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Wechsel-Center · Fristen-Rechner

Deine Fristen für Kasse, Franchise und Modell

Wähle, was du ändern möchtest, und deine heutige Versicherung. Du siehst jede Frist mit Datum, verbleibenden Tagen und dem Gesetzesartikel, auf dem sie beruht. Stand: 28.09.2026. Den ganzen Ablauf findest du im Wechsel-Center.

Was möchtest du ändern?
Heutiges Modell
Altersklasse
Heutige Franchise in CHF

Deine Fristen

2 Fristen: 30.11.2026, noch 63 Tage; 31.03.2027, noch 184 Tage

  1. Montagnoch 63 Tage

    Grundversicherung auf Jahresende kündigen

    Die Kündigung muss bis 30.11. bei der Kasse eingegangen sein, der Poststempel zählt nicht. Der Wechsel gilt ab 01.01.

    Neue Situation ab 01.01.2027.

    Empfehlung des BAG: bis 15.11.2026 eingeschrieben oder per A-Post Plus verschicken.

    Quelle: Art. 7 Abs. 2 KVG

  2. Mittwochnoch 184 Tage

    Grundversicherung auf 30.06. kündigen

    Nur mit ordentlicher Franchise im Standardmodell: Kündigung muss bis 31.03. bei der Kasse eingegangen sein, der Wechsel gilt ab 01.07.

    Neue Situation ab 01.07.2027.

    Quelle: Art. 7 Abs. 1 KVG; Art. 94 Abs. 2 und Art. 100 Abs. 3 KVV

  • Jede Kasse muss dich in ihrem Tätigkeitsgebiet in die Grundversicherung aufnehmen, ohne Gesundheitsfragen. (Art. 5 Bst. i KVAG)
  • Hast du Prämien oder Kostenbeteiligungen nicht bezahlt und wurdest betrieben, kannst du die Kasse erst wechseln, wenn alles bezahlt ist. (Art. 64a Abs. 6 KVG)
  • Deine alte Grundversicherung endet erst, wenn die neue Kasse ihr mitgeteilt hat, dass du ohne Unterbruch versichert bist. Du bist also nie ohne Versicherung. (Art. 7 Abs. 5 KVG)
  • Der Wechsel der Grundversicherung betrifft deine Zusatzversicherungen nicht. Die alte Kasse darf sie deswegen nicht kündigen, sie laufen weiter, bis du sie selbst kündigst. (Art. 7 Abs. 7 und 8 KVG)
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Nicht verwechseln

Drei Fristen, die oft verwechselt werden

  1. 30.09.

    Zusatzversicherungen (VVG)

    Häufig die Kündigungsfrist für Zusatzversicherungen auf Jahresende, aber nur, wenn es so in den AVB deines Produkts steht. Prüfe deine Police.

    Nächstes Mal: · noch 2 Tage

    Quelle: VVG; AVB des jeweiligen Produkts

  2. 30.11.

    Grundversicherung auf Jahresende

    Die Kündigung der Grundversicherung muss bis 30.11. bei der Kasse eingegangen sein, der Poststempel zählt nicht. Gilt für alle Franchisen und Modelle; der Wechsel gilt ab 01.01.

    Nächstes Mal: · noch 63 Tage

    Quelle: Art. 7 Abs. 2 KVG

  3. 31.03.

    Grundversicherung auf 30.06.

    Nur mit ordentlicher Franchise (CHF 300, Kinder CHF 0) im Standardmodell: Kündigung bis 31.03. bei der Kasse, der Wechsel gilt ab 01.07. Mit Wahlfranchise oder alternativem Modell geht es nur auf Jahresende.

    Nächstes Mal: · noch 184 Tage

    Quelle: Art. 7 Abs. 1 KVG; Art. 94 Abs. 2 und Art. 100 Abs. 3 KVV

Häufige Fragen

Zählt der Poststempel?

Nein. Massgebend ist der Eingang bei der Kasse (Art. 7 Abs. 2 KVG). Fällt der 30.11. auf einen Samstag oder Sonntag, muss der Brief laut BAG-Faktenblatt bis am Freitag davor eintreffen. Schick die Kündigung deshalb eingeschrieben oder per A-Post Plus, laut BAG bis 15.11.

Bis wann kann ich die Franchise ändern?

Eine höhere Franchise auf den 01.01. meldest du bis 31.12., eine tiefere bis 30.11. (Art. 94 Abs. 1 und 2 KVV; Art. 7 Abs. 2 KVG). Wechselst du nur die Franchise, bleibst du bei deiner Kasse.

Wann kann ich das Versicherungsmodell wechseln?

Vom Standardmodell in ein alternatives Modell (Hausarzt, HMO, Telmed) deiner Kasse jederzeit; aus einem alternativen Modell zurück oder in ein anderes nur auf Jahresende, mit Meldung bis 30.11. (Art. 100 Abs. 2 KVV; Art. 7 Abs. 2 KVG).

Wer kann per 30.06. wechseln?

Nur wer im Standardmodell mit ordentlicher Franchise versichert ist, also CHF 300 für Erwachsene und CHF 0 für Kinder. Die Kündigung muss bis 31.03. eingegangen sein (Art. 7 Abs. 1 KVG; Art. 94 Abs. 2 und Art. 100 Abs. 3 KVV).

Gilt der 30.09. auch für die Grundversicherung?

Nein. Der 30.09. ist bei vielen Zusatzversicherungen die Kündigungsfrist auf Jahresende, aber nur, wenn es in den AVB deines Produkts so steht; Zusatzversicherungen unterstehen dem VVG. Für die Grundversicherung gilt der 30.11. (Art. 7 Abs. 2 KVG).

Quellen

  1. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 4, 7 und 64afedlex.admin.ch
  2. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 94 und 100fedlex.admin.ch
  3. Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 4fedlex.admin.ch
  4. BAG-Faktenblatt «Wechsel der Krankenkasse» (23.09.2025)bag.admin.ch