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Einheitskasse

Auch: öffentliche Krankenkasse

Kurz erklärt

Eine Einheitskasse ist eine einzige, öffentliche Krankenkasse, die die Grundversicherung für alle anstelle vieler Kassen durchführt. In der Schweiz gibt es sie nicht: Die Grundversicherung bieten 2026 laut BAG-Prämiendaten 34 Krankenversicherer an. Das Stimmvolk lehnte eine Einheitskasse 2007 mit 71,2 % und 2014 mit 61,8 % Nein ab.

Aktualisiert am

Illustration: viele kleine Schachteln auf einem Tisch, die zu einer grossen Schachtel zusammenlaufenSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Heute wählst du frei unter allen Kassen mit Bewilligung für die Grundversicherung (Art. 4 KVG); die BAG-Prämiendaten 2026 enthalten 34 Versicherer.
  2. Am 11.03.2007 scheiterte die Initiative «Für eine soziale Einheitskrankenkasse» mit 1'590'213 Nein zu 641'917 Ja.
  3. Am 28.09.2014 scheiterte die Initiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» mit 1'512'036 Nein zu 933'012 Ja.
  4. Statt einer Einheitskasse gleicht der Risikoausgleich die Unterschiede zwischen den Versichertenbeständen der Kassen aus (Art. 16 KVG).

Was ist die Einheitskasse?

Die Einheitskasse ist ein Modell, bei dem eine einzige Krankenkasse die obligatorische Grundversicherung für die ganze Bevölkerung durchführt. Sie wäre eine öffentlich-rechtliche Einrichtung. Man spricht deshalb auch von «öffentlicher Krankenkasse». In der politischen Debatte meint der Begriff immer die Grundversicherung nach KVG; Zusatzversicherungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz wären davon nicht direkt betroffen.

Die Schweiz hat keine Einheitskasse. Die Grundversicherung wird von mehreren Krankenversicherern durchgeführt, die eine Bewilligung des Bundes brauchen. Krankenkassen sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die in der Grundversicherung keinen Erwerbszweck verfolgen dürfen. Die Prämiendaten des BAG für 2026 enthalten Angebote von 34 Versicherern. Du wählst frei, bei welchem du versichert bist, und kannst jedes Jahr wechseln.

Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen gleich, weil sie im Gesetz und in den Verordnungen festgelegt sind. Unterschiede gibt es bei den Prämien, den Versicherungsmodellen, dem Service und der Verwaltung. An diesem Punkt setzt die Debatte an: Soll der Wettbewerb unter vielen Kassen bleiben oder eine einzige Einrichtung die Grundversicherung führen? Bundesrat und Parlament empfahlen 2014 ein Nein: Mit einer einzigen öffentlichen Kasse hätten die Versicherten keine freie Wahl mehr, der Wettbewerb würde ausgeschaltet, das System mit damals 61 privaten Krankenkassen habe sich grundsätzlich bewährt, und ein Umbau wäre mit Unsicherheiten und schwer abschätzbaren Kosten verbunden. Das Initiativkomitee kritisierte dagegen einen teuren, bürokratischen «Pseudo-Wettbewerb» unter den Kassen.

Nicht zu verwechseln ist die Einheitskasse mit der Einheitsprämie. Eine einheitliche Prämie innerhalb einer Kasse gibt es heute schon: Jede Kasse verlangt in derselben Region, Altersgruppe und Franchise von allen Versicherten die gleiche Prämie, unabhängig von Einkommen und Gesundheit. Diese Kopfprämie ist ein eigenes politisches Thema.

So funktioniert das heutige System

Im heutigen System legt jede Kasse ihre Prämien pro Kanton und Region selbst fest. Die Prämien müssen die Kosten ihrer Versicherten decken, und das BAG genehmigt sie jedes Jahr. Weil Kassen mit vielen jungen, gesunden Versicherten tiefere Kosten hätten als Kassen mit vielen älteren oder kranken Versicherten, gibt es den Risikoausgleich: Kassen mit einem günstigeren Bestand zahlen Abgaben an die Gemeinsame Einrichtung KVG, Kassen mit einem teureren Bestand erhalten Beiträge. Massgebend sind Alter, Geschlecht und weitere Indikatoren für das Krankheitsrisiko. Kinder sind davon ausgenommen.

Eine Einheitskasse würde diese Aufteilung auf viele Kassen ersetzen. Die Initiative von 2014 sah eine nationale öffentlich-rechtliche Einrichtung mit kantonalen oder interkantonalen Agenturen vor. Diese hätten die Prämien festgelegt, eingezogen und die Leistungen vergütet, mit einer einheitlichen Prämie pro Kanton auf Basis der Kosten. In den Organen wären Bund, Kantone, Versicherte und Leistungserbringer vertreten gewesen. Zusatzversicherungen waren nicht Gegenstand der Initiative.

Rechtliche Grundlage

Das heutige System beruht auf der freien Kassenwahl nach Art. 4 KVG: Versicherungspflichtige Personen wählen frei unter den Versicherern, die nach dem Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) eine Bewilligung für die soziale Krankenversicherung haben. Art. 2 Abs. 1 KVAG umschreibt Krankenkassen als juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts ohne Erwerbszweck. Nach Art. 61 Abs. 1 KVG legt jeder Versicherer seine Prämien selbst fest und erhebt von seinen Versicherten, soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht, die gleichen Prämien. Den Risikoausgleich zwischen den Kassen regeln Art. 16 und 17 KVG.

Beide Vorschläge kamen als eidgenössische Volksinitiativen zur Abstimmung, also als Änderung der Bundesverfassung. Die Ergebnisse stehen in den Bundesratsbeschlüssen über die Volksabstimmungen vom 11.03.2007 und vom 28.09.2014.

Beispiel: die zwei Abstimmungen im Vergleich

AbstimmungVorlageNeinJaAnteil NeinStände
11.03.2007«Für eine soziale Einheitskrankenkasse»1'590'213641'91771,2 %18 6/2 Nein, 2 Ja
28.09.2014«Für eine öffentliche Krankenkasse»1'512'036933'01261,8 %16 6/2 Nein, 4 Ja

Quelle: Bundesratsbeschlüsse über die Ergebnisse der Volksabstimmungen; Anteil Nein eigene Rechnung aus den gültigen Stimmen für Ja und Nein.

Wie gross die Unterschiede zwischen den Kassen heute sind, zeigen die Prämien 2026: In der Gemeinde Zürich (Region 1) zahlt eine erwachsene Person mit Jahrgang 1992, Franchise CHF 300 und Unfalldeckung je nach Angebot zwischen CHF 517.70 und CHF 724.00 pro Monat, für die gleichen gesetzlichen Leistungen; Quelle BAG. Nach der Initiative von 2014 hätte es stattdessen pro Kanton eine einheitliche Prämie gegeben.

Was bedeutet das für dich?

Solange es keine Einheitskasse gibt, hast du die Wahl, und die Wahl hat Folgen für dein Budget. Die Grundversicherung bietet bei allen Kassen die gleichen Leistungen; vergleichen lohnt sich deshalb vor allem bei der Prämie. Der Prämienrechner zeigt alle Angebote für deine Gemeinde, Franchise und dein Modell mit den offiziellen BAG-Daten.

Zusätzlich lohnt der Blick auf Service und Finanzen. Die Kassen-Steckbriefe zeigen Kennzahlen aus den Aufsichtsdaten des BAG. Wenn du wechseln willst, findest du den Ablauf unter Krankenkasse wechseln.

Die politische Debatte um eine öffentliche Kasse ist mit den zwei Abstimmungen nicht beendet. Andere Vorschläge setzen bei der Finanzierung an, etwa bei der Prämienentlastung oder einer Kostenbremse. Aktuelle Entwicklungen findest du in den News.

Häufige Fehler

  • Einheitskasse und Einheitsprämie verwechseln. Die Einheitsprämie pro Kasse und Region gibt es schon; eine Einheitskasse gibt es nicht.
  • Glauben, die Leistungen seien je Kasse verschieden. In der Grundversicherung sind sie gesetzlich gleich. Unterschiedlich sind Prämie, Modelle und Service.
  • Die Zusatzversicherung einbeziehen. Beide Initiativen betrafen nur die Grundversicherung, nicht die Zusatzversicherungen.
  • Glauben, der Wechsel sei zwecklos. Bei Prämienunterschieden von über CHF 200 pro Monat für die gleichen Leistungen in derselben Gemeinde lohnt sich der Vergleich.

Wie wir Kassen und Prämien darstellen, erklären wir unter So rechnen wir.

Häufige Fragen

Gibt es in der Schweiz eine Einheitskasse?

Nein. Die Grundversicherung führen mehrere Krankenversicherer durch, 2026 laut BAG-Prämiendaten 34. Du wählst frei unter ihnen. Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen gleich, die Prämien nicht.

Wie oft wurde über eine Einheitskasse abgestimmt?

Auf Bundesebene in den letzten zwei Jahrzehnten zweimal. Am 11.03.2007 lehnten Volk und Stände die Initiative «Für eine soziale Einheitskrankenkasse» ab, am 28.09.2014 die Initiative «Für eine öffentliche Krankenkasse».

Was ist der Unterschied zwischen Einheitskasse und Einheitsprämie?

Die Einheitskasse wäre ein einziger Versicherer für alle. Die Einheitsprämie oder Kopfprämie gibt es heute schon: Jede Kasse verlangt in derselben Region, Altersgruppe und Franchise von allen die gleiche Prämie, unabhängig von Einkommen und Gesundheit.

Warum sind die Prämien trotz gleicher Leistungen verschieden?

Weil jede Kasse ihre Prämien selbst nach ihren Kosten, Reserven und ihrem Versichertenbestand festlegt; das BAG genehmigt sie. Der Risikoausgleich gleicht Unterschiede bei Alter, Geschlecht und Krankheitsrisiko aus, aber nicht alle Kostenunterschiede.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 4Art. 4 KVGfedlex.admin.ch
  2. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 16Art. 16 KVGfedlex.admin.ch
  3. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 61Art. 61 KVGfedlex.admin.ch
  4. Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG), Art. 2Art. 2 KVAGfedlex.admin.ch
  5. Bundesratsbeschluss über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 11. März 2007 (Einheitskrankenkasse)fedlex.admin.ch
  6. Bundesratsbeschluss über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 28. September 2014fedlex.admin.ch
  7. Bundeskanzlei, Volksabstimmung vom 28. September 2014bk.admin.ch
  8. Bundeskanzlei, Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 28. September 2014bk.admin.ch
  9. BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
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