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Kündigungsbrief für die Krankenkasse selbst erstellen
Kasse wählen, Angaben eintragen, PDF herunterladen: Adresse, Termin und Frist setzt der Generator nach dem KVG. Kündigst du die Grundversicherung auf Ende Jahr, muss der Brief bis 30.11.2026 bei der Kasse sein. Melde dich gleichzeitig bei der neuen Kasse an; die Reihenfolge steht im Wechsel-Center.
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Deine Kasse fehlt? Dann ist ihre Kündigungsadresse noch nicht geprüft; nimm die Adresse von deiner Police.
Deine Adresse
Versicherte Personen
Alle Personen, deren Versicherung du bei dieser Kasse kündigst (höchstens 6).
Was kündigst du, auf wann?
per 31.12.2026
Eingang bei der Kasse bis Montag, 30.11.2026 (Art. 7 Abs. 2 KVG).
Ort, Datum und Grund
Ein Grund ist nicht nötig (Art. 7 KVG).
In 4 Schritten zum Brief
Kasse wählen
Du siehst die Kündigungsadresse mit Quelle und Abrufdatum. 34 Kassen sind erfasst.
Angaben eintragen
Deine Adresse und alle Personen mit Geburtsdatum. Die Versichertennummer steht auf der Versichertenkarte; sie hilft der Kasse bei der Zuordnung, im Generator ist sie optional.
Termin prüfen
Grundversicherung per 31.12. mit Eingang bis 30.11.2026, per 30.06. nur mit ordentlicher Franchise im Standardmodell.
PDF drucken und verschicken
Alle volljährigen Personen unterschreiben. Eingeschrieben oder per A-Post Plus schicken, laut BAG bis 15.11.2026.
Wann der Brief ankommen muss
- Kündigung per 31.12.
Für alle Franchisen und Modelle. Der Poststempel zählt nicht, massgebend ist der Eingang.
Empfehlung des BAG: bis 15.11.2026 eingeschrieben oder per A-Post Plus verschicken.
Quelle: Art. 7 Abs. 2 KVG; Wochenend-Regel: BAG-Faktenblatt «Wechsel der Krankenkasse»
- Kündigung per 30.06.
Nur mit ordentlicher Franchise (CHF 300, Kinder CHF 0) im Standardmodell.
Quelle: Art. 7 Abs. 1 KVG; Art. 94 Abs. 2 und Art. 100 Abs. 3 KVV; Wochenend-Regel: BAG-Faktenblatt «Wechsel der Krankenkasse»
Eingeschrieben oder A-Post Plus: Mit beiden Versandarten kannst du den Eingang belegen, falls die Kasse ihn bestreitet. Fällt der letzte Tag auf ein Wochenende, muss der Brief laut BAG am Freitag davor da sein. Alle Fristen für deine Situation zeigt der Fristen-Rechner.
Häufige Fragen
Bis wann muss der Kündigungsbrief bei der Kasse sein?
Für den Wechsel auf Ende Jahr bis 30.11.2026; massgebend ist der Eingang, nicht der Poststempel (Art. 7 Abs. 2 KVG). Das BAG empfiehlt, den Brief bis 15.11.2026 eingeschrieben oder per A-Post Plus zu schicken. Per 30.06. muss die Kündigung bis 31.03. eingegangen sein, das geht nur mit ordentlicher Franchise im Standardmodell (Art. 7 Abs. 1 KVG; Art. 94 Abs. 2 und Art. 100 Abs. 3 KVV).
Muss ich einen Grund für die Kündigung angeben?
Nein. Das KVG knüpft die Kündigung der Grundversicherung nur an Termin und Frist, nicht an einen Grund (Art. 7 KVG). Der Generator lässt das Feld deshalb optional.
Wer muss den Brief unterschreiben?
Jede volljährige versicherte Person unterschreibt selbst; volljährig ist, wer 18 ist (Art. 14 ZGB). Für Kinder unterschreiben die Eltern als gesetzliche Vertretung (Art. 304 ZGB). Der Generator setzt für jede volljährige Person eine eigene Unterschriftszeile.
Kann ich im selben Brief die Zusatzversicherung kündigen?
Ja, mit der Auswahl «Beide». Die Zusatzversicherung untersteht aber dem VVG, die Frist steht in den AVB deines Produkts. Kündige sie erst, wenn dir die neue Versicherung schriftlich zugesagt hat. Kündigst du nur die Grundversicherung, laufen die Zusatzversicherungen weiter (Art. 7 Abs. 7 und 8 KVG).
Was passiert, nachdem ich den Brief verschickt habe?
Deine alte Grundversicherung endet erst, wenn die neue Kasse ihr mitgeteilt hat, dass du ohne Unterbruch versichert bist (Art. 7 Abs. 5 KVG). Hast du nach einer Betreibung noch Prämien oder Kostenbeteiligungen offen, ist der Wechsel erst möglich, wenn alles bezahlt ist (Art. 64a Abs. 6 KVG).
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 4, 7 und 64afedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 94 und 100fedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 4fedlex.admin.ch
- BAG-Faktenblatt «Wechsel der Krankenkasse» (23.09.2025)bag.admin.ch
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 14 und 304fedlex.admin.ch