Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundversicherung zahlt Muskel- und Bindegewebsmassage nur als physikalische Massnahme der Physiotherapie (Art. 5 Abs. 1 Bst. c Ziff. 6 KLV).
- Pro ärztliche Anordnung sind höchstens neun Sitzungen gedeckt, die erste innert fünf Wochen (Art. 5 Abs. 2 KLV).
- Medizinische Masseurinnen gehören nicht zu den Berufen, die zulasten der Grundversicherung abrechnen dürfen (Art. 35 KVG, Art. 45–52f KVV).
- Auf Physiotherapie mit Massage zahlst du Franchise und 10 % Selbstbehalt wie bei jeder anderen Behandlung.
Was versteht man unter Massage in der Krankenversicherung?
In der Krankenversicherung ist «Massage» kein eigener Leistungsbereich. Entscheidend ist, wer massiert und warum. Die Grundversicherung kennt die Massage nur als Teil der Physiotherapie: Die Krankenpflege-Leistungsverordnung zählt die «Muskel- und Bindegewebsmassage» unter den physikalischen Massnahmen auf, die eine zugelassene Physiotherapeutin auf ärztliche Anordnung erbringt. Sie dient dann der Behandlung einer Krankheit, etwa von Beschwerden des Bewegungsapparats.
Daneben gibt es Massagen, die die Grundversicherung nicht zahlt:
- Medizinische Massage bei einer medizinischen Masseurin mit eidgenössischem Fachausweis. Der Beruf ist anerkannt, aber nicht als Leistungserbringer der Grundversicherung zugelassen.
- Massagen aus der Komplementärmedizin, etwa Fussreflexzonenmassage, Shiatsu oder Lymphdrainage bei nicht ärztlichen Therapeutinnen. Diese deckt allenfalls eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin.
- Wellness- und Entspannungsmassagen ohne medizinischen Grund. Sie zahlt keine Krankenversicherung.
Die lymphologische Physiotherapie (Art. 5 Abs. 1 Bst. b Ziff. 6 KLV) durch zugelassene Physiotherapeutinnen ist dagegen wieder eine Leistung der Grundversicherung, wenn eine Ärztin sie anordnet.
So funktioniert es
In der Grundversicherung läuft die Massage wie jede Physiotherapie ab. Die Ärztin stellt eine Verordnung aus. Die erste Sitzung muss innert fünf Wochen stattfinden. Pro Verordnung sind höchstens neun Sitzungen gedeckt. Für weitere Sitzungen brauchst du eine neue Verordnung. Nach Behandlungen, die 36 Sitzungen entsprechen, muss die Ärztin dem Vertrauensarzt der Kasse berichten, der über die Fortsetzung entscheidet. Die Physiotherapeutin rechnet nach dem vereinbarten Tarif ab und darf dir für Pflichtleistungen nichts darüber hinaus verrechnen (Tarifschutz, Art. 44 KVG).
In der Zusatzversicherung gelten die Bedingungen deines Vertrags. Viele ambulante Zusatzversicherungen zahlen einen Teil an Behandlungen durch medizinische Masseurinnen oder Komplementärtherapeuten, wenn diese bei einem von der Kasse anerkannten Register eingetragen sind. Üblich sind ein Prozentsatz der Kosten, ein Betrag pro Sitzung oder ein Jahreshöchstbetrag. Ob eine ärztliche Verordnung nötig ist, bestimmt ebenfalls der Vertrag. Welche Therapeutinnen deine Kasse akzeptiert, erfährst du unter dem Stichwort anerkannte Therapeuten.
Rechtliche Grundlage
Art. 25 Abs. 2 Bst. a Ziff. 3 KVG zählt zu den Leistungen der Grundversicherung die Behandlungen durch Personen, die auf Anordnung oder im Auftrag einer Ärztin tätig sind. Welche Berufe das sind, ergibt sich aus Art. 35 Abs. 2 Bst. e KVG und den Zulassungsbestimmungen in Art. 45–52f KVV. Physiotherapeutinnen werden nach Art. 47 KVV zugelassen, wenn sie unter anderem eine kantonale Berufsausübungsbewilligung und zwei Jahre praktische Tätigkeit nachweisen. Medizinische Masseure kommen in diesen Artikeln nicht vor.
Was Physiotherapeutinnen zulasten der Grundversicherung erbringen dürfen, regelt Art. 5 KLV. Art. 5 Abs. 1 Bst. c Ziff. 6 KLV nennt die Muskel- und Bindegewebsmassage als physikalische Massnahme. Art. 5 Abs. 2 KLV begrenzt die Übernahme auf höchstens neun Sitzungen pro ärztliche Anordnung, Art. 5 Abs. 4 KLV verlangt nach 36 Sitzungen einen Bericht an den Vertrauensarzt. Für die Kostenbeteiligung gilt Art. 64 KVG. Leistungen von nicht zugelassenen Therapeuten sind Sache einer Zusatzversicherung nach VVG; deren Umfang steht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Kasse.
Beispiel: Physiotherapie oder Masseurin
Rahel ist 38 Jahre alt, hat die Franchise von CHF 1'000 und seit Wochen Nackenbeschwerden. Sie überlegt, ob sie zu einer medizinischen Masseurin geht oder die Hausärztin um eine Physiotherapie-Verordnung bittet. Die Beträge pro Sitzung sind frei gewählt, die Regeln stammen aus Gesetz und Verordnung.
| Weg | Wer zahlt | Rahels Anteil bei 9 Sitzungen à CHF 80 |
|---|---|---|
| Physiotherapie mit Massage auf ärztliche Anordnung | Grundversicherung, nach Franchise und Selbstbehalt | CHF 720, da unter der Franchise von CHF 1'000 |
| Medizinische Masseurin ohne Zusatzversicherung | niemand | CHF 720 |
| Medizinische Masseurin mit Zusatzversicherung (fiktiv: 75 %, höchstens CHF 500 pro Jahr) | Zusatzversicherung nach Vertrag | CHF 220 |
Was bedeutet das für dich?
Kläre zuerst den Grund für die Massage. Bei Beschwerden, die eine Ärztin behandeln soll, ist die Physiotherapie mit Verordnung der Weg über die Grundversicherung. Für regelmässige Massagen ohne ärztliche Anordnung brauchst du eine Zusatzversicherung. Diese Fragen helfen dir:
- Hast du eine ärztliche Verordnung? Ohne sie zahlt die Grundversicherung nichts.
- Ist die Therapeutin zugelassen oder anerkannt? Physiotherapeutinnen rechnen über die Grundversicherung ab, medizinische Masseure nur über den Zusatz, wenn deine Kasse sie anerkennt.
- Was zahlt dein Zusatz? Prüfe Prozentsatz, Höchstbetrag pro Jahr und ob eine Verordnung nötig ist.
- Lohnt sich der Zusatz? Vergleiche die Jahresprämie mit dem, was du realistisch zurückerhältst.
Die Grundversicherung ist bei allen Kassen gleich; die Prämien vergleichst du im Prämienrechner. Kennzahlen der Kassen findest du unter Krankenkassen. Den Vergleich der Zusatzleistungen bauen wir unter Zusatzversicherungen vergleichen auf, auch für die ambulante Zusatzversicherung.
Häufige Fehler
- Ohne Verordnung zur Physiotherapie gehen. Ohne ärztliche Anordnung zahlt die Grundversicherung die Sitzungen nicht.
- Masseurin und Physiotherapeutin gleichsetzen. Nur die zugelassene Physiotherapeutin rechnet über die Grundversicherung ab.
- Die Anerkennung nicht prüfen. Zusatzversicherungen zahlen oft nur Therapeutinnen aus bestimmten Registern. Frag vor der ersten Sitzung nach.
- Die neunte Sitzung übersehen. Nach neun Sitzungen braucht es eine neue Verordnung, sonst zahlst du die zehnte selbst.
Wie wir Beispiele aufbauen, erklären wir unter So rechnen wir.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse eine Massage?
Die Grundversicherung zahlt eine Massage nur, wenn eine Ärztin Physiotherapie anordnet und eine zugelassene Physiotherapeutin sie als Teil der Behandlung durchführt. Andere Massagen zahlt höchstens eine Zusatzversicherung, nach deren Bedingungen.
Brauche ich für eine Massage ein ärztliches Rezept?
Für die Grundversicherung ja: Ohne ärztliche Anordnung zahlt sie keine Physiotherapie. Bei Zusatzversicherungen genügt oft eine anerkannte Therapeutin ohne Verordnung; manche Verträge verlangen trotzdem eine ärztliche Empfehlung.
Was ist der Unterschied zwischen medizinischer Massage und Physiotherapie?
Physiotherapeutinnen mit Zulassung nach Art. 47 KVV dürfen über die Grundversicherung abrechnen, auch für Massagen. Medizinische Masseurinnen sind ein eigener Beruf ohne KVG-Zulassung. Ihre Behandlungen zahlt nur eine Zusatzversicherung.
Wie viele Massagen zahlt die Grundversicherung?
Pro ärztliche Anordnung höchstens neun Sitzungen Physiotherapie. Für weitere Sitzungen braucht es eine neue Anordnung; nach 36 Sitzungen entscheidet der Vertrauensarzt der Kasse über die Fortsetzung.
Verwandte Begriffe
- PhysiotherapiePhysiotherapie ist die Behandlung von Beschwerden des Bewegungsapparats, des Nervensystems und der inneren Organe mit Bewegung, manuellen Techniken und physikalischen Massnahmen. Die Grundversicherung zahlt sie auf ärztliche Anordnung, höchstens neun Sitzungen pro Anordnung; nach 36 Sitzungen braucht die Fortsetzung eine Prüfung durch den Vertrauensarzt.
- Anerkannte TherapeutenAnerkannte Therapeuten sind Therapeutinnen und Therapeuten, deren Leistungen eine Krankenkasse bezahlt. In der Grundversicherung sind das Fachpersonen, die nach der KVV zugelassen sind und auf ärztliche Anordnung arbeiten, etwa in der Physiotherapie mit bis zu 9 Sitzungen pro Anordnung. Für Naturheilkunde und Massagen entscheidet deine Zusatzversicherung mit ihrer eigenen Liste.
- KomplementärmedizinKomplementärmedizin umfasst Heilmethoden neben der Schulmedizin, etwa Akupunktur, Homöopathie oder Phytotherapie. Die Grundversicherung zahlt seit 2017 fünf Methoden, aber nur, wenn eine Ärztin mit Facharzttitel und anerkannter Zusatzweiterbildung behandelt. Behandlungen bei nichtärztlichen Therapeutinnen, etwa Naturheilpraktikern oder Osteopathinnen, deckt nur eine Zusatzversicherung.
- Ambulante ZusatzversicherungDie ambulante Zusatzversicherung ist ein freiwilliger Vertrag nach VVG, der ambulante Leistungen ausserhalb der Grundversicherung mitfinanziert, etwa Brillen, Komplementärmedizin, nicht kassenpflichtige Medikamente oder Fitness. Die Kasse darf Gesundheitsfragen stellen und dich ablehnen. Franchise und Selbstbehalt der Grundversicherung darf sie nicht übernehmen (Art. 64 Abs. 8 KVG).
Quellen
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 5Art. 5 KLVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 35Art. 35 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 47Art. 47 KVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 25Art. 25 Abs. 2 Bst. a Ziff. 3 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 44Art. 44 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 KVGfedlex.admin.ch
- BAG: Krankenversicherung, Nicht ärztliche Leistungenbag.admin.ch
