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Krankenversicherung für Selbständige und KMU: der Überblick

Was Selbständige und KMU selbst versichern müssen und was freiwillig ist: Grundversicherung, Unfall, Krankentaggeld, die ersten Angestellten und die Lohnfortzahlung bei Krankheit, mit Rechtsgrundlagen und Fristen.

Kurz beantwortet

Als Selbständige behältst du die Grundversicherung, verlierst aber den Schutz über einen Arbeitgeber: Unfälle deckt die Krankenkasse nur mit Franchise und ohne Taggeld, Lohn bei Krankheit zahlt niemand. Beides regelst du selbst, mit freiwilliger UVG-Versicherung und Krankentaggeldversicherung. Stellst du Personal an, musst du es nach UVG gegen Unfall versichern.

Illustration: Laptop, kleiner Ladenschlüssel und ein kräftiger Regenschirm an einer Werkbank in einer aufgeräumten WerkstattSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Die Grundversicherung hängt vom Wohnsitz ab, nicht vom Arbeitsverhältnis; für Selbständige gelten dieselben Prämien und Regeln wie für alle (Art. 3 und 61 KVG).
  2. Selbständige sind nicht obligatorisch nach UVG versichert; sie können sich freiwillig versichern, mit einem versicherten Verdienst von mindestens CHF 66'690 (Art. 4 UVG, Art. 138 UVV).
  3. Eine Krankentaggeldversicherung nach KVG kann abschliessen, wer zwischen 15 und 65 ist; das Taggeld fliesst mindestens 720 Tage innerhalb von 900 Tagen (Art. 67 und 72 KVG).
  4. Arbeitgeber müssen alle Angestellten nach UVG gegen Berufsunfälle versichern, ab 8 Stunden pro Woche auch gegen Nichtberufsunfälle (Art. 1a und 69 UVG, Art. 13 UVV).
  5. Ohne gleichwertige Versicherung zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit im ersten Dienstjahr 3 Wochen Lohn, danach länger (Art. 324a OR).

Selbständige und KMU: welche Versicherung was abdeckt

Als Angestellte bist du über drei Wege abgesichert, ohne viel dafür zu tun: Die Grundversicherung zahlt deine Behandlungen, der Arbeitgeber versichert dich nach UVG gegen Unfall, und bei Krankheit zahlt er den Lohn weiter oder hat dafür eine Taggeldversicherung. Machst du dich selbständig, bleibt nur der erste Weg. Die beiden anderen regelst du selbst oder gar nicht.

Wer dann Personal anstellt, wechselt die Seite: Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber eines KMU musst du deine Angestellten gegen Unfall versichern und bei Krankheit den Lohn weiterzahlen. Die Tabelle zeigt, was wo geregelt ist.

Wer welches Risiko trägt
RisikoAngestellteSelbständigeRechtsgrundlageVertiefung
Behandlung bei KrankheitGrundversicherungGrundversicherung, gleiche RegelnArt. 3 und 61 KVGSelbständig werden
Behandlung bei UnfallUVG über den Arbeitgeber, ohne FranchiseGrundversicherung mit Franchise, oder freiwillig UVGArt. 1a, 4 UVG, Art. 8 KVGUnfallversicherung für Selbständige
Lohnausfall bei UnfallUVG-Taggeld 80 % ab dem dritten Tagnur mit freiwilliger UVG-VersicherungArt. 16–17 UVGUnfallversicherung für Selbständige
Lohnausfall bei KrankheitLohnfortzahlung oder Taggeldversicherung des Arbeitgebersnur mit eigener KrankentaggeldversicherungArt. 324a OR, Art. 67–72 KVGKrankentaggeld für Selbständige

Die folgenden Abschnitte beantworten die sechs Fragen, die Selbständige und KMU am häufigsten stellen. Jeder Abschnitt gibt die Antwort im ersten Absatz und verweist auf den Artikel, der das Thema mit Schritten, Beispielrechnung und Sonderfällen vertieft. Die Altersvorsorge (AHV, berufliche Vorsorge) behandeln wir nur, soweit sie die Krankenversicherung berührt.

Was ändert sich bei der Krankenkasse, wenn du selbständig wirst?

An der Grundversicherung ändert sich nichts: Sie hängt vom Wohnsitz ab, nicht vom Arbeitsverhältnis, und kostet für Selbständige gleich viel wie für Angestellte. Wegfallen dagegen der Unfallschutz über den Arbeitgeber und die Lohnfortzahlung bei Krankheit. Beides musst du selbst lösen, und zwar ab dem ersten Tag der Selbständigkeit.

Der UVG-Schutz des bisherigen Arbeitgebers endet am 31. Tag nach dem Tag, an dem dein Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört (Art. 3 Abs. 2 UVG). Danach deckt die Krankenkasse Unfälle wieder von Gesetzes wegen (Art. 8 Abs. 2 KVG). Hattest du die Unfalldeckung als Angestellte sistiert, meldest du der Kasse das Ende der UVG-Deckung innert eines Monats (Art. 11 Abs. 2 KVV); die Prämie steigt dann um den Unfallanteil, der höchstens 7 % beträgt (Art. 91a Abs. 4 KVV).

Die Kasse musst du nicht wechseln. Die Prämie deiner Grundversicherung senkst du als Selbständige mit denselben Mitteln wie alle: Franchise, Versicherungsmodell, Kassenwechsel auf Ende Jahr. Schwankt dein Einkommen stark, prüfst du zudem die Prämienverbilligung deines Kantons; sie hängt vom Einkommen ab, nicht von der Erwerbsform (Art. 65 KVG).

Wie du die Versicherungen beim Start Schritt für Schritt ordnest, was bei einer eigenen GmbH oder AG anders ist und welche Beiträge an AHV und Vorsorge dazukommen, erklärt der Artikel Selbständig werden: Kranken-, Unfall- und Taggeldversicherung richtig lösen.

Unfall: Krankenkasse oder freiwillige UVG-Versicherung?

Beides deckt die Behandlung, aber nur die freiwillige UVG-Versicherung ersetzt auch Einkommen. Über die Krankenkasse zahlst du bei einem Unfall Franchise und Selbstbehalt wie bei Krankheit und bekommst kein Taggeld. Die freiwillige UVG-Versicherung zahlt die Behandlung ohne Kostenbeteiligung und ab dem dritten Tag nach dem Unfalltag ein Taggeld von 80 % des versicherten Verdienstes (Art. 16 und 17 UVG).

Freiwillig versichern können sich Selbständigerwerbende mit Wohnsitz in der Schweiz und ihre mitarbeitenden Familienglieder, die nicht obligatorisch versichert sind (Art. 4 Abs. 1 UVG). Den versicherten Verdienst vereinbarst du bei Vertragsabschluss; er beträgt bei Selbständigen mindestens CHF 66'690 und höchstens CHF 148'200 im Jahr (Art. 138 und Art. 22 Abs. 1 UVV). Wer ohne Angestellte in einer Branche arbeitet, für die die Suva zuständig ist, etwa auf dem Bau, versichert sich bei der Suva, alle anderen bei einem privaten UVG-Versicherer (Art. 135 UVV).

Die Unfalldeckung deiner Krankenkasse ruhen zu lassen, darauf haben nur Personen Anspruch, die obligatorisch nach UVG versichert sind (Art. 8 Abs. 1 KVG). Wie du zwischen beiden Wegen entscheidest, was die Prämie der freiwilligen UVG-Versicherung bestimmt und wie sechs Wochen Ausfall nach einem Unfall in beiden Varianten aussehen, rechnet der Artikel Unfallversicherung für Selbständige vor. Den Unfallanteil deiner Prämie zeigt der Sistierungs-Rechner:

Krankentaggeld: wie sichern Selbständige den Lohnausfall bei Krankheit ab?

Mit einer eigenen Krankentaggeldversicherung, nach KVG oder nach VVG. Ein Obligatorium gibt es nicht, aber ohne diese Versicherung hast du bei Krankheit kein Ersatzeinkommen. Die Grundversicherung zahlt nur Behandlungen, nie Lohn.

Die beiden Formen unterscheiden sich vor allem bei der Aufnahme und bei den Mindestleistungen:

PunktTaggeld nach KVGTaggeld nach VVG
Wer kann abschliessenwer in der Schweiz wohnt oder arbeitet, vom vollendeten 15. bis zum vollendeten 65. Altersjahr (Art. 67 Abs. 1 KVG)nach den Bedingungen des Versicherers
Aufnahmejede Krankenkasse muss dich in ihrem Tätigkeitsgebiet aufnehmen (Art. 5 Bst. i KVAG)Versicherer darf Gesundheitsfragen stellen und ablehnen (Art. 4 VVG)
Vorbehaltefür bestehende Krankheiten möglich, fallen spätestens nach 5 Jahren dahin (Art. 69 KVG)nach Vertrag
Beginnab mindestens 50 % Arbeitsunfähigkeit, ohne andere Abrede am dritten Tag (Art. 72 Abs. 2 KVG)nach vereinbarter Wartefrist
Dauermindestens 720 Tage innerhalb von 900 Tagen (Art. 72 Abs. 3 KVG)nach Vertrag

Die wichtigste Stellschraube ist die Wartefrist: Je später das Taggeld beginnt, desto tiefer die Prämie; bei der KVG-Form muss der Versicherer die Prämie für eine Wartefrist reduzieren (Art. 76 Abs. 2 KVG). Die Tage bis zum ersten Taggeld überbrückst du mit eigenen Reserven. Wie Wartefrist, Höhe und Gesundheitsfragen zusammenspielen, mit einer Beispielrechnung für 30 und 60 Tage Wartefrist, vertieft der Artikel Krankentaggeld für Selbständige. Massgebend sind bei VVG-Verträgen die AVB und die Auskunft des Versicherers.

Erste Angestellte: was muss ein KMU versichern?

Pflicht ist die Unfallversicherung nach UVG, freiwillig die Krankentaggeldversicherung. Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden sind obligatorisch gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert (Art. 1a UVG), und du als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sorgst dafür, dass sie bei einem Versicherer versichert sind (Art. 69 UVG). Arbeitet jemand mindestens 8 Stunden pro Woche bei dir, ist er auch gegen Nichtberufsunfälle versichert (Art. 13 Abs. 1 UVV).

Die Prämie für Berufsunfälle trägst du, die Prämie für Nichtberufsunfälle geht zulasten der Angestellten: Du schuldest den ganzen Betrag und ziehst ihren Anteil vom Lohn ab (Art. 91 UVG). Für welche Branchen die Suva zuständig ist, regelt Art. 66 UVG; alle anderen Betriebe wählen einen privaten UVG-Versicherer. Versicherst du eine angestellte Person nicht, zahlt die Ersatzkasse die gesetzlichen Leistungen und zieht die Ersatzprämien bei dir ein (Art. 73 UVG).

Eine Krankentaggeldversicherung schreibt das Bundesrecht nicht vor, manche Gesamtarbeitsverträge aber schon. Schliesst du eine ab, geschieht das meist als Kollektivversicherung für den ganzen Betrieb; nach KVG kann ein Arbeitgeber sie für sich und seine Angestellten abschliessen (Art. 67 Abs. 3 KVG). Scheidet jemand aus, hat er bei der KVG-Form ein Recht, in die Einzelversicherung überzutreten, das er innert 3 Monaten nach der Mitteilung geltend machen muss (Art. 71 KVG).

In der Grundversicherung deiner Angestellten hast du als Arbeitgeber keine Rolle: Jede Person wählt ihre Kasse selbst, und Kollektivrabatte gibt es dort nicht, weil jede Kasse von ihren Versicherten grundsätzlich dieselben Prämien erhebt (Art. 61 Abs. 1 KVG). Neben den Versicherungen für Unfall und Krankheit kommen mit der ersten angestellten Person die Abrechnung der AHV-Beiträge und, ab einem bestimmten Jahreslohn, die berufliche Vorsorge dazu. Was du beim ersten Arbeitsvertrag klärst, von der Anmeldung beim Versicherer über die Schwelle für die Pensionskasse bis zur Regel bei Krankheit, erklärt der Artikel Erste Angestellte: UVG, Krankentaggeld und Lohnfortzahlung.

Lohnfortzahlung bei Krankheit: was schulden Arbeitgeber?

Ohne besondere Regelung zahlst du als Arbeitgeber einer kranken Person im ersten Dienstjahr 3 Wochen Lohn, danach eine angemessen längere Zeit (Art. 324a Abs. 1 und 2 OR). Für diese Lohnfortzahlung gilt als Voraussetzung, dass das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen ist, und dass die Person ohne eigenes Verschulden an der Arbeit verhindert ist.

Wie lange «angemessen» ist, bestimmen die Gerichte je nach Region mit der Basler, Berner oder Zürcher Skala; im 2. Dienstjahr sind es je nach Skala 1 Monat, 2 Monate oder 8 Wochen. Eine andere Regelung ist erlaubt, wenn sie schriftlich vereinbart, mindestens gleichwertig und in einem Arbeits-, Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag festgehalten ist (Art. 324a Abs. 4 OR). Als gleichwertig gilt laut SECO eine Krankentaggeldversicherung mit 80 % des Lohnes während 720 Tagen, wenn der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Prämie zahlt.

Für ein KMU mit wenigen Angestellten ist das ein finanzielles Risiko: Ohne Versicherung trägt der Betrieb den Lohn der kranken Person selbst und braucht oft zusätzlich eine Stellvertretung. Während der Krankheit gilt nach der Probezeit zudem eine Sperrfrist für Kündigungen: 30 Tage im ersten Dienstjahr, 90 Tage im 2. bis 5. und 180 Tage ab dem 6. Dienstjahr (Art. 336c OR). Die Skalen im Detail, eine Beispielrechnung mit und ohne Taggeldversicherung und eine Checkliste für Arbeitgeber stehen im Artikel Lohnfortzahlung bei Krankheit: was Arbeitgeber schulden. Bei Unfall gilt statt der Lohnfortzahlung die Unfallversicherung.

Häufige Fehler

  • Die Unfalldeckung sistiert lassen. Nach dem Ende der Anstellung deckt die Kasse Unfälle zwar wieder von Gesetzes wegen, verlangt aber den Unfallanteil der Prämie. Melde das Ende der UVG-Deckung innert eines Monats.
  • Ohne Taggeld starten. Wer als Selbständige keine Krankentaggeldversicherung hat, hat bei längerer Krankheit kein Ersatzeinkommen. Die Frage gehört an den Anfang, nicht an den Tag der Krankheit.
  • Die Wartefrist nicht mit den Reserven abstimmen. Eine lange Wartefrist spart Prämie, aber die Tage bis zum ersten Taggeld zahlst du selbst.
  • Gesundheitsfragen ungenau beantworten. Bei VVG-Verträgen musst du die gestellten Fragen wahrheitsgemäss beantworten (Art. 4 VVG); sonst riskierst du die Kündigung des Vertrags.
  • Die erste angestellte Person nicht versichern. Die UVG-Pflicht beginnt mit dem Arbeitsverhältnis. Fehlt die Versicherung, springt die Ersatzkasse ein und fordert Ersatzprämien.

Womit anfangen?

  1. Grundversicherung prüfen: Vergleiche Prämie, Franchise und Modell im Prämienrechner; die Kennzahlen der Kassen stehen in der Übersicht der Krankenkassen.
  2. Unfall regeln: Entscheide zwischen Unfalldeckung in der Krankenkasse und freiwilliger UVG-Versicherung; der Rechner unter Unfall sistieren zeigt den Unfallanteil deiner Prämie.
  3. Krankentaggeld klären: Lege fest, welchen Teil deines Einkommens du versichern willst und wie lange du ohne Taggeld auskommst; hol dann Offerten für KVG- und VVG-Taggeld ein.
  4. Als Arbeitgeber: Vor dem ersten Arbeitstag einen UVG-Versicherer wählen und im Arbeitsvertrag festhalten, was bei Krankheit gilt.
  5. Fristen beachten: Kündigung der Grundversicherung bis 30. November bei der Kasse, Details unter Fristen.

Wer eine Taggeld- oder Unfalllösung persönlich besprechen möchte, kann eine Anfrage stellen; nötig ist das für keinen der Schritte. Weitere Themen stehen im Ratgeber.

Alle Artikel: Selbständige und KMU

Häufige Fragen

Ist eine Krankentaggeldversicherung für Selbständige obligatorisch?

Nein. Das Bundesrecht kennt kein Obligatorium. Ohne eigene Versicherung hast du als Selbständige bei Krankheit aber kein Ersatzeinkommen, weil kein Arbeitgeber den Lohn weiterzahlt. Du kannst eine Taggeldversicherung nach KVG oder nach VVG abschliessen.

Wie sind Selbständige gegen Unfall versichert?

Ohne weitere Versicherung über die Grundversicherung: Sie zahlt die Behandlung mit Franchise und Selbstbehalt, aber kein Taggeld. Wer mehr Schutz will, versichert sich freiwillig nach UVG; dann gibt es ab dem dritten Tag nach dem Unfall 80 % des versicherten Verdienstes als Taggeld (Art. 4 und 17 UVG).

Muss ich als KMU meine Angestellten gegen Krankheit versichern?

Gegen Unfall ja, nach UVG. Eine Krankentaggeldversicherung ist nicht vorgeschrieben, ausser ein Gesamtarbeitsvertrag verlangt sie. Ohne Versicherung zahlst du den Lohn bei Krankheit selbst, im ersten Dienstjahr mindestens 3 Wochen (Art. 324a OR).

Gibt es für KMU einen Kollektivrabatt in der Grundversicherung?

Nein. Jede Kasse erhebt von ihren Versicherten grundsätzlich dieselben Prämien, abgestuft nur nach Region, Alter, Franchise und Modell (Art. 61 KVG). Kollektivverträge gibt es beim Krankentaggeld und bei Zusatzversicherungen.

Zahlt die Krankenkasse Selbständigen einen Lohnausfall?

Die Grundversicherung nicht: Sie zahlt nur Behandlungskosten. Lohnersatz gibt es nur mit einer Krankentaggeldversicherung, die viele Krankenkassen und Privatversicherer separat anbieten.

Quellen

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  2. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 8Art. 8 Abs. 1 und 2 KVGfedlex.admin.ch
  3. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 61Art. 61 Abs. 1 KVGfedlex.admin.ch
  4. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 65Art. 65 KVGfedlex.admin.ch
  5. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 67Art. 67 Abs. 1 und 3 KVGfedlex.admin.ch
  6. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 69–71Art. 69 Abs. 2 und Art. 71 KVGfedlex.admin.ch
  7. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 72Art. 72 Abs. 2 und 3 KVGfedlex.admin.ch
  8. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 76Art. 76 Abs. 2 KVGfedlex.admin.ch
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  12. Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 1aArt. 1a UVGfedlex.admin.ch
  13. Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 3Art. 3 Abs. 2 UVGfedlex.admin.ch
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  15. Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 16–17Art. 16–17 UVGfedlex.admin.ch
  16. Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 66 und 69Art. 66 und 69 UVGfedlex.admin.ch
  17. Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 73Art. 73 UVGfedlex.admin.ch
  18. Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 91Art. 91 UVGfedlex.admin.ch
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  20. Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), Art. 22Art. 22 Abs. 1 UVVfedlex.admin.ch
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  22. Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 4Art. 4 VVGfedlex.admin.ch
  23. Obligationenrecht (OR), Art. 324aArt. 324a Abs. 1, 2 und 4 ORfedlex.admin.ch
  24. Obligationenrecht (OR), Art. 336cArt. 336c ORfedlex.admin.ch
  25. SECO, FAQ zu Verhinderung des Arbeitnehmers an der Arbeitsleistungseco.admin.ch

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