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Junge Erwachsene

Auch: 19 bis 25 Jahre

Kurz erklärt

Junge Erwachsene sind in der Grundversicherung Versicherte von 19 bis 25 Jahren. Für sie gilt eine eigene Prämienstufe zwischen Kinder- und Erwachsenenprämie. In Bern lag der Median 2026 bei CHF 461.80 im Monat, gegenüber CHF 609.30 für Erwachsene (Franchise CHF 300, BAG). Franchise und Selbstbehalt sind dagegen dieselben wie bei Erwachsenen.

Aktualisiert am

Illustration: Rucksack und Schlüsselbund auf einem kleinen Schreibtisch in einer ersten eigenen WohnungSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Als junge Erwachsene gelten Versicherte, die am 31. Dezember des Jahres 19 bis 25 Jahre alt sind.
  2. Ihre Prämie muss tiefer sein als die der Erwachsenen und höher als die der Kinder (Art. 61 Abs. 3 KVG).
  3. Franchise ab CHF 300 bis CHF 2'500 und Selbstbehalt bis CHF 700 gelten wie bei Erwachsenen.
  4. In Ausbildung zahlen junge Erwachsene keinen Spitalbeitrag und haben bei unteren und mittleren Einkommen Anspruch auf mindestens 50 % Prämienverbilligung.
  5. Ausstände aus der Zeit vor dem 18. Geburtstag verhindern einen Kassenwechsel nicht.

Was sind junge Erwachsene?

In der Krankenversicherung sind junge Erwachsene eine der drei Altersgruppen der Grundversicherung. Dazu gehören Versicherte, die am 31. Dezember des betreffenden Jahres 19 bis 25 Jahre alt sind. Jünger sind die Kinder, älter die Erwachsenen ab 26 Jahren.

Die Gruppe ist wichtig für die Prämie. Das Gesetz verlangt, dass junge Erwachsene weniger bezahlen als Erwachsene, aber mehr als Kinder. Für junge Erwachsene gilt also eine eigene Prämie zwischen der Kinderprämie und der Erwachsenenprämie. Wie gross der Rabatt ist, legt jede Kasse selbst fest.

Bei der Kostenbeteiligung gelten junge Erwachsene dagegen als Erwachsene. Die Franchise beträgt mindestens CHF 300 und höchstens CHF 2'500, der Selbstbehalt 10 % bis höchstens CHF 700 im Jahr. Mit dem Übertritt von der Kinder- in diese Gruppe fällt also die Kinderfranchise von CHF 0 weg.

Die Altersgrenze 19 bis 25 gilt nur für die Grundversicherung nach KVG. Zusatzversicherungen nach VVG kennen eigene Altersstufen, die jede Kasse in ihrem Tarif festlegt.

So funktioniert es

Massgebend ist das Geburtsjahr. Wer 2007 geboren ist, wird 2026 19 und zahlt ab 1. Januar 2026 die Prämie für junge Erwachsene, auch wenn der Geburtstag erst im Dezember ist. Wer 2001 geboren ist, zahlt 2026 zum letzten Mal diese Prämie und ab 1. Januar 2027 die Erwachsenenprämie.

Die Kassen dürfen für junge Erwachsene andere Wahlfranchisen und andere Franchise-Rabatte anbieten als für Erwachsene ab 26 Jahren. Die Stufen selbst sind gleich: CHF 300, 500, 1'000, 1'500, 2'000 und 2'500.

Die tiefere Prämie wird über den Risikoausgleich mitfinanziert. Im Risikoausgleich werden die Kassen für junge Erwachsene entlastet: Die Entlastung beträgt 50 % der Differenz zwischen den Durchschnittskosten aller Erwachsenen und jenen der jungen Erwachsenen. Bezahlt wird sie über höhere Abgaben für Versicherte ab 26 Jahren.

Für junge Erwachsene in Ausbildung gibt es zwei weitere Regeln:

  • Kein Spitalbeitrag. Bei einem Spitalaufenthalt entfällt der Beitrag von CHF 15 pro Tag.
  • Prämienverbilligung. Bei unteren und mittleren Einkommen muss der Kanton die Prämie um mindestens 50 % verbilligen. Wer als unteres oder mittleres Einkommen gilt, bestimmt der Kanton. Mehr dazu unter Prämienverbilligung.

Wer bei einem Arbeitgeber voll nach UVG gegen Unfall versichert ist, etwa nach der Lehre, kann die Unfalldeckung in der Grundversicherung sistieren lassen. Die Prämie sinkt dann um den Unfallanteil, höchstens um 7 %.

Rechtliche Grundlage

Art. 61 Abs. 3 KVG verpflichtet die Versicherer, für Kinder und junge Erwachsene eine tiefere Prämie festzusetzen als für die übrigen Versicherten. Die Altersgrenze steht in Art. 16a Abs. 1 KVG: Junge Erwachsene sind Versicherte, die am 31. Dezember des betreffenden Jahres 19 bis 25 Jahre alt sind. Abs. 2 regelt die Entlastung im Risikoausgleich von 50 %, Abs. 3 ihre Finanzierung. Art. 91 Abs. 3 KVV bestimmt, dass die Altersgruppen nach Geburtsjahren abgestuft werden.

Art. 93 Abs. 1 KVV erlaubt unterschiedliche Wahlfranchisen für Erwachsene und junge Erwachsene. Art. 104 Abs. 2 Bst. b KVV befreit junge Erwachsene in Ausbildung vom Spitalbeitrag. Art. 65 Abs. 1bis KVG verlangt mindestens 50 % Prämienverbilligung für junge Erwachsene in Ausbildung bei unteren und mittleren Einkommen. Art. 64 Abs. 1bis und Art. 64a Abs. 7bis KVG sowie Art. 105l Abs. 2bis KVV schützen Volljährige vor Folgen von Ausständen aus ihrer Kindheit. Art. 8 KVG und Art. 91a Abs. 4 KVV regeln die Sistierung der Unfalldeckung.

Beispiel: Lea wird 26

Lea ist 2001 geboren und wohnt in der Stadt Bern. 2026 ist sie 25 und zahlt zum letzten Mal die Prämie für junge Erwachsene. Die Tabelle zeigt, was sich ändert, wenn sie in die Erwachsenenprämie wechselt. Grundlage: Prämien 2026, Gemeinde Bern (Region 1), mit Unfall, Median aller Angebote; Quelle BAG. Für die Erwachsenen sind die Prämien 2026 einer Person mit Jahrgang 1999 eingesetzt, weil die Prämien 2027 noch nicht freigegeben sind.

Median der Monatsprämie, Bern 2026
FranchiseJunge Erwachsene (Jahrgang 2001)Erwachsene (Jahrgang 1999)Differenz pro Monat
CHF 300CHF 461.80CHF 609.30CHF 147.50
CHF 2'500CHF 335.60CHF 482.70CHF 147.10

Den Rabatt für junge Erwachsene gewähren alle Kassen, aber unterschiedlich hoch. Die Prämien jeder Kasse für deinen Jahrgang zeigt der Prämienrechner; die Kassen im Überblick findest du unter Krankenkassen.

Was bedeutet das für dich?

Die Jahre zwischen 19 und 25 bringen mehrere Prämiensprünge und oft die erste eigene Police. Diese Punkte helfen:

  1. Mit 19 neu vergleichen. Mit dem Übertritt aus der Kinderprämie steigt die Prämie stark, und die Kinderfranchise von CHF 0 fällt weg. Bis dahin hilft dir der Kinderprämien-Rechner beim Vergleich; ab 19 vergleichst du im Prämienrechner. Der Übertritt gibt kein ausserordentliches Kündigungsrecht, du wechselst zu den normalen Terminen.
  2. Franchise prüfen. Wer gesund ist und eine Reserve hat, spart mit einer höheren Franchise Prämie. Kann dich ein teures Jahr in Schwierigkeiten bringen, bleib bei einer tieferen Stufe.
  3. Unfalldeckung sistieren, wenn du angestellt bist. Mit einer vollen Unfallversicherung beim Arbeitgeber zahlst du den Unfallanteil nicht doppelt. Endet die Stelle, meldest du das der Kasse.
  4. Prämienverbilligung beantragen, wenn du in Ausbildung bist. Die Regeln und Fristen legt der Kanton fest.
  5. Mit 26 erneut vergleichen. Die Prämie steigt noch einmal. Kündigung für das neue Jahr bis 30. November, alle Termine unter Fristen.

Wer zum Studium aus dem Ausland in die Schweiz kommt, findet die besonderen Regeln unter ausländische Studierende.

Häufige Fehler

  • Mit dem Geburtstag statt mit dem Geburtsjahr rechnen. Die neue Prämie gilt immer ab 1. Januar des Jahres, in dem du 19 oder 26 wirst.
  • Die Kinderfranchise weiterführen wollen. Ab 19 gilt mindestens CHF 300 Franchise.
  • Die Unfalldeckung doppelt bezahlen. Bist du über den Arbeitgeber voll nach UVG versichert, kannst du sie in der Grundversicherung sistieren.
  • Die Unfalldeckung nach Stellenende nicht wieder einschliessen. Endet die Unfallversicherung beim Arbeitgeber, muss die Kasse davon erfahren; sonst kann sie den Prämienanteil samt Verzugszins nachfordern.
  • Auf ein Sonderkündigungsrecht beim Altersübertritt hoffen. Das BAG hält fest, dass der Wechsel von der Kinder- zur Erwachsenenprämie kein ausserordentliches Kündigungsrecht gibt.

Wie wir Prämien und Mediane berechnen, erklären wir unter So rechnen wir.

Häufige Fragen

Ab wann zahle ich die Erwachsenenprämie?

Ab dem 1. Januar des Jahres, in dem du 26 wirst. Die Kassen stufen nach Geburtsjahr ab; massgebend ist dein Alter am 31. Dezember.

Muss ich als Student weniger Prämie bezahlen?

Die Prämie für junge Erwachsene hängt nicht von der Ausbildung ab. In Ausbildung hast du aber bei unteren und mittleren Einkommen Anspruch auf mindestens 50 % Prämienverbilligung und zahlst im Spital keinen Beitrag von CHF 15 pro Tag.

Kann ich die Unfalldeckung weglassen?

Ja, wenn du bei einem Arbeitgeber nach UVG voll gegen Unfall versichert bist. Die Kasse sistiert die Unfalldeckung auf deinen Antrag hin; die Prämie sinkt dann um den Unfallanteil, höchstens um 7 %.

Was passiert mit Prämienschulden meiner Eltern aus meiner Kindheit?

Für Franchise und Selbstbehalt aus der Zeit vor deiner Volljährigkeit kannst du nicht belangt werden. Ausstände aus dieser Zeit hindern dich auch nicht daran, die Kasse auf Ende Jahr zu wechseln.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 61Art. 61 Abs. 3 KVGfedlex.admin.ch
  2. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 16aArt. 16a KVGfedlex.admin.ch
  3. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 65Art. 65 Abs. 1bis KVGfedlex.admin.ch
  4. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64aArt. 64a Abs. 7bis KVGfedlex.admin.ch
  5. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 104Art. 104 Abs. 2 KVVfedlex.admin.ch
  6. BAG, Priminfo: Häufige Fragenpriminfo.admin.ch
  7. BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
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