Wer selbständig wird, verliert den Schutz über den Arbeitgeber: Die Unfallversicherung nach UVG endet 31 Tage nach dem letzten Lohnanspruch, und niemand zahlt bei Krankheit den Lohn weiter. Du schliesst die Unfalldeckung bei der Krankenkasse wieder ein oder versicherst dich freiwillig nach UVG und sorgst selbst für ein Krankentaggeld. Die Grundversicherung läuft unverändert weiter.

Das Wichtigste in Kürze
- Der UVG-Schutz des Arbeitgebers endet am 31. Tag nach dem Tag, an dem dein Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört (Art. 3 Abs. 2 UVG).
- Danach deckt die Krankenkasse Unfälle von Gesetzes wegen, aber nur die Behandlungskosten, mit Franchise und Selbstbehalt (Art. 1a Abs. 2 Bst. b und Art. 8 Abs. 2 KVG).
- Selbständigerwerbende mit Wohnsitz in der Schweiz können sich freiwillig nach UVG versichern; der versicherte Verdienst beträgt mindestens CHF 66'690 (Art. 4 UVG, Art. 138 UVV).
- Eine Taggeldversicherung nach KVG muss jede Krankenkasse in ihrem Tätigkeitsgebiet abschliessen, darf aber Vorbehalte für höchstens fünf Jahre anbringen (Art. 5 Bst. i KVAG, Art. 69 KVG).
- Selbständige zahlen 2026 AHV, IV und EO allein, höchstens 10,0 % des Einkommens (AHV-Merkblatt 2.02).
- Was sich ändert, wenn du selbständig wirst
- Schritt für Schritt: So versicherst du dich als Selbständige
- Unfall: Krankenkasse oder freiwillige UVG-Versicherung?
- Krankentaggeld: Niemand zahlt deinen Lohn weiter
- AHV und berufliche Vorsorge: was du selbst zahlst
- Beispielrechnung: Nina macht sich selbständig
- Sonderfälle
- Häufige Fehler
- Häufige Fragen
- Quellen
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Was sich ändert, wenn du selbständig wirst
Als Angestellte bist du über den Arbeitgeber gegen die grossen Risiken abgesichert, oft ohne es zu merken: Er versichert dich obligatorisch gegen Unfälle, zahlt bei Krankheit den Lohn eine Zeit lang weiter, meldet dich bei der Pensionskasse an und rechnet die Beiträge an AHV, IV, EO und Arbeitslosenversicherung ab. Mit der Selbständigkeit fällt fast alles davon weg. Das AHV-Merkblatt 2.02 hält es knapp fest: Selbständigerwerbende sind nicht gegen Arbeitslosigkeit und nicht obligatorisch gegen Unfall versichert und fallen nicht unter das Obligatorium der beruflichen Vorsorge.
Nur eine Versicherung bleibt, wie sie ist: die Grundversicherung nach KVG. Sie hängt vom Wohnsitz ab, nicht vom Arbeitsverhältnis. Du musst die Kasse nicht wechseln, aber die Unfalldeckung wieder einschliessen, falls du sie als Angestellte sistiert hattest.
| Risiko | Als Angestellte | Als Selbständige (Einzelfirma) | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Behandlung bei Krankheit | Grundversicherung | Grundversicherung, unverändert | Art. 1a KVG |
| Unfall: Behandlung | UVG über den Arbeitgeber | Krankenkasse oder freiwillige UVG-Versicherung | Art. 8 KVG, Art. 4 UVG |
| Unfall: Lohnersatz | UVG-Taggeld 80 % | nur mit freiwilliger UVG- oder privater Versicherung | Art. 17 UVG |
| Krankheit: Lohnersatz | Lohnfortzahlung, oft Kollektiv-Taggeld | nur mit eigener Taggeldversicherung | Art. 324a OR, Art. 67 KVG |
| AHV, IV, EO | je Hälfte Arbeitgeber und Angestellte | allein, bis 10,0 % des Einkommens | AHV-Merkblatt 2.02 |
| Berufliche Vorsorge | obligatorisch ab CHF 22'680 Jahreslohn | freiwillig | Art. 2 und 4 BVG |
Wichtig ist die Rechtsform. Nach dem KMU-Portal des SECO gelten Inhaberinnen von Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften für die Sozialversicherungen als selbständig. Wer eine GmbH oder AG gründet und darin arbeitet, ist Angestellte der eigenen Firma. Für sie gelten die Regeln der Angestellten, auch das UVG-Obligatorium. Ob du im Sinne der AHV selbständig bist, entscheidet die Ausgleichskasse im Einzelfall, nicht dein Vertrag.
Schritt für Schritt: So versicherst du dich als Selbständige
- Status bei der Ausgleichskasse klären. Melde dich bei der AHV-Ausgleichskasse als Selbständige an. Sie prüft, ob du unter eigenem Namen, auf eigene Rechnung und mit eigenem wirtschaftlichem Risiko arbeitest (AHV-Merkblatt 2.02). Arbeitest du nur für einen Auftraggeber, stuft sie dich meist als unselbständig ein.
- Das Ende des UVG-Schutzes berechnen. Die Unfallversicherung deines letzten Arbeitgebers endet am 31. Tag nach dem Tag, an dem dein Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört (Art. 3 Abs. 2 UVG). Bis zu sechs Monate länger schützt dich eine UVG-Abredeversicherung, die dein bisheriger Versicherer anbieten muss (Art. 3 Abs. 3 UVG). Sie ist für Übergangszeiten gedacht, nicht als Dauerlösung.
- Unfall regeln: Krankenkasse oder freiwillige UVG-Versicherung. Endet der UVG-Schutz, deckt die Krankenkasse Unfälle wieder von Gesetzes wegen (Art. 8 Abs. 2 KVG). Melde ihr das Datum, damit sie die Unfalldeckung wieder einschliesst. Willst du bei einem Unfall auch Taggeld und Rente, prüfst du die freiwillige Versicherung nach UVG (Abschnitt unten).
- Übertrittsrecht aus dem Kollektiv-Taggeld nutzen. Warst du über den Arbeitgeber in einer Krankentaggeldversicherung nach KVG versichert, darfst du in die Einzelversicherung desselben Versicherers übertreten, ohne neue Vorbehalte. Du hast dafür drei Monate ab der schriftlichen Mitteilung (Art. 71 KVG). Das ist oft der einfachste Weg zu einem Taggeld ohne neue Gesundheitsprüfung.
- Grundversicherung prüfen. Mit dem neuen Einkommen verändert sich oft das Budget. Prüfe Franchise und Modell; ein Wechsel ist zu den gesetzlichen Terminen möglich, die der Fristen-Rechner zeigt.
- Beiträge budgetieren. Plane die AHV-, IV- und EO-Beiträge von bis zu 10,0 % des Einkommens ein, dazu die Prämien für Unfall und Taggeld und allenfalls Einzahlungen in die freiwillige berufliche Vorsorge (Art. 4 BVG).
Unfall: Krankenkasse oder freiwillige UVG-Versicherung?
Die soziale Krankenversicherung zahlt bei Unfall, soweit keine Unfallversicherung dafür aufkommt (Art. 1a Abs. 2 Bst. b KVG). Als Selbständige ohne UVG-Versicherung bist du also nicht ohne Schutz: Die Krankenkasse übernimmt Arzt, Spital und Therapie wie bei einer Krankheit. Du trägst aber Franchise und Selbstbehalt, und ein Taggeld für den Verdienstausfall gibt es nicht.
Die Alternative ist die freiwillige Versicherung nach UVG. In der Schweiz wohnhafte Selbständigerwerbende und ihre mitarbeitenden Familienglieder können sich freiwillig versichern (Art. 4 Abs. 1 UVG). Für sie gelten die Regeln der obligatorischen Versicherung sinngemäss (Art. 5 Abs. 1 UVG), also auch Heilbehandlung ohne Franchise, Taggeld von 80 % des versicherten Verdienstes ab dem dritten Tag nach dem Unfalltag (Art. 16 und 17 UVG) und Renten. Die Einzelheiten stehen in der Verordnung:
- Wer sie anbietet: Die Suva für Selbständige ohne Angestellte in ihren Branchen, etwa Bau, Industrie oder Holzbearbeitung (Art. 135 Abs. 2 UVV); für alle anderen die registrierten Versicherer, darunter Versicherungsgesellschaften und Krankenkassen (Art. 135 Abs. 3 UVV).
- Mindestverdienst: Versichert wird ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Verdienst, bei Selbständigen mindestens 45 % des Höchstbetrags von CHF 148'200, also CHF 66'690 (Art. 138 und Art. 22 Abs. 1 UVV). Die Prämie richtet sich nach diesem Verdienst.
- Vertrag: Er ist schriftlich und regelt Beginn und Mindestdauer (Art. 136 UVV). Danach kannst du mit höchstens drei Monaten Frist auf das Ende eines Versicherungsjahres kündigen (Art. 137 Abs. 3 UVV).
- Ablehnung möglich: Bei erheblichen und dauernden Gesundheitsschäden darf der Versicherer den Abschluss ablehnen (Art. 134 Abs. 3 UVV).
Hast du eine freiwillige UVG-Versicherung, kann die Krankenkasse deine Prämie für die Dauer der Unfalldeckung reduzieren, muss aber nicht (Art. 91a Abs. 3 KVV). Die Pflicht zur Reduktion gilt nur bei obligatorisch Versicherten (Art. 91a Abs. 2 KVV), und die Reduktion beträgt höchstens 7 % (Art. 91a Abs. 4 KVV). Den Vergleich beider Wege mit Leistungen und Vertragsdetails vertieft der Artikel Unfallversicherung für Selbständige.
Was die Unfalldeckung in der Grundversicherung kostet
Schliesst du die Unfalldeckung wieder ein, steigt die Prämie. Zum Vergleich die Monatsprämien 2026, Gemeinde Zürich (Region 1), Erwachsene mit Jahrgang 1991, alle Modelle; Quelle BAG:
| Franchise | Unfall | tiefste | Median | höchste |
|---|---|---|---|---|
| CHF 300 | mit | CHF 517.70 | CHF 580.00 | CHF 724.00 |
| CHF 300 | ohne | CHF 486.30 | CHF 542.90 | CHF 676.70 |
| CHF 2'500 | mit | CHF 389.40 | CHF 453.90 | CHF 595.70 |
| CHF 2'500 | ohne | CHF 366.90 | CHF 424.65 | CHF 556.70 |
Die Zeilen zeigen jeweils andere Angebote; wie viel deine eigene Kasse für den Unfall verlangt, zeigt der Prämienrechner mit und ohne Unfalldeckung. Die Prämien des nächsten Jahres veröffentlicht das BAG Ende September.
Krankentaggeld: Niemand zahlt deinen Lohn weiter
Angestellten muss der Arbeitgeber bei Krankheit den Lohn für eine beschränkte Zeit zahlen, im ersten Dienstjahr für drei Wochen (Art. 324a OR). Diese Lohnfortzahlung gibt es für Selbständige nicht. Fällt dein Einkommen wegen Krankheit aus, laufen Miete, Leasing und Prämien weiter. Die einzige Absicherung ist eine Krankentaggeldversicherung, die du selbst abschliesst.
Es gibt sie in zwei Formen. Die Taggeldversicherung nach KVG kann abschliessen, wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet und zwischen dem vollendeten 15. und dem vollendeten 65. Altersjahr steht (Art. 67 Abs. 1 KVG). Jede Krankenkasse muss sie in ihrem Tätigkeitsgebiet anbieten und jede berechtigte Person aufnehmen (Art. 5 Bst. h und i KVAG). Für bestehende Krankheiten darf sie einen Vorbehalt anbringen, der spätestens nach fünf Jahren dahinfällt (Art. 69 KVG). Das Taggeld fliesst ab mindestens 50 % Arbeitsunfähigkeit, für mindestens 720 Tage innerhalb von 900 Tagen (Art. 72 KVG). Eine längere Wartefrist senkt die Prämie (Art. 76 Abs. 2 KVG).
Die Taggeldversicherung nach VVG ist ein privater Vertrag. Höhe, Wartefrist, Dauer und Aufnahme regeln die Bedingungen; der Versicherer darf nach Gesundheitsfragen ablehnen. Massgebend sind die AVB und die Auskunft des Versicherers. Wie du Wartefrist und Taggeldhöhe auf dein Einkommen abstimmst, erklärt der Artikel Krankentaggeld für Selbständige.
AHV und berufliche Vorsorge: was du selbst zahlst
Als Selbständige zahlst du die Beiträge an AHV, IV und EO allein. 2026 sind das 10,0 % des Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit (AHV 8,1 %, IV 1,4 %, EO 0,5 %). Liegt das Jahreseinkommen unter CHF 60'500, gilt eine sinkende Skala bis hinunter auf 5,371 %; unter CHF 10'100 schuldest du den Mindestbeitrag von CHF 530 (AHV-Merkblatt 2.02, Stand 01.01.2026). Die Ausgleichskasse erhebt zusätzlich Verwaltungskosten. Eine Arbeitslosenversicherung gibt es für Selbständige nicht.
Die berufliche Vorsorge ist für Selbständige freiwillig (Art. 4 BVG). Du kannst dich bei einer Vorsorgeeinrichtung, etwa der deines Berufsverbands, freiwillig versichern. Das KMU-Portal des SECO weist zudem darauf hin, dass ein Krankentaggeld nach rund zwei Jahren endet (720 Tage, Art. 72 Abs. 3 KVG) und danach nur eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Rente zahlt. Vorsorge und Erwerbsunfähigkeit sind eigene Themen, die wir hier nur streifen.
Beispielrechnung: Nina macht sich selbständig
Beispiel mit fiktiven Personen. Nina ist 35, Grafikerin und wohnt in Zürich. Ihr letzter Arbeitstag mit Lohn ist der 30.06.2026. Ab dem 01.07.2026 arbeitet sie mit einer Einzelfirma für mehrere Kundinnen. Sie rechnet im ersten Jahr mit einem AHV-pflichtigen Einkommen von CHF 78'000 (angenommen).
Ob Nina für den Unfall bei der Krankenkasse bleibt oder die freiwillige UVG-Versicherung wählt, hängt davon ab, wie lange sie einen Einkommensausfall selbst tragen kann. Das ist eine Abwägung, keine Rechenaufgabe mit einer richtigen Lösung.
Sonderfälle
GmbH oder AG statt Einzelfirma
Arbeitest du in deiner eigenen GmbH oder AG, bist du deren Angestellte. Die Firma muss dich obligatorisch gegen Berufsunfälle versichern, ab 8 Stunden pro Woche auch gegen Nichtberufsunfälle (Art. 1a UVG, Art. 13 UVV). Dann kannst du die Unfalldeckung bei der Krankenkasse sistieren (Art. 8 Abs. 1 KVG). Eine Lohnfortzahlung bei Krankheit schuldet die Firma dir wie jeder anderen angestellten Person; ohne Taggeldversicherung trägt die Firma dieses Risiko selbst.
Teilzeit angestellt, teilweise selbständig
Behältst du eine Anstellung mit mindestens 8 Stunden pro Woche, bleibst du über diesen Arbeitgeber auch in der Freizeit nach UVG versichert. Für die selbständige Tätigkeit kannst du trotzdem eine freiwillige UVG-Versicherung abschliessen (Art. 134 Abs. 1 UVV). Das Taggeld des Arbeitgebers deckt nur den Lohn aus der Anstellung.
Erste Angestellte
Stellst du selbst jemanden an, wirst du Arbeitgeberin: Du musst die Person obligatorisch nach UVG versichern (Art. 1a und 69 UVG), AHV-Beiträge abrechnen und bei Krankheit den Lohn weiterzahlen. Was dabei auf dich zukommt, erklärt der Artikel Erste Angestellte.
Mitarbeitende Familienmitglieder und Referenzalter
Arbeitet deine Partnerin oder dein Partner im Betrieb mit, ohne obligatorisch versichert zu sein, kann sich auch sie oder er freiwillig nach UVG versichern (Art. 4 Abs. 1 UVG), mit einem Mindestverdienst von 30 % des Höchstbetrags (Art. 138 UVV). Wer das AHV-Referenzalter erreicht hat, kann eine freiwillige UVG-Versicherung nur neu abschliessen, wenn er unmittelbar davor ein Jahr obligatorisch versichert war (Art. 134 Abs. 2 UVV). Eine Taggeldversicherung nach KVG ist ab dem vollendeten 65. Altersjahr nicht mehr neu möglich (Art. 67 Abs. 1 KVG).
Häufige Fehler
- Die Unfalldeckung nicht wieder einschliessen. Die Krankenkasse deckt Unfälle nach dem Ende des UVG-Schutzes zwar von Gesetzes wegen, kann aber den Prämienanteil für die Unfalldeckung nachfordern. Melde das Datum sofort.
- Das Übertrittsrecht verstreichen lassen. Nach drei Monaten ist der einfachste Weg zu einem Krankentaggeld ohne neue Vorbehalte weg (Art. 71 Abs. 2 KVG).
- Glauben, die Krankenkasse zahle den Verdienstausfall. Die Grundversicherung zahlt Behandlungen, nie Lohnersatz, weder bei Krankheit noch bei Unfall.
- Die Wartefrist zu lang wählen, ohne Reserve. Eine Wartefrist von 30, 60 oder mehr Tagen senkt die Prämie. Diese Tage musst du aus eigenen Mitteln überbrücken können.
- Gesundheitsfragen ungenau beantworten. Bei Taggeld nach VVG und bei der freiwilligen UVG-Versicherung kann eine falsche Angabe zum Ausschluss oder zur Kündigung führen (Art. 137 Abs. 4 UVV).
Alle Artikel zu diesem Thema findest du in der Themenwelt Selbständige und KMU. Was Arbeitgeber bei Krankheit schulden, zeigt Lohnfortzahlung bei Krankheit. Deine Grundversicherung vergleichst du im Prämienrechner, die Umschlagpunkte der Franchisen im Franchise-Rechner. Brauchst du bei Taggeld und Unfallversicherung eine persönliche Einschätzung, kannst du eine Beratung anfragen.
Häufige Fragen
Welche Versicherungen brauche ich, wenn ich selbständig werde?
Obligatorisch bleibt die Grundversicherung, dazu kommen die Beiträge an AHV, IV und EO. Freiwillig, aber ohne Arbeitgeber nicht mehr automatisch vorhanden, sind die Unfallversicherung mit Taggeld, ein Krankentaggeld und die berufliche Vorsorge. Die Unfalldeckung der Krankenkasse musst du wieder einschliessen, wenn du dich nicht freiwillig nach UVG versicherst.
Bin ich als Selbständige automatisch gegen Unfall versichert?
Nur über die Krankenkasse: Sobald dein UVG-Schutz endet, deckt sie Unfälle wie Krankheiten, mit Franchise und Selbstbehalt und ohne Taggeld. Ein Unfalltaggeld und eine Rente gibt es nur mit einer freiwilligen UVG-Versicherung oder einer privaten Unfallversicherung.
Zahlt die Krankenkasse meinen Verdienstausfall, wenn ich krank bin?
Nein. Die Grundversicherung zahlt nur Behandlungen. Einen Verdienstausfall deckt nur eine Krankentaggeldversicherung, die du als Selbständige selbst abschliesst, nach KVG oder nach VVG.
Muss ich die Krankenkasse wechseln, wenn ich selbständig werde?
Nein. Die Grundversicherung hängt nicht vom Arbeitsverhältnis ab und läuft weiter. Du meldest der Kasse nur, dass die Unfalldeckung wieder eingeschlossen werden muss. Einen Wechsel kannst du zu den üblichen Terminen trotzdem prüfen.
Gelte ich als Inhaber einer GmbH als selbständig?
Für die Sozialversicherungen nicht: Wer in seiner eigenen GmbH oder AG arbeitet, ist dort angestellt. Die Firma muss dich obligatorisch nach UVG versichern und AHV-Beiträge auf deinem Lohn abrechnen. Als selbständig gelten Inhaber von Einzelfirmen sowie Kollektiv- und Kommanditgesellschaften.
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 1aArt. 1a Abs. 2 Bst. b KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 8Art. 8 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 67–77Art. 67, 69, 71, 72, 76 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG), Art. 5Art. 5 Bst. i KVAGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 91aArt. 91a Abs. 2–4 KVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 3Art. 3 Abs. 2 und 3 UVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 4 und 5Art. 4 und 5 UVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 17Art. 16 und 17 UVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), Art. 134–139Art. 22 Abs. 1, 134–139 UVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG), Art. 2 und 4Art. 2 Abs. 1 und Art. 4 BVGfedlex.admin.ch
- Obligationenrecht (OR), Art. 324aArt. 324a ORfedlex.admin.ch
- AHV/IV, Merkblatt 2.02: Beiträge der Selbstständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO (Stand 01.01.2026)ahv-iv.ch
- SECO, KMU-Portal: Sozialversicherungenkmu.admin.ch
- BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
Weiterlesen
- Lohnfortzahlung bei Krankheit: was Arbeitgeber schuldenWie lange der Arbeitgeber bei Krankheit den Lohn zahlt, wann eine Krankentaggeldversicherung an die Stelle tritt und was KMU und Angestellte dabei beachten.Selbständige und KMU
- Krankentaggeld für Selbständige: Wartefrist, Höhe, GesundheitsfragenOhne Arbeitgeber zahlt dir bei Krankheit niemand den Lohn weiter. So wählst du Versicherungsform, Taggeldhöhe und Wartefrist und beantwortest die Gesundheitsfragen richtig.Selbständige und KMU