiert am

Illustration: zweiter durchscheinender Schirm über einem ersten, beide schützen ein kleines HausmodellSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Zusatzversicherungen sind freiwillig und unterstehen dem VVG; eine Aufnahmepflicht gibt es nicht.
  2. Leistungen, Prämien, Selbstbehalte und Wartefristen stehen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des einzelnen Produkts.
  3. Die bisherige Kasse darf dich beim Wechsel der Grundversicherung nicht zwingen, die Zusatzversicherung zu kündigen (Art. 7 Abs. 7 KVG).
  4. Ordentlich kündigen darf in der Krankenzusatzversicherung nur die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer, frühestens auf Ende des dritten Jahres mit drei Monaten Frist.
  5. 2024 boten laut FINMA 16 Schweizer Versicherer, 2 Niederlassungen und 9 Krankenkassen Krankenzusatzversicherungen an.

Was ist eine Zusatzversicherung?

Eine Zusatzversicherung ergänzt die obligatorische Grundversicherung. Sie bezahlt Leistungen, die das Krankenversicherungsgesetz (KVG) nicht oder nur teilweise übernimmt, oder sie gibt dir mehr Wahlfreiheit, etwa bei der Spitalabteilung oder der Ärztin im Spital. Sie ist freiwillig: Niemand muss eine Zusatzversicherung haben.

Rechtlich ist sie ein privater Vertrag nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) erlaubt den Krankenkassen, neben der Grundversicherung auch Zusatzversicherungen anzubieten, unterstellt diese aber ausdrücklich dem VVG (Art. 2 Abs. 2 KVAG). Neben Krankenkassen bieten auch private Versicherungsgesellschaften Krankenzusatzversicherungen an. Laut dem Versicherungsmarktbericht der FINMA waren es 2024 16 in der Schweiz domizilierte Versicherungsunternehmen, 2 Niederlassungen ausländischer Versicherer und 9 Krankenkassen. Die fünf grössten Anbieter hielten zusammen 75 % des Marktes.

Die wichtigsten Arten

  • Spitalzusatzversicherung: Aufenthalt in der halbprivaten (Zweibettzimmer) oder privaten Abteilung (Einbettzimmer), freie Arztwahl im Spital, oft freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz. Varianten mit Wahl der Abteilung beim Eintritt und Selbstbehalt heissen häufig Flex-Versicherungen.
  • Ambulante Zusatzversicherung: Beiträge an Brillen und Kontaktlinsen, nicht kassenpflichtige Medikamente, Komplementärmedizin bei anerkannten Therapeutinnen, Transport- und Rettungskosten, Prävention oder Fitness, Behandlungen im Ausland.
  • Zahnversicherung: Beiträge an Kontrollen, Dentalhygiene, Behandlungen und bei Kindern oft an die Kieferorthopädie.
  • Weitere: Reise- und Auslandschutz, Pflege- und Haushaltshilfe, Kapital bei Invalidität oder Tod, Taggeld bei Spitalaufenthalt.

So funktioniert es

Eine Zusatzversicherung schliesst du mit einem Antrag ab. Darin beantwortest du Gesundheitsfragen, bei höheren Leistungen manchmal ausführlicher oder mit Arztbericht. Der Versicherer prüft den Antrag und entscheidet: Er nimmt dich an, er nimmt dich mit einem Vorbehalt an, der bestimmte bestehende Leiden ausschliesst, oder er lehnt ab. Eine Pflicht zur Aufnahme gibt es nicht.

Die Leistungen stehen nicht im Gesetz, sondern in den Allgemeinen und Zusätzlichen Versicherungsbedingungen (AVB, ZVB) des Produkts. Dort findest du Jahreslimiten, Prozentsätze, Selbstbehalte, Wartefristen (zum Beispiel bei Mutterschaft), Altersgrenzen für den Eintritt und die Kündigungsregeln. Zwei Produkte mit ähnlichem Namen können sehr unterschiedlich leisten.

Die Prämie hängt vom Produkt ab und darf nach Eintrittsalter oder Altersstufen, Geschlecht, Region und gewähltem Selbstbehalt unterschiedlich sein. Die Tarife und AVB der Krankenzusatzversicherung sind bei der FINMA genehmigungspflichtig; die FINMA prüft, ob sie die Solvenz des Versicherers sichern und die Versicherten vor Missbrauch schützen. Öffentliche Prämiendaten wie für die Grundversicherung gibt es nicht.

Zusammenspiel mit der Grundversicherung

Die Grundversicherung zahlt zuerst. Die Zusatzversicherung übernimmt, was darüber hinausgeht, nach ihren AVB. Im Spital zum Beispiel bezahlen Kanton und Grundversicherung den Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals; der Kanton übernimmt dabei mindestens 55 % der Vergütung (Art. 49a KVG). Die Mehrkosten für die halbprivate oder private Abteilung und für die freie Arztwahl trägt die Spitalzusatzversicherung. Franchise und Selbstbehalt der Grundversicherung darf keine Versicherung übernehmen; das verbietet Art. 64 Abs. 8 KVG.

Grund- und Zusatzversicherung sind getrennte Verträge. Du kannst sie bei verschiedenen Anbietern abschliessen. Wechselst du die Grundversicherung, darf die bisherige Kasse dich nicht zwingen, auch die Zusatzversicherung zu kündigen, und sie darf die Zusatzversicherung nicht allein wegen des Wechsels kündigen (Art. 7 Abs. 7 und 8 KVG).

Rechtliche Grundlage

Eine eigene gesetzliche Liste der Zusatzleistungen gibt es nicht. Grundlage ist das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) zusammen mit den AVB des Produkts. Dass Zusatzversicherungen der Krankenkassen unter das VVG fallen, bestimmt Art. 2 Abs. 2 KVAG.

Aus dem VVG gelten unter anderem: das Widerrufsrecht von 14 Tagen (Art. 2a VVG), die Informationspflicht des Versicherers vor Vertragsschluss (Art. 3 VVG), die Anzeigepflicht bei den Gesundheitsfragen und das Kündigungsrecht des Versicherers bei einer Verletzung (Art. 4 und 6 VVG) sowie die ordentliche Kündigung auf Ende des dritten oder jedes folgenden Jahres mit drei Monaten Frist (Art. 35a Abs. 1 VVG). Art. 35a Abs. 4 VVG hält fest, dass in der Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung das ordentliche Kündigungsrecht und das Kündigungsrecht im Schadenfall nur dem Versicherungsnehmer zustehen.

Aus dem KVG sind Art. 7 Abs. 7 und 8 KVG wichtig (keine erzwungene Kündigung der Zusatzversicherung beim Wechsel der Grundversicherung) und Art. 64 Abs. 8 KVG (die Kostenbeteiligung der Grundversicherung darf nicht versichert werden). Die Aufsicht über Tarife und AVB liegt bei der FINMA nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).

Beispiel: Spitalaufenthalt mit und ohne Spitalzusatz

Thomas ist 45 Jahre alt und hat die Grundversicherung mit CHF 1'500 Franchise. Bis zum Juni 2026 hatte er Kosten von CHF 200. Dann verbringt er für eine geplante Operation fünf Tage in einem Listenspital seines Wohnkantons. Die Beträge der Spitalrechnung sind fiktiv, die Regeln gesetzlich.

Wer bezahlt was (fiktive Spitalrechnung, allgemeine Abteilung CHF 12'000)
PositionBetragWer bezahlt
Anteil Kanton, mindestens 55 %CHF 6'600Wohnkanton
Anteil Grundversicherung, höchstens 45 %CHF 5'400Krankenkasse, nach Abzug der Kostenbeteiligung
Restliche FranchiseCHF 1'300Thomas
Selbstbehalt 10 % von CHF 4'100CHF 410Thomas
Spitalbeitrag CHF 15 × 4 Tage (ohne Austrittstag)CHF 60Thomas
Mehrkosten halbprivate Abteilung und Arztwahlnach SpitaltarifSpitalzusatzversicherung nach AVB, sonst Thomas

Ob sich eine Spitalzusatzversicherung lohnt, hängt also nicht an den Behandlungskosten, sondern daran, wie viel dir Komfort und Wahlfreiheit wert sind. Welche Produkte welche Leistungen bieten, zeigt der Leistungsvergleich der Zusatzversicherungen.

Was bedeutet das für dich?

Bevor du eine Zusatzversicherung abschliesst oder wechselst, klär diese Fragen:

  1. Welche Lücke willst du schliessen? Schreibe auf, welche Leistungen du in den letzten Jahren selbst bezahlt hast: Brille, Dentalhygiene, Komplementärmedizin, Physiotherapie ausserhalb der Grundversicherung. Vergleiche das mit der Jahresprämie.
  2. Bist du gesund genug für einen Wechsel? Mit jeder neuen Diagnose steigt das Risiko eines Vorbehalts oder einer Ablehnung. Wer eine gute Zusatzversicherung hat und gesundheitliche Probleme, sollte sie nicht leichtfertig kündigen.
  3. Wie entwickelt sich die Prämie mit dem Alter? Produkte mit Altersstufen werden mit den Jahren teurer. Die AVB zeigen, ob die Prämie nach Eintrittsalter oder nach aktuellem Alter berechnet wird.
  4. Welche Fristen gelten? Kündigungsfristen und Kündigungsrechte bei Prämienerhöhungen stehen in den AVB und weichen oft von denen der Grundversicherung ab.

Die Grundversicherung kannst du unabhängig davon jedes Jahr wechseln. Die Prämien vergleichst du im Prämienrechner, Kennzahlen zu den Anbietern findest du unter Krankenkassen. Für eine persönliche Einschätzung zu Zusatzversicherungen kannst du eine Beratung anfragen.

Häufige Fehler

  • Zuerst kündigen, dann beantragen. Kündige eine bestehende Zusatzversicherung erst, wenn der neue Versicherer den Antrag schriftlich und ohne unerwünschten Vorbehalt angenommen hat.
  • Gesundheitsfragen ungenau beantworten. Eine verschwiegene Behandlung erlaubt dem Versicherer die Kündigung und kann Leistungen kosten.
  • Doppelt versichern. Wer über den Arbeitgeber oder eine Reiseversicherung bereits Auslandschutz hat, zahlt mit einer zweiten Deckung oft für dieselbe Leistung.
  • Nur den Produktnamen vergleichen. «Halbprivat» oder «Komplementär» bedeutet bei jedem Anbieter etwas anderes. Entscheidend sind Limiten, Prozentsätze und Selbstbehalte in den AVB.
  • Grund- und Zusatzversicherung verknüpfen. Ein Wechsel der Grundversicherung gefährdet die Zusatzversicherung nicht. Du musst nicht bei einer teuren Grundversicherung bleiben, nur weil dort die Zusatzversicherung liegt.

Häufige Fragen

Sind Zusatzversicherungen sinnvoll?

Das hängt davon ab, welche Lücken der Grundversicherung dich stören und was du selbst bezahlen könntest. Wer im Spital die freie Arztwahl oder ein Zweibettzimmer will, braucht eine Spitalzusatzversicherung. Wer vor allem Brillen oder Komplementärmedizin nutzt, sollte die Prämie mit den erwarteten Leistungen vergleichen.

Kann ich Grund- und Zusatzversicherung bei verschiedenen Kassen haben?

Ja. Grund- und Zusatzversicherung sind getrennte Verträge. Beim Wechsel der Grundversicherung darf die bisherige Kasse weder die Kündigung der Zusatzversicherung verlangen noch sie deshalb selbst kündigen.

Warum wurde mein Antrag für eine Zusatzversicherung abgelehnt?

Im VVG gilt Vertragsfreiheit. Der Versicherer beurteilt dein Risiko anhand der Gesundheitsfragen und darf den Antrag ablehnen oder mit einem Vorbehalt annehmen, ohne dass er das begründen muss. Ein anderer Versicherer kann anders entscheiden.

Wie viel kostet eine Zusatzversicherung im Monat?

Das hängt vom Produkt, deinem Eintrittsalter, dem Geschlecht, der Region und dem gewählten Selbstbehalt ab. Öffentliche Prämiendaten wie bei der Grundversicherung gibt es nicht; verbindlich ist nur die Offerte des Versicherers.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG), Art. 2 Abs. 2Art. 2 Abs. 2 KVAGfedlex.admin.ch
  2. Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 35aArt. 35a Abs. 4 VVGfedlex.admin.ch
  3. VVG, Art. 2a, 4 und 6Art. 4 VVGfedlex.admin.ch
  4. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 7 und 49aArt. 7 Abs. 7 und 8 KVGfedlex.admin.ch
  5. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 104Art. 104 KVVfedlex.admin.ch
  6. FINMA: Bericht über den Versicherungsmarkt 2024finma.ch
  7. BAG: Faktenblatt «Wechsel der Krankenkasse» vom 23.09.2025bag.admin.ch
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