Das Wichtigste in Kürze
- 2024 kostete das Gesundheitswesen CHF 97'201 Millionen, das sind 11,4 % des Bruttoinlandprodukts (BFS).
- Pro Einwohnerin und Einwohner sind das CHF 899 pro Monat, 2023 waren es CHF 876.
- Die Grundversicherung finanziert 39,5 % der Kosten, der Staat 20,4 %, direkte Zahlungen der Haushalte 21,5 %.
- Der Bund macht die Gesetze, die Kantone planen die Spitäler und verbilligen Prämien, die Kassen führen die Versicherung durch.
- Ab 01.01.2028 werden ambulante und stationäre Leistungen nach demselben Schlüssel finanziert (EFAS).
Was ist das Gesundheitswesen der Schweiz?
Mit «Gesundheitswesen» ist alles gemeint, was in der Schweiz der Vorbeugung, Behandlung und Pflege von Krankheiten und Unfallfolgen dient: die Einrichtungen, die Menschen, die dort arbeiten, die Regeln und die Geldflüsse. Dazu gehören Spitäler und Kliniken, Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken, Pflegeheime, Spitex-Organisationen, Therapiepraxen, Labors und Rettungsdienste. Auf der Finanzierungsseite stehen die Krankenkassen, die übrigen Sozialversicherungen, Bund, Kantone und Gemeinden sowie die Haushalte selbst.
Für dich als versicherte Person ist vor allem ein Teil davon greifbar: die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach dem KVG, auch Grundversicherung genannt. Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sie abschliessen. Sie finanzierte 2024 laut BFS 39,5 % aller Kosten. Daneben gibt es freiwillige Zusatzversicherungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), die Unfallversicherung nach UVG, die Invalidenversicherung, die Militärversicherung und die Ergänzungsleistungen.
Das Schweizer System ist weder rein staatlich noch rein privat. Der Bund setzt den Rahmen, die Kantone sind für die Versorgung verantwortlich, und die Grundversicherung wird von mehreren konkurrierenden Krankenkassen durchgeführt. Du wählst deine Kasse frei, der Leistungskatalog ist aber bei allen gleich. Wer die Kasse ist, bestimmt also vor allem die Prämie und den Service, nicht den Umfang der Grundleistungen.
So funktioniert es
Die Rollen
- Bund: Er erlässt die Gesetze zur Kranken- und Unfallversicherung, legt über das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) fest, welche Leistungen die Grundversicherung bezahlt, genehmigt die Prämien und beaufsichtigt die Krankenkassen.
- Kantone: Sie planen die Spitalversorgung und führen die Spitalliste, lassen Ärztinnen, Therapeuten und andere Leistungserbringer zur Abrechnung über die Grundversicherung zu, bezahlen bei stationären Behandlungen mindestens 55 % der Vergütung und verbilligen die Prämien von Personen in bescheidenen Verhältnissen.
- Krankenkassen: Sie nehmen jede Person in die Grundversicherung auf, ziehen die Prämien ein, prüfen die Rechnungen und bezahlen die Leistungen.
- Leistungserbringer: Ärzte, Spitäler, Apotheken, Pflegefachpersonen, Therapeutinnen und weitere Berufe behandeln dich und rechnen nach Tarifen ab, die mit den Kassen vereinbart oder vom Staat festgelegt sind.
- Versicherte: Du bezahlst Prämien, trägst über Franchise und Selbstbehalt einen Teil der Kosten und wählst Kasse, Modell und Franchise.
Der Geldfluss
Ambulante Behandlungen, etwa in der Arztpraxis oder im Spitalambulatorium, bezahlt heute die Krankenkasse allein, also über deine Prämien. Stationäre Behandlungen im Spital teilen sich Kasse und Wohnkanton; der Kanton trägt mindestens 55 %. Diese unterschiedliche Finanzierung hat Folgen: Verlagert sich eine Operation vom Spitalbett in die Tagesklinik, sinken zwar die Gesamtkosten, die Prämienzahler tragen aber einen grösseren Teil. Mit der einheitlichen Finanzierung (EFAS) werden ab 01.01.2028 ambulante und stationäre Leistungen nach demselben Verteilschlüssel bezahlt, ab 2032 auch die Pflege. Laut BAG tragen die Kantone dann 26,9 % und die Prämien 73,1 % der Nettokosten.
Die Kosten 2024 im Überblick
| Kennzahl (BFS) | 2023 | 2024 |
|---|---|---|
| Kosten des Gesundheitswesens | CHF 93'394 Mio. | CHF 97'201 Mio. |
| Anteil am Bruttoinlandprodukt | 11,2 % | 11,4 % |
| Kosten pro Person und Monat | CHF 876 | CHF 899 |
Wofür das Geld ausgegeben wird, zeigt die Aufteilung nach Leistungserbringern: 2024 entfielen laut BFS 36,2 % auf Krankenhäuser, 16,3 % auf sozialmedizinische Institutionen wie Pflegeheime und 15,8 % auf Arztpraxen. Der Detailhandel, zu dem Apotheken zählen, kam auf 9,2 %, Zahnarztpraxen auf 4,1 %.
Rechtliche Grundlage
- Art. 117 BV: Der Bund erlässt Vorschriften über die Kranken- und die Unfallversicherung und kann sie obligatorisch erklären.
- Art. 117a BV: Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine ausreichende, allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität und fördern die Hausarztmedizin.
- Art. 35 KVG: Zählt auf, wer zulasten der Grundversicherung tätig sein darf, von Ärztinnen und Apothekern über Spitäler und Pflegeheime bis zu Transport- und Rettungsunternehmen.
- Art. 39 KVG: Spitäler werden nur zugelassen, wenn sie der kantonalen Spitalplanung entsprechen und auf der Spitalliste stehen.
- Art. 49a KVG: Kanton und Versicherer teilen sich die Vergütung stationärer Leistungen; der kantonale Anteil beträgt mindestens 55 % (Abs. 2ter).
- Art. 65 KVG: Die Kantone verbilligen die Prämien von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, bei Kindern mit unteren und mittleren Einkommen um mindestens 80 %.
Die Änderung des KVG zur einheitlichen Finanzierung wurde am 24.11.2024 in der Volksabstimmung angenommen. Die neuen Bestimmungen gelten für ambulante und stationäre Leistungen ab 01.01.2028; bis dahin gilt Art. 49a KVG in der heutigen Fassung.
Beispiel: Wer bezahlt die CHF 97 Milliarden?
Die BFS-Zahlen 2024 zeigen, aus welchen Töpfen das Gesundheitswesen finanziert wird (Finanzierungsregime, Total CHF 97'210 Millionen).
| Finanzierung 2024 | CHF Millionen | Anteil |
|---|---|---|
| Obligatorische Krankenversicherung (OKP) | 38'390 | 39,5 % |
| Selbstzahlungen der Haushalte | 20'907 | 21,5 % |
| Staat | 19'808 | 20,4 % |
| Andere Sozialversicherungen (AHV, IV, UV, MV) | 8'217 | 8,5 % |
| Privatversicherungen | 6'400 | 6,6 % |
| Andere private Finanzierung | 1'893 | 1,9 % |
| Unbekannt | 1'585 | 1,6 % |
Die Tabelle erklärt, warum die Prämien stärker steigen können als die Gesamtkosten: Wächst der Anteil der Leistungen, die allein die Grundversicherung bezahlt, zum Beispiel durch die Verlagerung in den ambulanten Bereich, landet mehr davon bei den Prämienzahlenden. Mehr zur Kostenseite findest du unter Gesundheitskosten.
Was bedeutet das für dich?
Das System ist komplex, aber an drei Stellen kannst du selbst etwas beeinflussen:
- Kasse und Modell wählen. Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen gleich, die Prämien nicht. Der Prämienrechner zeigt dir die offiziellen BAG-Prämien 2026 aller Kassen für deine Gemeinde. Die Grunddaten jeder Kasse findest du unter Krankenkassen.
- Franchise passend wählen. Wer selten Kosten hat, spart mit einer höheren Franchise Prämie; wer regelmässig Behandlungen braucht, fährt mit einer tiefen Franchise oft besser.
- Prämienverbilligung prüfen. Die Kantone unterstützen Personen und Familien mit bescheidenen Einkommen. Ob du Anspruch hast, entscheidet dein Wohnkanton.
Einen Kassenwechsel kannst du auf Ende Jahr vornehmen. Die Kündigung muss bis 30. November bei deiner bisherigen Kasse sein; alle Schritte stehen unter Kasse wechseln.
Häufige Fehler
- Grundversicherung und Zusatzversicherung gleichsetzen. Die Grundversicherung ist obligatorisch und bei allen Kassen gleich; Zusatzversicherungen sind freiwillige Verträge nach VVG mit eigenen Regeln.
- Die Prämie für die ganzen Gesundheitskosten halten. Prämien finanzieren 2024 knapp 40 % der Kosten; Kantone, Haushalte und andere Versicherungen tragen den Rest.
- Glauben, eine teure Kasse zahle mehr. Der Leistungskatalog der Grundversicherung ist gesetzlich festgelegt und für alle Kassen gleich.
- Jahreszahlen vermischen. Kostenstatistiken des BFS erscheinen mit Verzögerung; die Zahlen hier betreffen 2024, die Prämien 2026.
Wie wir mit Daten und Quellen umgehen, steht unter So rechnen wir.
Häufige Fragen
Wie viel kostet das Schweizer Gesundheitswesen?
Laut Bundesamt für Statistik 2024 insgesamt CHF 97'201 Millionen. Das entspricht 11,4 % des Bruttoinlandprodukts und CHF 899 pro Person und Monat.
Wer bezahlt das Gesundheitswesen?
Den grössten Teil finanziert die obligatorische Krankenversicherung mit 39,5 %. Direkte Zahlungen der Haushalte wie Franchise, Selbstbehalt und selbst bezahlte Leistungen machen 21,5 % aus, der Staat 20,4 %. Den Rest tragen andere Sozialversicherungen, Privatversicherungen und weitere Quellen.
Ist das Schweizer Gesundheitssystem staatlich?
Nein, es ist gemischt. Die Grundversicherung ist obligatorisch und gesetzlich geregelt, wird aber von Krankenkassen durchgeführt, die dafür eine Bewilligung des Bundes brauchen und unter der Aufsicht des BAG stehen. Spitäler gehören teils den Kantonen, teils privaten Trägern.
Wer ist für das Gesundheitswesen zuständig?
Der Bund regelt die Kranken- und Unfallversicherung. Die Kantone sind für die Gesundheitsversorgung, die Spitalplanung, die Zulassung der Leistungserbringer und die Prämienverbilligung zuständig.
Verwandte Begriffe
- GesundheitskostenGesundheitskosten sind alle Ausgaben für Behandlung, Pflege, Medikamente, Prävention und Verwaltung im Gesundheitswesen. 2024 kostete das Schweizer Gesundheitswesen laut Bundesamt für Statistik 97 Milliarden Franken, CHF 10'792 pro Kopf. Knapp zwei Drittel tragen die Haushalte, direkt aus der eigenen Tasche oder über Krankenkassenprämien.
- LeistungserbringerLeistungserbringer sind alle Personen und Einrichtungen, die dich behandeln und ihre Leistungen über die Grundversicherung abrechnen dürfen: Ärztinnen, Apotheken, Spitäler, Pflegeheime, Spitex, Physiotherapeuten, Labors und weitere. Art. 35 KVG zählt sie abschliessend auf. Wer abrechnen will, braucht eine Zulassung des Kantons und muss sich an die vereinbarten Tarife halten.
- BAGDas BAG ist das Bundesamt für Gesundheit in Bern, ein Amt des Eidgenössischen Departements des Innern. In der Krankenversicherung beaufsichtigt es die Krankenkassen, genehmigt jedes Jahr die Prämien der Grundversicherung, führt die Spezialitätenliste der bezahlten Medikamente und veröffentlicht die offiziellen Prämiendaten, zum Beispiel über priminfo.admin.ch.
- KVGDas KVG ist das Bundesgesetz über die Krankenversicherung vom 18. März 1994. Es regelt seit dem 1. Januar 1996 die obligatorische Grundversicherung: Wer sich versichern muss, welche Leistungen jede Kasse gleich bezahlt, wie Prämien, Franchise und Selbstbehalt funktionieren und wann du die Kasse wechseln kannst.
- EFASEFAS steht für die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen in der Grundversicherung. Ab 01.01.2028 zahlen die Kantone an alle Leistungen 26,9 % der Nettokosten, die Prämien decken 73,1 %. Heute zahlen Kantone nur an stationäre Behandlungen mindestens 55 %, ambulante Behandlungen tragen die Prämien allein. Ab 2032 kommt die Pflege dazu.
Quellen
- Bundesverfassung (BV), Art. 117 und 117aArt. 117 BVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 35Art. 35 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 39Art. 39 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 49aArt. 49a KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 65Art. 65 KVGfedlex.admin.ch
- BFS, Kosten und Finanzierung des Gesundheitswesens (Zahlen 2023 und 2024)bfs.admin.ch
- BAG, KVG-Änderung: Einheitliche Finanzierung der Leistungenbag.admin.ch
