Selbständige sind nicht obligatorisch nach UVG versichert. Ohne weitere Versicherung zahlt die Krankenkasse bei Unfall die Behandlung, mit Franchise und Selbstbehalt, aber kein Taggeld und keine Rente. Die freiwillige UVG-Versicherung deckt die Behandlung ohne Kostenbeteiligung und zahlt 80 % des versicherten Verdienstes als Taggeld; versichert werden mindestens CHF 66'690.

Das Wichtigste in Kürze
- In der Schweiz wohnhafte Selbständigerwerbende und ihre mitarbeitenden Familienglieder können sich freiwillig nach UVG versichern (Art. 4 Abs. 1 UVG).
- Ohne UVG-Versicherung deckt die Krankenkasse Unfälle, soweit keine Unfallversicherung aufkommt (Art. 1a Abs. 2 Bst. b KVG), mit Franchise und Selbstbehalt.
- Die freiwillige UVG-Versicherung zahlt ab dem dritten Tag nach dem Unfalltag ein Taggeld von 80 % des versicherten Verdienstes (Art. 16 und 17 UVG).
- Der versicherte Verdienst beträgt bei Selbständigen mindestens CHF 66'690 und höchstens CHF 148'200 im Jahr (Art. 138 und Art. 22 Abs. 1 UVV).
- Selbständige ohne Angestellte in Suva-Branchen versichern sich freiwillig bei der Suva, alle anderen bei einem registrierten Versicherer (Art. 135 UVV).
Zwei Wege, dasselbe Risiko
Angestellte versichert der Arbeitgeber obligatorisch nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG); ab 8 Stunden pro Woche gilt das auch für Unfälle in der Freizeit, die Nichtberufsunfälle. Selbständige fallen nicht unter dieses Obligatorium. Das AHV-Merkblatt 2.02 hält fest: Wer selbständig erwerbend ist, ist nicht obligatorisch gegen Unfall versichert.
Ohne Schutz bist du deshalb nicht. Die Grundversicherung zahlt bei Unfall, soweit keine Unfallversicherung dafür aufkommt (Art. 1a Abs. 2 Bst. b KVG). Sie deckt aber nur die Behandlung. Den Verdienstausfall, eine Rente bei bleibender Invalidität oder Leistungen an Hinterbliebene zahlt nur eine Unfallversicherung. Deshalb gibt es für Selbständige die freiwillige Versicherung nach UVG (Art. 4 Abs. 1 UVG).
| Leistung | Unfalldeckung der Krankenkasse | Freiwillige UVG-Versicherung |
|---|---|---|
| Arzt, Spital, Medikamente | ja, im Rahmen des KVG | ja, Heilbehandlung nach Art. 10 UVG |
| Spital | allgemeine Abteilung | allgemeine Abteilung (Art. 10 Abs. 1 Bst. c UVG) |
| Franchise und Selbstbehalt | ja, Franchise ab CHF 300, 10 % Selbstbehalt bis CHF 700 (Art. 64 KVG, Art. 103 KVV) | nein |
| Taggeld | nein | 80 % des versicherten Verdienstes ab dem 3. Tag nach dem Unfalltag (Art. 16, 17 UVG) |
| Invalidenrente | nein | 80 % des versicherten Verdienstes bei Vollinvalidität (Art. 20 UVG) |
| Integritätsentschädigung | nein | bei dauernder erheblicher Schädigung (Art. 24 UVG) |
| Hinterlassenenrenten | nein | für Ehegatten und Kinder (Art. 28 UVG) |
| Berufskrankheiten | als Krankheit, mit Kostenbeteiligung | ja (Art. 6 Abs. 1 UVG) |
Für die freiwillige Versicherung gelten die Regeln der obligatorischen sinngemäss (Art. 5 Abs. 1 UVG). Auch die Liste der unfallähnlichen Körperschädigungen gilt, etwa Knochenbrüche, Meniskus- und Sehnenrisse, sofern sie nicht vorwiegend auf Abnützung oder Erkrankung zurückgehen (Art. 6 Abs. 2 UVG).
So entscheidest und versicherst du dich Schritt für Schritt
- Ende deines bisherigen UVG-Schutzes bestimmen. Kommst du aus einer Anstellung, endet der Schutz des Arbeitgebers am 31. Tag nach dem Tag, an dem dein Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört (Art. 3 Abs. 2 UVG). Mit einer Abredeversicherung kannst du ihn um bis zu sechs Monate verlängern (Art. 3 Abs. 3 UVG).
- Einkommensausfall abschätzen. Rechne aus, wie lange du ohne Einkommen auskommst. Das Taggeld ist der Hauptunterschied zwischen beiden Wegen.
- Den zuständigen Versicherer finden. Arbeitest du ohne Angestellte in einer Branche, deren Angestellte bei der Suva versichert sind, etwa Bau, Installation, Forst oder maschinelle Holz- und Metallbearbeitung (Art. 66 Abs. 1 UVG), führt die Suva die freiwillige Versicherung (Art. 135 Abs. 2 UVV). Für alle anderen sind die registrierten Versicherer zuständig, darunter Versicherungsgesellschaften und Krankenkassen (Art. 135 Abs. 3 UVV).
- Versicherten Verdienst festlegen. Er bestimmt Prämie, Taggeld und Rente. Für Selbständige gilt ein Minimum von CHF 66'690 (Art. 138 UVV), das Maximum ist CHF 148'200 (Art. 22 Abs. 1 UVV).
- Vertrag prüfen. Die Versicherung beginnt mit einem schriftlichen Vertrag, der Beginn, Mindestdauer und Ende regelt (Art. 136 UVV). Achte auf die Mindestdauer und die Kündigungsfrist von höchstens drei Monaten auf das Ende eines Versicherungsjahres (Art. 137 Abs. 3 UVV).
- Krankenkasse informieren. Ohne freiwillige UVG-Versicherung muss die Unfalldeckung in der Grundversicherung eingeschlossen sein. Mit freiwilliger UVG-Versicherung frag die Kasse, ob sie die Prämie reduziert (Art. 91a Abs. 3 KVV).
Die Regeln der freiwilligen UVG-Versicherung
Die Verordnung über die Unfallversicherung regelt die freiwillige Versicherung in einem eigenen Titel (Art. 134–140 UVV). Die wichtigsten Punkte:
- Aufnahme: Anders als die Grundversicherung kennt die freiwillige UVG-Versicherung keine unbedingte Aufnahmepflicht. Bei erheblichen und dauernden Gesundheitsschäden oder einer besonderen Gefährdung darf der Versicherer den Abschluss ablehnen (Art. 134 Abs. 3 UVV).
- Prämie: Der Versicherer darf eine Nettoprämie für Berufs- und Nichtberufsunfälle zusammen festlegen. Sie muss so bemessen sein, dass die freiwillige Versicherung sich selbst trägt (Art. 139 Abs. 1 UVV). Zuschläge für Teuerung und Unfallverhütung gibt es nicht (Art. 139 Abs. 2 UVV).
- Ende: Die Versicherung endet, wenn du die selbständige Tätigkeit aufgibst oder obligatorisch versichert wirst, etwa durch eine Anstellung. Der Vertrag kann vorsehen, dass sie nach der Aufgabe der Tätigkeit bis zu drei Monate weiterläuft (Art. 137 Abs. 1 und 2 UVV).
- Kündigung: Nach Ablauf der Mindestdauer können beide Seiten mit höchstens drei Monaten Frist auf das Ende eines Versicherungsjahres kündigen; der Versicherer muss seine Kündigung schriftlich begründen (Art. 137 Abs. 3 UVV).
- Ausschluss: Zahlst du die Prämie trotz schriftlicher Mahnung nicht oder machst beim Abschluss oder zu einem Unfall unwahre Angaben, darf der Versicherer dich ausschliessen (Art. 137 Abs. 4 UVV).
Was die Unfalldeckung in der Grundversicherung kostet
Bleibst du für Unfälle bei der Krankenkasse, zahlst du den Unfallanteil in der Prämie. Monatsprämien 2026, Gemeinde Zürich (Region 1), Erwachsene mit Jahrgang 1991, alle Modelle; Quelle BAG:
| Franchise | mit Unfall, Median | ohne Unfall, Median |
|---|---|---|
| CHF 300 | CHF 580.00 | CHF 542.90 |
| CHF 2'500 | CHF 453.90 | CHF 424.65 |
Die Mediane stammen von verschiedenen Angeboten; der Unterschied bei deiner eigenen Kasse kann anders ausfallen. Für obligatorisch UVG-Versicherte darf die Reduktion höchstens 7 % betragen (Art. 91a Abs. 4 KVV). Die Prämie deiner Kasse mit und ohne Unfall zeigt der Prämienrechner. Die Prämien des nächsten Jahres veröffentlicht das BAG Ende September. Die Prämie einer freiwilligen UVG-Versicherung berechnet jeder Versicherer nach dem versicherten Verdienst und dem Risiko deiner Tätigkeit; dafür gibt es keine öffentlichen Vergleichsdaten.
Beispielrechnung: sechs Wochen Ausfall nach einem Sturz
Beispiel mit fiktiven Personen. Marco ist 45, Gipser mit einer Einzelfirma ohne Angestellte, und wohnt in Zürich. Sein Einkommen liegt bei CHF 80'000 im Jahr (angenommen). Am 02.03.2026 stürzt er in der Freizeit und ist bis und mit 12.04.2026 voll arbeitsunfähig. Die Behandlung kostet CHF 8'000 (angenommen), ohne Spitalaufenthalt.
Der Unterschied liegt vor allem beim Einkommen: Mit der Krankenkasse allein trägt Marco sechs Wochen Verdienstausfall und CHF 3'050 Behandlungskosten selbst. Ob die Prämie der freiwilligen UVG-Versicherung das aufwiegt, hängt von der Offerte und davon ab, wie viel Ausfall er aus Reserven tragen kann. Die Rechnung ist ein Beispiel, keine Empfehlung.
Sonderfälle
Mitarbeitende Familienmitglieder
Arbeitet deine Partnerin oder dein Partner im Betrieb mit und ist nicht obligatorisch versichert, kann auch sie oder er sich freiwillig nach UVG versichern (Art. 4 Abs. 1 UVG). Der versicherte Verdienst beträgt dann mindestens 30 % des Höchstbetrags (Art. 138 UVV). Ist die Person bei dir angestellt und erhält Lohn, gilt dagegen das Obligatorium.
GmbH, AG und erste Angestellte
Arbeitest du in deiner eigenen GmbH oder AG, bist du dort angestellt und obligatorisch nach UVG versichert; das KMU-Portal des SECO weist ausdrücklich darauf hin. Stellst du Personal an, musst du es versichern, und du kannst dich dann beim selben Versicherer freiwillig mitversichern (Art. 135 Abs. 1 UVV). Was mit den ersten Angestellten auf dich zukommt, erklärt der Artikel Erste Angestellte.
Teilzeit angestellt und nebenbei selbständig
Hast du eine Anstellung mit mindestens 8 Stunden pro Woche, bist du über diesen Arbeitgeber auch in der Freizeit versichert, aber das Taggeld bemisst sich nur am Lohn dieser Stelle. Für die selbständige Tätigkeit kannst du zusätzlich eine freiwillige Versicherung abschliessen (Art. 134 Abs. 1 UVV).
Nach dem Referenzalter
Eine freiwillige UVG-Versicherung neu abschliessen kann nach Erreichen des AHV-Referenzalters nur, wer unmittelbar davor ein Jahr obligatorisch versichert war (Art. 134 Abs. 2 UVV).
Private Unfallversicherungen nach VVG
Versicherungsgesellschaften und Krankenkassen bieten auch Unfallversicherungen nach VVG an, etwa ein Unfalltaggeld, ein Invaliditätskapital oder Spitalzusatzdeckungen. Sie ersetzen die Leistungen des UVG nicht automatisch. Was sie decken, regeln die AVB; massgebend sind die AVB und die Auskunft des Versicherers.
Häufige Fehler
- Glauben, Selbständige seien über die Suva automatisch versichert. Auch in Suva-Branchen ist die Versicherung für Selbständige freiwillig und beginnt erst mit einem Vertrag.
- Die Unfalldeckung bei der Krankenkasse sistiert lassen. Nach dem Ende einer Anstellung deckt die Kasse Unfälle zwar von Gesetzes wegen (Art. 8 Abs. 2 KVG), kann den Unfallanteil der Prämie aber nachfordern. Melde die Änderung.
- Den versicherten Verdienst zu tief ansetzen. Er bestimmt Taggeld und Rente. Liegt dein Einkommen deutlich höher, deckt das Taggeld nur einen Teil des Ausfalls.
- Unfall und Krankheit verwechseln. Die Unfallversicherung zahlt nur bei Unfällen, Berufskrankheiten und den unfallähnlichen Körperschädigungen. Für Krankheit brauchst du ein Krankentaggeld.
Alle Artikel für Selbständige und Firmeninhaber findest du in der Themenwelt Selbständige und KMU. Den Start in die Selbständigkeit mit allen Versicherungen zeigt Selbständig werden. Kontakte und Kennzahlen der Krankenkassen findest du in den Steckbriefen. Willst du Offerten besprechen, kannst du eine Beratung anfragen.
Häufige Fragen
Muss ich mich als Selbständige gegen Unfall versichern?
Nicht nach UVG: Für Selbständige ist die Unfallversicherung freiwillig. Gegen Unfall versichert bist du trotzdem über die Grundversicherung, die bei Unfall die Behandlung zahlt, wenn keine Unfallversicherung aufkommt. Die Unfalldeckung muss dort dann eingeschlossen sein.
Was zahlt die Krankenkasse bei einem Unfall?
Dieselben Leistungen wie bei einer Krankheit: Arzt, Spital, Medikamente und Therapien nach KVG, mit Franchise und 10 % Selbstbehalt. Ein Taggeld, eine Invalidenrente oder eine Integritätsentschädigung zahlt die Grundversicherung nicht.
Wer bietet die freiwillige UVG-Versicherung für Selbständige an?
Selbständige ohne Angestellte in Suva-Branchen, etwa Bau oder Holzbearbeitung, versichern sich bei der Suva. Alle anderen wenden sich an einen registrierten Unfallversicherer, darunter Versicherungsgesellschaften und Krankenkassen (Art. 135 UVV).
Kann ich die Unfalldeckung der Krankenkasse sistieren, wenn ich freiwillig nach UVG versichert bin?
Einen Anspruch darauf haben nur obligatorisch UVG-Versicherte (Art. 8 KVG). Bei freiwilliger UVG-Versicherung kann die Kasse die Prämie reduzieren, muss aber nicht; die Reduktion beträgt höchstens 7 % (Art. 91a Abs. 3 und 4 KVV). Frag deine Kasse.
Wie hoch ist der versicherte Verdienst in der freiwilligen UVG-Versicherung?
Du vereinbarst ihn beim Abschluss. Für Selbständige beträgt er mindestens 45 % des Höchstbetrags, also CHF 66'690, und höchstens CHF 148'200 im Jahr. Er kann jeweils auf Anfang Kalenderjahr angepasst werden (Art. 138 UVV).
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 1aArt. 1a Abs. 2 Bst. b KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 8Art. 8 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 91a und 103Art. 91a, 103 KVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 1a und 3Art. 1a, 3 UVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 4 und 5Art. 4, 5 UVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 6Art. 6 UVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 10Art. 10 UVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 16 und 17Art. 16, 17 UVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 20, 24 und 28Art. 20, 24, 28 UVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 66Art. 66 Abs. 1 UVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), Art. 22Art. 22 Abs. 1 UVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), Art. 134–140Art. 134–139 UVVfedlex.admin.ch
- AHV/IV, Merkblatt 2.02: Beiträge der Selbstständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO (Stand 01.01.2026)ahv-iv.ch
- SECO, KMU-Portal: Berufsunfallversicherung (BUV) und Nichtberufsunfallversicherung (NBUV)kmu.admin.ch
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