Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundversicherung zahlt im Ausland nur Notfallbehandlungen, nicht geplante Behandlungen, für die du ins Ausland reist.
- Ausserhalb von EU, EFTA und Grossbritannien übernimmt sie höchstens den doppelten Betrag der Kosten in der Schweiz (Art. 36 Abs. 4 KVV).
- Bei Spitalaufenthalten ausserhalb der EU sind es laut BAG höchstens 90 % dessen, was der Aufenthalt in der Schweiz kosten würde.
- In EU, EFTA und Grossbritannien zahlt die Grundversicherung mit der Europäischen Krankenversicherungskarte die medizinisch nötigen Leistungen wie für dort Versicherte.
- Für Rettungen zahlt die Grundversicherung nur in der Schweiz einen Beitrag: 50 %, höchstens CHF 5'000 pro Jahr.
Was ist eine Reiseversicherung?
Eine Reiseversicherung ist ein freiwilliger Versicherungsschutz für die Zeit, in der du vorübergehend im Ausland bist. Im Zusammenhang mit der Krankenkasse geht es vor allem um die Heilungskosten im Ausland, die die Grundversicherung nicht oder nur teilweise übernimmt. Viele Kassen bieten dafür eine Reise- oder Ferienversicherung als Zusatzversicherung an, oft zusammen mit einer ambulanten Zusatzversicherung.
Der Begriff ist nicht einheitlich. Eine Reiseversicherung kann mehrere Bausteine enthalten, die unterschiedliche Risiken decken:
- Heilungskosten im Ausland: die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und dem, was die Grundversicherung zahlt.
- Assistance und Rücktransport: Organisation und Kosten eines medizinisch nötigen Transports zurück in die Schweiz.
- Annullierung: Kosten, wenn du eine gebuchte Reise wegen Krankheit oder Unfall absagen musst.
- Gepäck und Reiserechtsschutz: keine Krankenversicherung, aber oft im gleichen Paket.
Abzugrenzen ist die Reiseversicherung vom gesetzlichen Auslandschutz der Grundversicherung. Diesen hast du immer, ohne Zusatzvertrag. Er ist aber auf Notfälle beschränkt und in Ländern mit hohen Kosten zu knapp.
So funktioniert es
Was die Grundversicherung im Ausland zahlt, hängt vom Land ab.
In EU, EFTA und Grossbritannien zeigst du die Europäische Krankenversicherungskarte vor, die auf der Rückseite deiner Versichertenkarte steht (EHIC). Du hast Anspruch auf die Leistungen, die medizinisch nötig sind, und zwar wie eine dort versicherte Person. Das heisst auch: Du zahlst die Kostenbeteiligungen des Aufenthaltslandes. Behandlungen in Privatkliniken ausserhalb des staatlichen Systems sind deshalb oft nicht oder nur teilweise gedeckt.
In allen anderen Ländern zahlt die Grundversicherung nur Behandlungen in einem Notfall. Ein Notfall liegt vor, wenn du bei einem vorübergehenden Aufenthalt eine Behandlung brauchst und die Rückreise in die Schweiz nicht angemessen ist. Die Kasse zahlt dann höchstens das Doppelte dessen, was sie in der Schweiz bezahlt hätte. Im Spital bedeutet das nach dem BAG höchstens 90 % der Schweizer Spitalkosten, weil in der Schweiz der Kanton mindestens 55 % trägt und die Kasse höchstens 45 %.
Eine Reiseversicherung schliesst diese Lücken. Sie zahlt je nach Vertrag die Differenz bis zu den tatsächlichen Kosten, organisiert einen Rücktransport und übernimmt Annullierungskosten. Die Leistungen, Limiten und Ausschlüsse stehen in den Versicherungsbedingungen, nicht im Gesetz. Häufige Unterschiede betreffen die Dauer pro Reise, die gedeckten Länder und Höchstbeträge.
Rechtliche Grundlage
Art. 34 Abs. 1 KVG hält fest, dass die Grundversicherung nur die Leistungen nach Art. 25–33 KVG übernehmen darf. Nach Art. 34 Abs. 2 KVG kann der Bundesrat vorsehen, dass sie auch Leistungen im Ausland zahlt. Das hat er in Art. 36 KVV getan: Nach Art. 36 Abs. 2 KVV übernimmt die Grundversicherung Behandlungen in Notfällen im Ausland. Kein Notfall besteht, wenn du zum Zweck der Behandlung ins Ausland reist. Art. 36 Abs. 4 KVV begrenzt die Kostenübernahme auf höchstens den doppelten Betrag der Kosten, die in der Schweiz vergütet würden. Art. 36 Abs. 5 KVV behält die internationale Leistungsaushilfe vor, also die Regeln mit EU, EFTA und Grossbritannien.
Die Beiträge an Transporte und Rettungen stehen in der KLV: Art. 26 KLV zahlt 50 % der Kosten medizinisch nötiger Transporte zu einem zugelassenen Leistungserbringer, höchstens CHF 500 pro Jahr. Art. 27 KLV zahlt 50 % der Kosten von Rettungen in der Schweiz, höchstens CHF 5'000 pro Jahr. Ein Rücktransport aus dem Ausland ist damit nicht gedeckt.
Die Reiseversicherung selbst ist eine Zusatzversicherung nach VVG. Art. 2 Abs. 2 KVAG erlaubt den Krankenkassen, solche Versicherungen anzubieten. Welche Leistungen sie enthält, bestimmen die Versicherungsbedingungen.
Beispiel: Spitalaufenthalt in den USA
Nina ist 31 Jahre alt und muss während einer Reise in den USA nach einem Notfall drei Tage ins Spital. Die Rechnung beträgt umgerechnet CHF 60'000. Die gleiche Behandlung hätte in einem Schweizer Listenspital CHF 10'000 gekostet. Beide Beträge sind frei gewählt, die Anteile folgen aus den gesetzlichen Regeln.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Rechnung des Spitals in den USA | CHF 60'000 |
| Kosten derselben Behandlung in der Schweiz | CHF 10'000 |
| Anteil der Kasse in der Schweiz (höchstens 45 %) | CHF 4'500 |
| Höchstbetrag der Grundversicherung im Ausland (doppelt) | CHF 9'000 |
| Ungedeckte Differenz | CHF 51'000 |
Was bedeutet das für dich?
Prüfe vor jeder Reise ausserhalb Europas, ob du eine Reiseversicherung hast. Oft steckt sie bereits in einer bestehenden Zusatzversicherung deiner Kasse. Diese Fragen helfen dir:
- Wohin reist du? Für die USA, Kanada und Japan empfiehlt das BAG eine Reisezusatzversicherung ausdrücklich, weil dort Behandlungs- und Transportkosten höher sind als in der Schweiz.
- Wie lange bist du weg? Viele Reiseversicherungen gelten nur für eine bestimmte Anzahl Wochen pro Reise. Für längere Reisen brauchst du eine passende Deckung.
- Was deckt die bestehende Police? Heilungskosten, Rücktransport und Annullierung sind oft getrennte Bausteine. Lies die Bedingungen.
- Hast du die Notrufnummer der Assistance dabei? Bei einem Spitaleintritt im Ausland verlangt die Versicherung oft, dass du sie sofort informierst.
Denk auch an Reiseimpfungen: Welche Impfungen die Grundversicherung zahlt, ist in der KLV abschliessend geregelt; viele reine Reiseimpfungen gehören nicht dazu.
Die Grundversicherung selbst vergleichst du im Prämienrechner. Die Kassen und ihre Kennzahlen findest du unter Krankenkassen. Zusatzversicherungen mit Reiseschutz stellen wir unter Zusatzversicherungen vergleichen nebeneinander.
Häufige Fehler
- Die EHIC für eine Vollversicherung halten. Sie gibt dir die Leistungen des Aufenthaltslandes, nicht Schweizer Standard, und deckt keinen Rücktransport.
- Geplante Behandlungen im Ausland erwarten. Wer ins Ausland reist, um sich behandeln zu lassen, hat keinen Notfall. Die Grundversicherung zahlt dann nur in Sonderfällen.
- Doppelt versichern. Kreditkarte, Reisebüro und Kasse bieten oft ähnliche Deckungen. Prüfe, was du schon hast, bevor du etwas dazukaufst.
- Die Grundversicherung für die Reise kündigen. Solange dein Wohnsitz in der Schweiz bleibt, geht das nicht. Die Versicherungspflicht bleibt bestehen.
Wie wir Beispiele aufbauen, erklären wir unter So rechnen wir.
Häufige Fragen
Brauche ich für Ferien in Europa eine Reiseversicherung?
Für medizinisch nötige Behandlungen in EU, EFTA und Grossbritannien reicht die Grundversicherung mit der Europäischen Krankenversicherungskarte. Du erhältst aber nur die Leistungen, die dort Versicherte auch erhalten, und zahlst die dortigen Kostenbeteiligungen. Rücktransport in die Schweiz und Annullierungskosten deckt sie nicht.
Zahlt die Grundversicherung eine Behandlung in den USA?
Nur im Notfall und höchstens bis zum doppelten Betrag, den die Behandlung in der Schweiz gekostet hätte, im Spital höchstens 90 % der Schweizer Kosten. Das BAG empfiehlt für Länder mit hohen Kosten wie die USA, Kanada oder Japan ausdrücklich eine Reisezusatzversicherung.
Kann ich die Grundversicherung während einer Weltreise aussetzen?
Nein. Solange du deinen Wohnsitz in der Schweiz behältst, bleibst du versicherungspflichtig. Die Abmeldung bei der Gemeinde allein hebt den Wohnsitz laut BAG nicht auf.
Ist eine Reiseversicherung bei der Kreditkarte gleichwertig?
Das hängt vom Vertrag ab. Prüfe, ob die Kreditkartenversicherung Heilungskosten im Ausland deckt oder nur Annullierung und Assistance, und ob sie nur gilt, wenn du die Reise mit der Karte bezahlt hast.
Verwandte Begriffe
- AuslandschutzAuslandschutz ist die Deckung deiner Krankenversicherung, wenn du im Ausland krank wirst oder verunfallst. Die Grundversicherung zahlt auf Reisen nur Notfallbehandlungen: in der EU, EFTA und im UK über die Europäische Krankenversicherungskarte, sonst höchstens den doppelten Schweizer Betrag, im Spital höchstens 90 % der Schweizer Kosten. Rücktransporte deckt sie nicht.
- Europäische KrankenversicherungskarteDie Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gibt dir als Schweizer Grundversicherte bei einem vorübergehenden Aufenthalt in den 27 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und dem Vereinigten Königreich Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlungen. Du wirst behandelt wie eine lokal versicherte Person und zahlst die dortige Kostenbeteiligung. Meist ist sie auf der Rückseite deiner Versichertenkarte aufgedruckt.
- NotfallEin Notfall liegt in der Krankenversicherung vor, wenn eine Behandlung nicht aufgeschoben werden kann, weil ohne sofortige Hilfe gesundheitliche Schäden oder der Tod drohen. Im Notfall übernimmt die Grundversicherung die Behandlung auch ausserhalb deines Kantons, im Ausland bis zum doppelten Schweizer Tarif. Rettungen zahlt sie zu 50 %, höchstens CHF 5'000 pro Jahr.
- ZusatzversicherungEine Zusatzversicherung ist eine freiwillige Krankenversicherung, die Leistungen über die Grundversicherung hinaus bezahlt, etwa die halbprivate Spitalabteilung, Komplementärmedizin, Brillen oder Zahnbehandlungen. Sie untersteht dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Der Versicherer darf Gesundheitsfragen stellen, Vorbehalte anbringen und Anträge ablehnen. Leistungen und Prämien stehen in den Vertragsbedingungen und unterscheiden sich je nach Produkt.
- ImpfungenImpfungen zahlt die Grundversicherung, wenn sie in der Liste von Art. 12a KLV stehen und nach den Empfehlungen des BAG verabreicht werden, heute 20 Positionen, etwa Masern, Grippe oder FSME. Seit 01.01.2026 fällt auf diese Impfungen keine Franchise mehr an, nur 10 % Selbstbehalt. Reiseimpfungen zahlt die Grundversicherung nicht.
Quellen
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 36Art. 36 KVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 34Art. 34 KVGfedlex.admin.ch
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 26 und 27Art. 26–27 KLVfedlex.admin.ch
- Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG), Art. 2Art. 2 Abs. 2 KVAGfedlex.admin.ch
- BAG: Krankenversicherung, Touristen/-innen im Ausland und Weltreisendebag.admin.ch
- Gemeinsame Einrichtung KVGkvg.org
