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Glossar · Kosten und PrämienArt. 61 Abs. 2bis KVG

Prämienregion

Auch: Region 1, 2, 3

Kurz erklärt

Die Prämienregion ist das Gebiet innerhalb eines Kantons, für das eine Krankenkasse die gleiche Grundversicherungsprämie verlangt. Das EDI teilt jede Gemeinde einer Region 1, 2 oder 3 zu. 2026 haben 11 Kantone mehrere Regionen, 15 nur eine. Massgebend ist deine Wohngemeinde, nicht die Postleitzahl.

Aktualisiert am

Illustration: Landschaftskarte, aufgeteilt in drei sanft unterschiedlich getönte ZonenSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Die Kassen dürfen ihre Prämien innerhalb eines Kantons regional abstufen; das EDI legt Regionen und maximale Unterschiede fest (Art. 61 Abs. 2bis KVG).
  2. 2026 haben BE, GR, LU, SG und ZH drei Regionen, BL, FR, SH, TI, VD und VS zwei, alle übrigen 15 Kantone eine.
  3. Zwischen Region 1 und 2 darf der Unterschied je nach Kanton höchstens 10 % oder 15 % betragen, zwischen Region 2 und 3 höchstens 5 % oder 10 %.
  4. Prämien 2026, Jahrgang 1990, Franchise CHF 300: Median CHF 580.00 in Zürich (Region 1), CHF 497.20 in Hinwil (Region 3) pro Monat; Quelle BAG.
  5. Die Zuordnung gilt pro Gemeinde; die Postleitzahl dient nur als Suchhilfe.

Was ist eine Prämienregion?

Eine Prämienregion ist eine Gruppe von Gemeinden innerhalb eines Kantons, für die eine Krankenkasse in der Grundversicherung dieselbe Prämie verlangt. Die Prämie hängt in der Schweiz nicht vom Einkommen oder vom Gesundheitszustand ab, sondern von Kasse, Modell, Franchise, Altersgruppe, Unfalldeckung und eben vom Wohnort. Der Wohnort wirkt auf zwei Ebenen: Zuerst stuft jede Kasse ihre Prämien nach Kanton ab. Innerhalb eines Kantons kann sie die Prämien zusätzlich nach Region abstufen.

Die Regionen heissen Region 1, 2 und 3. Region 1 hat die höchsten zulässigen Prämien, Region 3 die tiefsten. Im Kanton Zürich besteht Region 1 nur aus der Stadt Zürich; Winterthur liegt in Region 2, Hinwil in Region 3. Kantone ohne Unterteilung führen in den Daten des BAG die Region 0. Für 2026 gilt: Bern, Graubünden, Luzern, St. Gallen und Zürich haben drei Regionen; Basel-Landschaft, Freiburg, Schaffhausen, Tessin, Waadt und Wallis haben zwei; die übrigen 15 Kantone haben eine.

Die Prämienregion ist keine Einteilung der Kassen, sondern des Bundes. Alle Kassen verwenden dieselben Regionen. Sie entscheiden aber selbst, wie stark sie ihre Prämien innerhalb des erlaubten Rahmens abstufen. Die Einteilung betrifft nur die Grundversicherung; bei Zusatzversicherungen gelten die Tarife der Kasse.

So funktioniert es

Die Einteilung läuft in drei Schritten:

  1. Gemeinde zuordnen. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) teilt jede Gemeinde der Schweiz in einer Verordnung einer Region zu. Das BAG veröffentlicht die Liste jedes Jahr als Tabelle mit BFS-Gemeindenummer, Gemeinde und Region.
  2. Unterschiede begrenzen. Das EDI legt pro Kanton fest, wie stark die Prämien zwischen den Regionen höchstens voneinander abweichen dürfen. Die Grenze gilt für die ordentliche Versicherung mit Unfalldeckung.
  3. Prämie festlegen. Jede Kasse berechnet ihre Prämien je Kanton und Region und legt sie dem BAG zur Genehmigung vor. Der Prämienrechner des Bundes auf Priminfo und unser Rechner zeigen die genehmigten Prämien je Gemeinde.

Für dich zählt die Gemeinde, in der du deinen Wohnsitz hast. Die Postleitzahl ist dafür nicht zuverlässig: Eine Postleitzahl kann mehrere Gemeinden umfassen, die in verschiedenen Regionen liegen. Das BAG hält ausdrücklich fest, dass die Postleitzahl nur als Suchhilfe dient.

Die zulässigen Unterschiede nach der Verordnung des EDI (Stand 2026):

KantonRegion 1 zu 2Region 2 zu 3
Bern, Graubünden, Zürichhöchstens 15 %höchstens 10 %
Luzernhöchstens 15 %höchstens 5 %
St. Gallenhöchstens 10 %höchstens 10 %
Basel-Landschaft, Schaffhausen, Tessin, Waadt, Wallishöchstens 15 %keine Region 3
Freiburghöchstens 10 %keine Region 3

Rechtliche Grundlage

Art. 61 Abs. 2 KVG verpflichtet die Kassen, die Prämien nach den kantonalen Kostenunterschieden abzustufen; massgebend ist der Wohnort der versicherten Person. Nach Art. 61 Abs. 2bis KVG kann die Kasse die Prämien zusätzlich regional abstufen. Das EDI legt die Regionen und die maximal zulässigen Prämienunterschiede einheitlich fest, basierend auf den Kostenunterschieden zwischen den Regionen.

Das EDI hat das in der Verordnung über die Prämienregionen vom 15.03.2022 (SR 832.106) umgesetzt. Art. 1 verweist für die Regionen auf Anhang 1, Art. 2 für die maximalen Unterschiede auf Anhang 2. Art. 3 regelt Gemeindefusionen: Die frühere Einteilung bleibt auf dem Gebiet jeder früheren Gemeinde bestehen, bis das EDI die neue Gemeinde einteilt. Mit einer Änderung vom 28.08.2026 hat das EDI den Anhang 1 auf den 01.01.2027 neu gefasst; das BAG veröffentlicht die neue Einteilung auf seiner Seite zu den Prämienregionen. Art. 91 Abs. 1ter KVV verwendet die Prämienregion auch für den Mindestbetrag bei sehr kleinen Versichertenbeständen.

Beispiel: drei Gemeinden im Kanton Zürich

Tobias ist 36 Jahre alt und zieht vielleicht aus der Stadt Zürich weg. Er vergleicht drei Gemeinden in den drei Prämienregionen des Kantons. Prämien 2026, Erwachsene mit Jahrgang 1990, mit Unfall; Median aller Angebote der Gemeinde; Quelle BAG.

Gemeinde (Region)Franchise CHF 300Franchise CHF 2'500
Zürich (Region 1)CHF 580.00CHF 453.90
Winterthur (Region 2)CHF 528.05CHF 400.00
Hinwil (Region 3)CHF 497.20CHF 368.90

Was bedeutet das für dich?

Die Prämienregion kannst du nicht wählen; sie folgt deinem Wohnort. Sie ist aber wichtig, wenn du umziehst oder Prämien vergleichst:

  1. Vergleiche immer mit deiner Gemeinde. Der Prämienrechner arbeitet mit der BFS-Gemeinde und damit automatisch mit der richtigen Region.
  2. Melde einen Umzug sofort. Die Kasse muss die Prämie deiner neuen Gemeinde berechnen. Ziehst du in eine günstigere Region, profitierst du erst, wenn die Kasse davon weiss.
  3. Prüfe beim Umzug einen Kassenwechsel. Die Rangfolge der Kassen kann sich zwischen Regionen und Kantonen ändern. Wann du wechseln kannst, steht unter Fristen.
  4. Nutze die Kantonsübersichten. Unter Prämien nach Kanton zeigen wir die Prämien je Kanton und Region, zum Beispiel für Zürich.

Die Kennzahlen der Kassen findest du unter Krankenkassen. Die mittlere Prämie berechnet das BAG ebenfalls je Kanton und Region; eine mittlere Prämie pro Gemeinde gibt es nicht.

Häufige Fehler

  • Mit der Postleitzahl rechnen. Eine Postleitzahl kann Gemeinden in verschiedenen Regionen umfassen. Massgebend ist die Gemeinde.
  • Die Region mit der Kasse verwechseln. Alle Kassen nutzen dieselben Regionen; wie stark sie abstufen, entscheidet jede Kasse im Rahmen des EDI.
  • Den Umzug nicht melden. Die Kasse rechnet sonst mit der alten Gemeinde weiter.
  • Regionen des Vorjahres verwenden. Das EDI passt die Einteilung an, für 2027 mit einem neuen Anhang 1.

Wie wir Prämien auswerten, erklären wir unter So rechnen wir.

Häufige Fragen

In welcher Prämienregion wohne ich?

Das hängt von deiner Wohngemeinde ab. Das BAG veröffentlicht jedes Jahr eine Liste aller Gemeinden mit ihrer Region. Im Prämienrechner wählst du deine Gemeinde, und die Region wird automatisch berücksichtigt.

Warum ist die Prämie in der Stadt höher als auf dem Land?

Die Regionen bilden Kostenunterschiede innerhalb eines Kantons ab. Das EDI legt die zulässigen Prämienunterschiede aufgrund dieser Kostenunterschiede fest (Art. 61 Abs. 2bis KVG). Im Kanton Zürich zum Beispiel bildet die Stadt Zürich allein die Region 1.

Ändert sich meine Prämie, wenn ich innerhalb des Kantons umziehe?

Ja, wenn die neue Gemeinde in einer anderen Region liegt. Massgebend ist dein Wohnort. Melde den Umzug deiner Kasse sofort, damit sie die richtige Prämie berechnet.

Können sich die Prämienregionen ändern?

Ja. Das EDI passt die Einteilung an, zum Beispiel nach Gemeindefusionen. Nach einer Fusion behält jede frühere Gemeinde ihre Region, bis das EDI die neue Gemeinde einteilt (Art. 3 der Verordnung). Für 2027 hat das EDI den Anhang mit der Einteilung neu gefasst.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 61Art. 61 Abs. 2bis KVGfedlex.admin.ch
  2. Verordnung des EDI über die Prämienregionen (SR 832.106), Art. 1–3 und AnhängeArt. 1–3 VO EDI Prämienregionenfedlex.admin.ch
  3. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 91Art. 91 KVVfedlex.admin.ch
  4. BAG: Krankenversicherung, Prämienregionenbag.admin.ch
  5. BAG: Krankenversicherungsprämien, Datensatzopendata.swiss
  6. BAG: Priminfo, Prämienübersichtpriminfo.admin.ch
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