Zum Inhalt springen

Unabhängiger Vergleich der FinanceRock GmbH, keine Krankenkasse. Sortiert nach Preis, nie nach Provision. Offenlegung →

Unabhängiger Vergleich
keine Krankenkasse
Prämien vergleichen

Impfungen

Auch: Impfung Kostenübernahme

Kurz erklärt

Impfungen zahlt die Grundversicherung, wenn sie in der Liste von Art. 12a KLV stehen und nach den Empfehlungen des BAG verabreicht werden, heute 20 Positionen, etwa Masern, Grippe oder FSME. Seit 01.01.2026 fällt auf diese Impfungen keine Franchise mehr an, nur 10 % Selbstbehalt. Reiseimpfungen zahlt die Grundversicherung nicht.

Aktualisiert am

Illustration: Impfstofffläschchen und ein kleines Pflaster auf einem sauberen TablettSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Art. 12a KLV listet 20 Impfpositionen, welche die Grundversicherung nach dem BAG-Referenzdokument vom 01.07.2026 bezahlt.
  2. Die Impfberatung gehört dazu: Impfanamnese, Prüfung der Indikation und Aufklärung (Art. 12a Abs. 2 KLV).
  3. Impfungen aus beruflichen oder reisemedizinischen Gründen zahlt die Grundversicherung nicht (Art. 12a Abs. 3 KLV).
  4. Seit 01.01.2026 sind die Impfungen nach Art. 12a KLV und die Impfberatung von der Franchise befreit, der Selbstbehalt von 10 % bleibt (Art. 12a Abs. 4 KLV, BAG-Referenzdokument Kap. 2).

Was versteht man unter Impfungen in der Krankenversicherung?

Impfungen gehören in der Grundversicherung zur medizinischen Prävention. Das Gesetz verpflichtet die Kassen, vorsorgliche Massnahmen zu bezahlen, aber nur jene, die das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) ausdrücklich bezeichnet. Diese Liste steht in Art. 12a der Krankenpflege-Leistungsverordnung, kurz KLV.

Die Liste umfasst in der Fassung vom 01.07.2026 zwanzig Positionen mit Impfungen gegen Diphtherie und Tetanus, Pertussis (Keuchhusten), Poliomyelitis, Masern, Mumps und Röteln, Haemophilus influenzae b, Influenza, Hepatitis B, Pneumokokken, Meningokokken A, C, W, Y, Meningokokken B, Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Varizellen, Humane Papillomaviren (HPV), Hepatitis A, Tollwut, Covid-19, Herpes Zoster, Mpox, Rotaviren und Respiratorische Synzytial-Viren (RSV).

Dass eine Krankheit auf der Liste steht, heisst nicht, dass jede Impfung dagegen bezahlt wird. Massgebend ist das «Referenzdokument Prophylaktische Impfungen» des BAG. Es legt fest, für wen die Impfung angezeigt ist, nach welchem Schema geimpft wird und welche Einschränkungen gelten. Grundlage dafür ist der Schweizerische Impfplan des BAG.

So funktioniert es

Die Grundversicherung zahlt zwei Dinge: die Impfung selbst und die Impfberatung. Zur Beratung gehören die Impfanamnese mit Prüfung deines Impfstatus, die Abklärung, ob die Impfung für dich angezeigt ist, und die Aufklärung mit deiner Einwilligung.

Seit dem 01.01.2026 wird auf kassenpflichtige Impfungen und die Impfberatung keine Franchise mehr erhoben. Du zahlst ab dem ersten Franken nur den Selbstbehalt von 10 %, auch wenn du die Franchise im laufenden Jahr noch nicht erreicht hast. Bis Ende 2025 zählten Impfungen wie andere Leistungen an die Franchise.

Ausgeschlossen sind zwei Gründe für eine Impfung. Brauchst du eine Impfung wegen deines Berufs, etwa im Gesundheitswesen, zahlt die Grundversicherung weder Impfung noch Beratung. Und Impfungen für Reisen, etwa gegen Gelbfieber oder Typhus, zahlst du selbst oder über eine Zusatzversicherung. Auch eine Impfung gegen Hepatitis A oder Tollwut ist nur dann kassenpflichtig, wenn sie nicht aus reisemedizinischen Gründen erfolgt.

Die Kasse zahlt ausserdem nur, wenn der verwendete Impfstoff für deine Altersgruppe und Indikation auf der Spezialitätenliste steht und deren Limitationen eingehalten sind. Ausgenommen davon sind die Impfungen gegen HPV und Mpox.

Rechtliche Grundlage

Art. 26 KVG verpflichtet die Grundversicherung, die Kosten für bestimmte Untersuchungen zur Früherkennung und für vorsorgliche Massnahmen zugunsten besonders gefährdeter Versicherter zu übernehmen. Welche das sind, bezeichnet das EDI in der KLV.

Art. 12a Abs. 1 KLV enthält die Liste mit 20 Impfpositionen und verweist auf das BAG-Referenzdokument in der Version vom 01.07.2026. Abs. 2 nennt die bezahlten Leistungen der Impfberatung, Abs. 3 schliesst berufliche und reisemedizinische Indikationen aus. Nach Abs. 4 wird keine Franchise erhoben, wenn die Leistungen im Rahmen eines nationalen Präventionsprogramms erfolgen; laut Referenzdokument des BAG (Kap. 2) sind seit dem 01.01.2026 alle Impfungen nach Art. 12a KLV und die dazugehörige Beratung von der Franchise befreit, der Selbstbehalt bleibt. Abs. 5 verlangt, dass der Impfstoff auf der Spezialitätenliste steht, ausser bei HPV und Mpox. Die gesetzliche Grundlage für den Verzicht auf die Franchise bei Prävention ist Art. 64 Abs. 6 Bst. d KVG.

Beispiel: drei Impfsituationen im Jahr 2026

Lea ist 34 Jahre alt und hat die ordentliche Franchise von CHF 300. Die Kosten für Impfstoff, Verabreichung und Beratung sind für die Rechnung mit CHF 80 pro Impfung angenommen. Franchise und Selbstbehalt sind die gesetzlichen Werte.

Was Lea für eine Impfung selbst zahlt (Kosten angenommen)
SituationRegelLeas Anteil
Kassenpflichtige Impfung, Franchise noch nicht erreichtkeine Franchise, 10 % SelbstbehaltCHF 8.00
Kassenpflichtige Impfung, Franchise bereits erreicht10 % SelbstbehaltCHF 8.00
ReiseimpfungGrundversicherung zahlt nichtCHF 80.00

Die Befreiung gilt unabhängig von der Höhe deiner Franchise, also auch mit CHF 2'500. Wie sich die Franchise sonst auf deine Prämie auswirkt, siehst du im Prämienrechner.

Was bedeutet das für dich?

Kläre vor einer Impfung drei Fragen mit deiner Ärztin oder Apotheke:

  1. Ist die Impfung für dich angezeigt? Nur dann ist sie kassenpflichtig. Die Empfehlungen stehen im Schweizerischen Impfplan des BAG.
  2. Steht der Impfstoff auf der Spezialitätenliste? Nur dann zahlt die Kasse, ausser bei HPV und Mpox. Ist die Impfung kassenpflichtig, entfällt die Franchise; du zahlst 10 % Selbstbehalt.
  3. Ist es eine Reise- oder Berufsimpfung? Dann zahlt die Grundversicherung nicht. Prüfe, ob deine Zusatzversicherung sich beteiligt, oder vergleiche Angebote unter Zusatzversicherungen vergleichen.

Bei Auslandreisen lohnt ausserdem ein Blick auf die Reiseversicherung, die Notfälle im Ausland betrifft, aber nicht die Impfung vor der Reise. Die Kassen im Überblick findest du unter Krankenkassen.

Häufige Fehler

  • Jede Impfung für kassenpflichtig halten. Es zählt nicht nur die Krankheit, sondern auch, ob die Impfung für dich nach dem Referenzdokument angezeigt ist.
  • Den Selbstbehalt vergessen. Kassenpflichtig heisst nicht gratis. Die Franchise entfällt seit 2026, die 10 % Selbstbehalt zahlst du weiterhin.
  • Reiseimpfungen bei der Grundversicherung einreichen. Sie sind ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn die Krankheit auf der Liste steht.
  • Rechnungen liegen lassen. Reiche auch kleine Impfrechnungen ein: Im System Tiers garant zahlt dir die Kasse 90 % zurück, auch wenn deine Franchise noch offen ist.

Weitere Leistungen der Grundversicherung erklärt das Glossar.

Häufige Fragen

Welche Impfungen zahlt die Krankenkasse?

Die Grundversicherung zahlt die Impfungen, die in Art. 12a KLV stehen, darunter Diphtherie, Tetanus, Masern, Grippe, Hepatitis B, FSME, HPV, Covid-19, Gürtelrose und RSV. Voraussetzung ist, dass die Impfung für dich nach dem BAG-Referenzdokument angezeigt ist, zum Beispiel wegen deines Alters oder eines Risikos.

Muss ich für Impfungen die Franchise zahlen?

Nein, seit dem 01.01.2026 nicht mehr, wenn die Impfung nach Art. 12a KLV kassenpflichtig ist; das gilt auch für die Impfberatung. Den Selbstbehalt von 10 % zahlst du weiterhin. Nicht kassenpflichtige Impfungen, etwa Reiseimpfungen, zahlst du ganz selbst.

Zahlt die Krankenkasse Reiseimpfungen?

Die Grundversicherung nicht: Impfungen aus reisemedizinischen oder beruflichen Gründen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Manche Zusatzversicherungen beteiligen sich daran; das steht in den Bedingungen.

Zahlt die Kasse die Grippeimpfung?

Die Impfung gegen Influenza steht auf der Liste. Die Grundversicherung zahlt sie aber nur, wenn sie nach dem BAG-Referenzdokument für dich angezeigt ist, etwa wegen Alter oder eines erhöhten Komplikationsrisikos. Ob das für dich zutrifft, klärt die Impfberatung.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV), Art. 12aArt. 12a KLVfedlex.admin.ch
  2. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 26Art. 26 KVGfedlex.admin.ch
  3. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 Abs. 6 Bst. d KVGfedlex.admin.ch
  4. BAG, Schweizerischer Impfplanbag.admin.ch
  5. BAG, Referenzdokument Prophylaktische Impfungen nach Art. 12a KLV vom 01.07.2026 (PDF), Kap. 2bag.admin.ch
  6. BAG, Spezialitätenliste (SL)spezialitaetenliste.ch
Nächster Schritt

Prämien vergleichen

Prämien vergleichen