Das Wichtigste in Kürze
- Auf der Versichertenkarte steht die AHV-Nummer als Versichertennummer; die Kasse muss sie aufdrucken (Art. 42a KVG, Art. 3 VVK).
- Die AHV-Nummer hat 13 Ziffern und beginnt immer mit 756, dem Ländercode der Schweiz (ZAS).
- Sie ändert sich beim Kassenwechsel nicht; die Kartennummer, die BAG-Nummer der Kasse und deine Kundennummer dagegen schon.
- Die Nummer ist zufällig vergeben und lässt keine Rückschlüsse auf Geburtsdatum oder Geschlecht zu (Art. 50c Abs. 3 AHVG).
- Seit 2008 erhält jedes in der Schweiz geborene Kind bei der Eintragung der Geburt automatisch eine AHV-Nummer (ZAS).
Was ist die Versichertennummer?
Die Versichertennummer ist die Nummer, mit der dich Krankenkasse, Arztpraxis, Apotheke und Spital eindeutig erkennen. In der Grundversicherung ist das deine AHV-Nummer. Das Gesetz schreibt vor, dass die Versichertenkarte den Namen der versicherten Person und die AHV-Nummer enthält. Wer von «Versichertennummer» spricht, meint deshalb meistens diese 13-stellige Nummer.
Die AHV-Nummer wird von der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) des Bundes vergeben. Sie dient nicht nur der AHV, sondern auch anderen Sozialversicherungen und Behörden als Personenidentifikator. Sie ist zufällig gebildet und verrät nichts über dich: weder Geburtsdatum noch Geschlecht noch Wohnort.
Im Alltag begegnen dir allerdings mehrere Nummern, die leicht zu verwechseln sind:
- AHV-Nummer: 13 Ziffern, beginnt mit 756, bleibt lebenslang gleich. Sie ist die Versichertennummer im engeren Sinn.
- Kennnummer der Versichertenkarte: eine eigene Nummer der Karte selbst, die sich mit jeder neuen Karte ändert.
- BAG-Nummer der Kasse: die Kennnummer des Versicherers. Sie steht ebenfalls auf der Karte und zeigt Praxis und Apotheke, an welche Kasse die Rechnung geht.
- Kunden- oder Policennummer: eine interne Nummer deiner Kasse. Sie steht auf Police und Briefen und heisst dort manchmal ebenfalls «Versichertennummer».
Für Zusatzversicherungen gibt es keine gesetzliche Pflicht, die AHV-Nummer zu verwenden. Die Kassen arbeiten dort meist mit ihrer Kunden- und Policennummer.
So funktioniert es
Aufbau der AHV-Nummer
Die AHV-Nummer besteht aus 13 Ziffern und wird meist in Gruppen geschrieben, im Format 756.XXXX.XXXX.XX.
| Stellen | Inhalt |
|---|---|
| 1–3 | 756, der Ländercode der Schweiz nach ISO 3166 |
| 4–12 | eine Zufallszahl, die noch nie vergeben wurde |
| 13 | Prüfziffer nach der Norm EAN-13, berechnet aus den ersten 12 Ziffern |
Die Prüfziffer hilft, Tippfehler zu erkennen. Verwechselst du zwei Ziffern, passt die Prüfziffer in den meisten Fällen nicht mehr, und ein System lehnt die Nummer ab.
Wann du eine Nummer bekommst
Seit 2008 wird für jedes in der Schweiz geborene Kind bei der Eintragung der Geburt im Standesamt automatisch eine AHV-Nummer erstellt. Ausländerinnen und Ausländer erhalten sie bei der Niederlassung über das Migrationsamt. Wer in die Grundversicherung eintritt und noch keine Nummer hat, bekommt sie bei Bedarf über die Krankenkasse. Für die Anmeldung bei der Krankenkasse musst du die Nummer laut ZAS nicht selbst angeben, weil die Kasse Zugriff auf die Angaben hat oder die Zuteilung beantragen kann.
Was auf der Versichertenkarte steht
Die Kasse muss auf die Karte folgende Daten drucken: Name und Vorname, AHV-Nummer, Geburtsdatum, Geschlecht, Name und BAG-Nummer der Kasse, Kennnummer der Karte und Ablaufdatum. Auf der Rückseite kann die Europäische Krankenversicherungskarte aufgedruckt sein. Elektronisch darf die Kasse zusätzlich etwa deine Adresse, dein Versicherungsmodell oder die Sistierung der Unfalldeckung speichern. Angaben zu Zusatzversicherungen nur mit deinem Einverständnis.
Medizinische Notfalldaten wie Blutgruppe, Allergien oder Medikation dürfen Ärztinnen und Apotheker nur mit deiner Zustimmung auf der Karte speichern. Die Kasse muss dich bei der Abgabe der Karte schriftlich über deine Rechte informieren.
Wofür die Nummer gebraucht wird
Praxis, Apotheke und Spital lesen die Karte ein, um die Rechnung der richtigen Person und der richtigen Kasse zuzuordnen. Deine Kasse verwendet die Nummer, um Rechnungen, Leistungsabrechnungen und Korrespondenz dir zuzuordnen. Die Versichertenkarte kann zudem als Identifikationsmittel für das elektronische Patientendossier dienen.
Rechtliche Grundlage
Art. 42a Abs. 1 KVG erlaubt dem Bundesrat, jeder versicherten Person für die Dauer der Grundversicherung eine Versichertenkarte abzugeben, die den Namen und die AHV-Nummer enthält. Nach Abs. 2 dient die Karte der Rechnungsstellung, nach Abs. 2bis kann sie als Identifikationsmittel für das elektronische Patientendossier nach Art. 7 Abs. 2 EPDG verwendet werden. Abs. 4 regelt, dass medizinische Daten nur mit deinem Einverständnis auf der Karte gespeichert werden.
Die Einzelheiten stehen in der Verordnung über die Versichertenkarte (VVK). Art. 1 VVK verpflichtet die Kassen, allen versicherungspflichtigen Personen eine Karte auszustellen. Art. 3 Abs. 1 VVK zählt die aufgedruckten Daten auf, darunter in Bst. b die AHV-Nummer. Art. 4 VVK regelt die elektronisch gespeicherten Daten, Art. 6 VVK die freiwilligen medizinischen Daten und Art. 12 VVK die Informationspflicht der Kasse.
Die AHV-Nummer selbst ist im AHV-Gesetz geregelt. Nach Art. 50c Abs. 1 AHVG erhält jede Person mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz eine AHV-Nummer. Nach Abs. 3 darf ihre Zusammensetzung keine Rückschlüsse auf die Person zulassen. Den genauen Aufbau mit Ländercode 756 und Prüfziffer beschreibt die Zentrale Ausgleichsstelle.
Beispiel: Kassenwechsel auf den 1. Januar
Samir, 41, wechselt seine Grundversicherung auf den 01.01.2027. Er hat fristgerecht gekündigt und bei der neuen Kasse abgeschlossen. Im Dezember erhält er eine neue Karte.
| Nummer | alte Karte | neue Karte |
|---|---|---|
| AHV-Nummer (Versichertennummer) | 756.XXXX.XXXX.XX | unverändert |
| Kennnummer der Karte | Nummer der alten Karte | neue Nummer |
| BAG-Nummer der Kasse | Nummer der alten Kasse | Nummer der neuen Kasse |
| Kunden- oder Policennummer | Nummer der alten Kasse | neue Nummer der neuen Kasse |
| Ablaufdatum | ältere Karte | neues Datum |
Wie der Wechsel Schritt für Schritt abläuft, steht unter Kasse wechseln, eine Vorlage für die Kündigung unter Kündigungsbrief. Im Kündigungsbrief gibst du am besten deine Kunden- oder Policennummer an, damit die alte Kasse dich sofort findet.
Was bedeutet das für dich?
- Nimm die Karte zu jeder Behandlung mit. Die Kasse muss dich informieren, dass du die Karte beim Bezug von Leistungen verwenden musst. Ohne Karte kann es länger dauern, bis die Rechnung richtig zugeordnet ist.
- Unterscheide die Nummern. Für Kündigung, Fragen zur Abrechnung und Kundenportal brauchst du meist die Kunden- oder Policennummer deiner Kasse, für Praxis und Apotheke die Karte.
- Prüfe die Daten auf der Karte. Stimmen Name, Geburtsdatum und Kasse nicht, melde es deiner Kasse. Falsche Daten führen zu Rechnungen an die falsche Stelle.
- Entscheide über Notfalldaten bewusst. Blutgruppe, Allergien oder Medikation kommen nur auf die Karte, wenn du zustimmst. Lass sie löschen, bevor du eine Karte zurückgibst.
- Gib die Nummer sparsam weiter. Kasse, Arbeitgeber, Behörden und Leistungserbringer brauchen sie. Vergleichsportale und Offertanfragen brauchen sie nicht. Für einen Vergleich im Prämienrechner reichen Wohnort, Jahrgang und Franchise.
Die Profile aller Kassen mit ihren Kontaktangaben findest du unter Krankenkassen. Deine Berechnungen und Vergleiche kannst du im Kundenkonto speichern. Welche Leistungen eine Rechnung enthält, zeigt dir die Leistungsabrechnung; eine Versicherungsbestätigung stellt dir die Kasse bei Bedarf aus.
Häufige Fehler
- Kunden- und AHV-Nummer verwechseln. Im Brief an die Kasse hilft die Kundennummer, auf dem Formular der Arztpraxis ist die AHV-Nummer gefragt.
- Nach dem Wechsel die alte Karte zeigen. Die Rechnung landet dann bei der alten Kasse und wird zurückgewiesen.
- Die Nummer für geheim halten. Die AHV-Nummer ist ein Identifikator, kein Passwort. Wer sie kennt, kommt damit nicht an deine Daten.
- Die Nummer überall angeben. Sie ist trotzdem ein Personendatum. Gib sie nur dort an, wo sie gesetzlich oder für die Abrechnung nötig ist.
- Den Verlust der Karte nicht melden. Die Kasse stellt dir eine neue Karte aus.
Häufige Fragen
Wo finde ich meine Versichertennummer?
Auf der Vorderseite deiner Versichertenkarte, meist mit «Versicherten-Nr.» oder «AHV-Nr.» beschriftet. Sie steht auch auf Police, Leistungsabrechnung und in vielen Kundenportalen der Kassen. Hast du keine Karte, hilft die Einwohnerkontrolle deiner Gemeinde weiter.
Ist die Versichertennummer dasselbe wie die AHV-Nummer?
In der Grundversicherung ja: Auf der Karte steht die 13-stellige AHV-Nummer, die mit 756 beginnt. Viele Kassen führen zusätzlich eine eigene Kunden- oder Policennummer, die auf Briefen oft ebenfalls «Versichertennummer» heisst.
Ändert sich die Versichertennummer beim Kassenwechsel?
Die AHV-Nummer bleibt gleich. Du erhältst aber eine neue Karte mit neuer Kartennummer und der BAG-Nummer der neuen Kasse sowie eine neue Kundennummer. Gib der Arztpraxis und der Apotheke im Januar die neue Karte.
Kann jemand mit meiner AHV-Nummer meine Identität missbrauchen?
Laut ZAS nicht: Die Nummer ist anonym und gibt keinen Zugriff auf Systeme. Trotzdem gehört sie zu deinen Personendaten. Gib sie nur Stellen, die sie brauchen, etwa Kasse, Arbeitgeber, Ärztin oder Apotheke.
Was mache ich, wenn ich die Karte verloren habe?
Melde den Verlust deiner Kasse, sie stellt eine neue Karte aus. Bis dahin kannst du in der Arztpraxis oder Apotheke deine AHV-Nummer und den Namen der Kasse angeben.
Verwandte Begriffe
- VersichertenkarteDie Versichertenkarte ist die Karte, die dir deine Krankenkasse für die Grundversicherung ausstellt. Darauf stehen unter anderem dein Name, deine AHV-Nummer, die Kasse und ein Ablaufdatum. Du zeigst sie bei jedem Arztbesuch, in der Apotheke und im Spital. Auf der Rückseite ist oft die Europäische Krankenversicherungskarte aufgedruckt.
- VersicherungspoliceDie Versicherungspolice ist das Dokument, in dem deine Krankenkasse festhält, was du versichert hast: Grundversicherung mit Franchise, Modell und Unfalldeckung sowie allfällige Zusatzversicherungen, jeweils mit Prämie und Beginn. Für Zusatzversicherungen muss die Kasse nach Art. 11 VVG eine Police ausstellen. Die Police fürs neue Jahr kommt meist im Herbst.
- VersicherungsbestätigungEine Versicherungsbestätigung ist ein Schreiben deiner Krankenkasse, das belegt, dass und ab wann du in der Grundversicherung versichert bist. Du brauchst sie zum Beispiel für die Gemeinde nach einem Zuzug, weil du dich innert 3 Monaten versichern musst, für ein Befreiungsgesuch oder für eine Hochschule. Ausstellen kann sie nur deine Krankenkasse.
- LeistungsabrechnungDie Leistungsabrechnung ist das Schreiben, mit dem dir die Krankenkasse zeigt, welche Rechnungen sie geprüft hat, was sie bezahlt und welchen Teil du selbst trägst. Sie weist für jede Behandlung Franchise und 10 % Selbstbehalt aus und fordert deinen Anteil zurück, wenn die Kasse die Rechnung direkt bezahlt hat.
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 42aArt. 42a KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (VVK), Art. 3Art. 3 VVKfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Versichertenkarte (VVK), Art. 4, 6 und 12Art. 4, 6 und 12 VVKfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG), Art. 50cArt. 50c AHVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG), Art. 7Art. 7 EPDGfedlex.admin.ch
- Zentrale Ausgleichsstelle ZAS, AHV-Nummerzas.admin.ch
- Zentrale Ausgleichsstelle ZAS, FAQ AHV-Nummer für Privatezas.admin.ch
