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Grundversicherung

Auch: obligatorische Krankenversicherung, Basisversicherung, obligatorische Krankenpflegeversicherung, OKP

Kurz erklärt

Die Grundversicherung ist die obligatorische Krankenversicherung nach KVG, die jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz innert drei Monaten abschliessen muss. Sie deckt bei allen Kassen die gleichen Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Unterschiedlich sind nur Prämie, Versicherungsmodell und Service; du bezahlst zusätzlich Franchise und 10 % Selbstbehalt.

Aktualisiert am

Illustration: Solide Steinplatte als Fundament, auf der ein kleines Hausmodell stehtSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Wer in der Schweiz Wohnsitz nimmt oder hier geboren wird, muss sich innert drei Monaten versichern (Art. 3 KVG).
  2. Alle Krankenkassen müssen dich ohne Gesundheitsfragen aufnehmen und dürfen nur die gesetzlichen Leistungen übernehmen (Art. 5 KVAG, Art. 34 KVG).
  3. Pro Jahr zahlst du zusätzlich zur Prämie höchstens die Franchise plus CHF 700 Selbstbehalt (Art. 103 KVV).
  4. 2026 kostet die Grundversicherung für Erwachsene in der Stadt Zürich je nach Kasse, Modell und Franchise zwischen CHF 389.40 und CHF 724.00 im Monat (BAG).
  5. Die Kasse wechselst du auf den 1. Januar, wenn die Kündigung bis 30. November bei ihr eintrifft (Art. 7 Abs. 2 KVG).

Was ist die Grundversicherung?

Die Grundversicherung ist die Krankenversicherung, die in der Schweiz für alle Pflicht ist. Im Gesetz heisst sie «obligatorische Krankenpflegeversicherung», kurz OKP. Geregelt ist sie im Bundesgesetz über die Krankenversicherung, dem KVG. Umgangssprachlich sagt man auch Basisversicherung oder einfach «die Krankenkasse».

Die Grundversicherung bezahlt Behandlungen bei Krankheit, bei Mutterschaft und bei Unfall, soweit keine Unfallversicherung dafür aufkommt. Sie ist eine Sozialversicherung: Die Kassen dürfen ihre Mittel nur für die soziale Krankenversicherung verwenden, müssen alle Versicherten gleich behandeln und jede Person aufnehmen, die sich anmeldet. Es gibt keine Gesundheitsfragen und keine Vorbehalte. Ein 80-jähriger Mensch mit mehreren Krankheiten bezahlt bei derselben Kasse, im selben Modell und in derselben Prämienregion die gleiche Prämie wie eine gesunde Person im gleichen Alterssegment.

Davon zu unterscheiden ist die Zusatzversicherung. Sie läuft nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), ist freiwillig und deckt Leistungen, die die Grundversicherung nicht übernimmt, etwa die halbprivate Spitalabteilung, Zahnbehandlungen oder nicht ärztliche Komplementärmedizin. Bei Zusatzversicherungen darf die Kasse Gesundheitsfragen stellen und dich ablehnen. Grund- und Zusatzversicherung musst du nicht bei der gleichen Kasse haben.

Für wen gilt die Grundversicherung? Für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, also auch für Kinder, Rentnerinnen und Rentner sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung. Der Bundesrat kann die Pflicht auf bestimmte Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz ausdehnen, zum Beispiel auf Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die hier arbeiten. Ausnahmen gibt es etwa für Diplomatinnen und Diplomaten.

So funktioniert es

Anmeldung und Versicherungsbeginn

Du hast drei Monate Zeit, dich nach der Geburt oder nach dem Zuzug in die Schweiz zu versichern. Meldest du dich rechtzeitig an, gilt die Versicherung rückwirkend ab Geburt oder Zuzug. Bist du zu spät, beginnt der Schutz erst mit dem Beitritt, und bei einer nicht entschuldbaren Verspätung verlangt die Kasse einen Prämienzuschlag. Wer sich gar nicht versichert, wird vom Kanton einer Kasse zugewiesen. Die gesetzliche Versicherungspflicht kennt kaum Ausnahmen.

Gleiche Leistungen bei jeder Kasse

Was die Grundversicherung bezahlt, bestimmen Gesetz und Verordnungen: ärztliche Behandlungen ambulant und im Spital, Medikamente der Spezialitätenliste, Laboranalysen, Physiotherapie auf ärztliche Verordnung, Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals, Leistungen bei Mutterschaft, gewisse Vorsorgeuntersuchungen und Beiträge an Transporte. Den genauen Umfang beschreibt der Leistungskatalog. Die Kasse darf keine anderen Kosten übernehmen, auch nicht aus Kulanz. Deshalb bekommst du bei der teuersten Kasse medizinisch nicht mehr als bei der günstigsten.

Voraussetzung ist, dass eine Leistung wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist und von einem zugelassenen Leistungserbringer stammt. Ambulant kannst du Ärztin oder Arzt frei wählen, im Standardmodell auch direkt eine Fachärztin. Im Spital wählst du unter den Spitälern auf der Spitalliste deines Wohnkantons oder des Standortkantons.

Prämie und Kostenbeteiligung

Du bezahlst jeden Monat eine Prämie. Die Kasse legt sie pro Kanton und Prämienregion fest, das BAG genehmigt sie jedes Jahr. Kinder bis 18 Jahre bezahlen weniger als junge Erwachsene, junge Erwachsene von 19 bis 25 Jahren weniger als die übrigen Erwachsenen. Innerhalb dieser Altersgruppen hängt die Prämie nicht vom Alter und nicht vom Geschlecht ab.

Dazu kommt die Kostenbeteiligung, wenn du Leistungen beziehst: zuerst die Franchise von CHF 300 bis CHF 2'500 pro Kalenderjahr, danach der Selbstbehalt von 10 % bis höchstens CHF 700. Bei einem Spitalaufenthalt kommt für viele Erwachsene ein Beitrag von CHF 15 pro Tag hinzu. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt verlangt die Kasse keine Kostenbeteiligung.

Modelle

Neben dem Standardmodell mit freier Arztwahl bieten die Kassen günstigere Modelle an: Hausarztmodell, HMO, Telmed oder Apothekenmodell. Dort verpflichtest du dich, zuerst eine bestimmte Anlaufstelle zu kontaktieren. Die Leistungen bleiben gleich, nur der Zugang ist eingeschränkt. Einen Überblick gibt die Seite Versicherungsmodelle.

Rechtliche Grundlage

Die Grundversicherung beruht auf Art. 117 der Bundesverfassung und ist im KVG geregelt. Art. 1a KVG hält fest, dass die soziale Krankenversicherung Leistungen bei Krankheit, Unfall (soweit keine Unfallversicherung aufkommt) und Mutterschaft gewährt. Art. 3 Abs. 1 KVG verpflichtet jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz, sich innert drei Monaten nach Wohnsitznahme oder Geburt zu versichern. Art. 5 KVG regelt Beginn und Ende der Versicherung und den Prämienzuschlag bei verspätetem Beitritt, Art. 6 KVG die Zuweisung durch den Kanton.

Die freie Wahl der Kasse steht in Art. 4 KVG, die Aufnahmepflicht in Art. 5 Bst. i des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG). Art. 5 Bst. f KVAG verlangt Gegenseitigkeit und Gleichbehandlung der Versicherten. Den Wechsel regelt Art. 7 KVG: Abs. 2 erlaubt die Kündigung mit einem Monat Frist auf Ende Jahr, wenn die neue Prämie mitgeteilt wird, was mindestens zwei Monate im Voraus geschehen muss.

Die Leistungen stehen in Art. 25–31 KVG, die Voraussetzungen Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit in Art. 32 KVG. Art. 34 Abs. 1 KVG verbietet den Kassen, andere Kosten zu übernehmen. Die Prämiengrundsätze regelt Art. 61 KVG, die Kostenbeteiligung Art. 64 KVG mit den Beträgen in Art. 103 und Art. 104 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV). Die Prämienreduktion bei Unfalldeckung über das UVG steht in Art. 91a KVV.

Beispiel: was die Grundversicherung 2026 in Zürich kostet

Lara ist 36 Jahre alt, wohnt in der Stadt Zürich (Prämienregion 1) und hat keine Unfalldeckung über einen Arbeitgeber. Die Tabelle zeigt die Monatsprämien 2026 für Erwachsene mit Unfalldeckung aus den offiziellen BAG-Daten, jeweils die günstigste, die mittlere und die teuerste von 128 Angeboten.

Prämien 2026, Gemeinde Zürich (Region 1), Erwachsene, mit Unfall; Quelle BAG
FranchisegünstigsteMedianteuerste
CHF 300CHF 517.70CHF 580.00CHF 724.00
CHF 2'500CHF 389.40CHF 453.90CHF 595.70

Zum Vergleich: In der Stadt Bern (Region 1) liegen die Prämien 2026 für dieselbe Person mit Franchise CHF 300 zwischen CHF 545.90 und CHF 758.90 im Monat. Der Wohnort beeinflusst die Prämie also stark, die Leistung bleibt dieselbe. Deine eigenen Werte findest du im Prämienrechner, die Profile der Kassen unter Krankenkassen.

Was bedeutet das für dich?

Weil die Leistungen überall gleich sind, lohnt sich ein Vergleich fast immer. Geh dabei in dieser Reihenfolge vor:

  1. Franchise festlegen. Schätze deine Gesundheitskosten der letzten Jahre. Wer selten zum Arzt geht, fährt oft mit einer hohen Franchise besser; wer regelmässig Behandlungen braucht, mit CHF 300. Der Franchise-Rechner rechnet beide Fälle durch.
  2. Modell wählen. Bist du bereit, zuerst eine Hausarztpraxis, eine HMO oder eine Telefonberatung zu kontaktieren, sparst du Prämie. Hältst du dich nicht an die Regeln des Modells, kann die Kasse Leistungen verweigern.
  3. Unfalldeckung prüfen. Bist du angestellt und mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber, bist du über das UVG gegen Unfall versichert. Dann kannst du die Unfalldeckung bei der Krankenkasse sistieren.
  4. Kasse vergleichen und wechseln. Die neuen Prämien kommen jeweils im Herbst. Die Kündigung muss bis 30. November bei deiner Kasse sein, dann gilt der Wechsel ab 1. Januar. Anleitung und Vorlage findest du unter Kasse wechseln und alle Termine unter Fristen.
  5. Prämienverbilligung prüfen. Bei tiefem Einkommen zahlt dein Kanton einen Teil der Prämie. Die Regeln unterscheiden sich stark von Kanton zu Kanton, siehe Prämienverbilligung.

Hast du Zusatzversicherungen, kannst du die Grundversicherung trotzdem wechseln. Die Zusatzversicherung bleibt bei der bisherigen Kasse, bis du sie separat kündigst.

Häufige Fehler

  • Glauben, eine teurere Kasse zahle mehr. Die Leistungen der Grundversicherung sind gesetzlich festgelegt. Mehr Prämie bedeutet nicht mehr Leistung.
  • Die Zusatzversicherung mitkündigen. Wer mit Vorerkrankungen wechselt, verliert die Zusatzversicherung oft endgültig, weil die neue Kasse ablehnen darf. Kündige nur die Grundversicherung, wenn du die Zusatzdeckung behalten willst.
  • Die Unfalldeckung doppelt bezahlen. Angestellte mit UVG-Schutz zahlen oft unnötig den Unfallanteil. Umgekehrt musst du die Unfalldeckung wieder einschliessen, wenn du die Stelle verlässt oder unter 8 Wochenstunden fällst.
  • Die Frist verpassen. Eine Kündigung, die am 1. Dezember eintrifft, ist zu spät. Schicke sie eingeschrieben und rechtzeitig.
  • Die Anmeldung nach dem Zuzug aufschieben. Nach drei Monaten ohne Anmeldung verlierst du den rückwirkenden Schutz und riskierst einen Prämienzuschlag.

Wie wir Prämien und Beispiele berechnen, erklären wir unter So rechnen wir.

Häufige Fragen

Ist die Grundversicherung bei allen Krankenkassen gleich?

Ja, die Leistungen sind gesetzlich festgelegt und bei jeder Kasse identisch. Die Kassen dürfen nicht mehr und nicht weniger übernehmen. Unterschiede gibt es bei der Prämie, bei den angebotenen Modellen und beim Service.

Was zahlt die Grundversicherung nicht?

Nicht gedeckt sind zum Beispiel die meisten Zahnbehandlungen, Brillen für Erwachsene, nicht ärztliche Komplementärmedizin und die halbprivate oder private Spitalabteilung. Dafür gibt es Zusatzversicherungen, die freiwillig sind und eine Gesundheitsprüfung verlangen können.

Kann mich eine Krankenkasse in der Grundversicherung ablehnen?

Nein. Jede Kasse muss in ihrem Tätigkeitsgebiet jede versicherungspflichtige Person aufnehmen, unabhängig von Alter und Gesundheit. Gesundheitsfragen sind in der Grundversicherung nicht erlaubt.

Wie viel kostet die Grundversicherung im Monat?

Das hängt von Wohnort, Alter, Franchise, Modell und Kasse ab. Für eine erwachsene Person in der Stadt Zürich lagen die Prämien 2026 zwischen CHF 389.40 und CHF 724.00 im Monat. Deine genaue Prämie zeigt der Prämienrechner mit den offiziellen BAG-Daten.

Muss ich die Unfalldeckung in der Grundversicherung behalten?

Nur wenn du nicht über den Arbeitgeber nach UVG versichert bist. Arbeitest du mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber, kannst du die Unfalldeckung bei der Krankenkasse sistieren und sparst den Unfallanteil der Prämie.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 3Art. 3 KVGfedlex.admin.ch
  2. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 1aArt. 1a KVGfedlex.admin.ch
  3. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 7Art. 7 KVGfedlex.admin.ch
  4. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 34Art. 34 KVGfedlex.admin.ch
  5. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 KVGfedlex.admin.ch
  6. Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG), Art. 5Art. 5 KVAGfedlex.admin.ch
  7. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103Art. 103 KVVfedlex.admin.ch
  8. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 61Art. 61 KVGfedlex.admin.ch
  9. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 91aArt. 91a KVVfedlex.admin.ch
  10. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 104Art. 104 KVVfedlex.admin.ch
  11. Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), Art. 13Art. 13 UVVfedlex.admin.ch
  12. Bundesverfassung (BV), Art. 117Art. 117 BVfedlex.admin.ch
  13. BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
  14. BAG, Prämienrechner priminfo.admin.chpriminfo.admin.ch
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