Als Selbständige schliesst du eine Krankentaggeldversicherung selbst ab, nach KVG oder nach VVG. Nach KVG muss jede Krankenkasse dich zwischen 15 und 65 aufnehmen, darf Vorbehalte aber bis fünf Jahre anbringen; das Taggeld fliesst mindestens 720 Tage innerhalb von 900 Tagen. Eine längere Wartefrist senkt die Prämie, diese Tage überbrückst du selbst.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Taggeldversicherung nach KVG kann abschliessen, wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet und zwischen dem vollendeten 15. und dem vollendeten 65. Altersjahr steht (Art. 67 Abs. 1 KVG).
- Jede Krankenkasse muss berechtigte Personen in ihrem Tätigkeitsgebiet in die KVG-Taggeldversicherung aufnehmen (Art. 5 Bst. i KVAG); Vorbehalte fallen spätestens nach fünf Jahren dahin (Art. 69 Abs. 2 KVG).
- Das KVG-Taggeld fliesst ab mindestens 50 % Arbeitsunfähigkeit, ohne andere Abrede ab dem dritten Tag, während mindestens 720 Tagen innerhalb von 900 Tagen (Art. 72 KVG).
- Für eine Wartefrist muss der Versicherer die Prämie reduzieren (Art. 76 Abs. 2 KVG).
- Bei einer VVG-Taggeldversicherung regeln die AVB Aufnahme, Dauer und Leistung; der Versicherer muss dir vorher sagen, ob es eine Summen- oder eine Schadenversicherung ist (Art. 3 Abs. 1 Bst. b VVG).
Warum Selbständige ein Krankentaggeld selbst regeln müssen
Angestellte haben bei Krankheit einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung: Der Arbeitgeber zahlt im ersten Dienstjahr drei Wochen, danach eine angemessen längere Zeit (Art. 324a OR). Viele Arbeitgeber ersetzen diese Pflicht durch eine Kollektivversicherung. Als Selbständige hast du weder das eine noch das andere. Die Grundversicherung zahlt Arzt und Spital, aber nie den Verdienstausfall. Das KMU-Portal des SECO empfiehlt Unternehmerinnen deshalb eine Krankentaggeldversicherung.
Das Taggeld ist ein fester Betrag pro Tag der Arbeitsunfähigkeit. Arbeitsunfähig bist du, wenn du wegen einer Beeinträchtigung deiner Gesundheit deine bisherige Arbeit ganz oder teilweise nicht mehr leisten kannst (Art. 6 ATSG); das bestätigt ein Arztzeugnis. Du kannst die Versicherung in zwei rechtlichen Formen abschliessen:
| Merkmal | Taggeld nach KVG | Taggeld nach VVG |
|---|---|---|
| Wer darf abschliessen | Wohnsitz oder Erwerb in der Schweiz, 15 bis 65 Jahre (Art. 67 KVG) | nach den Bedingungen des Versicherers |
| Aufnahme | Pflicht der Kasse im Tätigkeitsgebiet (Art. 5 Bst. i KVAG) | Versicherer darf ablehnen |
| Bestehende Krankheiten | Vorbehalt höchstens 5 Jahre (Art. 69 KVG) | Ausschluss nach AVB, ohne gesetzliche Höchstdauer |
| Beginn | ab 50 % Arbeitsunfähigkeit, ohne Abrede ab 3. Tag (Art. 72 Abs. 2 KVG) | nach Vertrag |
| Dauer | mindestens 720 Tage in 900 Tagen (Art. 72 Abs. 3 KVG) | nach Vertrag |
| Höhe | frei vereinbart (Art. 72 Abs. 1 KVG) | frei vereinbart, Summen- oder Schadenversicherung |
| Prämie | gleiche Prämie für gleiche Leistung, Abstufung nach Eintrittsalter und Region (Art. 76 KVG) | nach Tarif des Versicherers |
Welche Taggeldhöhen und Wartefristen ein Versicherer in welcher Form anbietet, legt er selbst fest; du erfährst es mit einer Offerte. Die KVG-Form schützt dich bei Aufnahme und Vorbehalten besser, die VVG-Form lässt mehr Spielraum bei Höhe und Dauer.
Schritt für Schritt zum passenden Krankentaggeld
- Bedarf ausrechnen. Addiere, was bei einem Ausfall weiterläuft: Lebenskosten, Miete des Ateliers, Leasing, Prämien, AHV-Beiträge. Teile den Jahresbetrag durch 365. Das ist das Taggeld, das du mindestens brauchst.
- Reserven prüfen und Wartefrist wählen. Die Karenzfrist (Wartefrist) ist die Zeit, in der noch kein Taggeld fliesst. Je länger sie ist, desto tiefer die Prämie (Art. 76 Abs. 2 KVG). Wähle nur so viele Tage, wie du aus Reserven bezahlen kannst.
- Übertrittsrecht nutzen, wenn du aus einer Anstellung kommst. Warst du über den Arbeitgeber kollektiv nach KVG versichert, darfst du innert drei Monaten ab der schriftlichen Mitteilung in die Einzelversicherung übertreten, ohne neue Vorbehalte, mit dem bisherigen Eintrittsalter (Art. 71 KVG).
- Offerten vergleichen. Frag bei mehreren Krankenkassen und Versicherern nach, immer mit gleicher Taggeldhöhe, gleicher Wartefrist und gleicher Leistungsdauer. Die Kontakte der Kassen findest du in den Krankenkassen-Steckbriefen.
- Summen- oder Schadenversicherung klären. Bei einer Summenversicherung zahlt der Versicherer das vereinbarte Taggeld. Bei einer Schadenversicherung zahlt er höchstens den Einkommensausfall, den du nachweist, etwa mit Buchhaltung und Steuerveranlagung. Der Versicherer muss dir vor Vertragsabschluss sagen, welche Form gilt (Art. 3 Abs. 1 Bst. b VVG).
- Gesundheitsfragen vollständig beantworten. Dazu mehr im nächsten Abschnitt.
Gesundheitsfragen: was du angeben musst
Beim Antrag stellt dir der Versicherer Gesundheitsfragen. Nach VVG musst du alle erfragten, für das Risiko erheblichen Tatsachen mitteilen, soweit du sie kennst oder kennen musst (Art. 4 Abs. 1 VVG). Was der Versicherer klar und eindeutig fragt, gilt als erheblich (Art. 4 Abs. 3 VVG). Verschweigst du etwas oder gibst es falsch an, darf er den Vertrag innert vier Wochen ab Kenntnis kündigen; für Krankheiten, die mit der verschwiegenen Tatsache zusammenhängen, entfällt dann auch die Leistung (Art. 6 VVG).
Auch in der KVG-Taggeldversicherung fragt die Kasse nach deiner Gesundheit, denn sie darf Vorbehalte anbringen. Ein Vorbehalt schliesst eine bestimmte Krankheit aus, die bei der Aufnahme besteht oder erfahrungsgemäss zu Rückfällen führt. Er gilt nur, wenn er dir schriftlich mitgeteilt wird und die Krankheit sowie Beginn und Ende genau nennt, und er fällt spätestens nach fünf Jahren dahin (Art. 69 Abs. 1–3 KVG). Erhöhst du später das Taggeld oder verkürzt die Wartefrist, darf die Kasse für den zusätzlichen Teil erneut einen Vorbehalt anbringen (Art. 69 Abs. 4 KVG).
Beispielrechnung: Wartefrist 30 oder 60 Tage?
Beispiel mit fiktiven Personen. Sandro ist 42 und führt als Schreiner eine Einzelfirma. Sein Einkommen liegt bei CHF 90'000 im Jahr (angenommen). Er will 80 % davon versichern und vergleicht zwei Wartefristen. Dann ist er wegen einer Krankheit 90 Tage voll arbeitsunfähig.
Die Rechnung zeigt nur den Mechanismus. Wie du die Wartefrist wählst, hängt von deinen Reserven ab, nicht von einer Faustregel. Ist Sandro nur zu 50 % arbeitsunfähig, erhält er in der KVG-Form das halbe Taggeld, und der Schutz für die restliche Arbeitsfähigkeit bleibt bestehen (Art. 72 Abs. 4 KVG).
Sonderfälle
Schwangerschaft und Geburt
In der KVG-Taggeldversicherung muss die Kasse das versicherte Taggeld auch bei Schwangerschaft und Niederkunft zahlen, wenn du bis zur Geburt mindestens 270 Tage ohne Unterbrechung von mehr als drei Monaten versichert warst. Das Taggeld läuft 16 Wochen, davon mindestens acht nach der Geburt, und wird nicht an die 720 Tage angerechnet (Art. 74 KVG). Bei VVG-Verträgen regeln die AVB, ob und wie Mutterschaft gedeckt ist.
Unfall
Die KVG-Taggeldversicherung darf auf Krankheit und Mutterschaft beschränkt werden (Art. 72 Abs. 1 KVG). Für Unfälle sichert dich ein Taggeld der freiwilligen Unfallversicherung ab; die Möglichkeiten zeigt der Artikel Unfallversicherung für Selbständige. Deine Unfalldeckung in der Grundversicherung prüfst du mit Unfall sistieren oder einschliessen.
Stellenwechsel, Arbeitslosigkeit und Alter
Wechselst du den Versicherer, weil du eine Stelle antrittst oder verlässt, darf der neue KVG-Versicherer keine neuen Vorbehalte anbringen (Art. 70 Abs. 1 KVG). Wirst du arbeitslos, kannst du die KVG-Taggeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung auf einen Leistungsbeginn ab dem 31. Tag umstellen (Art. 73 Abs. 2 KVG). Ab dem vollendeten 65. Altersjahr ist ein neuer Abschluss nach KVG nicht mehr möglich (Art. 67 Abs. 1 KVG).
Kündigung und Wechsel
Eine VVG-Versicherung kannst du nach Art. 35a Abs. 1 VVG auf das Ende des dritten oder jedes folgenden Jahres mit drei Monaten Frist kündigen, sofern der Vertrag keine kürzere Bindung vorsieht. Gilt dein Taggeld als Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung, steht das ordentliche Kündigungsrecht nur dir zu, nicht dem Versicherer (Art. 35a Abs. 4 VVG). Frag deinen Versicherer, ob das auf deinen Vertrag zutrifft. Kündige nie, bevor die neue Versicherung schriftlich bestätigt ist.
Häufige Fehler
- Sich auf die Krankenkasse verlassen. Die Grundversicherung zahlt Behandlungen, keinen Verdienstausfall.
- Eine Wartefrist wählen, die die Reserven übersteigt. Die Prämie sinkt, aber die ersten Wochen einer Krankheit trägst du allein.
- Das Taggeld zu hoch ansetzen. Bei einer Schadenversicherung zahlt der Versicherer höchstens den nachgewiesenen Ausfall; eine höhere Prämie bringt dann nichts. Nach KVG kürzt die Kasse bei Überentschädigung (Art. 72 Abs. 5 KVG).
- Gesundheitsfragen ungenau beantworten. Eine falsche Angabe kann zur Kündigung und zum Verlust der Leistung führen (Art. 6 VVG).
- Den alten Vertrag vor der Zusage kündigen. Wer mit einer Krankheit ohne Deckung dasteht, riskiert beim neuen Antrag Vorbehalte oder eine Ablehnung.
Wie Krankentaggeld, Unfall und Grundversicherung beim Start zusammenspielen, zeigt der Artikel Selbständig werden. Alle Artikel für Selbständige findest du in der Themenwelt Selbständige und KMU. Deine Grundversicherung vergleichst du im Prämienrechner. Willst du Offerten für ein Krankentaggeld besprechen, kannst du eine Beratung anfragen.
Häufige Fragen
Was kostet eine Krankentaggeldversicherung für Selbständige?
Das hängt von Taggeldhöhe, Wartefrist, Eintrittsalter und Region ab; der Versicherer darf die Prämie nach diesen Merkmalen abstufen (Art. 76 KVG). Öffentliche Vergleichsdaten wie bei der Grundversicherung gibt es nicht. Hol deshalb Offerten mit identischer Wartefrist und Taggeldhöhe ein.
Welche Wartefrist ist für Selbständige üblich?
Das Gesetz schreibt keine vor: Ohne Abrede beginnt das KVG-Taggeld am dritten Tag, gegen eine tiefere Prämie später (Art. 72 Abs. 2 KVG). Entscheidend ist, wie viele Tage ohne Einkommen du mit deinen Reserven überbrücken kannst.
Muss mich eine Krankenkasse für das Krankentaggeld aufnehmen?
In der Taggeldversicherung nach KVG ja, wenn du zwischen 15 und 65 bist und im Tätigkeitsgebiet der Kasse wohnst oder arbeitest (Art. 5 Bst. i KVAG). Sie darf aber bestehende Krankheiten für höchstens fünf Jahre ausschliessen. Nach VVG darf der Versicherer ablehnen.
Zahlt das Krankentaggeld auch bei Unfall?
Nur, wenn dein Vertrag Unfälle einschliesst. Nach KVG darf die Deckung auf Krankheit und Mutterschaft beschränkt werden (Art. 72 Abs. 1 KVG). Für Unfälle gibt es ein Taggeld über die freiwillige UVG-Versicherung.
Wie lange zahlt die Krankentaggeldversicherung?
Nach KVG mindestens 720 Tage innerhalb von 900 Tagen, bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit entsprechend gekürzt (Art. 72 Abs. 3 und 4 KVG). Nach VVG gilt die Dauer aus dem Vertrag. Danach braucht es für längere Erwerbsunfähigkeit eine andere Absicherung.
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 67Art. 67 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 69Art. 69 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 70 und 71Art. 70, 71 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 72Art. 72 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 73 und 74Art. 73, 74 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 76Art. 76 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG), Art. 5Art. 5 Bst. h und i KVAGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG), Art. 6Art. 6 ATSGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 3Art. 3 Abs. 1 VVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 4 und 6Art. 4, 6 VVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 35aArt. 35a VVGfedlex.admin.ch
- Obligationenrecht (OR), Art. 324aArt. 324a ORfedlex.admin.ch
- SECO, KMU-Portal: Krankentaggeld-Versicherung / Erwerbsunfähigkeits-, resp. Lohnausfallversicherungkmu.admin.ch
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