Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundversicherung zahlt im Pflegeheim die gleichen Pflegeleistungen wie bei der Pflege zu Hause (Art. 50 KVG).
- Der Kassenbeitrag ist nach Pflegebedarf in 12 Stufen festgelegt: von CHF 9.60 (bis 20 Minuten pro Tag) bis CHF 115.20 (über 220 Minuten pro Tag).
- An den ungedeckten Pflegekosten zahlst du höchstens 20 % des höchsten Kassenbeitrags, also höchstens CHF 23.04 pro Tag; den Rest übernimmt der Kanton.
- Pension, Hotellerie und Betreuung sind keine Leistungen der Grundversicherung und gehen auf deine Rechnung.
- Franchise und Selbstbehalt gelten auch für den Kassenbeitrag an die Pflege im Heim.
Was ist ein Pflegeheim?
Ein Pflegeheim ist eine Einrichtung, in der Menschen wohnen, die auf Dauer Pflege, medizinische Betreuung oder Rehabilitation brauchen. Das Krankenversicherungsgesetz umschreibt es genau so: Anstalten, Einrichtungen oder ihre Abteilungen, «die der Pflege und medizinischen Betreuung sowie der Rehabilitation von Langzeitpatienten und -patientinnen dienen». Im Alltag spricht man auch von Alters- und Pflegeheim oder Alterszentrum. Für die Krankenkasse zählt nicht der Name, sondern ob die Einrichtung als Pflegeheim zugelassen ist und auf der Pflegeheimliste des Kantons steht.
Das Pflegeheim ist vom Spital klar abgegrenzt. Im Spital wirst du wegen einer akuten Krankheit behandelt, bis du wieder nach Hause oder in eine andere Einrichtung kannst. Im Pflegeheim lebst du, oft über Jahre. Diese Unterscheidung bestimmt, wer was bezahlt: Im Spital übernehmen Kasse und Kanton eine Fallpauschale, die fast alles abdeckt. Im Pflegeheim zahlt die Kasse nur einen Beitrag an die Pflege, und du trägst einen spürbaren Teil selbst.
Zwischen Spital und Heim gibt es Zwischenformen. Die Akut- und Übergangspflege nach einem Spitalaufenthalt dauert höchstens zwei Wochen und wird nach den Regeln der Spitalfinanzierung bezahlt. Wer weiter zu Hause lebt, bekommt Pflege über die Spitex, und die Kasse zahlt dafür nach denselben Grundsätzen wie im Heim.
So funktioniert es
Die Kosten eines Heimaufenthalts bestehen aus drei Teilen. Nur einer davon betrifft die Krankenkasse.
| Kostenteil | Was dazugehört | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Pflege | Abklärung, Behandlungspflege, Grundpflege nach ärztlich bestätigtem Bedarf | Krankenkasse (fester Beitrag), du (höchstens CHF 23.04 pro Tag), Wohnkanton (Rest) |
| Pension (Hotellerie) | Zimmer, Essen, Reinigung, Wäsche | du selbst, bei Bedarf mit Ergänzungsleistungen |
| Betreuung | Begleitung im Alltag, Aktivierung, Gesellschaft | du selbst, bei Bedarf mit Ergänzungsleistungen |
Die Höhe des Kassenbeitrags hängt vom Pflegebedarf ab. Das Heim klärt ihn mit einem anerkannten Instrument ab und stuft dich in Minuten Pflege pro Tag ein. Die Krankenpflege-Leistungsverordnung legt 12 Stufen fest: Bis 20 Minuten pro Tag zahlt die Kasse CHF 9.60, pro weitere 20 Minuten CHF 9.60 mehr, bei über 220 Minuten CHF 115.20 pro Tag. Der Beitrag ist schweizweit gleich und hängt nicht davon ab, bei welcher Kasse du versichert bist.
Was die Pflege tatsächlich kostet, ist meistens mehr als der Kassenbeitrag. Für diese Differenz gilt eine Obergrenze zu deinen Gunsten: Dir dürfen höchstens 20 % des höchsten Kassenbeitrags verrechnet werden. Bei CHF 115.20 sind das CHF 23.04 pro Tag. Alles, was darüber hinaus an Pflegekosten ungedeckt bleibt, zahlt der Kanton als sogenannte Restfinanzierung. Das Zusammenspiel dieser drei Zahler heisst Pflegefinanzierung.
Auf den Kassenbeitrag fallen ausserdem die ordentliche Kostenbeteiligung aus Franchise und 10 % Selbstbehalt an, wie bei jeder Leistung der Grundversicherung. Weil der Kassenbeitrag bei hohem Pflegebedarf in wenigen Wochen die Franchise übersteigt, erreichen viele Heimbewohnerinnen und -bewohner im Lauf des Jahres den Höchstbetrag des Selbstbehalts.
Für die Restfinanzierung ist der Kanton zuständig, in dem du vor dem Heimeintritt gewohnt hast. Ziehst du in ein Heim in einem anderen Kanton, bleibt dein bisheriger Wohnkanton zuständig. Der Aufenthalt im Pflegeheim begründet nach Gesetz keine neue Zuständigkeit.
Rechtliche Grundlage
Nach Art. 25a Abs. 1 KVG leistet die obligatorische Krankenpflegeversicherung einen Beitrag an die Pflegeleistungen, die aufgrund eines ausgewiesenen Pflegebedarfs ambulant oder im Pflegeheim erbracht werden. Art. 50 KVG hält fest, dass der Versicherer beim Aufenthalt in einem Pflegeheim die gleichen Leistungen vergütet wie bei ambulanter Krankenpflege. Was als Pflegeheim gilt, steht in Art. 39 Abs. 3 KVG; die Voraussetzungen für Spitäler gelten sinngemäss, einschliesslich der kantonalen Planung und Liste.
Die Beträge setzt der Bundesrat nach Art. 25a Abs. 4 KVG in Franken fest. Umgesetzt ist das in Art. 7a Abs. 3 KLV mit den 12 Stufen von CHF 9.60 bis CHF 115.20 pro Tag. Art. 25a Abs. 5 KVG begrenzt deinen Anteil an den nicht gedeckten Pflegekosten auf höchstens 20 % des höchsten Pflegebeitrags und überträgt den Kantonen die Restfinanzierung. Die Kostenbeteiligung aus Franchise und Selbstbehalt richtet sich nach Art. 64 KVG. Pension und Betreuung sind im KVG nicht geregelt, weil sie keine Pflichtleistungen sind.
Beispiel: ein Monat im Pflegeheim
Rosa ist 86 Jahre alt und lebt seit einem Jahr im Pflegeheim. Die Abklärung ergibt einen Pflegebedarf von 130 Minuten pro Tag. Die Beträge unten sind die gesetzlichen Werte der KLV, gerechnet für 30 Tage. Pension und Betreuung sind nicht enthalten, weil jedes Heim eigene Taxen hat.
| Posten | pro Tag | 30 Tage |
|---|---|---|
| Beitrag der Krankenkasse (Stufe 121–140 Minuten) | CHF 67.20 | CHF 2'016.00 |
| Rosas Anteil an den ungedeckten Pflegekosten (Höchstbetrag) | CHF 23.04 | CHF 691.20 |
| Restfinanzierung durch den Wohnkanton | Rest der Pflegekosten | Rest der Pflegekosten |
Steigt Rosas Pflegebedarf später auf über 220 Minuten, zahlt die Kasse CHF 115.20 pro Tag. Ihr eigener Anteil an den Pflegekosten bleibt bei höchstens CHF 23.04 pro Tag, weil die Obergrenze nicht von der Stufe abhängt.
Was bedeutet das für dich?
Die Grundversicherung deckt im Heim alle Pflegeleistungen, die das Gesetz vorsieht, bei jeder Kasse gleich. Für die Wahl der Kasse zählen deshalb vor allem Prämie und Service. Viele Heimbewohnerinnen und -bewohner haben hohe Gesundheitskosten; für sie ist eine tiefe Franchise meist günstiger. Im Prämienrechner siehst du die Prämien aller Kassen für deine Gemeinde, und unter Krankenkassen findest du Kennzahlen zu den einzelnen Versicherern.
Drei Fragen helfen dir vor einem Heimeintritt:
- Welche Pflegestufe ist zu erwarten? Die Einstufung bestimmt den Kassenbeitrag. Frag das Heim, wie es den Pflegebedarf abklärt und wie oft es ihn überprüft.
- Wie hoch sind Pensions- und Betreuungstaxe? Lass dir die Taxordnung geben. Diese Kosten zahlst du selbst.
- Reicht das Einkommen? Wenn Rente und Vermögen die Heimkosten nicht decken, kannst du Ergänzungsleistungen beantragen. Stell den Antrag früh, denn die Abklärung dauert.
Prüfe auch die Franchise. Ein Wechsel auf die ordentliche Franchise von CHF 300 ist nur auf den 1. Januar möglich und muss bis 30. November bei der Kasse sein. Die Termine stehen unter Fristen.
Häufige Fehler
- Glauben, die Krankenkasse zahle das Heim. Sie zahlt nur einen Beitrag an die Pflege. Pension und Betreuung trägst du selbst.
- Eine Zusatzversicherung für die Pflegekosten abschliessen wollen. Die gesetzlichen Pflegeleistungen deckt die Grundversicherung. Übliche Zusatzversicherungen zahlen keine Pensionstaxen.
- Die Pflegestufe nicht prüfen. Nimmt der Pflegebedarf zu, muss die Einstufung angepasst werden, sonst fehlt Geld für die Pflege. Frag nach, wenn sich der Zustand verändert.
- Die hohe Franchise behalten. Bei hohen Kosten im Heim zahlst du mit CHF 2'500 Franchise jedes Jahr mehr, als die Prämienersparnis bringt.
- Die Ergänzungsleistungen zu spät beantragen. Warte nicht, bis das Vermögen aufgebraucht ist. Die EL-Stelle deines Kantons berät dich.
Wie wir Beispiele und Zahlen aufbereiten, erklären wir unter So rechnen wir.
Häufige Fragen
Was zahlt die Krankenkasse im Pflegeheim?
Die Grundversicherung zahlt einen festen Beitrag an die Pflegeleistungen, abgestuft nach Pflegebedarf von CHF 9.60 bis CHF 115.20 pro Tag. Unterkunft, Essen und Betreuung zahlt sie nicht. Dazu kommen wie bei jeder Leistung Franchise und Selbstbehalt.
Wie viel muss ich an die Pflege im Heim selbst bezahlen?
Von den Pflegekosten, die weder die Kasse noch eine andere Sozialversicherung deckt, dürfen dir höchstens 20 % des höchsten Kassenbeitrags verrechnet werden. Das sind höchstens CHF 23.04 pro Tag. Den Rest der Pflegekosten zahlt dein Wohnkanton.
Wer bezahlt die Pension im Pflegeheim, wenn mein Geld nicht reicht?
Pension und Betreuung zahlst du grundsätzlich selbst. Reichen Rente und Vermögen nicht, kannst du Ergänzungsleistungen beantragen. Zuständig ist die EL-Stelle deines Wohnkantons.
Brauche ich für das Pflegeheim eine Zusatzversicherung?
Die Pflegeleistungen im Heim sind über die Grundversicherung gedeckt, eine Zusatzversicherung ist dafür nicht nötig. Die Pensionskosten deckt auch eine übliche Krankenzusatzversicherung nicht; lies bei Pflegeprodukten die Vertragsbedingungen genau.
Verwandte Begriffe
- PflegefinanzierungDie Pflegefinanzierung regelt, wer die Kosten der Pflege zu Hause und im Pflegeheim bezahlt. Die Krankenkasse leistet einen fixen Beitrag je nach Pflegebedarf, im Heim höchstens CHF 115.20 pro Tag. Du zahlst höchstens 20 % des höchsten Beitrags, im Heim also CHF 23.04 pro Tag. Den Rest übernimmt der Kanton oder die Gemeinde.
- ErgänzungsleistungenErgänzungsleistungen (EL) sind Bedarfsleistungen von Bund und Kantonen für Personen mit AHV- oder IV-Rente, deren Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht deckt. Für die Grundversicherung enthalten sie einen Pauschalbetrag, der direkt an die Krankenkasse geht. Zusätzlich vergütet der Kanton Franchise, Selbstbehalt und weitere Krankheitskosten.
- SpitexSpitex steht für spitalexterne Hilfe und Pflege zu Hause. Die Grundversicherung zahlt feste Beiträge an ärztlich angeordnete oder pflegerisch abgeklärte Pflegeleistungen, 2026 zum Beispiel CHF 52.60 pro Stunde Grundpflege. Du beteiligst dich mit höchstens CHF 15.35 pro Tag, den Rest finanzieren Kanton oder Gemeinde. Haushaltshilfe zahlt die Grundversicherung nicht.
- Palliative CarePalliative Care ist die Behandlung und Begleitung von Menschen mit unheilbaren, lebensbedrohlichen oder chronisch fortschreitenden Krankheiten. Ziel ist Lebensqualität statt Heilung. Die Grundversicherung zahlt ärztliche Behandlungen, Medikamente und Spitalaufenthalte wie bei anderen Krankheiten und leistet Beiträge an die Pflege, etwa CHF 76.90 pro Stunde für Abklärung, Beratung und Koordination.
- Akut- und ÜbergangspflegeAkut- und Übergangspflege (AÜP) ist Pflege direkt nach einem Spitalaufenthalt, die das Spital ärztlich und pflegerisch gemeinsam anordnet. Sie dauert höchstens zwei Wochen und wird wie ein Spitalaufenthalt finanziert: Der Wohnkanton trägt mindestens 55 %, die Grundversicherung den Rest. Sie kann zu Hause durch die Spitex oder in einem Pflegeheim stattfinden.
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 25aArt. 25a Abs. 1 und 5 KVGfedlex.admin.ch
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 7aArt. 7a Abs. 3 KLVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 50Art. 50 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 39Art. 39 Abs. 3 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 KVGfedlex.admin.ch
