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Gesundheitskosten

Auch: Kosten des Gesundheitswesens

Kurz erklärt

Gesundheitskosten sind alle Ausgaben für Behandlung, Pflege, Medikamente, Prävention und Verwaltung im Gesundheitswesen. 2024 kostete das Schweizer Gesundheitswesen laut Bundesamt für Statistik 97 Milliarden Franken, CHF 10'792 pro Kopf. Knapp zwei Drittel tragen die Haushalte, direkt aus der eigenen Tasche oder über Krankenkassenprämien.

Aktualisiert am

Illustration: seitlich betrachtete Münzsäulen, die von links nach rechts immer höher werdenSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. 2024 kostete das Gesundheitswesen 97 Milliarden Franken, über 4 % mehr als 2023 (BFS).
  2. Pro Kopf waren es CHF 10'792 im Jahr, mit CHF 13'709 in Basel-Stadt und CHF 8'671 in Uri.
  3. Die Haushalte bezahlten 21,3 % direkt und 40,7 % indirekt, vor allem über Prämien; die öffentliche Hand trug 31,3 %.
  4. Spitäler waren mit 36,2 % der Gesamtkosten die grössten Leistungserbringer.
  5. Die mittlere Monatsprämie 2026 beträgt CHF 393.30, 4,4 % mehr als 2025 (BAG).

Was sind Gesundheitskosten?

Gesundheitskosten sind die gesamten Ausgaben eines Landes für die Gesundheit seiner Bevölkerung. Dazu gehören Behandlungen in Spitälern und Arztpraxen, Pflege zu Hause und im Heim, Medikamente und therapeutische Apparate, Prävention und die Verwaltung des Systems. Das Bundesamt für Statistik (BFS) erhebt diese Kosten jedes Jahr und zeigt, wer sie erbringt und wer sie bezahlt.

Im Alltag wird der Begriff oft mit den Krankenkassenprämien gleichgesetzt. Das greift zu kurz. Die Prämien der Grundversicherung finanzieren nur einen Teil des Gesundheitswesens. Weitere Teile tragen die Kantone, zum Beispiel über ihren Anteil an stationären Spitalbehandlungen, andere Sozialversicherungen wie die Unfall- oder Invalidenversicherung, Zusatzversicherungen und die Haushalte direkt, etwa über Franchise, Selbstbehalt, Zahnarzt oder Pflegeheim.

Von den Gesundheitskosten des ganzen Landes zu unterscheiden sind die Krankheitskosten einer einzelnen Person, also das, was deine Behandlungen in einem Jahr kosten. Die Summe aller Behandlungen, die über die Grundversicherung laufen, bestimmt aber am Ende die Höhe der Prämien.

So funktioniert es

Das BFS gliedert die Kosten nach Leistungen, nach Leistungserbringern und nach Finanzierung. 2024 entfielen zwei Drittel der Kosten auf Pflege- und Hilfeleistungen, erbracht vor allem von Spitälern, Arztpraxen und sozialmedizinischen Institutionen wie Pflegeheimen. Diese Leistungen nahmen um 4,4 % zu. Am stärksten wuchsen die stationäre Kurativpflege mit +6,6 % und die Langzeitpflege mit +5,9 %. Für Medikamente, therapeutische Apparate und Verbrauchsmaterial wurde 6,3 % mehr ausgegeben, für Prävention 15,8 % weniger.

Nach Leistungserbringern waren die Spitäler mit 36,2 % der Gesamtkosten die grösste Gruppe. Ihre Kosten stiegen um 3,3 %, die der Arztpraxen um 3,6 %, die der sozialmedizinischen Institutionen um 4,4 %. Im Detailhandel, der vor allem die Apotheken umfasst, stiegen die Kosten um 8,7 %.

Wie die Kosten die Prämien bestimmen, regelt das Aufsichtsrecht: Die Prämien einer Kasse müssen die Kosten in jedem Kanton decken, und das BAG genehmigt jeden Prämientarif, bevor er gilt. Steigen die Kosten, die über die Grundversicherung abgerechnet werden, steigen deshalb mit Verzögerung auch die Prämien. Das BAG nennt für die Prämien 2026 als Treiber die Alterung der Bevölkerung, neue Behandlungsmöglichkeiten, eine steigende Nachfrage und Tariferhöhungen im stationären und ambulanten Bereich. Die mittlere Prämie stieg um 4,4 % auf CHF 393.30 pro Monat; mehr dazu unter Prämienerhöhung.

Politisch wird an mehreren Stellen angesetzt, um das Wachstum zu bremsen, zusammengefasst unter Kostendämpfung. Eine Reform, die die Finanzierung zwischen Kantonen und Kassen neu ordnet, ist die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen, kurz EFAS.

Rechtliche Grundlage

Ein Gesetz über «die» Gesundheitskosten gibt es nicht; die Zahlen sind eine Statistik des BFS. Für die Grundversicherung setzt das KVG aber zwei Leitplanken, die direkt auf die Kosten wirken. Nach Art. 32 Abs. 1 KVG müssen alle Leistungen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein; nach Art. 32 Abs. 2 KVG werden diese Kriterien periodisch überprüft, und Leistungen, die sie nicht erfüllen, werden nicht vergütet (Art. 32 Abs. 4 KVG).

Die Verbindung zu den Prämien regelt Art. 16 KVAG: Die Prämientarife brauchen die Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Abs. 1), die Prämien müssen die kantonal unterschiedlichen Kosten decken (Abs. 3), und die Behörde verweigert Tarife, die die Kosten nicht decken oder unangemessen hoch darüber liegen (Abs. 4).

Beispiel: die Kosten pro Kopf und Monat

Die Zahl von 97 Milliarden Franken ist schwer greifbar. Umgerechnet auf eine Person sieht sie so aus (BFS, Kosten 2024, eigene Rechnung):

GrössePro Kopf und JahrPro Kopf und Monat
Gesundheitskosten SchweizCHF 10'792CHF 899
davon direkt von Haushalten bezahlt (21,3 %)CHF 2'298.70CHF 191.56
davon indirekt von Haushalten, vor allem Prämien (40,7 %)CHF 4'392.34CHF 366.03
davon öffentliche Hand (31,3 %)CHF 3'377.90CHF 281.49
Basel-Stadt (höchster Wert)CHF 13'709CHF 1'142
Uri (tiefster Wert)CHF 8'671CHF 723

Der Unterschied zwischen Basel-Stadt und Uri beträgt CHF 5'038 pro Kopf und Jahr. Solche kantonalen Unterschiede erklären, warum die Prämien je Kanton und Prämienregion verschieden hoch sind. Auch der Anteil ambulanter Leistungen schwankte 2024 stark: 53,0 % im Kanton Genf, 36,9 % im Kanton Uri.

Was bedeutet das für dich?

Die Gesundheitskosten des Landes kannst du allein kaum beeinflussen, deine eigenen Ausgaben dafür schon. Drei Hebel liegen bei dir:

  1. Prämie vergleichen. Für die gleichen gesetzlichen Leistungen verlangen die Kassen unterschiedliche Prämien. Der Prämienrechner zeigt alle Angebote für deine Gemeinde mit den offiziellen BAG-Daten.
  2. Franchise und Modell prüfen. Wer selten Kosten hat, zahlt mit einer höheren Franchise oder einem Hausarzt- oder Telmed-Modell oft weniger Prämie. Wer regelmässig Behandlungen braucht, rechnet besser mit der tiefen Franchise.
  3. Prämienverbilligung beantragen. Bei tiefem Einkommen zahlt der Kanton einen Teil der Prämie; die Regeln unterscheiden sich je Kanton.

Wie sich die Prämien in deinem Kanton entwickelt haben, zeigt die Übersicht Prämien nach Kanton. Die Kennzahlen der einzelnen Kassen findest du in den Kassen-Steckbriefen.

Häufige Fehler

  • Prämien mit Gesundheitskosten gleichsetzen. Die Prämien decken nur einen Teil; Kantone, andere Sozialversicherungen und die Haushalte direkt bezahlen den Rest.
  • Jahre vermischen. Die BFS-Kosten 2024 und die Prämien 2026 stammen aus verschiedenen Jahren. Vergleiche nur mit Jahresangabe.
  • Kosten pro Kopf für den eigenen Bedarf halten. Der Durchschnitt von CHF 10'792 enthält Pflegeheime, Spitäler und Verwaltung. Deine eigenen Kosten können weit darunter oder darüber liegen.
  • Kantonale Unterschiede übersehen. Zwischen Basel-Stadt und Uri liegen CHF 5'038 pro Kopf. Vergleiche Prämien deshalb immer für deine Gemeinde.

Wie wir mit Daten und Quellen umgehen, erklären wir unter So rechnen wir.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Gesundheitskosten in der Schweiz?

2024 waren es 97 Milliarden Franken oder CHF 10'792 pro Kopf, so das Bundesamt für Statistik. Das sind über 4 % mehr als im Vorjahr. Für 2025 deuten Teildaten auf ein weiteres Wachstum von über 3 % hin.

Warum steigen die Gesundheitskosten?

Das BAG nennt als Treiber die Alterung der Bevölkerung, neue Behandlungsmöglichkeiten, eine steigende Nachfrage nach Gesundheitsleistungen sowie Tariferhöhungen im stationären und ambulanten Bereich. 2024 stiegen besonders die stationäre Kurativpflege und die Langzeitpflege.

Sind Gesundheitskosten und Krankenkassenprämien dasselbe?

Nein. Die Prämien finanzieren nur die Leistungen der Grundversicherung, und auch diese nur teilweise. Kantone, Gemeinden, andere Sozialversicherungen und die Haushalte selbst tragen weitere Teile.

Wer bezahlt die Gesundheitskosten?

2024 trugen die Privathaushalte 21,3 % direkt und 40,7 % indirekt, vor allem über Prämien. Die öffentliche Hand, vor allem die Kantone, übernahm 31,3 %.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 32Art. 32 KVGfedlex.admin.ch
  2. Bundesgesetz über die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG), Art. 16Art. 16 KVAGfedlex.admin.ch
  3. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 65Art. 65 KVGfedlex.admin.ch
  4. BFS, Kosten und Finanzierung des Gesundheitswesens 2024, Medienmitteilung vom 24.04.2026bfs.admin.ch
  5. BAG, Medienmitteilung Krankenversicherungsprämien 2026 vom 23.09.2025bag.admin.ch
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