Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundversicherung zahlt für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Altersjahr höchstens CHF 180.67 pro Jahr an Brillen oder Kontaktlinsen (MiGeL Pos. 25.01.01.00.1).
- Voraussetzung ist ein augenärztliches Rezept pro Jahr; Folgeanpassungen dazwischen darf die Optometristin machen.
- Erwachsene erhalten aus der Grundversicherung nur bei krankheits-, medikamenten- oder operationsbedingter Änderung der Sehstärke einen Beitrag von höchstens CHF 180.67 pro Jahr.
- «Pro Jahr» heisst 365 Tage ab dem ersten Bezug, nicht Kalenderjahr.
- Beiträge über diesen Betrag hinaus zahlt nur eine freiwillige Zusatzversicherung nach VVG, mit Beträgen und Fristen aus den Vertragsbedingungen.
Was ist der Brillenbeitrag?
Der Brillenbeitrag ist die Vergütung, die eine Krankenkasse an Brillengläser, Brillenfassungen oder Kontaktlinsen leistet. In der Schweiz gibt es dafür zwei völlig getrennte Töpfe: die obligatorische Grundversicherung nach KVG und die freiwilligen Zusatzversicherungen nach VVG. Wer von «Brillenbeitrag» spricht, meint oft den zweiten Topf, obwohl auch die Grundversicherung in klar begrenzten Fällen zahlt.
In der Grundversicherung gehören Brillen und Kontaktlinsen zu den Hilfsmitteln. Welche Mittel und Gegenstände die Kasse vergütet und bis zu welchem Betrag, steht in der Mittel- und Gegenständeliste, kurz MiGeL. Sie bildet den Anhang 2 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und wird vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlicht. Kapitel 25 der MiGeL heisst «Sehhilfen» und definiert sie als optische Vorrichtungen, die Brechungsfehler korrigieren oder einen anderen Krankheitszustand des Auges ausgleichen, verbessern oder behandeln.
Die MiGeL kennt für Sehhilfen einen Grundfall und mehrere Spezialfälle:
- Grundfall Kinder und Jugendliche: Brillen oder Kontaktlinsen bis zum vollendeten 18. Altersjahr, Höchstvergütungsbetrag CHF 180.67 pro Jahr.
- Spezialfall bei veränderter Sehstärke: für alle Altersgruppen, wenn sich die Refraktion krankheits-, medikamenten- oder operationsbedingt ändert, ebenfalls höchstens CHF 180.67 pro Jahr.
- Spezialfälle mit hohen Werten: Kontaktlinsen bei sehr starker Kurz- oder Weitsichtigkeit (CHF 271.00 alle zwei Jahre) und Kontaktlinsen oder Brillen bei Hornhauterkrankungen, Iris-Defekten oder nach einer Hornhaut-Operation (CHF 632.34 pro Seite bzw. pro Brille).
- Myopiekontrolle: spezielle Gläser oder Linsen, die das Fortschreiten starker Kurzsichtigkeit bremsen sollen, bis zum vollendeten 21. Altersjahr höchstens CHF 850.00 pro Jahr.
Für gesunde Erwachsene mit einer gewöhnlichen Fehlsichtigkeit zahlt die Grundversicherung dagegen nichts an Brille oder Kontaktlinsen. Hier setzen die Zusatzversicherungen an. Viele Kassen bieten in ihren ambulanten Zusatzprodukten einen Beitrag an Sehhilfen an. Höhe, Rhythmus und Voraussetzungen legt jede Kasse in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) selbst fest; das Gesetz schreibt dort nichts vor.
So funktioniert es
In der Grundversicherung läuft der Brillenbeitrag über eine ärztliche Verordnung. Die MiGeL verlangt für die Position 25.01.01.00.1 ein augenärztliches Rezept pro Jahr. Zwischenzeitliche Folgeanpassungen, etwa wenn sich die Sehstärke eines Kindes im Lauf des Jahres leicht ändert, dürfen Optometristinnen und Optometristen vornehmen. Die Brille selbst kaufst du bei einem Optikergeschäft, das als Abgabestelle zugelassen ist.
Die Vergütung ist als Höchstvergütungsbetrag (HVB) festgelegt. Das heisst: Die Kasse zahlt die tatsächlichen Kosten bis höchstens CHF 180.67. Kostet die Brille mehr, trägst du die Differenz selbst. Das steht so in Art. 24 Abs. 3 KLV. Kostet sie weniger, zahlt die Kasse nur den tieferen Betrag.
Wichtig ist, wie «pro Jahr» gemeint ist. Die Vorbemerkungen zur MiGeL erklären es mit einem Beispiel: Ein HVB «pro Jahr» gilt für 365 Tage ab dem ersten Bezug, nicht pro Kalenderjahr. Kauft ein Kind am 31. Oktober eine Brille, kann die nächste Vergütung frühestens für einen Bezug im November des Folgejahres erfolgen. Eine zweite Brille im gleichen Zeitraum, etwa als Ersatz nach einem Bruch, bezahlt die Grundversicherung nicht zusätzlich.
Auch der Brillenbeitrag der Grundversicherung unterliegt der gesetzlichen Kostenbeteiligung. Er wird wie jede andere Rechnung zuerst an die Franchise angerechnet, danach gilt der Selbstbehalt von 10 %. Für Kinder gibt es keine ordentliche Franchise, Eltern können aber eine Wahlfranchise bis CHF 600 gewählt haben. Ob am Ende Geld zurückfliesst, hängt deshalb davon ab, wie viele andere Kosten im gleichen Jahr schon angefallen sind.
Zusätzlich kann eine andere Sozialversicherung zuständig sein. Die MiGeL hält fest, dass auch die Invalidenversicherung (IV) Brillen und Kontaktlinsen übernimmt, etwa bei Geburtsgebrechen. Ist die IV, die Unfall- oder die Militärversicherung leistungspflichtig, rechnet diese ab, und die Grundversicherung zahlt nichts ergänzend dazu.
In der Zusatzversicherung gilt der Vertrag. Typische Stellschrauben sind der Höchstbetrag, der Zeitraum (zum Beispiel alle ein, zwei oder drei Kalenderjahre), die Frage, ob Fassungen oder nur Gläser zählen, ob ein augenärztliches Rezept oder eine Refraktionsbestimmung beim Optiker genügt, und ob Laser-Operationen der Augen angerechnet werden. Diese Punkte stehen in den AVB deiner Kasse, nicht im Gesetz. Im Zusatzversicherungs-Vergleich legen wir die Leistungen der Tarife nebeneinander.
Rechtliche Grundlage
Nach Art. 25 Abs. 2 Bst. b KVG übernimmt die Grundversicherung ärztlich verordnete Mittel und Gegenstände, die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen. Art. 52 Abs. 1 Bst. a Ziff. 3 KVG beauftragt das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), die Bestimmungen über Leistungspflicht und Umfang der Vergütung dieser Mittel und Gegenstände zu erlassen. Nach Art. 52 Abs. 3 KVG dürfen sie der Grundversicherung höchstens zu diesen Ansätzen in Rechnung gestellt werden.
Die Einzelheiten stehen in der KLV. Art. 20 KLV regelt den Grundsatz: Vergütet werden Mittel und Gegenstände, die auf ärztliche Anordnung von einer zugelassenen Abgabestelle abgegeben werden. Art. 24 KLV legt fest, dass die Höchstvergütungsbeträge nach Produktbezeichnung in Anhang 2, der MiGeL, stehen und dass die Differenz zu einem höheren Preis zulasten der versicherten Person geht. Die MiGeL selbst wird nicht in der Systematischen Rechtssammlung abgedruckt, sondern vom BAG publiziert; massgebend für diese Seite ist die Ausgabe per 01.07.2026.
Für die Kostenbeteiligung gilt Art. 64 KVG: Franchise und 10 % Selbstbehalt, für Kinder keine ordentliche Franchise und der halbe Höchstbetrag des Selbstbehalts.
Für Zusatzversicherungen gibt es keine gesetzliche Vorgabe zum Brillenbeitrag. Sie unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), der Leistungsumfang ergibt sich allein aus Police und AVB.
Beispiel: Kinderbrille für Lea, 9 Jahre
Lea ist 9 Jahre alt. Die Augenärztin stellt eine Kurzsichtigkeit fest und verordnet im März 2026 eine Brille. Die Brille kostet beim Optiker CHF 390.00. Leas Eltern haben für sie die Franchise CHF 0 gewählt, und Lea hatte 2026 bisher keine anderen Arztkosten. Die Beträge der Grundversicherung stammen aus der MiGeL per 01.07.2026 und aus Art. 64 KVG, der Betrag der Zusatzversicherung ist ein angenommener Vertragswert.
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Rechnung Optiker | CHF 390.00 |
| Höchstvergütungsbetrag Grundversicherung (MiGeL 25.01.01.00.1) | CHF 180.67 |
| Selbstbehalt 10 % auf CHF 180.67 | CHF 18.07 |
| Auszahlung Grundversicherung | CHF 162.60 |
| Restbetrag vor Zusatzversicherung | CHF 227.40 |
| Angenommener Beitrag Zusatzversicherung (Vertragsbeispiel CHF 150 pro Jahr) | CHF 150.00 |
| Eigenanteil der Eltern | CHF 77.40 |
Braucht Lea im Dezember 2026 wegen einer stärkeren Kurzsichtigkeit neue Gläser, zahlt die Grundversicherung nicht noch einmal: Die 365 Tage ab dem Bezug im März sind noch nicht vorbei. Erst ein Bezug ab März 2027 kann wieder vergütet werden. Nimmt die Kurzsichtigkeit bei Lea stark und messbar zu, kann die Augenärztin prüfen, ob die Position zur Myopiekontrolle (höchstens CHF 850.00 pro Jahr bis zum vollendeten 21. Altersjahr) in Frage kommt; die Voraussetzungen dafür sind in der MiGeL eng und genau beschrieben.
Was bedeutet das für dich?
Ob sich ein Brillenbeitrag über eine Zusatzversicherung lohnt, ist eine reine Rechnung. Die Prämie für die ambulante Zusatzversicherung zahlst du jeden Monat, den Brillenbeitrag bekommst du höchstens so oft, wie es der Vertrag erlaubt. Drei Fragen helfen:
- Wie oft brauchst du neue Gläser? Bei Kindern ändert sich die Sehstärke oft jährlich, bei Erwachsenen seltener. Ein Beitrag «alle drei Jahre» nützt wenig, wenn du jedes Jahr neue Gläser brauchst.
- Was deckt die Zusatzversicherung sonst noch? Eine ambulante Zusatzversicherung bündelt meist mehrere Leistungen, zum Beispiel nicht kassenpflichtige Medikamente, Transporte oder Prävention. Der Brillenbeitrag allein ist selten ein Grund, sie abzuschliessen.
- Wie hoch ist die Prämie im Verhältnis zum Beitrag? Rechne die Jahresprämie gegen den maximalen Beitrag im gleichen Zeitraum. Liegt die Prämie darüber, zahlst du die Brille faktisch selbst.
Für Kinder lohnt es sich immer, die Brille augenärztlich verordnen zu lassen und die Rechnung einzureichen. Die CHF 180.67 stehen jedem Kind bis zum vollendeten 18. Altersjahr zu, unabhängig von der gewählten Kasse. Welche Kassen welche Zusatzprodukte anbieten, siehst du in den Steckbriefen der Krankenkassen. Die Prämie der Grundversicherung für dein Kind vergleichst du im Prämienrechner; Hinweise zur Kinderprämie findest du im Glossar.
Beachte bei einem Kassenwechsel: Die Grundversicherung wechselst du unabhängig von der Zusatzversicherung. Eine gekündigte Zusatzversicherung bekommst du aber nicht in jedem Fall wieder, weil die Kasse im VVG Gesundheitsfragen stellen und Anträge ablehnen darf. Kündige deshalb keine bestehende Zusatzversicherung, bevor der neue Vertrag schriftlich bestätigt ist. Die Termine findest du unter Fristen.
Häufige Fehler
- Nur beim Optiker die Sehstärke messen lassen. Für den Beitrag aus der Grundversicherung braucht es ein augenärztliches Rezept pro Jahr. Ohne dieses Rezept zahlt die Kasse nichts.
- «Pro Jahr» als Kalenderjahr verstehen. Die 365 Tage laufen ab dem ersten Bezug. Eine Brille im Dezember und eine im Januar sind nicht zwei Jahresbeiträge.
- Erwachsene rechnen mit der Grundversicherung. Für eine gewöhnliche Fehlsichtigkeit bei Erwachsenen zahlt die Grundversicherung nichts; nur bei krankheits-, medikamenten- oder operationsbedingter Veränderung der Sehstärke.
- Die Franchise vergessen. Auch der Brillenbeitrag wird an die Franchise angerechnet. Bei einer hohen Franchise fliesst oft kein Geld zurück.
- Zusatzversicherung wegen der Brille kündigen oder abschliessen. Der Brillenbeitrag ist meist nur ein kleiner Teil einer ambulanten Zusatzversicherung. Vergleiche das ganze Paket.
Wie wir Beträge und Quellen prüfen, beschreiben wir unter So rechnen wir.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse meine Brille?
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Altersjahr zahlt die Grundversicherung höchstens CHF 180.67 pro Jahr, wenn eine Augenärztin die Brille verordnet hat. Erwachsene erhalten aus der Grundversicherung nur in medizinischen Spezialfällen etwas. Für alle anderen Fälle braucht es eine Zusatzversicherung.
Wie oft zahlt die Krankenkasse eine Kinderbrille?
Einmal innerhalb von 365 Tagen ab dem ersten Bezug. Wer die erste Brille am 31. Oktober kauft, erhält den nächsten Beitrag frühestens für einen Bezug im November des Folgejahres.
Brauche ich für den Brillenbeitrag ein Rezept?
Ja. Die MiGeL verlangt pro Jahr ein augenärztliches Rezept. Eine reine Sehprüfung beim Optiker genügt für die Grundversicherung nicht; Zusatzversicherungen regeln das in ihren Bedingungen selbst.
Zählt der Brillenbeitrag an die Franchise?
Ja. Der Beitrag aus der Grundversicherung ist eine gesetzliche Leistung und unterliegt der Kostenbeteiligung nach Art. 64 KVG. Hast du die Franchise noch nicht erreicht, kann der Beitrag ganz daran angerechnet werden.
Verwandte Begriffe
- HilfsmittelHilfsmittel sind medizinische Mittel und Gegenstände wie Krücken, Inkontinenzmaterial oder Inhalationsgeräte, die du selbst zu Hause anwendest. Die Grundversicherung vergütet sie, wenn sie ärztlich verordnet und in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) aufgeführt sind, höchstens bis zum dort festgelegten Höchstbetrag. Für eine Kinderbrille sind das höchstens CHF 180.67 pro Jahr.
- MiGeLDie MiGeL (Mittel- und Gegenständeliste) ist die Liste des Bundes mit medizinischen Produkten, die die Grundversicherung bezahlt, etwa Krücken, Blutzuckermessgeräte, Verbandmaterial oder Milchpumpen. Für jedes Produkt legt sie einen Höchstvergütungsbetrag fest. Kostet ein Produkt mehr, zahlst du die Differenz selbst, dazu kommen Franchise und Selbstbehalt.
- Ambulante ZusatzversicherungDie ambulante Zusatzversicherung ist ein freiwilliger Vertrag nach VVG, der ambulante Leistungen ausserhalb der Grundversicherung mitfinanziert, etwa Brillen, Komplementärmedizin, nicht kassenpflichtige Medikamente oder Fitness. Die Kasse darf Gesundheitsfragen stellen und dich ablehnen. Franchise und Selbstbehalt der Grundversicherung darf sie nicht übernehmen (Art. 64 Abs. 8 KVG).
- KinderprämieDie Kinderprämie ist die monatliche Prämie der Grundversicherung für Kinder bis 18 Jahre. Das Gesetz verlangt, dass sie tiefer ist als die Prämie für junge Erwachsene und Erwachsene. In Bern lag der Median 2026 bei CHF 145.90 im Monat mit Franchise CHF 0, gegenüber CHF 609.30 für Erwachsene mit CHF 300 (BAG).
Quellen
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 20–24 (Mittel und Gegenstände)Art. 20–24 KLVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 52Art. 52 Abs. 1 Bst. a Ziff. 3 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 KVGfedlex.admin.ch
- BAG: Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL), Ausgabe per 01.07.2026, Kapitel 25 Sehhilfenbag.admin.ch
